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Allgemeine Überwachung - global und in der EU

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  • Alexandermerow
    antwortet
    Sicher...

    Klar, es geht immer mehr in diese Richtung. Und wer nicht komplett naiv und blind ist, sieht auch die Zeichen der Zeit.

    Aber 1984 usw. ist ja noch wesentlich heftiger. Böse Zungen bzw. kritische Zeitgenossen behaupten ja, dass gewissen Organisationen (Pyramide mit dem Auge ) genau einen derartigen Weltstaat schaffen wollen....Sie sagen es ja auch schon offen. Kopenhagen hatte ja das Ziel eine Weltregierung unter einer gewissen Führung unter dem Vorwand der "angeblichen Klimaerwärmung" (in meinen Augen ein Fake für die Massen, um Angst zu erzeugen und noch mehr Eingriffe in unser aller Leben zu rechtfertigen, al la Schweingrippe usw.) vorzubereiten.

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  • HMS Fearless
    antwortet
    Orwells Dythopie ist bis zu einem gewissen Grad längstens realiät.

    Überwachung: Videoüberwachung, Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung....

    Polizeiliche Repression: Massenverhaftungen an Demonstrationen, unnötige Untersuchungshaft unter schwerstmöglichen Haftbedingungen (die vier von Greenpeace in Kopenhagen z.B.)
    Beschlagnahmung von Bargeld und Gegenständen bei Hausdurchsuchungen, ohne dass die beschlagnahmte Wahre einen Bezug zum Gegenstand der Ermitltung hätte...

    "Bürokratische Strafen": schleppende Verfahren, exorbitante Kosten für Pflichtverteidiger usw...


    Daneben gibts natürlich auch noch ganz subtile Methoden, wie z.B. schwammige bzw. subjektive Strafrechtsartikel, welche einzig zum Ziel haben eine Rechtsunsicherheit zu erzeugen um Bürger davon abzuschrecken etwas zu tun was letztendlich legal wäre.

    Das Ganze um die "Darstellung grausamer Gewalt" ist so ein Beispiel dafür.

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  • Alexandermerow
    antwortet
    Überwachungsstaat, Endzeit...Was haltet ihr von Orwells "1984"?

    Gibt es ja sowohl als Film und natürlich auch als Buch - logisch. Was haltet ihr von Überwachungsstaats-Szenarien wie in 1984, Brazil, Fahrenheit und so weiter?

    Ist ja auch eine Form von Science-Fiction....

    Frage mal nach, da ich gerade an meinem Roman "Beutewelt" dran bin....

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  • newman
    antwortet
    Zitat von maestro Beitrag anzeigen
    Nicht jedes Befolgen ist freiwillig. Nach dem Drei-Säulen-Konzept [1] gibt es einige Politikfelder, in denen die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, Entscheidungen der Europäischen Institutionen zuzustimmen [2].



    [1] Drei Säulen der Europäischen Union - Wikipedia
    [2] Rechtsetzung der EG - Wikipedia

    EDIT: Der Vollständigkeit halber: Die Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung [3] fällt in die dritte Säule unter "polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen". Die Richtlinie wird vom Europäischen Rat beschlossen (das Parlament hat hier kein Mitbestimmungsrecht) und muss von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, die jedoch etwas Spielraum haben, um die Richtlinie in nationale Gesetze zu transformieren. In Deutschland eben das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (ab 1.1.08).

    Ich hätte vor dem EuGH geklagt. Schade, dass die Bundesregierung dies abgelehnt hat.

    [3] Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung - Wikipedia
    Das war mir im groben auch bekannt, allerdings gibt es ja da noch den von mir zitierten Abschnitt in Art 23 GG, der die Abgabe von Hoheitsrechten an die EU unter die Bedingung eines vergleichbaren Grundrechtsschutzes setzt und das unter dem Hintergrund eines Interview einer der Verfassungsrichter (noch bevor die Online Durchsuchung eingeschränkt wurde), der meinte, dass man im Falle von Einschränkungen der Freiheiten auf EU Ebene diese ebenso kappen und für nichtig erklären würde.
    Daher die Frage, wie es bei einer Konfliktsituation des üblichen drei Säulen Konzepts (Verordnungen des Rats) mit den in Art23 GG genannten Bedingungen und einer dementsprechenden Verfassungsgerichtsentscheidung aussähe.

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  • maestro
    antwortet
    Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
    Na, wenn die EU, ganz hypothetisch, beschließen würde als mit blauen Augen müssten pauschal telefonisch und personell überwacht werden, dann würde die BRD ohne Probleme sagen können: "Nicht mit uns!"
    Weil so eine EU-Richtlinie eben gegen die im Grundgesetz garantierten Rechte verstoßen würde und diese sind nun mal höher als jede EU-Richtlinie angesiedelt. Und das ist auch gut so, solange entsprechende Standards nicht auch auf EU-Ebene lückenlos garantiert sind.
    Ich hatte allgemein argumentiert und über Gemeinschaftspolitik gesprochen. In diesem spezifischen Fall sehe ich das genauso wie du, wie ich in meinem Post weiter oben klar gemacht habe. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit ist ja auch, wie der Name sagt, zu allem Überfluss gar kein Feld gemeinschaftlicher Politik sondern untersteht ja der staatlichen Souveränität der einzelnen Staaten.

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  • Harmakhis
    antwortet
    Zitat von maestro Beitrag anzeigen
    Naja, nach meiner bescheidenen Interpretation hat man sich vielleicht freiwillig in einigen Bereichen einer supranationalen Institution unterworfen aber als Folge davon erkennt man die Entscheidungen, die die Organe in ihren zuständigen Bereichen treffen, als verbindlich an. Freiwilligkeit ist für mich was anderes.
    Na, wenn die EU, ganz hypothetisch, beschließen würde als mit blauen Augen müssten pauschal telefonisch und personell überwacht werden, dann würde die BRD ohne Probleme sagen können: "Nicht mit uns!"
    Weil so eine EU-Richtlinie eben gegen die im Grundgesetz garantierten Rechte verstoßen würde und diese sind nun mal höher als jede EU-Richtlinie angesiedelt. Und das ist auch gut so, solange entsprechende Standards nicht auch auf EU-Ebene lückenlos garantiert sind.

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  • maestro
    antwortet
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Nun, die BRD kann aber kaum gezwungen werden, sich an diesen Vertrag auch zu halten. Insofern ist das freiwillig.
    Naja, nach meiner bescheidenen Interpretation hat man sich vielleicht freiwillig in einigen Bereichen einer supranationalen Institution unterworfen aber als Folge davon erkennt man die Entscheidungen, die die Organe in ihren zuständigen Bereichen treffen, als verbindlich an. Freiwilligkeit ist für mich was anderes.

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  • blueflash
    antwortet
    Zitat von maestro
    Und wieso nennst du das Freiwilligkeit, wenn Mitglieder einen Vertrag unterschreiben, der Politikbereiche "vergemeinschaftet" und Verordnungen und Richtlinien der europäischen Institutionen umsetzen MUSS?
    Nun, die BRD kann aber kaum gezwungen werden, sich an diesen Vertrag auch zu halten. Insofern ist das freiwillig.

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Der Vertrag ist dann im gegebenen Fall schlicht nichtig. Nach Auffasssung des Bundesverfassungsgericht kann Deutschland keine völkerrechtlichen Verträge abschließen die es zwingen gegeb bestimmte Regelungen des GGs zu verstoßen. Das GG steht über den Abkommen der Europäischen Union. Zumindest solange bis auf europäischer Ebene nicht ein dem GG gleichzusetzender Schutz besteht.
    Grundsätzlich ist das auch sehr vernünftig.

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  • maestro
    antwortet
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Doch. Denn auch diese Vereinbarung beruht nur auf Freiwilligkeit. Es gibt keine Sanktionen, die das EU-Recht durchsetzen. Schlimmstenfalls wäre die BRD dann eben kein EU-Mitglied mehr. Aber letztlich ist nur die Legislative der BRD maßgeblich.
    Spielst du jetzt darauf an, dass die EU noch keine "richtige" supranationale Organisation ist oder wie soll das verstehen?

    Und wieso nennst du das Freiwilligkeit, wenn Mitglieder einen Vertrag unterschreiben, der Politikbereiche "vergemeinschaftet" und Verordnungen und Richtlinien der europäischen Institutionen umsetzen MUSS?

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  • blueflash
    antwortet
    Nicht jedes Befolgen ist freiwillig.
    Doch. Denn auch diese Vereinbarung beruht nur auf Freiwilligkeit. Es gibt keine Sanktionen, die das EU-Recht durchsetzen. Schlimmstenfalls wäre die BRD dann eben kein EU-Mitglied mehr. Aber letztlich ist nur die Legislative der BRD maßgeblich.

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  • maestro
    antwortet
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Nun, meiner unmaßgeblichen Meinung nach, ist die BRD als souveräner Staat allein für sich verantwortlich. Jedes Befolgen von EU Vorschriften ist gewissermaßen freiwillig. Wenn das BVG also feststellt, dass eine EU-Anordnung Grundgesetzwidrig ist, dann ist diese damit in der BRD ungültig.
    Nicht jedes Befolgen ist freiwillig. Nach dem Drei-Säulen-Konzept [1] gibt es einige Politikfelder, in denen die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, Entscheidungen der Europäischen Institutionen zuzustimmen [2].

    Zitat von wikipedia-Artikel "Verordnungen"
    Gemäß Art. 249 Abs. 2 EGV sind die Verordnungen des Rates und der Kommission diejenigen Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben, in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.
    [1] Drei Säulen der Europäischen Union - Wikipedia
    [2] Rechtsetzung der EG - Wikipedia

    EDIT: Der Vollständigkeit halber: Die Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung [3] fällt in die dritte Säule unter "polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen". Die Richtlinie wird vom Europäischen Rat beschlossen (das Parlament hat hier kein Mitbestimmungsrecht) und muss von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, die jedoch etwas Spielraum haben, um die Richtlinie in nationale Gesetze zu transformieren. In Deutschland eben das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (ab 1.1.08).

    Ich hätte vor dem EuGH geklagt. Schade, dass die Bundesregierung dies abgelehnt hat.

    [3] Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung - Wikipedia
    Zuletzt geändert von maestro; 20.03.2008, 18:14.

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Nach momentaner Meinung des Bundesverfassungsgerichts müssen EU-Richtlinien und dergleichen nicht umgesetzt werden wenn sie den grundgesetzlich garantierten Rechten zuwiderläuft.
    Im Einzelfall dürfte das aber eine ziemliche Grauzone sein und auf die Schwere der Grundrechtsbelastung hinauslaufen.
    Aber grundsätzlich ist das durchaus möglich und auch schon vorgekommen.

    Wirklich brisante Daten sollten sauch bei Bundesbehörden nicht dezentral auf irgendwelchen Anwenderpcs rumflacken.
    Das wäre ja für jeden EDV-Service ein Grausen. Solange da nicht die Server mit den Datenbanken verschwinden...
    Würde man mir meinen Rechner klauen finden sich darauf im besten Fall ein paar Adressen die so auch im Telefonbuch stehen.
    Wahrscheinlich fehlt bei den meisten eh nur die Ausmusterungsbescheinigung oder irgendsowas.
    Zuletzt geändert von Nighthawk_; 22.03.2008, 12:14.

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  • blueflash
    antwortet
    Studiert einer Jura und weiß ob das BVG notfalls auch europäische Beschlüsse kappen kann, schließlich steht im GG, dass die EU "einen diesem Grundgesetz im wesentlich vergleichbaren Grundrechtschutz gewährleisten" muss, oder hat ein Widerspruch und eine Zurückweisung hierbei nur auf europäischer Ebene in europäischen Gerichten zu erfolgen?
    Nun, meiner unmaßgeblichen Meinung nach, ist die BRD als souveräner Staat allein für sich verantwortlich. Jedes Befolgen von EU Vorschriften ist gewissermaßen freiwillig. Wenn das BVG also feststellt, dass eine EU-Anordnung Grundgesetzwidrig ist, dann ist diese damit in der BRD ungültig.

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  • XlegolasX
    antwortet
    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Studiert einer Jura und weiß ob das BVG notfalls auch europäische Beschlüsse kappen kann, schließlich steht im GG, dass die EU "einen diesem Grundgesetz im wesentlich vergleichbaren Grundrechtschutz gewährleisten" muss, oder hat ein Widerspruch und eine Zurückweisung hierbei nur auf europäischer Ebene in europäischen Gerichten zu erfolgen?
    Meines Wissens verhält es sich mit dem Bundesrecht zum EU-Recht genau so wie mit Landes- und Bundesrecht. Also müsste eine Zurückweisung nur über einen Europäisches Gericht möglich sein.

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