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Schäuble paranoid?

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    #16
    Zitat von max Beitrag anzeigen
    Schäuble ist schon alleine verantwortlich, wenn er Massnahmen gegen friedliche Demonstranten mit den Aktionen von anderen Leuten begründet.

    Da hilft eben auch die Ausrede, dass es diese anderen Leute gibt nicht - die Massnahme richtet sich gegen friedliche Demonstranten.
    Technisch gesehen hast du recht. Schäuble unterschreibt ja letzten Endes die Anordnung.
    Der DFB ist auch verantwortlich wenn Fussballspiele aufgrund vorausgegangener Gewaltausschreitungen von Hooligans usw. unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Aber die Hooligans waren der Grund und nicht der DFB.
    So ist es auch hier. Bei den letzten G8 Gipfeln hat es schon öfter gewalttätige Ausschreitungen gegeben. Die sind nun die Ursache für die Maßnahmen die Schäuble veranlasst hat.
    (Dabei bitte nicht verleiten lassen den Vergleich von Hooligans und Demonstranten als Verunglimpfung anzusehen. Hier ist die Situation gemeint und nicht für was die Demonstranten oder die Hooligans stehen.)

    Zitat von max
    Es wird nicht nur auf neue Techniken ausgedehnt, sondern insgesamt wird die Bespitzelung auf allen Ebenen, auch bei alten Technologien wie Wanzen, Telefonüberwachung und Briefe, ausgedehnt. Insgesamt werden die Grundrechte eingeschränkt und die Möglichkeiten des staatlichen Gewaltapparats ausgedehnt. Das ist nicht nur das Werk von Schäuble, Leute wie Schily haben da schon genauso viel angerichtet.
    Auch hier gebe ich dir Recht. Ich erwähnte ja auch, dass der Missbrauch sehr schnell stattfindet. Das aber was hier Schäuble geplant hat, ist kein Missbrauch, sondern die reguläre Anwendung von Gesetzen.

    Zitat von max
    Das hatten wir in einem anderen Thread schon: der Versuch die gesamte Linke als gewalttätig darzustellen - mit dem Verweis auf die Aktionen von winzigen Splittergruppen. Diese Form der Kriminalisierung von politischen Gegner kennt man, wie schon erwähnt, aus den 70ern, als Aktionen der RAF dazu benutzt wurden, um insgesamt gegen die Linke vorzugehen. So viel zur Neigung zur Gewalt durch die "politische Mitte". Aber manche sehen ja staatliche Gewalt nicht als Gewalt an, obwohl sie natürlich den Staatsapparat nutzen, um mittels Gewalt ihre politischen Ziele durchzusetzen. Da muss man inzwischen nicht einmal mehr auf die diversen Kriege der letzten Jahre verweisen.

    Man kann nur hoffen, dass sich hier die Verteidiger der Grundrechte gegen die Anhänger des Polizeistaats durchsetzen.
    Zunächst einmal finde ich es schon recht überheblich, sich selbst als "Verteidiger der Grundrechte" zu sehen. Es gibt auch Verteidiger der Grundrechte die rechts vom linken Lager in der Mitte stehen und sich nicht von radikalen Ansichten vereinahmen lassen.

    Wenn du dir nochmal meinen Beitrag neutral durchliest wirst du die Stelle finden, an der ich von friedlichen Demonstranten und zur Gewalt neigenden Demonstranten rede. Der Satz "Das die Linke auch zur Gewalt neigt, kann und darf auch nicht verschwiegen werden." ist natürlich nicht dazu gedacht um das ganze linke Lager als Gewalttäter abzustempeln. Möchte wissen wie du darauf kommst. Wahrscheinlich hast du das Wort "auch" überlesen. Hier ging es darum, dass die Linke nicht nur Opfer sondern auch Täter hat.
    Wer allerdings in seiner Ideologie so radikal verankert ist, kann schon mal denken, dass seine Denk- und Handlungsweise dem eines politischen Heilands gleich kommt und nicht mehr über den Tellerrand hinausblickt.
    (übrigens ich habe nicht "radikale Ideologie" geschrieben. bedenke das bei deiner Antwort!)
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      #17
      Zitat von max

      Schäuble ist schon alleine verantwortlich, wenn er Massnahmen gegen friedliche Demonstranten mit den Aktionen von anderen Leuten begründet.
      Aber das ist im Grundprinzip nicht falsch. Wie schon erwähnt wurden ja auch Dmeonstrationen der NPD gelegentlich verboten, weil Gewaltausbrüche zu erwarten waren. Dass da die z.B. versammelte NPD Führung nicht mitgemacht hätte, hat zu Recht auch nicht das Verbot verhindert.

      Es ist ja auch durchaus üblich, Rechte einzuschränken aufgrund der Aktionen einzelner anderer, siehe dazu Waffen- Verkehrs- oder Medienrecht.
      können wir nicht?

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        #18
        Zitat von matrix089 Beitrag anzeigen
        Technisch gesehen hast du recht. Schäuble unterschreibt ja letzten Endes die Anordnung.
        Der DFB ist auch verantwortlich wenn Fussballspiele aufgrund vorausgegangener Gewaltausschreitungen von Hooligans usw. unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Aber die Hooligans waren der Grund und nicht der DFB.
        Das ist genauso problematische Vorgehensweisen. Im Endeffekt werden alle Fans bestraft, weil es ein paar Gewalttäter gibt. Kollektivstrafen sind eigentlich nicht zufällig ein Kennzeichnen für Unrecht und Willkür.
        Zitat von matrix089 Beitrag anzeigen
        Bei den letzten G8 Gipfeln hat es schon öfter gewalttätige Ausschreitungen gegeben.
        Wobei inzwischen bekannt ist, dass z.B. die Gewalt zumindest zu einem erheblichen Teil in Genua von der Polizei selbst ausgingen, die als Demonstranten getarnte Provokateure einsetzte.

        Bei anderen Protesten gegen G8-Gipfel gab es keinerlei Randale, weshalb sich Schäuble ja sogar erblödet, Terroranschläge von Islamisten als Argument zu benutzen, um gegen friedliche Demonstranten vorgehen zu können.
        Zitat von matrix089 Beitrag anzeigen
        Das aber was hier Schäuble geplant hat, ist kein Missbrauch, sondern die reguläre Anwendung von Gesetzen.
        Bei einem Teil der Massnahmen vielleicht, aber in der Summe hat mir hier schon längst eine Grenze überschritten. Deshalb gibt es ja laufend massive Kritik von Datenschutzbeauftragten und Menschenrechtsgruppen.
        Zitat von matrix089 Beitrag anzeigen
        Zunächst einmal finde ich es schon recht überheblich, sich selbst als "Verteidiger der Grundrechte" zu sehen.
        Ich nicht Überheblich wäre, sich als den einzigen Verteidiger darzustellen.
        Zitat von matrix089 Beitrag anzeigen
        Wenn du dir nochmal meinen Beitrag neutral durchliest wirst du die Stelle finden, an der ich von friedlichen Demonstranten und zur Gewalt neigenden Demonstranten rede. Der Satz "Das die Linke auch zur Gewalt neigt, kann und darf auch nicht verschwiegen werden." ist natürlich nicht dazu gedacht um das ganze linke Lager als Gewalttäter abzustempeln. Möchte wissen wie du darauf kommst.
        Ganz einfach: durch deine Formulierung "die Linke".

        Und wie gesagt: es gibt ja haufenweise Beispiele dafür, dass Aktionen von kleinen Minderheiten dazu missbraucht werden, gegen die friedliche Mehrheit vorzugehen. Ein Beispiel war das Demonstrationsverbot, was jetzt wahrscheinlich gerichtlich teilweise kassiert wird.
        Zitat von matrix089 Beitrag anzeigen
        Hier ging es darum, dass die Linke nicht nur Opfer sondern auch Täter hat.
        Ist dies vielleicht aufgefallen, dass sich die Mehrheit von solchen Brandanschlägen und solchen Methoden immer klar distanziert hat? Also was soll dieser Satz bedeuten?

        Die friedlichen Demonstranten sind nun mal Opfer und nicht Täter. Und Schäuble & Co haben es sich selbst zuzuschreiben, dass man ihnen nicht mehr vertraut. Schliesslich gibt es mehr als genug Beispiele, dass sie eben nicht nur Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Brandanschläge machen, sondern diese Brandanschläge für ihre eigene Politik ausnutzen.
        Zitat von blueflash
        Wie schon erwähnt wurden ja auch Dmeonstrationen der NPD gelegentlich verboten, weil Gewaltausbrüche zu erwarten waren. Dass da die z.B. versammelte NPD Führung nicht mitgemacht hätte, hat zu Recht auch nicht das Verbot verhindert.
        Solche Verbote sind genauso problematisch. Das sieht man alleine schon deshalb, weil sie als Präzedenzfalle benutzt werden, um auch in anderen Bereichen ähnliche Kollektivbestrafungen durchzuführen.
        Zitat von blueflash
        Es ist ja auch durchaus üblich, Rechte einzuschränken aufgrund der Aktionen einzelner anderer, siehe dazu Waffen- Verkehrs- oder Medienrecht.
        Wie gesagt: in der Regel ist ein solches Vorgehen in Bezug auf Grundrechte dann auch meist sehr problematisch. Regeln in Bezug auf Waffen oder Verkehr sehe ich da vollständig anders, weil diese niemanden in der Ausübungen von Grundrechten beschränken, sondern lediglich Regeln aufgestellt werden.
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          #19
          Zitat von max
          Wobei inzwischen bekannt ist, dass z.B. die Gewalt zumindest zu einem erheblichen Teil in Genua von der Polizei selbst ausgingen, die als Demonstranten getarnte Provokateure einsetzte.
          Das klingt dann aber schon arg nach rückwirkender Verschwörungstheorie, die erklärt, dass "man", sprich die Organisatoren nix dafür konnten.
          Und ich bleibe dabei, da nach allen Erfahrungen, die mit G8 Gipfeln gemacht wurden, die Organisatoren von Attac bis hin zu kleinst Gruppen, kein klares Signal gegen die Gewalt gesetzt haben, brauchen sie sich nicht zu wundern, dass die Polizei sie nicht wie Partner behandelt.
          Fußballfanclubs haben längst vorgemacht, wie das geht. Solange einzelne Organisatoren sogar auf die direkte Frage nach Gewalt kein klares Nein über die Lippen bekommen und Gruppen sich einer gewaltsamen Rhetorik bedienen (gerade bei der Hochschullinken oft sehr beliebt), ist nuneinmal mit Widerstand der Polizei eher zu rechnen, als mit partnerschaftlicher Kooperation.
          Dabei sind derartig große Veranstaltungen letztenendes eh nur mit und nicht gegen den Staat gut zu bewältigen.
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            #20
            Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
            Und ich bleibe dabei, da nach allen Erfahrungen, die mit G8 Gipfeln gemacht wurden, die Organisatoren von Attac bis hin zu kleinst Gruppen, kein klares Signal gegen die Gewalt gesetzt haben, brauchen sie sich nicht zu wundern, dass die Polizei sie nicht wie Partner behandelt.
            1.) Die Polizei hat hier die Grundrechte zu respektieren und hat selbst nichts zu verlangen.

            2.) Organisationen wie ATTAC und die Orginisatoren der Proteste haben sich klar und eindeutig von Gewalt distanziert.

            3.) es ist eine Sauerei, dass sie dies überhaupt machen müssen. Alleine der Umstand, dass sie sich dazu genötigt fühlen, zeigt schon wie übel diese Versuche sind, die Proteste zu kriminalisieren.

            Alleine die Wahrnehmung ist bemerkenswert. Das hatten wir im anderen Thread bereits. Da ändern selbst eindeutige Aussagen von Verantwortlichen nichts - man bezieht sich lieber auf anonyme "Organisatoren", um weiter an den eigenen Behauptung, dass die Organisatoren gewalttätig wären (oder sonst wie Gewalt fördern würden), festhalten zu können.
            Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
            Dabei sind derartig große Veranstaltungen letztenendes eh nur mit und nicht gegen den Staat gut zu bewältigen.
            Das setzt aber voraus, dass der Staat nicht gegen politische Gegner der Regierung vorgeht und auch die politische Grundrechte der politischen Gegner der Regierung garantiert. Dies macht der Staat nicht, wenn er Aktionen von winzigen Splittergruppen als Vorwand nimmt, um gegen andere Gruppen vorzugehen - also die politische Grundrechte der Gegner der Regierung eben gerade nicht garantiert.

            In diesem Fall konnte glücklicherweise ein Demonstrationsverbot gelockert werden - aber die Regierung scheint dies ja nicht einzusehen, weil die Polizei ja immer noch versucht, das Demonstrationsverbot aufrechtzuerhalten, obwohl es gerichtlich bereits einmal kassiert wurde.
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              #21
              Zitat von max Beitrag anzeigen
              Die Polizei hat hier die Grundrechte zu respektieren und hat selbst nichts zu verlangen.
              Natürlich hat sie Grundrechte zu verteidigen. Das beinhaltet aber nicht nur die Grundrechte der Demonstranten, sondern auch diejenigen nichtbeteiligter Dritter. Und solange nunmal die Gefahr besteht, dass Dritte in erheblichem Maße betroffen sein können, kann man das nicht ausblenden, indem man immer nur auf die eigene Versammlungsfreiheit verweist.

              Die Frage bleibt demnach: Wie hoch ist die Bedrohung wirklich, was kann passieren, von wem geht Gewalt aus?

              Zitat von max Beitrag anzeigen
              Organisationen wie ATTAC und die Orginisatoren der Proteste haben sich klar und eindeutig von Gewalt distanziert.
              Das hatte ich ja schon im anderen Thread geschrieben: Das mag für die meisten Veranstalter so gelten, ja. Es lässt sich aber nicht wegdiskutieren, dass ein Haufen Gewaltbereiter die Demos als Anlass für Randale nutzen will. Das muss jeden ärgern, der friedlich seinen Protest bekunden will, denn diese Spinner sind es, die dann polizeiliche Aktionen rechtfertigen.

              Zitat von max Beitrag anzeigen
              es ist eine Sauerei, dass sie dies überhaupt machen müssen. Alleine der Umstand, dass sie sich dazu genötigt fühlen, zeigt schon wie übel diese Versuche sind, die Proteste zu kriminalisieren.
              In gewisser Weise gebe ich Dir da ja sogar Recht, denn es wird nicht selten undifferenziert von "der Linken" gesprochen. Andererseits präsentiert ja gerade "die Linke" sich so zersplittert, dass kaum jemand einen Überblick über die einzelnen Strömungen hat, wenn er sich nicht intensiv damit befasst.

              Ich persönlich kann übrigens blueflashs Hinweis auf die mehr als radikale und dümmliche Sprache viele linker Hochschulgruppen bestätigen. Das vergällt mir jedenfalls die Lust, mich damit noch näher auseinandersetzen zu wollen. Das mag man ignorant finden, allerdings fällt halt mal bei mir der Rolladen, wenn gewaltsame Revolutionen pauschal als erstrebenswertes Ziel zur Überwindung eines "Systems" propagiert werden. Damit will ich nicht sagen, dass ich Dich oder andere damit in einen Topf werfen will. Es erklärt aber, wieso man eher geneigt ist, von anderen Linken eine entsprechende Distanzierung zu erwarten.

              Und was die Demonstranten in Heiligendamm angeht ist doch die Zersplitterung nicht minder gegeben. Es gibt so viele Gruppen, es wird so pauschal dem Sündenbock G-8 die Schuld für alles was auf Erden so schiefläuft aufgebrummt. So ausdifferenzieren, wie man es an sich müsste und wie Du es willst, kann man das deswegen aber nicht. Es gibt eben (zumindest nach meinem Eindruck) nur Splittergruppen.

              Zitat von max Beitrag anzeigen
              In diesem Fall konnte glücklicherweise ein Demonstrationsverbot gelockert werden - aber die Regierung scheint dies ja nicht einzusehen, weil die Polizei ja immer noch versucht, das Demonstrationsverbot aufrechtzuerhalten, obwohl es gerichtlich bereits einmal kassiert wurde.
              Lass sie doch mal versuchen, dagegen anzurennen. Es ist ihr gutes Recht, die Sache in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen. Ich wage einfach mal die Prognose, dass kein anderes Ergebnis dabei rauskommt.
              Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
              -Peter Ustinov

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                #22
                Zitat von max
                1.) Die Polizei hat hier die Grundrechte zu respektieren und hat selbst nichts zu verlangen.
                Natürlich hat sie selbst einiges zu verlangen. Das ganze ist schließlich keine Einbahnstrasse. Wer Großdemonstrationen organisieren will, muss sich dazu auch an die Spielregeln halten, damit so Sachen wie Straßensperren, Begleitung und Unterstützung erledigt werden. Das ist doch ganz normales menschliches Miteinander. Wer allerdings die Polizei primär als Gegner wahrnimmt, den es zu überwinden gilt, der macht da was falsch.

                2.) Organisationen wie ATTAC und die Orginisatoren der Proteste haben sich klar und eindeutig von Gewalt distanziert.
                Aber wo ist eine "fair gegen G8" Kampagne? Wo sind die großen Aufrufe zur Ruhe und Besonnenheit? Ich habe davon nichts mitbekommen.

                3.) es ist eine Sauerei, dass sie dies überhaupt machen müssen. Alleine der Umstand, dass sie sich dazu genötigt fühlen, zeigt schon wie übel diese Versuche sind, die Proteste zu kriminalisieren.
                Aber wer trägt denn dafür die Verantwortung? Es sind nuneinmal die Radaubrüder, die eine ganze Gruppe in Mißkredit bringen. So ist es immer und es ist dann nuneinmal an der Gruppe durch konsequentes Handeln diese einzelnen auszugrenzen, um der Öffentlichkeit die eigenen Positionen klar darzulegen.

                Bemerkenswert finde ich an deiner Argumentation zwei Punkte:
                1. Es ist immer "die Regierung", die alle Aktionen gegen die Linke lenkt. Dabei sind völlig verschiedene Stellen zuständig. Auch wenn man z.B. die Aktionen der Bundesanwaltschaft für falsch hält, hat das wenig mit dem Streifenpolizisten in Heiligendamm zu tun. Aber aus dieser Sicht der Dinge heraus legitimiert sich ja oft die Gewalt gegen "den Bullenstaat". Hier ist einfach mehr Besonnenheit und Objektivität angebracht. Stattdessen wird immer gegen "das System" gewettert und praktisch jeder Offizielle wird zum politischen Feind.
                2. Wenn sonst eine extremistische Minderheit Ärger macht, z.B. Neonazis, die mit der NPD in enger Verbindung stehen, dann wird, zu Recht, darauf hingewiesen, welch Geistes Kind die NPDler sind, handelt es sich aber um die Linke, dann ist es plötzlich die Öffentlichkeit, die gefälligst ihre Vorurteile überdenken soll.
                können wir nicht?

                macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                  #23
                  ?? Paranoid??

                  Das ist wohl etwas stark ausgedrückt. Aber seine Ausdrucksweise und Art der Kommunikation lassen schon vermuten dass seine persönliche Erfahrung ihn stark beeinflusst.
                  Natürlich muss die Polizei auch die Möglichkeit haben bei ihrer Ermittlungsarbeit auf moderne Kommunikationsformen zurückzugreifen. Aber das muss genau reglementiert und scharf kontrolliert werden. Durchsuchungen sind aus gutem Grund öffentlich (es muss zumindest ein neutraler Beobachter anwesend sein). Das soll sowohl den Durchsuchten, aber auch die durchsuchenden Beamten vor ungerechtfertigten Beschuldigungen schützen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie dieser Punkt bei einer verdeckten Onlinedurchsuchung gewährleistet werden soll.
                  Herr Schäuble lässt bei all seinen Forderungen ein vernünftiges Konzept zum Datenschutz und der Begrenzung von staatlichen Überwachungsmaßnahmen vermissen. Genauso wenig versucht er ein klar verständliches Sicherheitskonzept zu vermitteln. Stattdessen wird versucht in vielen Einzelaktionen Maßnahmen durchzusetzen deren Grenzen und Möglichkeiten nicht klar definiert sind. Wolfgang Schäuble hat es geschafft das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit der Grundrechte dieses Staates zu erschüttern, eine äußerst beklagenswerte Leistung wie ich finde.

                  Wer bewacht die Wächter, wer bewacht deren Wächter und wo ist das Ende dieser Kette?
                  Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
                  Dr. Sheldon Lee Cooper

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                    #24
                    Telefone sind nicht mehr das einzige Kommunikationsmittel. Die Technik hat sich verändert.
                    Wenn E-Mail Verkehr überwacht werden kann ist das die eine Sache. Ich kann am Telefon aber nicht die ganze Wohnung durchsuchen, während auf Computern eine Vielzahl auch sehr persönlicher Daten gespeichert sind. Ich kenne das Argument: "Ich habe nichts verbrochen, so betrifft es mich nicht". Tatsächlich ist es gar nicht schwer auch unbewusst aufzufallen. Verschiedene Schlagwörter, zum Beispiel "Bombe" oder "Anschlag" in E-Mails reichen schon aus, in einer Antiterrordatei aufgenommen zu werden, auch wenn sie in ganz anderen Zusammenhang stehen.

                    Die dazugehörige Kartei ist schon wichtig, oder will jemand, dass sich Verbrecher einfach in Bundesländer zurückziehen können, in denen die Abdrücke nicht gespeichert sind? IMO ist die Kartei nur ein vernünftiger Schluss.
                    Natürlich ist es richtig und wichtig Verbrecher besser Verfolgen zu können. Genauso wichtig ist es aber auch Bürger vor unnötigen Verdacht oder Überwachung zu schützen. Es muss eben ein Kompromiss gefunden werden, denn Straftäter ist nicht gleich Straftäter. Wer wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr später unter Verdacht gerät einen Mord begangen zu haben wird nicht erfreut sein. Das klingt vielleicht extrem, ist aber nicht unrealistisch.

                    Auch die NPD wird bespitzelt. Das ist ja wohl auch erwünscht. Man sollte Linksradikale nicht immer als Opfer darstellen. Sie stellen zum Teil genauso verfassungsfeindliches Potential dar wie die Rechten.
                    Es gibt da aber einen kleinen Unterschied: Die Linkspartei sitzt im Bundestag und hier sind Bespitzelungen der Abgeordneten aus guten Gründen verboten. Wer es also dennoch macht handelt genauso verfassungswidrig, wie die "möglicherweise Radikalen". Nur um hier Missverständnisse zu vermeiden verurteile ich auch radikale Gruppen, egal welcher Richtung.

                    Schäubles Schicksal durch den Anschlag sollte übrigens nicht dazu benutzt werden um Scherze zu treiben.
                    Wer treibt denn Scherze darüber?

                    Wer bewacht die Wächter, wer bewacht deren Wächter und wo ist das Ende dieser Kette?
                    Das erinnert mich an den "Staatsfeind Nr. 1". Als ich es das erste mal gesehen habe, konnte ich mir nicht vorstellen, dass sowas tatsächlich passieren kann. Heute wird es mehr und mehr Realität.

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                      #25
                      Wo man schon bei Email und Telefon ist. Eine Email ist vom Inhalt mit einem Brief vergleichbar. Und für Briefe gibt es nach Art. 10 Grundgesetz das Brief -Post- und Fernmeldegeheimnis.

                      Ohne konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person muss der Email Verkehr aus meiner Sicht unter das Briefgeheimnis bzw. Fernmeldegeheimnis fallen und darf nur auf konkreten Tatverdacht hin verletzt werden. Alles andere wäre aus meiner Sicht ein Skandal.
                      Zuletzt geändert von newman; 29.05.2007, 14:19.

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                        #26
                        Zitat von newman Beitrag anzeigen
                        Wo man schon bei Email und Telefon ist. Eine Email ist vom Inhalt mit einem Brief vergleichbar. Und für Briefe gibt es nach Art. 10 Grundgesetz das Brief -Post- und Fernmeldegeheimnis.
                        Da vermengst Du ein paar Sachen. Das Postgeheimnis schützt zunächst mal den gesamten Vorgang der körperlichen Übermittlung. Das scheidet bei e-Mails naturgemäß aus. Daher greift hierfür nur und ausschließlich das Fernmeldegeheimnis, das sozusagen einen Sonderfall des Postgeheimnisses darstellt. Bedingungslos gleichsetzen kann man Brief- und Fernmeldegeheimnis nicht, denn dann wäre eine Unterscheidung im Grundgesetz nicht nötig gewesen. Hierfür hat der Gesetzgeber auch eigene Regelungen geschaffen, namentlich in § 100a StPO.

                        Zitat von newman Beitrag anzeigen
                        Ohne konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person muss der Email Verkehr aus meiner Sicht unter das Briefgeheimnis bzw. Fernmeldegeheimnis fallen und darf nur auf konkreten Tatverdacht hin verletzt werden.
                        In gewisser Weise ist das ja auch so, siehe § 100a StPO. Der enthält darüber hinaus auch einen Katalog von Straftaten, bei deren Verdacht eine Überwachung der Kommunikation überhaupt zulässig ist. Zudem darf eine Überwachung der Kommunikation nur dann angeordnet werden, wenn eine anderweitige Sachverhaltsermittlung nicht möglich ist. Es ist also keineswegs so, dass die Hürden für eine Telefon- oder e-Mailüberwachung lascher wären, als für Beschlagnahmen usw.
                        Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                        -Peter Ustinov

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                          #27
                          Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                          Da vermengst Du ein paar Sachen. Das Postgeheimnis schützt zunächst mal den gesamten Vorgang der körperlichen Übermittlung. Das scheidet bei e-Mails naturgemäß aus. Daher greift hierfür nur und ausschließlich das Fernmeldegeheimnis, das sozusagen einen Sonderfall des Postgeheimnisses darstellt. Bedingungslos gleichsetzen kann man Brief- und Fernmeldegeheimnis nicht, denn dann wäre eine Unterscheidung im Grundgesetz nicht nötig gewesen. Hierfür hat der Gesetzgeber auch eigene Regelungen geschaffen, namentlich in § 100a StPO.
                          So weit ich das weiß (bin ja kein Jurist) ist die Lücke bei der Email, die man zur Umschiffung benutzen könnte, dass sie auf fremden Servern zwischengelagert und sortiert wird. Daher der Vergleich mit dem Briefgeheimnis, da ich dies für eine juristische Spitzfindigkeit halte, die mit der Zwischenlagerung bei der Post vergleichbar wäre. Ob körperlich oder elektronisch macht objektiv gesehen keinen Unterschied (außer dass man gegebenenfalls die Fingerabdrücke noch sieht ).


                          In gewisser Weise ist das ja auch so, siehe § 100a StPO. Der enthält darüber hinaus auch einen Katalog von Straftaten, bei deren Verdacht eine Überwachung der Kommunikation überhaupt zulässig ist. Zudem darf eine Überwachung der Kommunikation nur dann angeordnet werden, wenn eine anderweitige Sachverhaltsermittlung nicht möglich ist. Es ist also keineswegs so, dass die Hürden für eine Telefon- oder e-Mailüberwachung lascher wären, als für Beschlagnahmen usw.
                          Bei konkretem Tatverdacht gegen eine bestimmte Person ist auch nichts einzuwenden. Problem ist, wenn man allgemein jeden zum Verdächtigen macht und alle Emails zum Ziel von Untersuchungen. So weit ist es ja noch nicht, aber das ist es doch worauf Herr Schäuble letztendlich hinarbeitet, wenn man die Gedankengänge bis zum Ende durchdenkt.

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                            #28
                            Zitat von newman Beitrag anzeigen
                            So weit ich das weiß (bin ja kein Jurist) ist die Lücke bei der Email, die man zur Umschiffung benutzen könnte, dass sie auf fremden Servern zwischengelagert und sortiert wird.
                            Die Unterscheidung ergibt sich schon daraus, dass das Grundgesetz zwischen Post einerseits und Fermeldung andererseits differenziert. Das macht auch Sinn, denn körperliche Nachrichten müssen wegen ihrer Übermittlung anders geschützt werden. Dazu kommt, dass Server (nicht aber e-Mails selbst) als körperliche Gegenstände hingegen Gegestand von Beschlagnahmen sein können.

                            Die Unterscheidung wird damit offenkundig - sie ist nach dem Gesagten sogar notwendig, weil die Regeln der einen Übermittlungsform nicht auf die der anderen anwendbar sind. Daraus folgt ja nicht, dass die eine oder andere Übermittlungsform weniger schützenswert wäre. Wie gesagt: Für eine Überwachung der Kommunikation gibt's klare Regeln, die recht streng sind.

                            Zitat von newman Beitrag anzeigen
                            Bei konkretem Tatverdacht gegen eine bestimmte Person ist auch nichts einzuwenden. Problem ist, wenn man allgemein jeden zum Verdächtigen macht und alle Emails zum Ziel von Untersuchungen. So weit ist es ja noch nicht, aber das ist es doch worauf Herr Schäuble letztendlich hinarbeitet, wenn man die Gedankengänge bis zum Ende durchdenkt.
                            Mag sein, dass Schäuble das gerne hätte. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht da noch ein Wörtchen mitzureden. Und wie ich die Karlsruher kenne, wird die Antwort eindeutig ausfallen. Gerade in solchen Fragen entscheidet das BVerfG sehr restriktiv.
                            Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                            -Peter Ustinov

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                              #29
                              Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                              Die Unterscheidung ergibt sich schon daraus, dass das Grundgesetz zwischen Post einerseits und Fermeldung andererseits differenziert. Das macht auch Sinn, denn körperliche Nachrichten müssen wegen ihrer Übermittlung anders geschützt werden. Dazu kommt, dass Server (nicht aber e-Mails selbst) als körperliche Gegenstände hingegen Gegestand von Beschlagnahmen sein können.
                              Welche konkrete Unterscheidung meinst du, die jetzt den Einspruch, Emails hätten mit Briefen nichts gemein rechtfertigen würde? Mal abgesehen davon wie genau jetzt die Übertragung im Detail stattfindet und was man bei der einen oder anderen Form noch zusätzlich berücksichtigen muss, ist die Quintessenz bei beiden Gesetzen doch die gleiche. Deswegen stehen sie unter dem selben Artikel. Alles andere sind juristische Spitzfindigkeiten, die kaum einen Unterschied machen.
                              Insbesondere heute wäre eine Unterscheidung auch ziemlicher Blödsinn. Das Internet war damals vielleicht noch nicht absehbar, heute ist es aber da und man kann mit guten Recht behaupten die Email ist der Brief der Gegenwart und Zukunft. Und mit Brief ist dabei nicht eine physikalische Eigenschaft gemeint, sondern die schriftliche Form der Kommunikation.

                              Mag sein, dass Schäuble das gerne hätte. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht da noch ein Wörtchen mitzureden. Und wie ich die Karlsruher kenne, wird die Antwort eindeutig ausfallen. Gerade in solchen Fragen entscheidet das BVerfG sehr restriktiv.
                              Sag ich doch.

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                                #30
                                Zitat von newman Beitrag anzeigen
                                Welche konkrete Unterscheidung meinst du, die jetzt den Einspruch, Emails hätten mit Briefen nichts gemein rechtfertigen würde? Mal abgesehen davon wie genau jetzt die Übertragung im Detail stattfindet und was man bei der einen oder anderen Form noch zusätzlich berücksichtigen muss, ist die Quintessenz bei beiden Gesetzen doch die gleiche.
                                Natürlich ist die Quintessenz der Schutz der versendeten Information und die Privatsphäre. Aber gerade auf die Form der Übermittlung kommt es doch dabei an. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob ich mich weiterer Menschen bedienen muss, um eine verkörperte Botschaft zu übermitteln, oder ob ich selbst über rein technische Wege unmittelbar eine Information transportieren kann.

                                Zitat von newman Beitrag anzeigen
                                Deswegen stehen sie unter dem selben Artikel.
                                So pauschal kann man aber nicht argumentieren. Mal als Beispiel: In Art. 5 GG stehen im selbsen Artikel Kunst-, Wissenschafts-, Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit mit abweichenden Schranken usw. Dass die auch nicht pauschal unter einen Hut zu fassen sind und z.T. ganz andere Bereiche abdecken, erklärt sich von selbst.

                                Zitat von newman Beitrag anzeigen
                                Und mit Brief ist dabei nicht eine physikalische Eigenschaft gemeint, sondern die schriftliche Form der Kommunikation.
                                Doch, denn ansonsten wäre die Unterscheidung zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis überflüssig.
                                Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                                -Peter Ustinov

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