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  • Whyme
    antwortet
    Zitat von Feldanalyse Beitrag anzeigen
    Natürlich kann man das. Siehe Holocausleugnung bzw. "apologia del fascismo".
    Falsch... man darf dieser Meinung durchaus sein, man darf sie nur nicht äußern.

    LG
    Whyme

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  • Feldanalyse
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    Denn noch kann man gottseidank für seine Meinungen nicht bestraft werden
    Natürlich kann man das. Siehe Holocausleugnung bzw. "apologia del fascismo".

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Ein BMW Manager, der auf Pressekonferenzen verkünden würde, er würde privat lieber Mercedes fahren, wäre seinen Job sicherlich bald los. BMW hätte jedes Recht, sich von einem solchen Manager zu trennen.
    Was aber was anderes ist. Dieser Manager hat das zu tun, wofür er bezahlt worden ist, nämlich seine Firma ordentlich zu führen. Seine persönlichen Präferenzen, auch öffentlich geäußert, spielen keine Rolle.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Hades Beitrag anzeigen

    Meinungsfreiheit schützt ja nicht vor legalen Reaktionen. Wenn ich in einem Lokal rum brülle das es ein Drecksladen ist wo das Essen nach Scheiße schmeckt bekomm ich auch Hausverbot
    Genau so sieht es aus! Und wenn ich bei der Caritas arbeite und die Kirche verlasse darf die mich auch entlassen, das selbe wenn ich ne Homoehe führe oder sage, dass die Haltung Roms zur Homosexualität nicht unbedingt klug ist. Alles völlig legal. Dass mich ein Verein entlässt nur weil ich dessen Haltung zur Sexualmoral nicht teile, ist bei Tendenzbetrieben wie CDU und Caritas legal aber hat eben Einfluss auf die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung bei deren Mitarbeitern und Mitgliedern.
    Wer will, dass ein Pfarrer ohne Konsequenzen sagt Schwule und Lesben seien gleichwertige Menschen muss damit leben, dass das ein CDU-Mann das Gegenteil ungestraft sagen darf.
    Hier ist eine Lücke im Gesetz. Homosexuelle werden, wie ich schon mehrfach sagte durch Gesetze nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt. Jede Hetze gegen sie, die nicht direkt zur Gewalt aufruft, ist damit legal und dürfte dann auch keinerlei Sanktionen nach sich ziehen. Hier hat der Gesetzgeber gepennt (und zwar nicht aus Versehen). Man muss nachbessern.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    Hust...topic?
    Dafür könnte man durchaus einen eigenen Thread erstellen
    Verstanden! Sorry.

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  • T`Pau
    antwortet
    Hust...topic?
    Dafür könnte man durchaus einen eigenen Thread erstellen

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Man darf niemanden abknallen, nur weil Gefahr von einem ausgeht, sonst dürfte man jeden Autofahrer erschießen. Notwehr ist nur bei konkreter Lebensbedrohung zulässig.
    Auch das ist falsch. Notwehr ist es auch, wenn ich dir die Nase breche, weil ich fälschlich aber begründet und glaubhaft verhindern will, dass du mich schlägst. Es muss halt einigermaßen verhältnismäßig sein.

    Jemanden töten darf man in dem Sinne, dann auch nur, wenn man selbst eine konkrete Lebensgefahr sieht und sie die Tötung auch verhindern würde. Zudem muss der Töter dem anderen auch ne Tötungsabsicht unterstellen. Ich darf keineswegs Autofahrer abschießen nur weil, ich dadurch eine konkrete Lebensgefahr abwenden kann. In jedem Falle ist aber deine Aussage aus #320 falsch.

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  • Spocky
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    Sorry, Spocky... ich versteh den Zusammenhang gerade nicht. Zum einen hat das vorsorgliche Erschießen von Terroristen (zur Tatvereitlung vermute ich mal) rein gar nichts mit der Todesstrafe zu tun (inhaltlich bewegt man sich da eher im Bereich von Notwehr/Notstand), zum anderen sehe ich gar keinen Bezug zu meiner Aussage...

    LG
    Whyme
    Vorsorgliches Erschießen ist keine Notwehr. Vorsorgliches Erschießen erlaubt einem zur Not jeden einfach abzuknallen, der einem nicht passt, wer soll da noch sicher sein? Das ist ja noch schlimmer als ein Standgericht.

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Das ist inhaltlich falsch. Den Terroristen darf man natürlich abschießen, wenn Gefahr von ihm ausgeht. Das Problem sind die Menschen, die im Flugzeug sind und die nicht terroristisch motiviert auf ihr Ziel zusteuern. Sie darf man nicht gezielt staatlich töten. Deshalb darf der Staat ein keine Passagiermaschinen abschießen.
    Es ist außerdem auch nicht so, dass man in Deutschland keine der Verfassung widersprechende Meinung haben darf. Man kann sogar, ein Partei gründen, deren Ziel es ist Artikel 102 zu ändern oder zu streichen. Wenn man alle formalen Kriterien erfüllt kann man sich damit zu Wahl stellen. Wer verfassungswidrig denkt und/oder handelt, ist nicht automatisch ein Verfassungsfeind.
    Im Übrigen hat Whyme schon alles gesagt, was ich noch dazu zu sagen hätte.
    Man darf niemanden abknallen, nur weil Gefahr von einem ausgeht, sonst dürfte man jeden Autofahrer erschießen. Notwehr ist nur bei konkreter Lebensbedrohung zulässig.

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  • Hades
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Es ist außerdem auch nicht so, dass man in Deutschland keine der Verfassung widersprechende Meinung haben darf. Man kann sogar, ein Partei gründen, deren Ziel es ist Artikel 102 zu ändern oder zu streichen. Wenn man alle formalen Kriterien erfüllt kann man sich damit zu Wahl stellen. Wer verfassungswidrig denkt und/oder handelt, ist nicht automatisch ein Verfassungsfeind.
    Ich glaube das wir verfassungsfeindliche Partein in Deutschland haben ist Tatsache. Nur darf niemand drüber heulen, wenn man einer Partei angehört die das eben nicht ist, sich auch in ihrer Homophobie noch aus Wahlkampfgründen zurückhält und man dann aber nach so ner Rede aus der Partei fliegt.

    Meinungsfreiheit schützt ja nicht vor legalen Reaktionen. Wenn ich in einem Lokal rum brülle das es ein Drecksladen ist wo das Essen nach Scheiße schmeckt bekomm ich auch Hausverbot

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Schäuble hat seinerzeit als Innenminister auch mal gefordert, dass man Terroristen in Deutschland vorsorglich erschießen dürfen sollte und trotzdem war das gegen die Verfassung "Die Todesstrafe ist abgeschafft" (Art. 102). Als Innenminister war er quasi oberster Verfassungsschützer, aber so eine Aussage ist eindeutig verfassungsfeindlich, in sofern hätte man ihn dafür verbieten müssen.
    Das ist inhaltlich falsch. Den Terroristen darf man natürlich abschießen, wenn Gefahr von ihm ausgeht. Das Problem sind die Menschen, die im Flugzeug sind und die nicht terroristisch motiviert auf ihr Ziel zusteuern. Sie darf man nicht gezielt staatlich töten. Deshalb darf der Staat ein keine Passagiermaschinen abschießen.
    Es ist außerdem auch nicht so, dass man in Deutschland keine der Verfassung widersprechende Meinung haben darf. Man kann sogar, ein Partei gründen, deren Ziel es ist Artikel 102 zu ändern oder zu streichen. Wenn man alle formalen Kriterien erfüllt kann man sich damit zu Wahl stellen. Wer verfassungswidrig denkt und/oder handelt, ist nicht automatisch ein Verfassungsfeind.
    Im Übrigen hat Whyme schon alles gesagt, was ich noch dazu zu sagen hätte.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Bill O'Reilly, "Mr. Fox News" und einer der unsympathischten Menschen überhaupt hat natürlich auch wieder seinen Müll dazugegeben:
    Bill O?Reilly Objects To The Michael Sam ?Gay Thing,? Continues To Be An Awful Person / Queerty
    NBA Hall-Of-Famer Bill Russel vergleicht die Anfeindungen gegen homosexuelle Sportler inzwischen mit dem Kampf schwarzer Sportler in den 60ern:

    Bill Russell, Boston Celtics Veteran, Sounds Off On Gay Athletes

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  • Whyme
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Schäuble hat seinerzeit als Innenminister auch mal gefordert, dass man Terroristen in Deutschland vorsorglich erschießen dürfen sollte und trotzdem war das gegen die Verfassung "Die Todesstrafe ist abgeschafft" (Art. 102). Als Innenminister war er quasi oberster Verfassungsschützer, aber so eine Aussage ist eindeutig verfassungsfeindlich, in sofern hätte man ihn dafür verbieten müssen.
    Sorry, Spocky... ich versteh den Zusammenhang gerade nicht. Zum einen hat das vorsorgliche Erschießen von Terroristen (zur Tatvereitlung vermute ich mal) rein gar nichts mit der Todesstrafe zu tun (inhaltlich bewegt man sich da eher im Bereich von Notwehr/Notstand), zum anderen sehe ich gar keinen Bezug zu meiner Aussage...

    LG
    Whyme

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  • Spocky
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    Er ruft ja niemanden dazu auf, Leute zu ermorden. Er sagt ja "nur", dass
    a) in der Bibel steht, dass man Schwule und Lesben töten dürfe und
    b) das Recht von Gott kommt
    und folgert daraus, dass es nicht unrecht wäre, Schwule und Lesben zu töten bzw. deren Tötung zu erlauben.

    Das er damit meint, dass Schwule und Lesben getötet werden sollten, steht - zumindest juristisch - auf einem anderen Blatt. Denn noch kann man gottseidank für seine Meinungen nicht bestraft werden

    LG
    Whyme
    Schäuble hat seinerzeit als Innenminister auch mal gefordert, dass man Terroristen in Deutschland vorsorglich erschießen dürfen sollte und trotzdem war das gegen die Verfassung "Die Todesstrafe ist abgeschafft" (Art. 102). Als Innenminister war er quasi oberster Verfassungsschützer, aber so eine Aussage ist eindeutig verfassungsfeindlich, in sofern hätte man ihn dafür verbieten müssen.

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  • endar
    antwortet
    Wie hier Politiker, die öffentlich Menschenrechtsverstöße proklamieren, hier von einigen unter Berufung auf eine naiv-verzerrte Vorstellung von "Meinungsfreiheit" verteidigt werden, ist doch sehr befremdlich.

    Zur Aufklärung: Die "freie Meinungsäußerung" ist natürlich in sehr vielen Dingen begrenzt. Maritimus hat es ja schon gesagt, der Widerspruch gehört auch zur Meinungsfreiheit

    Ein BMW Manager, der auf Pressekonferenzen verkünden würde, er würde privat lieber Mercedes fahren, wäre seinen Job sicherlich bald los. BMW hätte jedes Recht, sich von einem solchen Manager zu trennen.

    Es gibt in vielen Ländern strafrechtliche Grenzen wie die Volksverhetzung o.ä.,
    es gibt zivilrechtliche Grenzen wie Beleidigung oder üble Nachrede,
    es gibt Anpassungszwänge, wenn man für eine Organisation, eine Gruppe etc. tätig oder sonstwie in stärkerem Maße in sie involviert ist.

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  • Infinitas
    antwortet
    Mich wundert es nicht ! In manchen sparten der US-Gesellschaft ist Homosexualität nicht förderlich. Ich kenne auch über 5 Ecken einen Koch der in einem deutschen Sternehaus gelernt hat später in die USA emigrierte, seinen Beitrag für sie im Jugoslawienkrieg geleistet hat und heute durch schwere Verletzungen, bedingt durch Kampfhandlungen innerhalb dieser Dienstzeit Invalide ist.
    In der Army hatte er sein comming out, aufgrund der Tatsache das er Homosexuell ist wurde er aus der Army entlassen, der er sich verpflichtet hatte und bekommt keinen cent vom Staat USA geschweige dem von der US-Army.

    Hurray !
    Zuletzt geändert von Infinitas; 16.06.2014, 11:28.

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  • Whyme
    antwortet
    Er ruft ja niemanden dazu auf, Leute zu ermorden. Er sagt ja "nur", dass
    a) in der Bibel steht, dass man Schwule und Lesben töten dürfe und
    b) das Recht von Gott kommt
    und folgert daraus, dass es nicht unrecht wäre, Schwule und Lesben zu töten bzw. deren Tötung zu erlauben.

    Das er damit meint, dass Schwule und Lesben getötet werden sollten, steht - zumindest juristisch - auf einem anderen Blatt. Denn noch kann man gottseidank für seine Meinungen nicht bestraft werden

    LG
    Whyme

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  • Maritimus
    antwortet
    Fassungslos... ich bin einfach nur fassungslos.

    Erfüllt sowas in den USA nicht irgendwelche Straftatbestände? Aufruf zum Mord zum Beispiel?

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