Sicher muss man mit H4 Abstriche machen und Prioritäten setzen. Das erste was ich getan hab als ich arbeitslos wurde war, mich beim BFD zu bewerben. Da geht man 21 Stunden die Woche arbeiten, kriegt 210 ER dafür anrechnungsfrei (!) zusätzlich und hat nebenbeiwas zu tun.
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Keine Ankündigung bisher.
Ist Hartz IV zu niedrig?
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Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen
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Aber selbst wenn man so viel spart, dass man nur 1300 kWh im Jahr verbraucht (was deutlich unter dem Durchschnitt ist), reicht die im Regelsatz ausgewiesene Position für Strom immer noch nicht aus.
Abgesehen von allen anderen Verteuerungen: Lebensmittel, Fahrkarten (in Berlin ist die nächste Erhöhung in die Wege geleitet worden), Bewerbungskosten (Briefmarken...)...
Es ist auf längere Zeit nicht stemmbar, ohne an anderen Positionen zu sparen, was so nicht vorgesehen ist.
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Wer gehört alles zur Bedarfsgemeinschaft? Wie sehen die Ansprüche bei Familienangehörigen aus, die nicht miteinander verwandt sind?
Es gibt ja viele Patchworkfamilien, und die Elternteile sind normalerweise nicht unterhaltspflichtig für die Kinder des Partners. Aber wie seht es aus, wenn nur ein Elternteil arbeitet und das Geld nicht reicht? Muss der Stiefvater oder die Stiefmutter das "angenommene" Kind ernähren?"A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)
Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)
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Nach meinem Wissen gelten alle Mitglieder desselben Haushaltes zunächst als Bedarfsgemeinschaft. Leben sie wie eine Familie zusammen, dann werden Vermögen und Einkommen entsprechend angerechnet.Zitat von Taanae Beitrag anzeigenAber wie seht es aus, wenn nur ein Elternteil arbeitet und das Geld nicht reicht? Muss der Stiefvater oder die Stiefmutter das "angenommene" Kind ernähren?Zuletzt geändert von Liopleurodon; 22.07.2014, 10:56."En trollmand! Den har en trollmand!"
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Aber nicht automatisch, oder?Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigenNach meinem Wissen gelten alle Mitglieder desselben Haushaltes zunächst als Bedarfsgemeinschaft. Leben sie wie eine Familie zusammen, dann werden Vermögen und Einkommen entsprechend angerechnet.
Man kann doch beim Antrag direkt angeben, daß sich im gemeinsamen Haushalt auch Mitglieder befinden, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören (sollen): klassisches Beispiel wäre die Wohngemeinschaft.
In diesem Fall muss man dann genau auflisten, wie hoch die Kostenanteile dieser Mitglieder an den laufenden Gesamtkosten des Haushaltes sind (Miete, NK, gemeinsames Essen, etc.).
Aber diese Leute müssen nicht Vermögen und Einkommen angeben..
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Inzwischen habe ich beim Jobcenter noch mal nachgefragt. Das Stiefkind gehört zur Bedarfsgemeinschaft und muss von dem "Nicht"verwandten ernährt werden, wenn kein Unterhalt vom Kindesvater mehr geleistet wird. Wenn er damit gerechnet hat, dass immer Unterhalt kommt, hat er damit die A-karte gezogen.Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigenNach meinem Wissen gelten alle Mitglieder desselben Haushaltes zunächst als Bedarfsgemeinschaft. Leben sie wie eine Familie zusammen, dann werden Vermögen und Einkommen entsprechend angerechnet."A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)
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Ein gutes Beispiel sind auch volljährige Kinderdie H4 beziehen. Sie konnen, wenn sie bei den eltern leben dennoch als eigener Haushalt geführt werden (sofern über 25). Und wenn die Eltern freie Kost und Logis gewähren ist dazu auch nichts weiter einzutragen. Das Kind, volljährig, lebt Kostenfrei bei den Eltern.
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Wenn man über das Geld selber verfügen will (unabhängig von den Eltern), muss man also, bevor man 25 Jahre alt ist, ausziehen und sich mit 313 € Regelsatz zufrieden geben?Zitat von La Forge Beitrag anzeigenEin gutes Beispiel sind auch volljährige Kinderdie H4 beziehen."A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)
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Das sollte man dann machen, bevor man in Hartz 4 fällt, obwohl es Umstände gibt, wo eben jene Unter25 gezwungen werden können, zu den Eltern zurückzuziehen. Ist ganz ekelhaft kompliziert das ganze, wenn man da rauskommen will.
Ach ja, Verschärfungen der Sanktionen sind geplant. Es ist rausgekommen, dass man nicht erst nach der 3. versäumten Einladung* sanktioniert werden soll, sondern gleich nach der 1. und dann nicht mehr 10 %, sondern 30 % beim ersten Mal. Das kann ja heiter werden 2015. Warum werden eigentlich Erwerbslose schlimmer behandelt als Kriminelle?
* wenn z.B. die Einladung nicht ankommt und man gar nichts davon weiß. Und schon kriegt man eine Sanktion aufgedrückt.
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Warum fragst du nach Gründen für von dir in den Raum gestellte Lügen?Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenWarum werden eigentlich Erwerbslose schlimmer behandelt als Kriminelle?
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Naja, der Kriminelle (gehen wir mal von einem im Knast sitzenden aus) hat 3 Mahlzeiten am Tag, darf Sport machen, darf arbeiten, bekommt evtl. psychologische/seelische Unterstützung.
Der H4-Empfänger hat nicht zwangsläufig 3 Mahlzeiten am Tag, kann sich keinen Sport leisten (noch nicht mal joggen, da Turnschuhe und evtl. Sport-BH zu teuer sind), hat keine (und findet nur schwerlich) Arbeit und wird nicht nur nicht unterstützt, sondern auch noch runtergemacht.
Doch, ich finde schon, dass das eindeutig schlimmer ist
.
Pluto for Planet!
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Der Gefängnisinsasse muss idR arbeiten, darf die Einrichtung nicht verlassen, kann sich sein Essen nicht frei aussuchen, darf nur selten Freunde sehen, muss Leibesvistitaionen über sich ergehen lassen.Zitat von Hana Soline Beitrag anzeigenNaja, der Kriminelle (gehen wir mal von einem im Knast sitzenden aus) hat 3 Mahlzeiten am Tag, darf Sport machen, darf arbeiten, bekommt evtl. psychologische/seelische Unterstützung.
Der H4-Empfänger hat nicht zwangsläufig 3 Mahlzeiten am Tag, kann sich keinen Sport leisten (noch nicht mal joggen, da Turnschuhe und evtl. Sport-BH zu teuer sind), hat keine (und findet nur schwerlich) Arbeit und wird nicht nur nicht unterstützt, sondern auch noch runtergemacht.
Doch, ich finde schon, dass das eindeutig schlimmer ist
.
Wenn man Betroffene fragen würde, wären wohl mehr Gefängnisinsassen bereit zu tauschen als andersrum. Zudem steht es jedem, der denkt dem Inhaftierten ergehe es besser als ihm selbst, frei institutionell verwahrt zu werden. Es ist lächerlich zu beschweren, anderen der Gruppe H ginge es besser als Gruppe G, wenn doch jederzeit jeder aus Gruppe H nur einen Steinwurf davon entfernt ist in Gruppe G zu wechseln.
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Die Freiheiten bei Hartz-IV-Empfängern sind eingeschränkt. Man muss eine zeitlich begrenzte Ortsabwesenheit genehmigen lassen. Die Mahlzeiten sind aufgrund des geringen "Einkommens" nicht immer ausgewogen."A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)
Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)
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Aber man kommt an die frische Luft und es gelten die anderen Dinge, die Tibo aufgeführt hat. Somit ist der Vergleich hinfällig.Zitat von Taanae Beitrag anzeigenDie Freiheiten bei Hartz-IV-Empfängern sind eingeschränkt. Man muss eine zeitlich begrenzte Ortsabwesenheit genehmigen lassen. Die Mahlzeiten sind aufgrund des geringen "Einkommens" nicht immer ausgewogen.
Auch steht es jedem H4-Empfänger frei, irgendeine Arbeit anzunehmen und seine Situation zu verbessern."En trollmand! Den har en trollmand!"
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