Zitat von Sinclair_
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Ach ja:
Bereits vor seinem 14. Geburtstag hatte „Mehmet“ mehr als 60 Diebstähle und Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle begangen. Als er 1998 mit 14 Jahren – und damit strafmündig – einen Mitschüler krankenhausreif schlug und das bewusstlose Opfer ausraubte, wurde er am 9. Oktober desselben Jahres vom Amtsgericht München zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt. Diese Strafe trat er nie an, weil er stattdessen auf Veranlassung der Stadt München, die seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängerte, in die Türkei abgeschoben wurde. Der Fall sorgte international für Aufsehen, weil erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein zurück in deren angestammte Heimat abgeschoben wurde.
So viel doller scheinen ja die Gesetze unter Kohl nicht gewesen zu sein. Er wurde dann, wenn ich das richtig verstehe, auch nicht ausgewiesen, weil ein Gesetz das vorsah, sondern weil die Stadt München ihm die Aufenthaltsgenehkigung auf freiwilliger Basis nicht verlängert hat.







), aber natürlich ist es schon so, dass auch die bisherige "Laufbahn" eines Angeklagten in das Urteil miteinfließt, was ja auch richtig so ist. In diesem Fall lag das alles aber schon eine ganze Weile zurück und der Mensch galt ja als resozialisiert. Jetzt mal unabhängig davon, ob das nun tatsächlich zutraf oder nicht, ist die Entscheidung des Gerichts durchaus nachvollziehbar.
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