Was ist das wieder für eine Unsinnsdiskussion hier. Selbstverständlich ist es in diesem Land gestattet, Toleranz an Schulen zu unterrichten und ebenso, Toleranz in den Lehrplan aufzunehmen.
Ein solches Maß an politischer Unkenntnis über das Grundgesetz und unser politisches System von Seiten eines angeblichen Lehrers lässt mir, professionell gesagt, die Haare zu Berge stehen. Besonders peinlich ist es, auf der anderen Seite rechthaberisch bei anderen auf Unterschieden zwischen "Gesetzesverstößen" und "Ordnungswidrigkeiten" zu bestehen.
"Das GGB geht davon aus, dass die Diskriminierung Anderssexueller nicht die Würde des Menschen verrletzt sonst hätte es Artkel 3 GGB und § 175 StGB nie in der Form parallel geben können." Tibo, wenn du solches Sachen schreibst, zeigst du nur, dass du nicht im Geringsten verstanden hast, wie unser politisches System praktisch und juristisch funktioniert.
Das widerspricht sich natürlich nicht, weil das GG interpretiert wird und sich diese Interpreation selbstverständlich im Laufe der Zeit ändert. Das gleiche gilt für das Strafgesetzbuch, bei dem zwar Gesetze im Wortlaut gleichbleiben, aber im Laufe der Jahre anders angewendet werden. Stichwort zum weitergoogeln: materielle Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht. (das "weitergooglen" ist hier übrigens eine höfliche Andeutung von mir, dass ich mir dir nicht diskutieren werde).
Ich würde mir also deshalb erstmal grundsätzlich einen Überblick verschaffen, wie das läuft. Bevor ich getan hätte, wäre ich vorsichtig mit meinen kruden Thesen. Denn es ist für jemanden, der angeblich an einer staatlichen(?) Schule unterrichtet, schon sehr blamabel, wenn er Thesen aufstellt, das GG habe sich seit 1949 nicht verändert.
Menschlich gesehen empfinde ich es zudem als widerwärtig, wie man den § 175 StGB zur Rechtfertigung bzw. Begründung heutiger Diskriminierung heranziehen kann. Man mag nur hoffen, dass sich deine angeblichen Schüler dir gegenüber nicht outen oder outen müssen.
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Alles rund um Homosexualität
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenWenn es ne Ordnungswidrigkeit ist, dann ist es ein Verstoß gegen ne Verordnung nicht gegen ein Gesetz.
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
Zitat von Spocky Beitrag anzeigenOffensichtlich wurde ja nicht an den Schulen entschieden, sondern die Regierung von Baden-Württemberg fällte diese Entscheidung. Wo siehst du also das Problem?
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Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigenAha, Du bist also Vegetarier.
Jede Art hat dann wiederum ihre eigenen Regeln (mit denen sie beispielsweise hierarchische Einteilungen vornehmen) und die Menschen haben eben Gesetze.
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigenDa der Mensch fachlich richtig auch ein Tier ist, mache ich da generell keinen Unterschied
Mahct nichts, ich wollte auch nur aufzeigen, dass das AGG über das Ziel hinaus schießt und findige Juristen das sicher aushebeln und die sodomistische Lebensweise auf dieselbe Stufe stellen könnten wie Homosexualität. Es wäre nur eine Frage der Unterstützung.
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Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigenRichtig. Sodomie bezieht sich aber auf Sex mit Tieren, nicht mit anderen (Menschen).
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigenDie Entfaltung der eigenen Identität - onb sexuell oder nicht - darf nur so weit gehen, wie andere dabei nicht etwas aufgezwungen bekommen, was sie nicht möchten,
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Die Entfaltung der eigenen Identität - onb sexuell oder nicht - darf nur so weit gehen, wie andere dabei nicht etwas aufgezwungen bekommen, was sie nicht möchten, sonst könnte man auch gleich damit Argumentieren, dass man Serienmörder nicht verhaften darf, weil das die Entfaltung ihrer Identität stört.
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenEs gibt keine solchen Gesetze, allerdings gibt es auch keine Gesetze darüber Sodomie kritisch zu sehen.
Tierschutzgesetz: Sodomie wird Ordnungswidrigkeit - taz.de
Wenn man sich entscheidet an der Schule entscheidet willkürlich, ohne gesetzliche Grundlage bestimmten Sexualitäten mit Toleranz zu begegnen anderen aber nicht, dann ist man weltanschaulich nicht neutral.
Bestimmte heterosexuelle Lebensentwürfe schützt der Staat besonders, da kann man getrost davon ausgehen, dass sie erwünscht sind. Ebenso kann man davon ausgehen, dass der Gesetzesgeber, wollte er, dass Menschen auf Grund ihrer Sexualität keine Nachteile entstehen, Artikel 3 entsprechend geändert würde.
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenVon anderen Sexualitäten steht da nix. Das GGB geht davon aus, dass die Diskriminierung Anderssexueller nicht die Würde des Menschen verrletzt sonst hätte es Artkel 3 GGB und § 175 StGB nie in der Form parallel geben können.
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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Zitat von Nurara McCabe Beitrag anzeigen
Allein aus dem zweiten Satz resultiert schon die Pflicht zur Toleranz gegenüber Menschen, die nicht so sind, wie man selbst ist. Und der Rest ist einfach gesunder Menschenverstand.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Dem Antidiskriminierungsgesetz zufolge müsste man sogar Sodomie als gleichwertig gegenüber anderen Sexualitäten ansehen. Streng nach Gesetz wäre es verboten, Sodomisten auszugrenzen.
Bei der Forderung nach Gleichbehandlung solcher Beziehungen auch im Unterricht dürfte man sodomistische Partnerschaften nicht ausschließen.
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenToleranz gegenüber anderen Sexualitäten ist nicht in einem Gesetz der BRD verankert.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigenUnd nenn mit bitte ein Gesetz, das verbietet, Homosexuelle gleich zu behandeln.
Bestimmte heterosexuelle Lebensentwürfe schützt der Staat besonders, da kann man getrost davon ausgehen, dass sie erwünscht sind. Ebenso kann man davon ausgehen, dass der Gesetzesgeber, wollte er, dass Menschen auf Grund ihrer Sexualität keine Nachteile entstehen, Artikel 3 entsprechend geändert würde.
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