Sie lebt seit 7 Monaten in Deutschland, ist italienische Staatsbürgerin, aber in Berlin gemeldet. Hergekommen ist sie wegen der Ausbildung, seit sie damit fertig ist, arbeitet sie in diesem 450 € Job.
Also hat sie noch nicht ins deutsche Sozialsystem eingezahlt. Auf der Suche nach einem richtigen Job ist sie natürlich.
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Keine Ankündigung bisher.
Ist Hartz IV zu niedrig?
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Zitat von Taanae Beitrag anzeigenIn Deinem Link steht aber auch:Und schließt einen möglichen Rechtsanspruch auf Hilfsbezüge nicht aus.
Wie gesagt: Einzelfall, im schlimmsten Fall vom Anwalt prüfen lassen. Der allerwichtigste Punkt ist aber, ob die Staatsanghörigkeit ggf. schon geändert wurde - denn mit deutschen Ausweispapieren herrscht auf jeden Fall Anrecht auf Aufstockung - und ob schon ein Wohnsitz in Deutschland gemeldet wurde: wer als Italienerin offizielll in Italien wohnt, kriegt natürlich in Deutschland nix. Und auch wenn diese beiden Punkte völlig logisch erscheinen, gibt's im ersten Fall immer wieder Ämter, die die Einbürgerung "übersehen" und genauso immer wieder ausländische eben-nicht-Mitbürger, die trotzdem einen Antrag probieren.
Danach entscheidet dann im Einzelfall:
- Wie lange schon in Deutschland? (hatte Ace schon gefragt)
- Unter welchen Umständen nach Deutschland gekommen?
- Schon mal - wenn auch nur kurz weil Job gleich wieder weg - einbezahlt in die Sozialsysteme? (hatte xanrof schon gefragt)
- Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt (aktiv und nachweislich auf der Suche nach einem "echten" Job und damit resultierender Selbstversorgung)
Ohne diese Info kann hier nicht geholfen werden.
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Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigenEs ist also durchaus möglich, daß die Betroffene in Deutschland keinen Anspruch auf Leistungen hat.Wenn ein EU-Bürger schon länger in Deutschland gelebt und gearbeitet hat, unterscheiden sich seine Ansprüche kaum von dem eines deutschen Staatsbürgers. Auch jemand, der für einen Job nach Deutschland zieht und ihn sofort verliert, bekommt vom Staat dann finanzielle Hilfe. Nimmt ein EU-Bürger einen sehr schlecht bezahlten Job an, wird das Geld etwa auch auf Hartz IV-Niveau aufgestockt.
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Zitat von xanrof Beitrag anzeigenUnd hat sie schon in die deutschen Sozialsysteme einbezahlt?
(Bei einem 450€ Job macht man das -imho- nicht)
Ob jemand hier schon in die Sozialsysteme eingezahlt hat ist soweit ich weiß, kein Kriterium das darüber "entscheidet" ob man aus den Kassen der Sozialsysteme bezugsberechtigt ist.
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Zitat von xanrof Beitrag anzeigenUnd hat sie schon in die deutschen Sozialsysteme einbezahlt?
(Bei einem 450€ Job macht man das -imho- nicht)
- aktueller Staatsangehörigkeit
- offizieller Wohnort (wenn die nur hier inner Art WG wohnt oder bei Freunden untergekommen ist, aber noch in Italien gemeldet ist, gibt's gar nix)
- Einzelfallprüfung:
die Betroffene bringt 450 Euro ein, 100 davon werden ohne wenn und aber auf Hartz IV nicht angerechnet, der Rest schon: grob 300 Euro - bitte nicht drauf festnageln, Schätzung! - der nach Antrag zustehenden Bezüge - also Grundsicherung und Miete, dazu Nebenkostenzuschüsse usw. - müsste das Amt gar nicht selbst tragen, sondern würden wohl schon aus dem bestehenden 450 Euro Job angerechnet, wenn es sich um die "normale" Situation eines Antrags durch Bundesbürger handeln würde. Das finden dann die meisten Sachbearbeiter schon immer recht "positiv". Für den Fall eines EU-Bürgers ist in der Einzelprüfung das arbeitssuchende Verhalten maßgeblich. Nachweise, daß man auf der Suche nach einer festen, vollbezahlten Stelle ist, helfen da einer übergangsweisen Bewilligung; Hinweise, daß es sich jemand aus einem in der EU finanziell vor sich hinmarodierendem Staat hier in Deutschland mit dauerhaft nur dem 450 Euro Job gemütlich machen will, führen dagegen zu einer - auch vor dem EuGH - rechtlich einwandfreien Ablehnung eines solchen Antrags.
Hier der Artikel aus der Zeit zum Urteil des EuGH:
EuGH-Urteil: Wann EU-Bürgern Hartz IV gestrichen werden darf | ZEIT ONLINE
Es ist also durchaus möglich, daß die Betroffene in Deutschland keinen Anspruch auf Leistungen hat.
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Zitat von Nilani Beitrag anzeigenDas Jobcenter sagt, ihr stehen keine aufstockenden Leistungen zu.Anspruch auf ALG II haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter zwischen 15 und 65-67 Jahren (je nach Renteneintrittsalter), wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Ausländer sind zum Leistungsbezug berechtigt, wenn sie die aufenthaltsrechtliche Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik erhalten haben oder die Erteilung grundsätzlich möglich wäre.
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Wie siehts aus mit sog. Wohngeld?
Außerdem auf jeden Fall beraten lassen, auch bei den Wohnungsbaugesellschaften.
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Und hat sie schon in die deutschen Sozialsysteme einbezahlt?
(Bei einem 450€ Job macht man das -imho- nicht)
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Wie lange lebt die gute Frau denn schon in der Bundesrepublik?
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Ich hab eine Freundin, die ist Italienerin und arbeitet zur Zeit hier in Deutschland in einem 450 € Job. Das Jobcenter sagt, ihr stehen keine aufstockenden Leistungen zu. Mit so wenig Geld hat sie aber keine Möglichkeit eine Wohnung zu finden.
Kennt sich jemand mit den Gesetzen aus? Steht ihr wirklich kein Geld aus dem deutschen Sozialsystem zu, oder nur nicht vom Jobcenter?
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Ok, die entsprechenden Absätze in beiden Texten habe ich gefunden, trotzdem muss ich mir das bei Gelegenheit nochmal in Ruhe zu Gemüte führen.
Danke für die Links.
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Ein Gast antworteteZitat von xanrof Beitrag anzeigenDie Banken arbeiten/spekulieren mit diesem Geld, dafür zahlen sie dir Zinsen
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Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenGeld, das auf einem Bankkonto liegt ist eben gerade nicht im Wirtschaftskreislauf bzw. zirkuliert nicht in diesem. Sonst würde es nämlich nicht auf einem Konto rumliegen, sondern von einem Konto auf's andere wandern.
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Ein Gast antworteteGeld, das auf einem Bankkonto liegt ist eben gerade nicht im Wirtschaftskreislauf bzw. zirkuliert nicht in diesem. Sonst würde es nämlich nicht auf einem Konto rumliegen, sondern von einem Konto auf's andere wandern.
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Zitat von xanrof Beitrag anzeigenIch zweifle die Ergebnisse nicht direkt an, aber mich würde interessieren, wie in diesem Bericht "Vermögen" definiert wurde.
Ist es "totes" Vermögen, auf das ausschließlich der Besitzende Zugriff und Vefügungshoheit hat (Villa, Yacht, Gold & Uhren im Safe, Luxusautos, ...) - oder geht es auch um Vermögen
* auf dem Bankkonto, d.h. Geld, das noch im Kreislauf ist
* in Firmen(-anteilen), d.h die aktive Schaffung / Erhalt von Arbeitsplätzen?
usw.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die "Vermögenden" den Großteil ihres Vermögens komplett dem Wirtschaftskreislauf entzogen haben.
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