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    Zitat von DefiantXYX Beitrag anzeigen
    Ich verstehe nicht, wieso man u.a. das Thema Lohnfortzahlung nur auf Corona beschränken sollte.
    Krankheitstage sollten grundsätzlich beim Gehalt berücksichtigt werden. Wer nur 75% der Arbeitstage leistet, sollte keine 100% Lohn erhalten. Eben sowas führt nämlich zum schlechten Betriebsklima, weil gewisse Personen gerne mal Montags oder an Brückentagen ganz plötzlich krank sind. Oder eben Leute, die keine "Grippewelle" auslassen...

    Wer sich nicht impft riskiert krank zu werden oder in Quarantäne zu müssen, daher eigenes verschulden, wofür nicht der Arbeitgeber oder die Allgemeinheit herhalten sollte.
    Natürlich Humbug, wer dauerhaft an Fauleritis leidet, nützt dem Unternehmen nichts. Leiden zu dem nachweislich die vertraglichen Pflichten darunter, so wird der Vertrag bei nächster Gelegenheit aufgelöst. Aber gut da es bei mir keine Brückentage, Wochenenden oder Feiertage (als Frei) gibt, kann ich persönlich über aufgezeigte Gedankenspiele (die es auch gibt) nur lachen. In anderer Weise gebe ich dir allerdings recht, sowas führt zu einem schlechten Betriebsklima, insbesondere dann, wenn jemand mit weniger Lohn dann die Arbeit von jemanden machen darf, der höheren Lohn erhält und das über Wochen und Monate, sogar mit geringerer Freizeit.Da ist man schon gelinde gesagt leicht angesäuert. Das sind dann meist aber hausgemachte Probleme, wegen schwarzen Schafen wird aber niemanden der Krank ist sein Anspruch auf Lohn verwehrt. Für sowas gibt es auch andere Maßnahmen.

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sollte zu 100 Prozent laufen, eine Krankheit ist menschlich und kann jeden treffen. Einbußen (auch zu 25 Prozent) sind für viele bereits existenzgefährdend und belasten nur zusätzlich. Ebenso verdient ein Coronaerkrankter (ob nun geimpft oder ungeimpft) diese Sicherheit, sonst sitzen da einige Kleinfamilien und Aufstocker mal ganz schnell auf der Straße.
    Zuletzt geändert von Infinitas; 23.09.2021, 21:12.
    Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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      Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen

      Arbeitsrechtlich steht jedoch eine Impfabfrage für Arbeitnehmer in den meisten Berufsgruppen auf keinerlei rechtlicher Grundlage.
      Der Verdienstausfallentschädigung im Falle einer Quarantäne haben will, muss seinem Arbeitgeber seinen Impfstatus mitteilen:

      Corona: Lohnfortzahlung bei Quarantäne nur für Geimpfte | Personal | Haufe



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        Im Endeffekt muss man bei der Betrachtung bzw. Debatte ja auch zwischen Infizierten und Überträgern unterscheiden. Wo will man ansetzen.

        Will man schwere Verläufe verhindern, reicht es sich auf die Impfrate zu konzentrieren und so vielen Leutchen wie möglich 2+ Stiche geben. Und das bei einem Anteil der Bevölkerung der sicherstellt, dass die verbliebenen Unbelehrbaren im Falle einer Infizierung nicht ausreichen die Krankenhauskapazitäten zu überlasten. Wobei bedacht werden muss, dass die Krankenhäuser schon mit genug anderen Fällen belastet sind und daher die pandemischen Opfer zum Normalbetrieb (Raucher, Adipositas etc.) zusätzlich hinzukommen.

        Also ja, der Impfdruck muss m.E. weiter bestehen bleiben, aber mit Maß und Ziel. Ungeimpften Personen "Bestrafungen" aufzuzwingen die sie von anderen Unbelehrbaren mit anderen Folgekrankheiten (z.B. selbstverschuldetes COPD etc.) unterscheiden, betrachte ich als falsch und in der Maßnahme unverhältnismäßig.

        Gleichzeitig muss aber dem Dümmsten in der Bevölkerung klar gemacht werden, dass eine Impfung NICHT vor einer COVID-19-Infektion vollständig schützt. Keine Ahnung warum so viele das glauben, das wurde doch bereits als die Impfungen herauskamen immer wieder klargestellt. Ich denke da ist auch sehr viel Polemik in der Debatte dabei.

        Werden also durch angemessenen Druck bzw. nennen wir es Überzeugungsarbeit ausreichend Leute geimpft, kann es einem egal sein wieviele Neuinfektionen dazukommen. Selbst bei 50k Infektionen pro Tag werden die Krankenhauskapazitäten voraussichtlich nicht überlasten, da der absolut überwiegende Anteil davon ein leichter Verlauf ist.
        "Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
        "Bajoranische Arbeiter...." - Hamburg Silvester 2016/17

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          Zitat von Chey Beitrag anzeigen

          Der Verdienstausfallentschädigung im Falle einer Quarantäne haben will, muss seinem Arbeitgeber seinen Impfstatus mitteilen:

          Corona: Lohnfortzahlung bei Quarantäne nur für Geimpfte | Personal | Haufe


          Der Arbeitgeber? Eventuell ist es noch zu früh am morgen, aber konkret steht das in deiner Quelle auch nicht. Es wird lediglich darauf vermerkt das im Quarantäne fall seinen Impfstoff offenbaren muss, ob das der betroffene dann beim Arbeitgeber macht oder der Arbeitgeber ihn deswegen abfragen darf ist daraus nicht ersichtlich. (hätte mich auch gewundert). Aber ja bei der Verdienstausfallentschädigung bzw. deren Antrag muss, ein Impfstatus abgerufen werden, da es logischerweise zur Bemessungsgrundlage notwendig ist, dies aber von staatlicher Seite.

          Was aber auch nur bedeutet, wer Kohle will (von staatlicher Seite) muss im Falle eine Quarantäne seinen Impfstatus offen legen. Wer ins Theater, Kino oder Café will, muss das ja unter 3G auch tun.
          Zuletzt geändert von Infinitas; 24.09.2021, 09:12.
          Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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            Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen

            Der Arbeitgeber?
            Wer sonst? Dieser zahlt schließlich das Gehalt aus. Die Quarantäneentschädigung kommt nicht direkt vom Staat sondern wird dem Arbeitgeber vom Staat erstattet.

            Da BW diese Regelung bereits umgesetzt hat, gibt es dort auch bereits eine rechtliche Auskunft:

            Der Arbeitgeber ist nach § 56 IfSG zur Vorleistung verpflichtet. Hat der Arbeitgeber deshalb ein Fragerecht nach dem Impfstatus des Arbeitnehmers?


            Der Arbeitgeber ist nach § 56 IfSG zur Vorleistung verpflichtet, d. h. er hat den Entschädigungsanspruch an den Arbeitnehmer auszuzahlen sowie die Beiträge in die Sozialversicherung weiterhin anzuführen und kann dann die Erstattung bei der zuständigen Behörde beantragen, wobei er nicht weiß, ob die Erstattung gewährt wird. Hat der Arbeitgeber deshalb ein Fragerecht nach dem Impfstatus des Arbeitnehmers?

            Um beurteilen zu können, ob eine Entschädigung erstattet werden kann, brauchen die Regierungspräsidien vom antragstellenden Arbeitgeber Informationen über den Grund der Absonderung seines Arbeitnehmers (positiver Test/ Kontaktperson/Einreisefall) sowie Kenntnisse über den Impfstatus sowie bei einer fehlenden Impfung über das Vorliegen einer (nicht welcher) Kontraindikation zur Impfung. Die genaue Benennung der Art der Kontraindikation wird also nicht erwartet.

            Wir teilen die Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums, dass das Datenschutzrecht es dem Arbeitgeber ermöglicht, im Zusammenhang mit der Auszahlung der Entschädigung nach § 56 IfSG Informationen zum Impfstatus von den betroffenen Arbeitnehmern einzuholen. Davon können auch abstrakte Angaben zu etwaigen Gründen eines fehlenden Impfschutzes erfasst sein.

            Das Datenschutzrecht lässt Verarbeitungen von besonderen Kategorien personenbezogener Daten - zu denen auch Gesundheitsdaten wie der Impfstatus gehören - dann zu, wenn sie zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Personen an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt. Die Auszahlung der Entschädigung nach § 56 Absatz 1 IfSG ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers und verfolgt den Zweck, Arbeitnehmer vor finanziellen Nöten und nachteiligen Folgen aus unterbrochenen Beitragszahlungen in die sozialen Sicherungssysteme zu bewahren, wenn sie aufgrund infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen einen Verdienstausfall erleiden.

            Im Rahmen der erforderlichen Einzelfallabwägung ist aber zu berücksichtigen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse daran haben können, bestimmte, gegen eine Impfung sprechende Gründe, wie beispielsweise Informationen über eine medizinische Gegenindikation, nicht gegenüber dem Arbeitgeber preiszugeben. Sie müssen dem Arbeitgeber nur mitteilen, dass ein solcher Grund besteht.

            Vorgesehen ist deshalb, dass die Regierungspräsidien nach Eingang des Antrages bei entsprechender Angabe, dass eine Schutzimpfung wegen medizinischer Gegenindikation nicht erfolgen konnte, im Regelfall beim Antragsteller als Nachweis ein ärztliches Attest anfordern, in dem ohne Angabe von Gründen bestätigt wird, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht erfolgen konnte. Dieses Attest kann der Arbeitnehmer unter Angabe der Vorgangskennung auch direkt beim Regierungspräsidium einreichen.

            Quelle: FAQ Entschädigungen: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)



            Hier der entscheidende Satz: Wir teilen die Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums, dass das Datenschutzrecht es dem Arbeitgeber ermöglicht, im Zusammenhang mit der Auszahlung der Entschädigung nach § 56 IfSG Informationen zum Impfstatus von den betroffenen Arbeitnehmern einzuholen.


            Der Rest geht ja darum, dass der Arbeitgeber sogar eingeschränkt Informationen einholen darf, wenn jemand nicht geimpft werden kann. Der Arbeitgeber hat hier also sehr weitgehende Informationsansprüche.


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              Zitat von Chey Beitrag anzeigen

              Wer sonst? Dieser zahlt schließlich das Gehalt aus. Die Quarantäneentschädigung kommt nicht direkt vom Staat sondern wird dem Arbeitgeber vom Staat erstattet.

              Da BW diese Regelung bereits umgesetzt hat, gibt es dort auch bereits eine rechtliche Auskunft:

              Der Arbeitgeber ist nach § 56 IfSG zur Vorleistung verpflichtet. Hat der Arbeitgeber deshalb ein Fragerecht nach dem Impfstatus des Arbeitnehmers?


              Der Arbeitgeber ist nach § 56 IfSG zur Vorleistung verpflichtet, d. h. er hat den Entschädigungsanspruch an den Arbeitnehmer auszuzahlen sowie die Beiträge in die Sozialversicherung weiterhin anzuführen und kann dann die Erstattung bei der zuständigen Behörde beantragen, wobei er nicht weiß, ob die Erstattung gewährt wird. Hat der Arbeitgeber deshalb ein Fragerecht nach dem Impfstatus des Arbeitnehmers?

              Um beurteilen zu können, ob eine Entschädigung erstattet werden kann, brauchen die Regierungspräsidien vom antragstellenden Arbeitgeber Informationen über den Grund der Absonderung seines Arbeitnehmers (positiver Test/ Kontaktperson/Einreisefall) sowie Kenntnisse über den Impfstatus sowie bei einer fehlenden Impfung über das Vorliegen einer (nicht welcher) Kontraindikation zur Impfung. Die genaue Benennung der Art der Kontraindikation wird also nicht erwartet.

              Wir teilen die Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums, dass das Datenschutzrecht es dem Arbeitgeber ermöglicht, im Zusammenhang mit der Auszahlung der Entschädigung nach § 56 IfSG Informationen zum Impfstatus von den betroffenen Arbeitnehmern einzuholen. Davon können auch abstrakte Angaben zu etwaigen Gründen eines fehlenden Impfschutzes erfasst sein.

              Das Datenschutzrecht lässt Verarbeitungen von besonderen Kategorien personenbezogener Daten - zu denen auch Gesundheitsdaten wie der Impfstatus gehören - dann zu, wenn sie zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Personen an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt. eDie Auszahlung der Entschädigung nach § 56 Absatz 1 IfSG ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers und verfolgt den Zweck, Arbeitnehmer vor finanziellen Nöten und nachteiligen Folgen aus unterbrochenen Beitragszahlungen in die sozialen Sicherungssysteme zu bewahren, wenn sie aufgrund infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen einen Verdienstausfallrleiden.

              Im Rahmen der erforderlichen Einzelfallabwägung ist aber zu berücksichtigen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse daran haben können, bestimmte, gegen eine Impfung sprechende Gründe, wie beispielsweise Informationen über eine medizinische Gegenindikation, nicht gegenüber dem Arbeitgeber preiszugeben. Sie müssen dem Arbeitgeber nur mitteilen, dass ein solcher Grund besteht.

              Vorgesehen ist deshalb, dass die Regierungspräsidien nach Eingang des Antrages bei entsprechender Angabe, dass eine Schutzimpfung wegen medizinischer Gegenindikation nicht erfolgen konnte, im Regelfall beim Antragsteller als Nachweis ein ärztliches Attest anfordern, in dem ohne Angabe von Gründen bestätigt wird, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht erfolgen konnte. Dieses Attest kann der Arbeitnehmer unter Angabe der Vorgangskennung auch direkt beim Regierungspräsidium einreichen.

              Quelle: FAQ Entschädigungen: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)



              Hier der entscheidende Satz: Wir teilen die Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums, dass das Datenschutzrecht es dem Arbeitgeber ermöglicht, im Zusammenhang mit der Auszahlung der Entschädigung nach § 56 IfSG Informationen zum Impfstatus von den betroffenen Arbeitnehmern einzuholen.


              Der Rest geht ja darum, dass der Arbeitgeber sogar eingeschränkt Informationen einholen darf, wenn jemand nicht geimpft werden kann. Der Arbeitgeber hat hier also sehr weitgehende Informationsansprüche.

              Ich darf keinerlei Impfstatus von Mitarbeitern abrufen, insoweit das nicht rechtlich konkretisiert ist. Eine Regierung steht diesbezüglich leider nicht über dem Gesetz, auch wenn ich mir das in diesem Fall sogar vereinzelt wünschen würde (mehr Normalität). Konkretisiert wurde dies wie gesagt lediglich in Bezug auf den Quarantänen fall und in so einem Fall käme bei einem Impfverweigerer im Regelfall einfach ein Bescheid der die Ablehnung der Kostenübernahme von staatlicher Seite offeriert (in dem steht dann auch so etwas wie "Abgelehnt weil: Impfangebot bis dato nicht in Anspruch genommen"). Ob der Arbeitgeber dadurch konkret von seiner Zahlungspflicht ausgenommen ist , auch wenn er diesbezüglich ein Antrag abgelehnt wurde, bleibt nach wie vor arbeitsrechtlich zu prüfen.In einem positiven Corona Fall wird der Arbeitgeber auch via E-Mail vom Gesundheitsamt informiert, Konsequenzen möglicher Vertragsverstöße muss der Arbeitgeber nach wie vor selbst abwägen. Also das bloße teilen von Ansichten ist keine Rechtsgrundlage, die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes beinhaltet lediglich eine mögliche Verweigerung von staatl. Leistungen für ungeimpfte im Quarantänefall.


              Der entscheidende Satz ist (Zitat ): Die Auszahlung der Entschädigung nach § 56 Absatz 1 IfSG ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers (und nicht des Staates) und verfolgt den Zweck, Arbeitnehmer vor finanziellen Nöten und nachteiligen Folgen aus unterbrochenen Beitragszahlungen in die sozialen Sicherungssysteme zu bewahren, wenn sie aufgrund infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen einen Verdienstausfall erleide.

              Zum Attest: Natürlich benötigt es einen attestierten Beleg, wenn aus medizinischen Gründen keine Impfung erfolgen konnte (wieder staatl. Seite). Im selbigen werden diese medizinischen Gründe auch nicht weiter erörtert.

              Glücklicherweise hat bei uns keiner ein Problem mit Impfungen oder mit dem Mitteilen eines Impfstatus.


              https://www.tagesschau.de/wirtschaft...ungen-101.html
              Zuletzt geändert von Infinitas; 24.09.2021, 11:19.
              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                Natürlich Humbug, wer dauerhaft an Fauleritis leidet, nützt dem Unternehmen nichts. Leiden zu dem nachweislich die vertraglichen Pflichten darunter, so wird der Vertrag bei nächster Gelegenheit aufgelöst.
                Welcher Vertrag? Ich rede nicht von Profisportlern mit Jahresverträgen. Ich rede von 0815 Arbeitsnehmern mit unbefristeter Anstellung. Aber du bringst mich gerade zum Umdenken, vielleicht ist Befristigung doch gar nicht so schlecht. Einfach mal nach 2 Jahren die Karten auf den Tisch legen! Aber dazu ist das ganze einfach zu intransparent. Ich kenne viele Lebensläufe von Personen, die alle 1-2 Jahre den Arbeitgeber wechseln und lernt man diese Personen kennen, weiß man auch wieso. Trotzdem gehen diese Leute mit Top-Lebenslauf und Top-Arbeitszeugnissen zum nächsten Arbeitgeber und leben sich dort aus...

                Zurück zum Thema: Niemand, der 5 Tage im Jahr krank ist, solle Probleme kommen. Und wer nachweislich länger krank ist, zum Beispiel weil er einen schwer Unfall hatte oder wirklich eine schwer Krankheit hat, der sollte natürlich zu 100% aufgefangen werden.
                Ziel sollte sein die Personen zu identifizieren, die sich bewusst krank melden, obwohl sie es nicht sind und eben die zu filtern, die aus Eigenverschulden ständig krank sind. Zum Beispiel Leute die bei 24° im Winter in der Bude sitzen und sofort umfallen, wenn sie dann mal vor die Tür müssen. Hätte man direkt ne Kopplung zum Klima, indem man Heizkosten spart.

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                  Zitat von DefiantXYX Beitrag anzeigen
                  Welcher Vertrag? Ich rede nicht von Profisportlern mit Jahresverträgen. Ich rede von 0815 Arbeitsnehmern mit unbefristeter Anstellung. Aber du bringst mich gerade zum Umdenken, vielleicht ist Befristigung doch gar nicht so schlecht. Einfach mal nach 2 Jahren die Karten auf den Tisch legen! Aber dazu ist das ganze einfach zu intransparent. Ich kenne viele Lebensläufe von Personen, die alle 1-2 Jahre den Arbeitgeber wechseln und lernt man diese Personen kennen, weiß man auch wieso. Trotzdem gehen diese Leute mit Top-Lebenslauf und Top-Arbeitszeugnissen zum nächsten Arbeitgeber und leben sich dort aus...

                  Zurück zum Thema: Niemand, der 5 Tage im Jahr krank ist, solle Probleme kommen. Und wer nachweislich länger krank ist, zum Beispiel weil er einen schwer Unfall hatte oder wirklich eine schwer Krankheit hat, der sollte natürlich zu 100% aufgefangen werden.
                  Ziel sollte sein die Personen zu identifizieren, die sich bewusst krank melden, obwohl sie es nicht sind und eben die zu filtern, die aus Eigenverschulden ständig krank sind. Zum Beispiel Leute die bei 24° im Winter in der Bude sitzen und sofort umfallen, wenn sie dann mal vor die Tür müssen. Hätte man direkt ne Kopplung zum Klima, indem man Heizkosten spart.
                  Ich rede auch nicht von Profisportlern, sondern von regulären Arbeitnehmern. Berufliche Wechsel sind zum einen oft Branchen bedingt, zum Beispiel finden Ausschreibungen für die Abfallentsorgung in regelmäßigen Abständen statt, so wird ein Vertrag über 2 Jahre geschlossen, ebenso mit dem Arbeitnehmer, der, wenn er weitermachen möchten, dann zum nächstfolgenden Ausschreibungsgewinner wechselt. Es ist also stellenweise übliche Firmenpolitik Arbeitsverträge auf 2 Jahre zu beschränken, nach dieser Zeit würde so oder so der unbefristete Arbeitsvertrag folgen, der es rechtlich aber nur minimal schwerer macht ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. In meiner Branche ist es z.B auch stellenweise gegenteilig, viele Arbeitsplätze in guten Häusern zeugen oft von einem guten Fachwissen.

                  Ja frech und unsolidarisch sind solche Menschen meiner Ansicht nach auch, allerdings filtert und regelt das der Arbeitgeber. Ich denke schon das sich ein Arbeitnehmer der zu oft simultane Kranreitspiele offensichtlich betreibt, definitiv um seinen Job fürchten muss. Dies benötigt kein zusätzliches Regelwerk, da es bereits gängig praktiziert wird.

                  Hier hast du ein Beispiel aus der Ärztezeitung: https://www.aerztezeitung.de/Wirtsch...zt-411234.html

                  Das ist allerdings nicht die einzige Methode in solche fällen.
                  Zuletzt geändert von Infinitas; 26.09.2021, 10:32.
                  Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                    Ja frech und unsolidarisch sind solche Menschen meiner Ansicht nach auch, allerdings filtert und regelt das der Arbeitgeber. Ich denke schon das sich ein Arbeitnehmer der zu oft simultane Kranreitspiele offensichtlich betreibt, definitiv um seinen Job fürchten muss. Dies benötigt kein zusätzliches Regelwerk, da es bereits gängig praktiziert wird.
                    Aus meiner beschränkten beruflichen Laufbahn und meinem Umfeld kann ich in keiner Weise bestätigen, dass ein Arbeitgeber solche Fälle identifiziert und geschweige denn versucht das Problem an zu gehen. Ist einfach ein ganz heikles Thema einem angestellten zu unterstellen, er würde sich unangemessen krank melden. Man stelle sich auch mal vor jemand würde entlassen, weil er einfach zu viele Krankheitstage im Jahr hat. Die Klage läge sofort auf dem Tisch des Arbeitgebers...
                    Ganz anderes Thema, aber doch ähnlich gestrickt ist das Thema Homeoffice. Kein Wunder, dass die Leute wieder in die Firma kommen sollen, wenn die Arbeiter von der Couch aus arbeiten, oder im Kinderzimmer den Schreibtisch des Kindes nutzen. Wer meint im Homeoffice nicht wirklich arbeiten zu müssen, sondern meint das gemütliche Lesen und Schreiben von Emails sei ausreichend, der muss sich nicht wundern, wenn er bald wieder ins Büro soll.

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                      wieder mal typisch, dem Bürger irgendwelche Maßnahmen aufzwingen wollen aber die Pfleger und Co weiter für einen Hungerlohn malochen zu lassen. Hauptsache deren Diäten steigen von Jahr zu Jahr.

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                        Zitat von Lord Yu Beitrag anzeigen
                        Ich denke die Drehbücher der Coronaleugner sind einfach zu schlecht
                        Echt? Hab ich mich noch gar nicht näher damit befaßt, ich kenn nur die aus den Medien bekannten bezüglich Echsenmenschen, Außerirdische und QAnon, wobei ich letzteres sowieso für ein groß angelegtes Ablenkungsmanöver halte, um durch die Absurdität dieser Behauptung alle anderen, vielleicht auch ernstzunehmenden, zu übertönen und gleichzeitig alle, die sonst noch derlei Behauptungen aufstellen könnten, gleich im Vorraus und umfassend unmißverständlich zu diskreditieren.

                        Eine mögliche Diskussion könnte, anders herum, also sein: Was genau ist an diesen Drehbüchern so schlecht. Damit ergäben sich unter Umständen schlagkräftigere, überzeugendere Gegenargumente anstatt eines relativ nichtssagenden Urteils: Die sind einfach schlecht!

                        Aber statt einfach nur sich die Drehbücher aus der "Szene" anzuschauen und darüber zu reden, ging es mir eigentlich darum, eigene Gedankenspiele zu entwickeln und diese in weitergehenden Diskussionen darüber weiterzuentwickeln oder wieder zu verwerfen, zu korrigieren, zu erweitern, einzuschränken und dergleichen. Vielleicht unnütze Zeitverschwendung, vielleicht aber auch einfach interessante Freizeitbeschäftigung oder es kommen dabei doch sogar ein paar erhellende Gedankengänge heraus!


                        ---

                        Zitat von Lord Yu Beitrag anzeigen
                        Das Problem ist, dass du genau das tust. Es anderen aber umgekehrt vorwirfst.
                        Was ignoriere ich aus Deiner Sicht! Das interessiert mich!


                        --------------

                        Zitat von Chey Beitrag anzeigen
                        Der Vergleich ist in der Tat nicht stimmig.

                        Die Geldbuße beim Unterlassen der Anschnallpflicht ist eine Strafe, da man gegen ein Gesetz verstößt.

                        Das man bei Quarantäne keine Lohnfortzahlung erhält, ist keine Strafe. Für die Lohnfortzahlung gibt es bestimmte Bedingungen, die ein Nichtgeimpfter nicht erfüllt. Er wird nicht bestraft sondern hat eben einfach nur keinen Anspruch auf eine Leistung.
                        Da hast Du recht! Das fiel mir die Woche über auch auf, daß meine Argumentation eigentlich von einem falschen Ausgangspunkt ausgeht. Das kommt aber nicht von ungefähr, denn mein Impuls für diese Argumentation kam von Leserbriefen und auch Forumbeiträgen, die die Streicheung der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte begrüßten, aus meiner Sicht aber deutlich mit der Motivation, mit dieser nun publikgewordenen Regelung es den angeblich verantwortungslosen Ungeimpften "endlich reindrücken" zu können, und das geht dann für mich in die Richtung: bestrafen wollen; und mit Hilfe dieser rechtlichen Regelung sogar rechtlich legitimiert.

                        Stimmt schon! Das hätte ich, auch meinem eigenen Anspruch entsprechend, differenzieren müssen.


                        --------------

                        Zitat von Traumwaldschrat Beitrag anzeigen
                        .... Das Virus ist gefährlich und das Einzige, was hilft, ist ein Impfstoff, anstatt sich mit der Komplexität der Realität auseinanderzusetzen, daß möglicherweise die Gefährlichkeit des Virus' entscheidend von individuellen und lokalen Vorbedingungen abhängt, also nicht pauschal flatratehaft global allgemeingültig, sondern von Fall zu Fall von komplex unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig, wodurch sich aber eventuell scheinbar undurchschaubar komplexe, aber bei genauerem Hinsehen vielleicht doch verhältnismäßig einfache oder zumindest handhabbare Lösungen auftun, um zur Normalität zurückzukehren, Stichwort gezielt schützen ....
                        Ich bin freudig überrascht, daß ein Virologe meine Argumentation zu unterstützen scheint! Zwar nicht wörtlich und direkt, aber ich meine, in Grundzügen schon.
                        Diesen Montag war in der Zeitung ein Interview mit dem Virologen Hendrik Streek.

                        Auszug aus einem Interview in der Allgäuer Zeitung vom 27.9.2021:

                        "....

                        Hendrik Streek: Ich war kein Verfechter liberaler Maßnahmen, sondern ich war für differenzierte Maßnahmen und Pragmatismus. Die hat es aber nicht gegeben. Ich habe dafür plädiert, mit dem Skalpell zu arbeiten und nicht immer wieder mit dem Hammer drauf zu hauen. Der generelle Lockdown etwa oder die Bundesnotbremse - das war zu allgemein, zu undifferenziert. Dabei hatte man zum Beispiel nicht im Blick, dass sozial schwächere Gruppen sich gar nicht an alle Regeln halten konnten, weil sie zum Beispiel keinen entsprechenden Platz, nicht genug Wohnraum haben.

                        ...."

                        ----

                        Zitat von burpie Beitrag anzeigen
                        ->Während die häufig proklamierte "Welle der Ungeimpften" anhand der Tests und Krankenhauseinweisungen sichtbar und berechenbar ist, rauscht die Welle der Geimpften wie ein Tarnkappen-Bomber durch die Bevölkerung.
                        Die Vorstellung des RKI, dass dies für die Epidemie unbedeutend wäre, ist eine Illusion: Außerhalb der 2G-Gaststätten treffen geimpfte Infizierte natürlich ständig mit Ungeimpften zusammen. Das 2G-Modell schützt deshalb Ungeimpfte nicht, sondern setzt sie, im Gegenteil, durch steigende Inzidenzen einem höheren Infektionsrisiko aus.<-
                        Auch Deine Argumentation scheint er im selben Interview zu unterstützen!

                        Auszug aus einem Interview in der Allgäuer Zeitung vom 27.9.2021:

                        "....

                        Hendrik Streek:.... Wir brauchen gute Daten, um mit Corona unzugehen. Wir wissen zum Beispiel schlicht einfach nicht, wie häufig Infektionen unter geimpften Vorkommen, da wir vollständig Geimpfte meistens nicht mehr testen. Dabei wäre das wichtig zu wissen - um einschätzen zu können, wie häufig Geimpfte das Virus weitergeben können.

                        Markus Bär: Wie stehen Sie überhaupt zum Thema impfen? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat jüngst gesagt, im kommenden Frühjahr ist die Pandemie vorbei - auch, weil dann Herdenimmunität besteht.

                        Hendrik Streek: Ich bin Impffan, aber ich bin auch für 3G. Man muss den Menschen klipp und klar sagen: Die Impfung dient dem Eigenschutz. Ich kann durch die Impfung nicht mehr schwer erkranken. Aber ich kann Corona auch als Geimpfter weiter übertragen. Darum wird es durch die Impfung alleine auch - anders als das gerne gesagt wird - keine Herdenimmunität geben.

                        ...."

                        Mit dem letzten Absatz bleibe ich nochmal unnachgiebig querulant: Wenn man das als bestätigte Aussage annehmen könnte, daß es keine Herdenimmunität geben wird, stünde möglicherweise die Verhältnismäßigkeit der aktuellen Maßnahmen, die ja wohl darauf ausgerichtet sind, eine Herdenimmunität zu erlangen, noch einmal zur Diskussion, aus meiner Sicht eventuell auch, entgegen seiner Aussage, 3G, also, wie burpie einwarf....
                        Zitat von burpie Beitrag anzeigen
                        Von daher 1G - alle testen.
                        ....was dann aber wahrscheinlich dazu führen würde, in Anlehnung an Herrn Streeks Aussage, daß letztlich effektiv eigentlich keiner mehr noch irgendwas darf außer einkaufen, also quasi ein individueller Dauerlockdown, somit das genaue Gegenteil von dem, was mit der Impfung versprochen wurde.

                        Also wäre eventuell doch mal das große politische Umdenken angesagt, NullG, um die Versprechung bezüglich des Impfens auch mal einzulösen, und umgehend alle nur erdenklichen Möglichkeiten ausloten, diejenigen dennoch zu schützen, die nicht geimpft werden können, und sie trotzdem, so gut es geht, an der Normalität teilhaben zu lassen.


                        Und auch abschließend bleibe ich nochmal unnachgiebeig: Soo hoffnungslos schätzte ich das Leben einfach nicht ein, daß das nicht möglich wäre!


                        Traumwaldschrat

                        (#175)

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                          Zitat von DefiantXYX Beitrag anzeigen
                          Aus meiner beschränkten beruflichen Laufbahn und meinem Umfeld kann ich in keiner Weise bestätigen, dass ein Arbeitgeber solche Fälle identifiziert und geschweige denn versucht das Problem an zu gehen. Ist einfach ein ganz heikles Thema einem angestellten zu unterstellen, er würde sich unangemessen krank melden. Man stelle sich auch mal vor jemand würde entlassen, weil er einfach zu viele Krankheitstage im Jahr hat. Die Klage läge sofort auf dem Tisch des Arbeitgebers...
                          Nein, da lägen nur wenige Klagen, wenn der AG den Angestellten zum Vertrauensarzt schickt. Und das immer wieder.
                          Davon ab, gab und gibt es immer Kollegen, die zwei Wochen vor dem Urlaub krank werden, die nach der Corona-Impfung am Mittwochmorgen erwartungsgemäß den Rest der Woche krank waren und die dauernd wegen irgendwelcher Wehwehchen ausfallen. Z.B., wenn das Wetter schön ist oder ein neues Playstationspiel rauskommt.
                          Erstaunlicherweise machte der Geschäftsführer auf einer Betriebsversammlung darauf aufmerksam, dass man darauf achte, wer, wann und in welchem Zusammenhang krankheitsbedingt ausfällt. Jeder kann krank werden und auch Mitarbeiter mit chronischen Leiden habe man auf dem Schirm. Es kann allerdings nicht sein, dass manche, weitaus mehr Krankentage mit Handprellungen, Bindehautenzündungen und Erkältungen als Urlaubstage haben.
                          Ende vom Lied: Der Krankenstand sank von 21% auf 4% ...

                          Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
                          Hell is where the police are German, the chefs are British, the mechanics french and the lovers are Swiss and it all is organized by the Italians.

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                            Zitat von WilliamT.Riker Beitrag anzeigen
                            wieder mal typisch, dem Bürger irgendwelche Maßnahmen aufzwingen wollen aber die Pfleger und Co weiter für einen Hungerlohn malochen zu lassen. Hauptsache deren Diäten steigen von Jahr zu Jahr.
                            Das ist im Bereich Arbeitsverhältnisse der wichtigste Beitrag hier und er wird konsequent überlesen. Warum ist er so wichtig? Weil letztes Jahr wegen der Situation der Pflegekräfte wenigstens kurz eine Chance bestand, dass die Normalbevölkerung kapiert, dass ein größerer Teil von ihr täglich Überdurchschnittliches leistet, aber eben deutlich unterdurchschnittlich bezahlt wird. Und diese weitverbreitete unterdurchschnittliche Bezahlung sorgt für eine gefährliche Komponente bei Einschränkungen der Lohnfortzahlung - nämlich die Fälle, in denen Infizierte einfach weiter zur Arbeit gehen, weil sie sich den Lohnausfall nicht leisten können. Das sollte bei allen mit nur 2500 Monatsbrutto oder darunter der Fall sein.
                            Und was die 2G Regelung angeht, halt ich's mit burpie - das sind die beiden deutlich sinnfreieren Varianten als 1G - nur Getestete. Entschieden wurde das so wegen der Wahl und um der zunehmend asozialen, ego-fokusierten Gesellschaftsstruktur einen Streich zu spielen - die Menschen lassen sich impfen, um mit den "Sonderrechten" weiter als hirnlose Party People rumtollen (und -bumsen) zu können, nicht wegen medizinischer/gesundheitlicher Überlegungen. Aber das ist berechenbar, selbst für so hirnloses Pack wie unsere Politiker. Und denen ist egal, ob sich eine aufgeklärte, intelligente Bevölkerung aus guten Gründen impfen lässt, oder eine hirnlose hormon- und triebgesteuerte Affenherde, um weiter auf der Piste ungestört den nächsten Fick zu jagen - Hauptsache, die Impfquote wird erreicht.

                            Das wird so nix werden. Die Pandemie wird 2022 mit 2G Regelungen nicht durch sein, sondern einfach nur noch eine so kleine Minderheit der Bevölkerung bedrohen, dass sie dann einfach ignoriert werden kann. Seeeeehr solidarisch....
                            Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                            "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                            Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                              Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                              Das ist im Bereich Arbeitsverhältnisse der wichtigste Beitrag hier und er wird konsequent überlesen. Warum ist er so wichtig? Weil letztes Jahr wegen der Situation der Pflegekräfte wenigstens kurz eine Chance bestand, dass die Normalbevölkerung kapiert, dass ein größerer Teil von ihr täglich Überdurchschnittliches leistet, aber eben deutlich unterdurchschnittlich bezahlt wird. Und diese weitverbreitete unterdurchschnittliche Bezahlung sorgt für eine gefährliche Komponente bei Einschränkungen der Lohnfortzahlung - nämlich die Fälle, in denen Infizierte einfach weiter zur Arbeit gehen, weil sie sich den Lohnausfall nicht leisten können. Das sollte bei allen mit nur 2500 Monatsbrutto oder darunter der Fall sein.
                              Ja, verheerend! Wird nicht beachtet. Ich hatte schon mehrmals darauf aufmerksam gemacht, WilliamT.Riker und Du nun ein weiteres Mal, trotzdem bleibt es unbeachtet.


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                              Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                              Und was die 2G Regelung angeht, halt ich's mit burpie - das sind die beiden deutlich sinnfreieren Varianten als 1G - nur Getestete. Entschieden wurde das so wegen der Wahl und um der zunehmend asozialen, ego-fokusierten Gesellschaftsstruktur einen Streich zu spielen - die Menschen lassen sich impfen, um mit den "Sonderrechten" weiter als hirnlose Party People rumtollen (und -bumsen) zu können, nicht wegen medizinischer/gesundheitlicher Überlegungen. Aber das ist berechenbar, selbst für so hirnloses Pack wie unsere Politiker. Und denen ist egal, ob sich eine aufgeklärte, intelligente Bevölkerung aus guten Gründen impfen lässt, oder eine hirnlose hormon- und triebgesteuerte Affenherde, um weiter auf der Piste ungestört den nächsten Fick zu jagen - Hauptsache, die Impfquote wird erreicht.
                              Harte Worte, aber zutreffend!
                              Wobei man es noch verallgemeinern und dadurch die Dimension und Tragweite besser verdeutlichen könnte: Es ist die sorglose Spaßgesellschaft, die sich nicht aus gesundheitlicher Erwägung, sondern um von diesen "Sonderrechten" gebrauch machen zu können, impfen läßt!

                              Ich kann es nicht nachvollziehen und von daher empfinde ich es auch ein Stück weit abstoßend, wie man da so leichtfertig mitmachen kann. Ich weiß nicht, fühlt es sich toll an, fühlt man sich da als jemand, der etwas Entscheidendes zur Bewältigung der Pandemie beiträgt oder fühlt man sich als was besseres, wenn man nun 3G-zertifiziert ins Café ode Kino gehen kann und es so den potentiell Ungeimpften und Ungetesteten, die am Caféfenster vorbeigehen, es so richtig reindrücken kann: ICH darf ins Café!
                              Verschworene Gemeinschaft! Also ist doch eine Verschwörung am laufen....?
                              Naja, bei einer dennoch so hohen Impfquote ist das wohl nicht mehr zutreffend.

                              Ich käme mir einfach blöd und schäbig vor, einen "Lebensberechtigungsnachweis" vorzuzeigen, um ins Café, Kino, Restaurant, Theater, Museum, Bücherei, Schwimmbad, Veranstaltung, Ausstellung, ...., gehen zu dürfen, das widerstrebt mir schon aus meiner gesellschaftskritischen politischen Überzeugung heraus, deswegen mache ich da nicht mit. Natürlich mit deutlichen Nachteilen, denn vielleicht zwei Kinofilme und zwei Kabarettvorstellungen hätten mich interessiert, die ich aber nun nicht ansehe. Dennoch ist diese eingeschränkte Situation für mich kein Problem, denn ich habe ja meine Traumwälder, die kompensieren die für mich freiwillig nicht vorhandene, angeblich wieder normale Realität mehr als genug! Vor allem, weil es dort diese gesellschaftsschädlichen Pandemieverordnungen nicht gibt.
                              Ja, gesellschaftsschädlich!
                              Für mein Verständnis.
                              Zum Beispiel, weil sie die Bevölkerung gegeneinander aufbringen, schon seit eineinhalb Jahren und jetzt neuerdings zusätzlich:
                              Diejenigen, die sich gegen diese fragwürdigen und zweifelhaften Pandemieverordnungen auflehnen und deshalb alles, was 3G erfordert, meiden, schädigen diejenigen, die mit Hilfe 3G endlich wieder öffnen durften, und diejenigen, die unter Inanspruchnahme 3G diese (solidarisch?) unterstützen, die jetzt endlich wieder öffnen durften, schädigen die Gesellschaft, weil sie dem Vorschub leisten, sich als verschworene Gemeinschaft gegen Andersdenkende abzuschotten, und die Tendenz befördern, Ausgrenzung, Diskriminierung als normal, selbstverständlich, ja, notwendig (um die Pandemie zu bewältigen) zu sehen. Wogegen Erstgenannte sich auflehnen wollen....

                              Oder zum Beispiel, wie aktuell in der Zeitung zu lesen, daß Imbißbetreiber sich ihre eigene Kundschaft vergraulen müssen, da sie verpflichtet sind, die 3G-Nachweise zu kontrollieren und bei Nichterfüllung den Besuch zu verwehren, worauf nicht wenige offenbar verständnislos, pampig und nachtragend reagieren!

                              Mich erinnert das an meinen Kritikpunkt letztes Jahr, daß die Politik die politische Verantwortung einfach auf die Bevölkerung abwälzte, und das erschien ja so logisch zwangsläufig und deshalb nicht zu vermeiden, weil offensichtlich es anders gar nicht gehen konnte, da nicht die Politik, sondern die Bevölkerung sich infiziert und das Virus überträgt. Vielleicht naiv, aber ich hätte dennoch den Anspruch und die Erwartung, daß die Politik trotzdem nicht die Verantwortung abwälzt und dadurch unter anderem die Bevölkerung gegeneinander aufbringt, indem mit wohlüberlegten und durchdachten oder nachträglichen, zusätzlichen korrigierenden Verordnungen oder Maßnahmen genau dies verhindert wird. Da dies, ein solch umsichtiges und verantwortungsbewußtes Handeln, aber konsequent und zum wiederholten Male versäumt wurde, muß man wohl doch von einer zum Himmel schreienden Inkompetenz des politischen Personals ausgehen, vor allem, weil man doch davon ausgehen können sollte, daß eineinhalb Jahre genügend Zeit ist, um aus Fehlern zu lernen. Oder, wenn man mal so tabulos ist und versucht, nüchtern und unvoreingenommen eins und eins zusammenzuzählen, man vielleicht doch mal es in Betracht ziehen sollte, ob eventuell doch die Möglichkeit bestehen könnte, daß diese Gesellschaftsschädigung unglaublicherweise offenbar doch beabsichtigt ist, sonst würde man ja etwas dagegen unternehmen und es nicht tatenlos zuschauend laufen lassen. Oder welche Erkärungen gäbe es sonst noch, die ich übersehen hätte?


                              Nein, ich bin der Meinung, das Vertrauen, daß die Politik zum (Gesundheits-)Schutz der Bevölkerung handelt, ist verspielt, denn es wiederholen sich Anzeichen von politischen Tricksereien!

                              Im Zuge der Hartzreformen hatte man sich gerühmt, man hätte die Arbeitslosigkeit reduzeirt, dabei wurden nur die Arbeitslosenzahlen gesenkt. Nun war aktuell in einem Leserbrief der Zeitung Folgendes, hoffentlich auf korrekten Zahlen basierendes, zu lesen:

                              Auszug aus einem Leserbrief der Allgäuer Zeitung vom 6.10.2021:

                              "....Uns wurde immer vorgegeben, 75 Prozent der Menschen müssten geimpft sein, um die Maßnahmen aufzuheben. So, jetzt sind 75 Prozent der Erwachsenen geimpft, weil aber die Zahl der Kinderimpfungen deutlich unter Schnitt liegt, haben wir nur noch 64 Prozent Geimpfte. So verkauft man die Menschen für dumm...."
                              Damals Arbeitslosigkeit reduzieren, nun Pandemieverordnungen aufheben, damals wie heute politische Taschenspielertricksereien, um nicht poltitisch aktiv werden zu müssen, -oder zu brauchen! Ja, man sollte den Politikerinnen/ern äußerst genau auf die Finger schauen, ob es wirklich unumgehbare Fakten oder doch trickreiche Ausreden sind, weshalb uns weiterhin die uneingeschränkten Freiheitsrechte vorenthalten bleiben sollen! Vielleicht geht es ja munter und fröhlich immer so weiter, wenn man ihnen nicht genau auf die Finger schaut: Immer wenn die Vorraussetzungen erfüllt wären, fällt der Politik plötzlich prompt was Neues ein, weshalb die Voraussetzungen doch nicht erfüllt sind. Vorarbeiten wurden ja eventuell schon gemacht, lautete aktuell eine Überschrift in der Zeitung: "Droht im Herbst eine neue, große Infektionswelle?"
                              Und da ja offensichtich Zahlentricksereien nicht das Problem sind und Kritiker, die das noch durchschauen, schon längst kaltgestellt, weil diese ja angeblich nur verantwortungslose und egoistische Spinner sind, denen man keinesfalls ein einziges Wort glauben darf....

                              Ja, darf jeder mal selbst weiterträumen!


                              Doch da ich schon mal erneut die Hartzreformen ansprach, kann ich (turbo-)kapitalismuskritisch und mit direktem Bezug zu Corona auch einmal ausführen, was ich mit Wirkungszusammenhänge meine:

                              Die Situation der Imbißläden und Restaurants, etc. könnte möglicherweise darauf hinauslaufen, daß, weil zu viele sich von diesen Verordnungen vergraulen lassen oder von vornherein die Situation boykottieren, letztlich diese Läden und Restaurants insolvent gehen, weil sie sich mit der reduzierten Zahl der Kundschaft nicht mehr rechnen. Das sieht im ersten Moment bedauerlich aus, doch wenn man genau hinsieht, eben mögliche Wirkungszusammenhänge beleuchtet, kann man vielleicht erkennen, daß dies den turbokapitalistischen Monopolisierunsbestrebungen in die Hände spielt, weil so die lästige, gewinnmindernde Einzelhandelskonkurrenz ausgeschaltet wird. Ich meine, man sollte da nicht so naiv sein zu glauben, daß dies ausschließlich ein tragisches, aber unvermeidbares Schicksal wäre, daß eine Pandemie zwangsläufig mit sich bringen kann, nein, das Leben ist nunmal unglaublich komplex, denn zwar ist die Virologie evidenzbasiert, doch welche notwendigen Pandemieverordnungen daraus abgeleitet werden, muß nicht genau den wissenschaftlichen Erkenntnissen folgen, weil ja mindestens noch sozioligische, wirtschaftliche, politische und sonstwelche Faktoren mit reinspielen, und bei den wirtschaftlichen halte ich es für möglich, daß die Pandemieverordnungen, gegenteilig dem, was man erwarten würde, speziell so gestaltet und darauf ausgerichtet sind, die Monopolisierung durch Schädigung des Einzelhandels, die durch Pandemieverordnungen möglich ist, voranzutreiben. -Ich könnte mir vorstellen, die wenigsten, die mit der Ratifizierung dieser Pandemieverordnungen beschäftigt waren, haben so weit darüberhinausgehend weitergedacht, um dies zu durchschauen.

                              Das wäre mal ein Beispiel, was ich unter Wirkungszusammenhänge verstehe.


                              Doch nun muß ich nochmal zum Anfang des Beitrags zurück, denn im Grunde deutete sich beziehungsweise weitete sich dieser Irrsinn, sich nur für "Sonderrechte" und nicht aus gesundheitlicher Erwägung impfen zu lassen, schon exemplarisch und deutlich darauf hinweisend an, als die Zeitung vermeldete, die Impfbereitschaft unter Jugendlichen sei gestiegen. Doch es brauchte einen weiteren Leserbrief, um diese Aussage in ein mögliches rechtes Bild zu setzen, wie in etwa zu lesen war:
                              "....mit der Aussicht, wieder in die Disco gehen zu dürfen, ist es klar, daß die Impfbereitschaft unter Jugendlichen steigt...."

                              Eben! Aus Sorge vor einer Infektion oder doch nur, um diese "Sonderrechte" in Anspruch nehmen zu können?

                              Ich bleibe dabei, das Vertrauen in die Politik ist verspielt, denn sie hätte niemals das Impfen mit Sondervergünstigungen koppeln dürfen, das war aus meiner Sicht unredlich und unseriös! Impfen ist ein gesundheitlicher Aspekt und dabei hätte es bleiben müssen: Wenn jeder, der geimpft sein will, geimpft ist, ist der Anspruch des staatlichen Gesundheitsschutzes der Bevölkerung erfüllt und somit die Pandemieverordnungen aufzuheben, einzig unter der Einschränkung, daß bestimmte Risikogruppen nicht geimpft werden können, doch ich bleibe auch diesbezüglich dabei, diese Menschen explizit und gezielt anderweitig zu schützen, um sie ebenso an der wiedergewonnenen Normalität teilhaben zu lassen, wäre bestimmt möglich gewesen, denn es waren mittlerweile mehr als 540 Tage Zeit, alle nur denkbaren Möglichkeiten für diese Notwendigkeit auszuloten, anstatt fahrlässig untätig auf einen Impfstoff und die Impfquote zu warten.



                              Traumwaldschrat

                              (#176)

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                                Es sind keine Sonderrechte sondern die Wiedergabe selbstverständlicher Freiheitsrechte, da der Grund zur Einschränkung bei Geimpften und Genesenen entfällt.

                                Sie werden keine Intensivstationen blockieren, da sie selbst bei einem Durchbruch einen leichten Verlauf haben. Auf den Intensivstationen sind jetzt zu 99 % Ungeimpfte.

                                Irgendwann (voraussichtlich in den nächsten 1-2 Jahren) werden auch die jetzigen Ungeimpften unter die Gruppe der Genesenen fallen (sofern sie die Krankheit überleben) und dann haben alle diese Rechte wieder. Einige -in der Regel ebenfalls Ungeimpfte- halt wegen schwerer Verläufe mit Folgeschäden.

                                Gut, wenn eine Auffrischungsimpfung notwendig sein sollte, geht das für die Impfverweigerer von vorne los, aber das ist ja ihre Entscheidung.

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