Zitat von blueflash
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Waffentechnische Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten
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AFAIK habe ich 2003/04 schon mit dem A2 gedient, das war doch auch die GEschichte mit dem Wasser im Visier, die behoben wurde, oder?
WIe kann man eigtl. beim G36 die Visiereinrichtung tauschen? Das erfordert doch mindestens neues einschießen.
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Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
Der Leuchtpunkt verrät den eigenen Standort? Ich dachte, den kann nur der Schütze sehen.
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Zitat von XlegolasX Beitrag anzeigenalleine der Einsatz des dot ist lebensgefährlich, da es deinen eigenen Standpunkt verrät
Der Leuchtpunkt verrät den eigenen Standort? Ich dachte, den kann nur der Schütze sehen.
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@ Cordess
Diese Behauptungen sind Nonsens das einzige was verboten ist sind Sachen wie Dum Dum etc
Die meisten die so einen Schmarn erzählen hatten ihre Fachkompetenz für höher als sie ist deswegen gibt es ja Fachidioten
Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigenG36 A1 ist Standard. Und das wird noch lange so bleiben, alleine weil das Geld für Neuanschaffungen fehlt.
Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigenIch sehe diese Tendenz nicht. Im Gegenteil, zwei LMGs plus zwei Granatwerfer pro Gruppe plus eine schwere Waffe sind sogar schwerer als heute.
Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigenDas heißt konkret? Eine MP7 ist im Häuserkampf auch nicht besser als ein G36k, HK 416 oder M8.
Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigenWie gesagt, mehr als eine MP7 pro Grupe ist beim IdZ nicht vorgesehen, Modularität hin oder her.
Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigenDum-Dum Geschosse z.B., also Geschosse die sich im Ziel ausdehnen. Oder vergiftete Geschosse und ähnliche Nettigkeiten.
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Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
Während meiner Wehrdienstzeit bei der Bundeswehr bin ich mit einem Stabsunteroffizier, der für die Munition zuständig war, in ein verstecktes Waffendepot der Bundeswehr gefahren um dort Munition abzuholen und
dabei ergab sich ein ausführliches Gespräch wo er das unter anderem erzählt hat.
Und da er in der Kaserne der war, der für die ganze Munition und Waffen zuständig war, nehme ich mal an, daß er auch genug Kompetenz hat um
dies auch korrekt zu beantworten.
Zitat von XlegolasX Beitrag anzeigenWie lange das G36 A2 Standartwaffe bleiben wird ist eh noch unklar da es ja immer noch ein paar Mängel zu beheben gibt
Zitat von XlegolasX Beitrag anzeigenwas danach kommt oder inwiefern die Standartbewaffnung sich noch ändert steht in den Sternen aber die Tendenz zu einer Leichteren Bewaffnung ist im Allgemeinen nicht zu leugnen was aber eher logistisch anzusehen ist als taktisch, wobei natürlich solche Nebensächlichkeiten wie Trefferquote etc .
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Zitat von XlegolasX Beitrag anzeigenZ.B. Einsätze bei denen ein Sturmgewehr nicht in die Rahmenbedingungen passt bzw. zu unhandlich ist..
Zitat von XlegolasX Beitrag anzeigenEben nicht es geht um den modularen Aufbau der Bewaffnung und der Ausrüstung die auf die Einsätze abgestimmt werden. Wenn es gebraucht wird soll es eingesetzt werden wen nicht dann eben das was gebraucht wird deswegen nennt man es ja modular.
Zitat von HMS FearlessWenn die "unmenschliche" Wirkung im Ziel so ausschlaggebend wäre, müsste die 5.56x45 NATO Munition auch verboten sein. Die ist terminalbalistisch ein Alptraum.
Zitat von HMS FearlessEine Definition von "überflüssige Verletzungen und unnötigem Leiden" habe ich bislang nicht gefunden.
Zitat von HMS FearlessFazit: Ich habe keine Anhaltspunkte dafür finden können, dass es im internationalen Recht für Infanteriewaffen eine Obergrenze der Mündungsgeschwindigkeit gibt.
/Bis nächste Woche, muss jetzt zurück zur Kaserne.
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Zitat von Cordess Beitrag anzeigenWährend meiner Wehrdienstzeit bei der Bundeswehr [...] Stabsunteroffizier
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@ Cordess
von so einer Regel hätte ich noch nix gehört. Bei welcher v0 ist die Grenze?
Würde eigentlich auch wenig Sinn machen.
Wenn die "unmenschliche" Wirkung im Ziel so ausschlaggebend wäre, müsste die 5.56x45 NATO Munition auch verboten sein. Die ist terminalbalistisch ein Alptraum.
Während meiner Wehrdienstzeit bei der Bundeswehr bin ich mit einem Stabsunteroffizier, der für die Munition zuständig war, in ein verstecktes Waffendepot der Bundeswehr gefahren um dort Munition abzuholen und
dabei ergab sich ein ausführliches Gespräch wo er das unter anderem erzählt hat.
Und da er in der Kaserne der war, der für die ganze Munition und Waffen zuständig war, nehme ich mal an, daß er auch genug Kompetenz hat um
dies auch korrekt zu beantworten.
Aber es scheint schwierig zu sein die eintsprechenden Artikel zu finden.
Das DRK sagt dazu:
Die Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung in einem bewaffneten Konflikt ist nicht unbeschränkt (Art. 35 I ZP I). Während der Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung neuer Waffen oder neuer Mittel und Methoden der Kriegführung soll zuvor festgestellt werden, ob ihre Verwendung durch das 1. Zusatzprotokoll verboten wäre (Art. 36 ZP I). Es sollte ausgeschlossen werden, daß Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung verwendet werden, die überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden verursachen können (Art. 35 II ZP I). Auch Methoden und Mittel der Kriegführung, die lang anhaltende und schwere Umweltschäden verursachen und dadurch Gesundheit oder Überleben der Bevölkerung gefährden sind streng verboten (Art. 35 III ZP I; Art. 55 I ZP I).
Im Originalabkommen von 1949 "Genfer Abkommen
zur Verbesserung des Loses der Verwundeten
und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde" steht nix zu verbotenen Waffen. Unter Artikel 35 sind dort Verwundetentransporte.
Falsches Abkommen.
Im Zusatzprotokoll von 1977 wurde ich (mehr oder weniger) fündig. Da steht:
Art. 35 Grundregeln
1. In einem bewaffneten Konflikt haben die am Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung.
2. Es ist verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen.
3. Es ist verboten Methoden oder Mittel der Kriegführung zu verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen.
Art. 36 Neue Waffen
Jede Hohe Vertragspartei ist verpflichtet, bei der Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung neuer Waffen oder neuer Mittel oder Methoden der Kriegführung festzustellen, ob ihre Verwendung stets oder unter bestimmten Umständen durch dieses Protokoll oder durch eine andere auf die Hohe Vertragspartei anwendbare Regel des Völkerrechts verboten wäre.
Fazit: Ich habe keine Anhaltspunkte dafür finden können, dass es im internationalen Recht für Infanteriewaffen eine Obergrenze der Mündungsgeschwindigkeit gibt.
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Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigenBeim IdZ bekommt maximal der Gruppenführer eine MP7. Der Rest der Gruppe behält schön ihre G36, teils mit AG36 Granatwerfer drunter. Dazu noch ein oder zwei MG4 und eine Panzerfaust 3 oder G82, je nach Lage. Leichter wird die Bewaffnung jedenfalls nicht.
Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigenP90er werden von der BW nicht beschafft.
Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigenWas sind "dementsprechende Einsätze"? Die Dinger sind weder für Infanterieeinsätze ausgelegt noch sonderlich dafür geeignet.
Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigenDie gehen ja auch in eine völlig andere Richtung.
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Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigenUrban Legend.
Natürlich richtet ein Geschoss nach dem Eindringen Schaden an, was denkst du denn? Dass es nach dem Durchdringen der Haut anhält?
aber wenn möglich weder töten noch auf Dauer schwere körperliche Schäden verursachen.
Entscheident ist also nur, daß er im Gefecht kampfunfähig wird und sich seine Kameraden um ihn kümmern müssen, damit diese nicht mehr für Kampfzwecke zur Verfügung stehen weil sie sich um einen verwundeten kümmern müssen.
Ein toter ist also schlecht, da er diese Arbeit den Gegnern erspart.
Und ein Krüppel soll er auch nicht werden, da es nach dem Krieg hohe Kosten verursacht, bei zwei Ländern die die Genfer Konvention unterschrieben haben, basiert diese Einsicht auf Gegenseitigkeit.
Deswegen werden Waffen und Geschosse entsprechend gebaut und genau
deswegen gibt es auch ein Limit für die Mündungsgeschwündigkeit bei
Strumgewehren.
Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigenHast du irgendwelche Quellen, die das belegen?
dabei ergab sich ein ausführliches Gespräch wo er das unter anderem erzählt hat.
Und da er in der Kaserne der war, der für die ganze Munition und Waffen zuständig war, nehme ich mal an, daß er auch genug Kompetenz hat um
dies auch korrekt zu beantworten.
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Zitat von XlegolasX Beitrag anzeigenDas ist mir durchaus bewusst. Aber der Wandel hat trotzdem schon begonnen, wie zb das deutsche Projekt der "Infanterist der Zukunft" welcher mit einer relativ leichten bewaffnung ins Feld ziehen soll
P90er werden von der BW nicht beschafft.
Zitat von XlegolasX Beitrag anzeigenBei den Amerikanern heist das ganze "Future Force Warrior (FFW)"
Zitat von XlegolasX Beitrag anzeigensomit kann und wird die p90 bzw die MP7 oder Ähnliche Waffen für dementsprechende einsätze genauso in das bereitschaftsarsenal aufgenommen werden
Zitat von XlegolasX Beitrag anzeigenwie g22 oder g82 welche ja ebenfalls nicht eine Standartinfanteriewaffe sind, aber eben modular und gezielt in bestimmten Einsätzen gebraucht werden.
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Das ist mir durchaus bewusst. Aber der Wandel hat trotzdem schon begonnen, wie zb das deutsche Projekt der "Infanterist der Zukunft" welcher mit einer relativ leichten bewaffnung ins Feld ziehen soll und diverse modulare möglichkeiten hat auch die Nutzung von verschiedenen Truppengattungen ausgelegt wurde. Bei den Amerikanern heist das ganze "Future Force Warrior (FFW)" somit kann und wird die p90 bzw die MP7 oder Ähnliche Waffen für dementsprechende einsätze genauso in das bereitschaftsarsenal aufgenommen werden wie g22 oder g82 welche ja ebenfalls nicht eine Standartinfanteriewaffe sind, aber eben modular und gezielt in bestimmten Einsätzen gebraucht werden.
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Zitat von XlegolasX Beitrag anzeigen
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Zitat von Cordess Beitrag anzeigenDie Erhöhung der Mündungsgeschwindigkeit ist nach der Genfer Konvention
nicht erlaubt, daß das Geschoss selbst nach dem Eindringen in den Körper noch erhebliche Schäden hervorrufen kann und dort noch weitere Bahnen geht. (z.b. wenn es von einem Knochen abgelenkt wird)
Es ist sogar so, daß es schon Waffen mit einer erhöhten Mündungsgeschwindigkeit gab, aber die wurden dann von der GK für militärische Zwecke verboten.
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