Zitat von Sandswind
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Das ist eine juristische Zergliederung, aber rein von der Logik her argumentiert ist ein Brief nicht mehr oder weniger schützenswert als eine Email. Weil rein pragmatisch der Inhalt Email - Brief der selbe ist. Nur die Art des Schutzes muss parallel zur Art der Übermittlung ans Medium angepasst sein. Deswegen die Aufteilung.
Die anderen Menschen, denen man sich beim Brief bedient, machen aber keinen gewaltigen Unterschied, das sind Kleinigkeiten, die eben mitberücksichtigt werden müssen. Vor Gericht geht es notfalls eben darum jede Kleinigkeiten gesetzlich festgelegt zu haben.
Doch, denn ansonsten wäre die Unterscheidung zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis überflüssig.
Außerdem darf ich meinen, was ich will. Meine Briefdefinition bezog sich auf die vorhergehenden Sätze und nicht auf das Grundgesetz. Texte immer im Kontext lesen. Die Aussage bezog sich auf die Stellung der Email in der heutigen und zukünftigen Zeit, welche als Brief der Gegenwart bezeichnet werden kann und eine dementsprechend schützenswerte Stellung einnehmen solle.
Klebe nicht so sehr an Paragraphen, hier geht es um eine Grundsatzdiskussion um Emails in Verbindung mit dem Gedanken hinter Art. 10. Denn nach mancher Politiker Auffassung würden die Paragraphen ganz schnell anders lauten.
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