Zitat von Nighthawk_
Beitrag anzeigen


Nighthawk hat auch schon zu S21 seine Einstellung dargelegt. Vielleicht nochmal zum Verständnis:
Demonstrationsrecht: Das Grundgesetz garantiert, dass sich die Bürger friedlich und
ohne Waffen versammeln können. Bei der Demonstration geht es um die gemeinsame Meinungsäußerung. Es ist dagegen keine Demonstration mehr, so das Bundesverfassungsgericht, wenn die Teilnehmer unmittelbar selbst ihre Forderung vollstrecken wollen.
Blockade: Eine Blockade kann eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung sein,
wenn sie symbolische Wirkung haben soll. Blockaden, die über ein kurzes Symbol hinausgehen, dürfen aber von der Polizei aufgelöst werden. Wer sich
dann nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Friedliche Sitzblockaden können
in der Regel nicht als Nötigung bestraft werden, weil das bloße Hinsetzen keine Gewalt
ist. Wer sich ankettet oder einen Fahrzeugstau verursacht, begeht aber eine Nötigung –
also eine Straftat.
Ziviler Ungehorsam: Hier wird gezielt das Recht gebrochen, um gegen Missstände zu
protestieren. Traditionell sollte ziviler Ungehorsam durch die Bereitschaft, sich verurteilen
zu lassen, den Ernst des eigenen Anliegens unterstreichen. Ein Recht auf zivilen Ungehorsam
ist also begrifflich eigentlich ausgeschlossen. Allerdings
können sich so viele Personenam zivilen Ungehorsam beteiligen, dass eine Ahndung praktisch oder politisch nicht durchsetzbar ist.
Widerstandsrecht: Laut Grundgesetz (Artikel 20 Absatz 4) haben die Bürger das Recht zum Widerstand gegen jeden, der die Verfassungsordnung zu beseitigen versucht. Allerdings setzt das Widerstandsrecht voraus, dass Demokratie und Rechtsstaat als Ganzes in Gefahr sind. Bei Auseinandersetzungen um die richtige Energiepolitik dürfte das nicht der Fall sein.
Quelle: GT vom 09.11.2010
Einen Kommentar schreiben: