Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen - SciFi-Forum

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Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen

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    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Ist das aber wirklich so, dass dt. Behörden so mir nichts, dir nichts in dt. Wohnungen reinspazieren dürfen, um die korrekte/sachgerechte Unterbringung von Schusswaffen zu überprüfen? Ich meine, die Unverletzlichkeit der Wohnung ist hierzulande ja doch ein sehr hochgeschätztes Rechtsgut (oder war es zumindest mal).
    Ja.
    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Entweder bei Gefahr im Verzug oder wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben. Ansonsten dürfen sie nicht rein, soweit ich weiß. Allerdings beziehen sich meine Kenntnisse nicht auf Schusswaffen.
    Wenn man es erlaubt dürfen sie natürlich auch rein, um zu deinen beiden Beispielen noch ein drittes zu nennen, dass mit der Frage nichst zu tun hat.
    Das WaffG sagt zur Frage:
    ) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

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  • Soundwave
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Ist das aber wirklich so, dass dt. Behörden so mir nichts, dir nichts in dt. Wohnungen reinspazieren dürfen, um die korrekte/sachgerechte Unterbringung von Schusswaffen zu überprüfen? Ich meine, die Unverletzlichkeit der Wohnung ist hierzulande ja doch ein sehr hochgeschätztes Rechtsgut (oder war es zumindest mal).
    Ja, das dürfen sie, gemäß §36, Abs. 3 Waffengesetz

    Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Entweder bei Gefahr im Verzug oder wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben. Ansonsten dürfen sie nicht rein, soweit ich weiß. Allerdings beziehen sich meine Kenntnisse nicht auf Schusswaffen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Ist das aber wirklich so, dass dt. Behörden so mir nichts, dir nichts in dt. Wohnungen reinspazieren dürfen, um die korrekte/sachgerechte Unterbringung von Schusswaffen zu überprüfen? Ich meine, die Unverletzlichkeit der Wohnung ist hierzulande ja doch ein sehr hochgeschätztes Rechtsgut (oder war es zumindest mal).

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  • Soundwave
    antwortet
    Die ersten großen US-Nachrichtensender haben nun angefangen, den Fall aufzugreifen, CBS und FAUX... Sorry, ich meine natürlich FOX News.

    Während CBS sich anscheinend um eine relative neutrale Berichterstattung zu bemühen scheint (es wurde zuerst über die Tat berichtet, dann über die daraus entstandenen Verwicklungen) hat FOX (wie zu erwarten) als erstes über die "Angriffe" auf die "amerikanische Kultur" durch den Vater des toten Jungen sowie durch das deutsche Konsulat berichtet.

    Am meisten muss ich in dieser Hinsicht allerdings den Regionalsender NBC Montana loben. Diese haben sich nämlich wirklich in die Materie gestürzt und haben in einem Beitrag auch die Unterschiede zwischen deutschem und amerikanischem Waffenrecht aufgezeigt und wie sich dies auf die Schusswaffentode im Jahr in beiden Ländern auswirkt. Soviel echten Journalismus sieht man auch in Deutschland selten.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen

    auch in den USA wird eher selten mit Schußwaffen gefischt (Verweis auf's Sprichwort ) - will sagen: die "hilf dir selbst"-Einstellung wird natürlich als "im Rahmen der Regeln" vermittelt; und Diebstahl - egal ob mit oder ohne Waffe - ist damit eben nicht abgesegnet
    Da ein Diebstagl hierzulande leichter realisierbar ist als illegales fischen war ich mir dessen nicht bewusst.

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  • Soundwave
    antwortet
    German consulate seeks justice for slain student - WCMH: News, Weather, and Sports for Columbus, Ohio

    HELENA, Mont. (AP) - The German consulate called for justice Wednesday after a homeowner fired four blasts from a shotgun into his garage, killing a 17-year-old exchange student who was inside.

    The investigation into the killing of Diren Dede of Hamburg should make clear that it is illegal to kill an unarmed juvenile just because he was trespassing, said Julia Reinhardt, spokeswoman for the consulate in San Francisco.

    "We consider what happened completely out of proportion to the probable risk," Reinhardt said.
    Damit hat dieser Fall nun ganz offiziell den Status einer diplomatischen Affäre erreicht. Mal sehen, wie die Amis darauf reagieren werden.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Ja, was sagt die Karte denn aus?

    Mir ist zB aufgefallen, dass die beiden markierten Häuser in beiden Fällen jeweils das 2. Haus von links nach der Einmündung sind => Spricht für eine Verwechslung.
    Ja, war auch meine erste Idee.

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Ja, hat aber damit nichts zu tun, dass die USA lehrt, dass man sich selbst helfen muss und dazu Schusswaffen einsetzen soll. Die "Castle Doctrine" lehrt nun mal, dass man zur Sicherung des eigenen Wohlstands über Leichen gehen darf.
    Wenn man nun jedem das Recht gäbe, Halteverbote durch Feuergewalt durchzusetzen, wäre das für die Gesellschaft ebensowenig ein Gewinn wie wenn man erlaubt sein Hab und Gut damit zu verteidigen oder zu erlangen.
    Und das mit dem Gewinn siehst du ein bisschen falsch - leider. Ein Gewinn für die Gesellschaft ist heutzutage zu allererst leider finanziell definiert. In den USA kann man in den Staaten mit der Castle Doctrine etwas "ruhigeren Gewissens" die Polizei unterbesetzt lassen (und das spart Geld). In einigen Städten in Deutschland wird Parkraumüberwachung privatisiert (das ist keine Erhöhung des Strafmaßes, nur die Überwachung der Verstöße, klar). Der Gewinn der Gesellschaft liegt da im Sparen der Steuergelder (die dann zwar woanders "verschwendet" werden, aber "Verschwendung" liegt ja auch im Auge des Betrachters). Die gesamte moralische Schieflage ergibt sich aus der Überbewertung finanzieller Interessen gegenüber prinzipieller Verpflichtung gegenüber Gleichheitsprinzip und dem Prinzip des Rechtsstaats sorgen für immer häufigere Bagatellisierung von Rechtsverstößen. Und das auch bereits in Deutschland, da brauchen wir gar nicht mit dem Finger auf die USA zu zeigen:

    - vorsätzliches/rücksichtslose Zuparken wurde vor einigen Jahren noch als Nötigung verfolgt, inzwischen nicht mehr. Anzeigen werden zB in NRW selbst dann nicht mehr entgegengenommen, wenn das auf dem Parkplatz einer Bank mit gut verfügbaren Video-Aufnahmen passiert. Einzige Ausnahme: eine Streife bekommt das "live" mit -dann müssen sie das entgegennehmen. Das gleiche Vergehen wird also auf zufälliger Basis unterschiedlich geahndet.
    - Verfahren wegen Beleidigung werden mangels "öffentlichen Interesses" eingestellt, wenn es sich nicht um die Beleidigung eines Beamten oder eine Beleidigung mit gut ausnutzbarem Präsentationsfaktor für die Politik handelt (sagt der Nazi zum Türken was rassistisches. Beleidgungen stellen in den meisten Fällen einen Angriff auf "die Würde des Menschen" dar, der im Grundgesetz an oberster Stelle stehende Punkt.
    - Verkehrsraumüberwachung wird in vielen Kommunen "gewinnorientiert" betrieben. Hier wird das gleiche Vergehen (zB 10 km/h zu schnell) auf Basis finanziellen Interesses unterschiedlich verfolgt.
    - jeder Fall von bewaffnetem Sicherheitsdienst zum Onjektschutz (die gibt's auch in Deutschland) stellt prinzipiell eine Vorstufe zur Castle Doctrine dar; nur das in dem Fall nicht der Bürger selbst sein Eigentum schützt, sondern der reiche Bürger (also der, der es sich leisten kann) sein Eigentum schützt. Der Gedanke dahinter ist gleich, auch wenn das in Deutschland noch wesentlich reglementierter abläuft - das Prinzip ist das selbe: Finanzielle Interessen können ein Menschenleben wert sein. Ausserdem verlangt auch die Castle Doctrine eine gewisse "Verhälnismäßigkeit" wie in Deutschland - der vorsätzliche Schuß auf jemanden, der unbewaffnet ne Limo aus der Garage klaut, ist damit nicht abgedeckt.

    Und genau darum wäre es fatal, wenn der Schütze mit der "ins dunkle geballert"-Argumentation durchkommt. Ohne Sicht kann die Lage/Bedrohung nicht eingeschätzt werden, und er bei Sicht eindeutig ungerechtfertigte Schuss kann so relativiert werden; die "gefühlte" Bedrohung kann dann vor Gericht entlastend wirken. Die Polizei sollte mMn also den "Dunkelheits"-Anteil der Aussage zu entkräftigen versuche - ein Garagentor, das 1.60m weit offen steht, kann schon eine Menge Licht in eine Garage lassen (vorausgesetzt, die Stadr hat nicht aus "öffentlichem Interesse" die Straßenbeleuchtung abgeschaltet....).

    Übrigens: Nach genau dieser Bedrohungsargumentation würde ein Kind, das sich mit Kanone auf Limoraubzug begeht, von der Castle Doctrine her zu Recht erschossen. Abgesehen davon: auch in den USA wird eher selten mit Schußwaffen gefischt (Verweis auf's Sprichwort ) - will sagen: die "hilf dir selbst"-Einstellung wird natürlich als "im Rahmen der Regeln" vermittelt; und Diebstahl - egal ob mit oder ohne Waffe - ist damit eben nicht abgesegnet

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  • Soundwave
    antwortet
    Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat nun ebenfalls angefangen zu ermitteln, denn, Zitat, "Das deutsche Strafrecht gilt auch für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden.".

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  • xanrof
    antwortet
    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    NBC Montana hat eine Karte veröffentlicht. Ich denke sie spricht für sich selbst:
    Ja, was sagt die Karte denn aus?

    Mir ist zB aufgefallen, dass die beiden markierten Häuser in beiden Fällen jeweils das 2. Haus von links nach der Einmündung sind => Spricht für eine Verwechslung.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Naja, das ist ein ganz anderes Standpunkt-Problem als nur "Waffengewalt". Das ist die Ansicht, die auch in Deutschland hinter Menschen steht, die "härtere Strafen" fordern, also härtere Konsequenzen. Da Limo eigentlich banal ist, nehm ich mal ne andere Banalität zum verdeutlichen: Es gibt Halteverbote. Im Extremfall kann ein Parken im Halteverbot Menschenleben kosten (Feuerwehrzufahrt zB). Verstoß gegegn das Halteverbot ist mit Strafe belegt; je nachdem, wo man wohnt, werden diese Verstöße streng oder weniger streng verfolgt, also überwacht. Unstrittig ist, daß es trotz Strafe Verstöße gibt (wie bei der Limo). Offensichtlich läßt das Strafmaß eine Abschätzung der Konsequenzen zu, die die Risk/Reward-Abschätzung zu einem Ergebnis kommen läßt, nach der das Falschparken es wert ist. Wenn man das Parken im Halteverbot unter Todesstrafe stellen würde, würde die Zahl der Verstöße sinken ?
    Ja, hat aber damit nichts zu tun, dass die USA lehrt, dass man sich selbst helfen muss und dazu Schusswaffen einsetzen soll. Die "Castle Doctrine" lehrt nun mal, dass man zur Sicherung des eigenen Wohlstands über Leichen gehen darf.
    Wenn man nun jedem das Recht gäbe, Halteverbote durch Feuergewalt durchzusetzen, wäre das für die Gesellschaft ebensowenig ein Gewinn wie wenn man erlaubt sein Hab und Gut damit zu verteidigen oder zu erlangen.

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  • Soundwave
    antwortet
    @Karl Ranseier:

    Ja, das wäre schon möglich, zumal er sicherlich auch übermüdet gewesen war, wenn er schon nächtelang auf der Lauer gelegen hatte. Dennoch beweist dies zusammen mit den Aussagen des Täters und seiner Lebensgefährtin, dass es hier nicht um Selbstverteidigung, sondern um Selbstjustiz geht.

    Zum Thema selber: NBC Montana hat eine Karte veröffentlicht. Ich denke sie spricht für sich selbst:

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Naja, offensichtlich ist es unter bestimmten Umständen legal seine Limo mit tödlichen Schüssen zu verteidigen. Das ist auch nicht weniger pervers als die Limo über Feuergewalt zu erwerben. Wenn die Gesellschaft sich solche perversen Regeln gibt, sehe ich sie nicht als übermäßig schützenswert an.
    Naja, das ist ein ganz anderes Standpunkt-Problem als nur "Waffengewalt". Das ist die Ansicht, die auch in Deutschland hinter Menschen steht, die "härtere Strafen" fordern, also härtere Konsequenzen. Da Limo eigentlich banal ist, nehm ich mal ne andere Banalität zum verdeutlichen: Es gibt Halteverbote. Im Extremfall kann ein Parken im Halteverbot Menschenleben kosten (Feuerwehrzufahrt zB). Verstoß gegegn das Halteverbot ist mit Strafe belegt; je nachdem, wo man wohnt, werden diese Verstöße streng oder weniger streng verfolgt, also überwacht. Unstrittig ist, daß es trotz Strafe Verstöße gibt (wie bei der Limo). Offensichtlich läßt das Strafmaß eine Abschätzung der Konsequenzen zu, die die Risk/Reward-Abschätzung zu einem Ergebnis kommen läßt, nach der das Falschparken es wert ist. Wenn man das Parken im Halteverbot unter Todesstrafe stellen würde, würde die Zahl der Verstöße sinken ?

    Ähnlich sieht's mit der Limo aus. Wenn die Polizei eh nichts tut, steigt die Bereitschaft, das Risiko für die "Limo umsonst" einzugehen.

    Obendrein ist das Gesetz ja nicht für Limonadenschutz gemacht worden, sondern für den Schutz der eigenen Wohnung und allgemein des Eigentums. Und was die Sachlage hier genau angeht: Es gibt die Information, daß die Kids in der besagten Gegend aus Garagen Getränke plündern und die, daß dem Schützen in den letzten 2 Wochen zweimal in die Garage eingebrochen wurde - nicht die, daß ihm beide Male Limonade geklaut wurde.

    Unterm Strich bleibt die Ausgangslage zum Enstehen der Situation bei den Jugendlichen der Gegend und der Polizei; der Schütze steht in der Mitte wie am Ende der Kette, nicht am Anfang:

    - wenn die Polizei sich auch um jede Bagetelle kümemrt bzw kümemrn kann, sind nach den ersten 3 Limodiebstählen vielleicht schon 60(0) Sozialstunden oder Bootcamps verhängt worden, und der Rest der Blagen geht nach dem genügend abschreckenden Beispiel zu Kiosk und Tankstelle - und die Waffen bleiben in den Häusern für den Fall der Verteidigung gegen Leute, die es ernst meinen, bzw. können weg, weil die Polizei offensichtlich genug Leute hat, um den betreffenden Bezirk zu schützen.
    - wenn die Kids von vornerein zu Kiosk, Tanke oder in Vorraussicht zum Supermarkt gehen, passiert auch nix.

    Wenn aber Regelverstöße regelmässig ohne Konsequenzen bleiben, sinkt die Hemmschwelle. Die jetzige Menschheit ist im Durchschnitt noch nicht frei genug von triebgesteuerten Einflüssen, um eine Gesellschaft zu führen, die auf Einsicht, Rücksicht und Vernunft beruht; die Masse braucht Abschreckung und Angst vor Konsequenzen, um Regeln zu akzeptieren.

    Sollte sich der Erklärungsansatz mit dem Handygespräch bestätigen, dann wär's wieder so gelaufen wie häufigst: Es erwischt die Ausnahme.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    Diese Zeugenaussage stammt von der Friseurin des Schützen. Dieser hatte laut der Anklageschrift in ihrem Salon ausgesagt, dass er sich schon seit mehreren Tagen nachts auf die Lauer legen würde, weil in seine Garage schon mehrmals eingebrochen worden sei. Daher könne er es nicht erwarten, EIN (<- unbestimmer Artikel, es ging ihm nicht um Diren Dede im Speziellem!) verdammtes "Kid" wegzupusten.
    So, Frisörgespräch also (ist eigentlich schon Klischee genug ). Ich selbst versuch ja immer, derartige Gespräche auf den Haarschnitt zu beschränken, weil mir Smalltalk generell auf den Sack geht. Irgendwer hier im Thread, der bei solchen unverbindlichen Quatschgesprächen schon mal so richtig mächtig auf die Kacke gehauen hat ?

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  • Soundwave
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Die Zeugenaussage würde ich aber umgekehrt auch erstmal mit Vorsicht genießen. Erstmal gibt es den Faktor, daß sich da jemand wichtig machen will (besonders, wenn in der ruhigen Gegend sonst nix los ist) und zweitens hast du da nur den reinen Text - kein Anzeichen, wie der Schütze das gesagt hat. "Ich bring den Bengel um" fällt auch in Deutschland schon mal im Nachbarschaftsstreit und ist dann sogar direkt einer Person zuzuordnen; nur, weil in den USA Schusswaffen ja praktisch im Supermarkt verfügbar sind, heißt das nicht, daß so eine Aussage dort nicht auch im blanken Zorn oder ironisch verwendet worden sein kann.
    Diese Zeugenaussage stammt von der Friseurin des Schützen. Dieser hatte laut der Anklageschrift in ihrem Salon ausgesagt, dass er sich schon seit mehreren Tagen nachts auf die Lauer legen würde, weil in seine Garage schon mehrmals eingebrochen worden sei. Daher könne er es nicht erwarten, EIN (<- unbestimmer Artikel, es ging ihm nicht um Diren Dede im Speziellem!) verdammtes "Kid" wegzupusten.

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