Zitat von Noir
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Ich hab mal nachgelesen. Offenbar wird die Kirchensteuer nur durch Landesgesetze geregelt und ist nicht im GG drin. Schon mal verdächtig.

Landbesitz, Schlösser, usw. musste an den jeweiligen Landesfürsten o.ä. abgetreten werden.
So wie ich es verstanden habe, wurde die Kirchensteuer dann ursprünglich nur als Hilfsmaßnahme eingeführt, um die Gemeinden in dieser Übergangszeit nicht verarmen zu lassen. Das wurde aber dann nie beendet und während der Weimarer Republik in die Verfassung aufgenommen. Im GG gibt es keinen direkten Artikel zur Kirchensteuer, sondern einen Verweis auf mehrere Artikel der Weimarer Verfassung, die immer noch Gültigkeit haben. Dazu gehörtz der alten Kirchensteuer-Artikel.
Im großen und ganzen erheben nur protestantische, katholische und jüdische Gemeinden eine Kirchensteuer, berechtigt sind prinzipiell aber alle Religionsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes sind.
Im Großen und Ganzen sehe ich aber die Kirchensteuer als eklatanten Verstoßes des GG an. Einerseits natürlich die zu bevorzugende Trennung von Staat und Kirche. Die Gleichberechtigung aller Glaubensgemeinschaften, sowie die Religionsfreiheit - die Kirchensteuer zwingt mich nämlich meinen Glauben dem Staat und dem Arbeitgeber gegenüber anzugeben, was den eigentlich nichts angeht.
Auch aus Sicht der Kirchen ist die Kirchensteuer nicht ideal - sie machen sie abhängig vom Staat und darüber, dass die Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommenssteuer gekoppelt ist, wirkt es schnell so, dass die Kirche die unterschiedlichen Lohnsteuerpolitiken der Regierungen unterstützt bzw. ausnutzt, selbst wenn diese Politik im Gegensatz zu den Glaubensgrundsätzen der Kirche steht.
Auch führt die Kirchensteuer zu etwas eigenartigen Dingen, z.B. der Katholischen Kirche. Als Katholik kann man eigentlich nicht aus der Kirche austreten. Wenn man allerdings gegenüber dem Staat die katholische Kirchenzugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte austragen lässt, wird man exkommuniziert. Dabei ist das nach dem katholischen Glaubensverständnis gar nicht drin, genausowenig wie ein Wiedereintritt, wenn man das "kath." wieder auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt.
Letztlich: ist ein Anachronismus, also weg damit!
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