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Coronavirus outbreak - wie kann man sich schützen ?

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  • Thomas W. Riker
    antwortet
    Bei meiner 3. Impfung hätte ich gerne Moderna statt Biontech gehabt, aber es war nur Biontech da.
    Da meine 3. Impfung vor 2 1/2 Monaten war, werde ich mich noch in Ruhe informieren, was empfohlen wird, aber ein 4. Mal Biontech wäre imho nicht sinnvoll, außer es ist ein an Omikron angepasster Impfstoff, oder was auch immer dann die aktuellle Variante ist. Bis dahin ist ja auch eine schwache Infektion mit Omikron durchaus wahrscheinlich aber auch weniger gefährlich.

    Wenn es an der Zeit ist, werde ich wohl auch vorher eine Bestimmung des Antikörperwertes machen.

    Ich denke, das RKI oder das PEI sollten dies auch vor dem nächsten Herbst / 6 Monate nach der 3. Impfung empfehlen.

    Insgesamt meine ich die Mischung mRNA / Vektor oder Totimpfstoff / Infektion bietet auf Dauer (über 5 Jahre) den besten Schutz.
    Das Immunsystem wurde dann auf 3 Weisen trainiert.

    Zuerst infiziert war/ist die schlechteste Option, da höchstes Sterberisiko oder stärkste Dauerfolgen.

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  • Lord Yu
    antwortet
    Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
    Da ja sehr viele 3x mit einem mRNA-Impfstoff geimpft wurden, wäre dann eine evtle. 4. Impfung mit dem neuen Totimpfstoff imho sinnvoll.
    Warum sollte die 4. Impfung deiner Meinung nach mit einem Totimpfstoff erfolgen und nicht weiterhin mit Biontech/Moderna?

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  • Thomas W. Riker
    antwortet
    burpie Danke für den link. Er ist besser als die kurze Quelle, die ich hatte.

    Eigentlich müsste es eine größeren Aufschrei wegen des 3-montigen frisch geimpft Status geben.
    Eigentlich müssten sich mal auf die Schnelle noch 15 Mio nach der 2. Impfung boostern lassen.
    Im Moment sind soviele geboostert, wie vor 6 Monaten 2 x geimpft waren.

    Auf der anderen Seite wird ja viel am Montag gelockert. Mit Mundschutz darf man Vieles, aber es muss jetzt bei Erwachsenen eine FFP2-Maske sein. Bei Minderjährigen tut es ein medizinischer Mundschutz in der Öffentlichkeit.
    Es gibt da aber auch skurile Regelungen.

    In das seitlich offene Eisstadion in Bad Nauheim dürfen nach 250 und zuletzt 1000 jetzt 50% von 4500 also 2250 Zuschauer rein.

    In größere, geschlosse Hallen darf nur ein Drittel der Kapazität. Einige Vereine bleiben da bei max. 1000 Zuschauern. Finaziell super für meine Roten Teufel, aber gerecht?

    10.000 in großen Fußballstadien? Warum nicht 50 % bis max. 25.000 Zuschauer? Dann aber auch mit FFP2-Maske am Platz.
    Wenn die Fans sich nicht an Letzteres halten, dann gleich Klartext und nur 10.000 Zuschauer.

    -----

    Ich habe mir mal mit den Daten des Dashboard der Johns Hopkins University und von impfdashboard.de die ---> Letalität <--- bei Covid-19 angesehen.

    Vorgeschichte: Anfangs ging man von einer Sterberate von 2,3% aus, Dezember 2020 laut Prof. Drosten von 1,8 bis 1,9%.

    Ich habe mir die Infektionszahlen (1 Woche), Boosterungen (Gesamtzahl) und die Zahl der Todesfälle (1 Woche) 2 Wochen später angesehen.Dieser Zeitabstand passt gut zu den Maxima vor Omikron ( 28.11./12.12.21)

    31.10.21 I: 131900 B: 2 Mio --- 14.11.21 1157 Tote ~ 0,88%

    28.11.21 I: 403500 B: 10 Mio --- 12.12.21: 2634 Tote ~ 0,65% --- Infektionen und Tote pro Woche Maximum in der Delta-Phase.
    Gleiche Todesrate (0,65%) in der folgenden Woche.

    Die folgenden 4 Wochen kann man nicht vergleichen, da wegen Weihnachtsferien offensichtlich Hunderttausende Schüler wegen fehlender Tests in den Schule nicht positiv getestet werden konnten. Todesraten in den 4 Wochen: 0,78% / 0,65% (merkwürdiger Rückgang) / 0,95% / 0,81%

    Anfang 2022 überschritt der Anteil von Omikron die 50% Marke, letzter aktueller Wert KW 4: 95%

    16.1.22 I: 467.600, also mehr als am 28.11.21 B: 44 Mio --- 30.1.22: 1039 Tote, also weniger als die Hälfte vom 12.12.21 ~ 0,22%

    Interpretation:
    --- Die Erst- und Zweitimpfung in den ersten 10 Monaten 2021 har die Sterbequote halbiert
    --- Im November wurden priorisiert etwa 8 Millionen aus den vulnerablen Gruppen geboostert, was die Sterbequote etwa um ein Viertel verringert hat.
    --- In den folgenden 7 Wochen wurden etwa 30 Millionen geboostert,der Anteil von Omikron stieg von praktisch 0 auf 85% und die Sterbequote fiel um zwei Drittel und beträgt jetzt nur noch etwa ein Zehntel des Wertes vor knapp 2 Jahren. Wie stark der Anstieg der Boosterungen einerseits und der Wechsel Delta -> Omikron andererseits die Verbesserung der Sterberate begünstigt ist noch nicht klar zu beurteilen (von mir).

    --- In den folgenden Wochen steigt die Zahl der Boosterungen relativ nicht mehr so stark und man kann besser die Wirkung des starken Anstieges der Infektionen durch Omikron ( x 2,3 in 2 Wochen) beurteilen.

    Meine Vermutung: Der Effekt von ca. 10 Mio Boosterungen und ca. 2 Mio Zweitimpfungen im Februar wird eher grenzwertig sein
    Es wird aber eine große Rolle spielen, dass Omikron vorwiegend nur die oberen Atemwege belastet.

    Ich hoffe, bei einem Update in 4 Wochen ist die Streberate unter 0,1%

    -----

    By the way: Bei starken Influenza-Welle ist die Sterberate etwa bei 0,5%. Wenn schon Impfpflicht gegen Corona, dann ab kommenden Herbst gleichzeitig auch gegen Influenza.

    Sonst ist das inkonsequent und unlogisch. Es gab ab November auch eine Empfehlung des RKI für eine gleichzeitige Impfung gegen Beides.

    Da ja sehr viele 3x mit einem mRNA-Impfstoff geimpft wurden, wäre dann eine evtle. 4. Impfung mit dem neuen Totimpfstoff imho sinnvoll.

    Mein Hausarzt besteht aber auf einen 2-Wochen-Abstand, weil er stärkere Impfreaktionen bei einer Doppelimpfung befürchtet.
    Nun ja, es gibt auch 3fach Impfungen (Tetanus, Diphterie, Pertussis), aber ich will nicht Äpfel und Birnen vergleichen

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  • Lord Yu
    antwortet
    Zitat von burpie Beitrag anzeigen

    Was erzählst Du da? Dann ruf dort an oder besser noch, werde selbst Richter. Dann wird nie wieder etwas schieflaufen ...
    Mit dem falschen Fuß aufgestanden?

    Auch in der Sache fehle es für eine Verkürzung des Genesenenstatus an einer wissenschaftlich fundierten Grundlage. Das RKI habe nicht hinreichend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob es belegt sei, dass nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion ende.
    Dem Gericht reichen also die Nachweise dafür nicht aus. Das ist dann aber immer noch ein Unterschied, ob etwas als nicht hinreichend belegt angesehen wird, oder einfach schlichtweg ohne Grundlage passiert .

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  • burpie
    antwortet
    Zitat von Lord Yu Beitrag anzeigen

    Naja, das stimmt so dann auch wieder nicht. Die Empfehlung kam ja so vom RKI, weil durch Omikron der Schutz nach einer Infektion schneller wieder abnimmt.
    Was erzählst Du da? Dann ruf dort an oder besser noch, werde selbst Richter. Dann wird nie wieder etwas schieflaufen ...

    -> Gericht zweifelt an wissenschaftlich fundierter Grundlage

    Auch in der Sache fehle es für eine Verkürzung des Genesenenstatus an einer wissenschaftlich fundierten Grundlage. Das RKI habe nicht hinreichend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob es belegt sei, dass nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion ende. Soweit der Antragsteller mit seinem Antrag außerdem erreichen wollte, dass sein Genesenenstatus schon ab dem Zeitpunkt der Entlassung aus der Quarantäne gelten sollte, blieb der Antrag erfolglos. Die 28-Tage-Regelung in der SchAusnahmV aus Mai 2021 beruhe auf nachvollziehbaren wissenschaftlichen Erwägungen. Damit werde sichergestellt, dass mit dem Genesenennachweis auch ein ausreichender Immunschutz einhergehe. Der Beschluss hat unmittelbar nur Folgen für den Antragsteller, der Anspruch auf den Genesenennachweis zur Dauer von sechs Monaten hat.

    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/me...fassungswidrig

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  • Lord Yu
    antwortet
    Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen

    Laut Verwaltungsgericht Oldenburg hat der Ausschluss Einzelner vom öffentlichen Leben "hohe Grundrechtsrelevanz" und es äußert Kritik an der Intransparanz der HP des RKI.
    Was völliger quatsch wäre. Inwiefern wäre denn jemand, der nur drei statt 6 Monate als genesen gilt, mehr ausgeschlossen, als jemand der überhaupt gar nicht erst infiziert war?
    Sollte das in die nächste Instanz gehen wird das Urteil sicher kassiert...

    Zitat von burpie Beitrag anzeigen

    Es gibt schlicht keine wissenschaftliche Begründung für diese Entscheidung.
    Naja, das stimmt so dann auch wieder nicht. Die Empfehlung kam ja so vom RKI, weil durch Omikron der Schutz nach einer Infektion schneller wieder abnimmt.

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  • burpie
    antwortet
    Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen

    Laut Verwaltungsgericht Oldenburg hat der Ausschluss Einzelner vom öffentlichen Leben "hohe Grundrechtsrelevanz" und es äußert Kritik an der Intransparanz der HP des RKI.
    Es gibt schlicht keine wissenschaftliche Begründung für diese Entscheidung.
    Das ist wie damals mit dem Verhältnis Quadratmeter/Kundenanzahl in einem Geschäft. Bei manchen bedeutete ein Quadratmeter weniger, dass der Laden zu bleiben musste.

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  • Thomas W. Riker
    antwortet
    Zitat von Lord Yu Beitrag anzeigen
    BTW. Warum sollte die Verkürzung des Genesenenstatus Verfassungswidrig sein?
    Laut Verwaltungsgericht Oldenburg hat der Ausschluss Einzelner vom öffentlichen Leben "hohe Grundrechtsrelevanz" und es äußert Kritik an der Intransparanz der HP des RKI.

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  • Thomas W. Riker
    antwortet
    Es sieht nach dem Beginn der Trendwende aus. Da wo die Omikronwelle begann, in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Berlin, sinkt die 7-Zage-Inzidenz, und während diese Wochenlang um über 50 % pro Woche anstieg, sind es nur noch etwa 25 % pro Woche.

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  • Lord Yu
    antwortet
    Ja. Der andere Beitrag hat sich dazwischengeschoben. Wobei ich der Meinung war, dass es offensichtlich ist, dass er sich auf den davor bezog - ansonsten hätte ich noch ein Zitat reineditiert.

    BTW. Warum sollte die Verkürzung des Genesenenstatus Verfassungswidrig sein?

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  • Thomas W. Riker
    antwortet
    Lord Yu hat auf meinen # 2631 geantwortet, nicht auf # 2632.

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  • burpie
    antwortet
    Zitat von Lord Yu Beitrag anzeigen
    Wobei dann die Frage ist, wie die das Feststellen wollen - in den meisten Fällen dürfte wohl unklar sein, bei wem sich diejenigen angesteckt haben - damit dürfte sich die Zahl nur auf die beziehen, bei denen man es weiß - und dann wäre die Frage, bei wie viel % man es überhaupt weiß .
    Mit dem gleichen Datum, wie dieser Status begrenzt wurde. Das hat nicht mit denen zu tun, bei man sich angesteckt hat.
    Du hast einen positiven Coronatest/PCR und wurdest krankgeschrieben. Danach bekommst Du Deine Bescheinigung als Genesener. Diejenigen, die bis 16(?). Januar Corona-krankgeschrieben waren, haben die sechs Monate, die nach diesem Tag bekamen nur noch drei Monate. Wo ist das Problem?

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  • Lord Yu
    antwortet
    Wobei dann die Frage ist, wie die das Feststellen wollen - in den meisten Fällen dürfte wohl unklar sein, bei wem sich diejenigen angesteckt haben - damit dürfte sich die Zahl nur auf die beziehen, bei denen man es weiß - und dann wäre die Frage, bei wie viel % man es überhaupt weiß .

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  • Thomas W. Riker
    antwortet
    Das Verwaltungsgericht Oldenburg hält die Verkürzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate für verfassungswidrig und hat eine Eilverfügeung gegen den Landkreis Oldenburg erlassen, dem Kläger eine Bescheinigung für 6 Monate auszustellen.

    Dies gilt nur für den Einzelfall und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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  • Thomas W. Riker
    antwortet
    Ich muss den letzten Satz in meinem letzten Beitrag noch mal neu formulieren, denn so wie er da steht, ist er falsch.

    Laut einer Meldung vor ca. 2 Monaten war jeder sechste Infizierte zu diesem Zeitpunkt ein Geimpfter, der von einem Geimpften infiziert wurde. Außerdem war jeder sechste Infizierte ein Ungeimpfter der von einem Geimpften infiziert wurde.

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