Zitat von HarryKimVoyager
Das ist kein Geschwätz. Außerdem wäre selbst die Hürde, vor das Verfassungsgericht zu gehen sehr viel höher, weil Kläger gegen per Volksentscheid durchgesetzte Gesetze z. B. mit Anfeindungen u. Ä. zu rechnen hätten.
Das ist kein Geschwätz. Außerdem wäre selbst die Hürde, vor das Verfassungsgericht zu gehen sehr viel höher, weil Kläger gegen per Volksentscheid durchgesetzte Gesetze z. B. mit Anfeindungen u. Ä. zu rechnen hätten.
Wenn man Volksentscheide macht, müßte gesetzlich festgelegt werden, dass sie erstens einen bereits ausgearbeiteten Gesetzestext enthalten müssen und 2. vom Verfassungsgericht vorab auf Verfassungswidrigkeit geprüft werden müssten.
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