Zitat von Stargamer
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Du behauptest, dass meine Aussage, dass Deutschland zwischen Diebstahl (mmn der Tatbestand, dem Dede sich nach deutschem Recht strafbar gemacht hat, §242 StGB) und Einbruch (oder im Jura-Deutsch "Besonders schwerer Fall des Diebstahls", §243(1) StGB) unterscheidet, falsch sei.
Ich belege dir anhand der Gesetzestexte, dass dem nicht so ist und das StGB sehr wohl einen Unterschied zwischen diesen beiden Straftaten kennt.
Und dennoch ist meine Aussage falsch?
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