Zitat von Chloe
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Die FDP hat doch schon einmal (Schmidt-Genscher-Regierung) eine Regierung platzen lassen.
GG Art. 68 (Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages)
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Interessanterweise muß der Bundespräsident dies nicht tun!
Allerdings muß er nach einem erfolgreichen Konstruktiven Mißtrauensvotum (GG Art 67) den abgewählten Bundeskanzler entlassen und den gewählten Bundeskanzler ernennen.
Den Koalitionsvertrag könnt man als Geschäftsordnung der Bundesregierung laut GG Art. 65 betrachten.
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