Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Soundwave
    antwortet
    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
    Ich gebs auf, du hast es nicht verstanden oder willst es nicht verstehen.

    Vor allem machst du jetzt auch noch ein Thema auf zudem ich gar nichts gesagt habe nur um recht zu behalten und davon abzulenken das deine erste Aussage nicht stimmt.

    Keine Ahnung wie ich das nennen solle, aber mit Sicherheit nicht sauberer Diskussionsstil.
    Huh? Das musst du mir jetzt erklären:

    Du behauptest, dass meine Aussage, dass Deutschland zwischen Diebstahl (mmn der Tatbestand, dem Dede sich nach deutschem Recht strafbar gemacht hat, §242 StGB) und Einbruch (oder im Jura-Deutsch "Besonders schwerer Fall des Diebstahls", §243(1) StGB) unterscheidet, falsch sei.

    Ich belege dir anhand der Gesetzestexte, dass dem nicht so ist und das StGB sehr wohl einen Unterschied zwischen diesen beiden Straftaten kennt.

    Und dennoch ist meine Aussage falsch?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Es geht nicht um's auf die Lauer legen, es geht um den Umgang von offizieller Seite mit Bagatellen. In Ballungsräumen wohnen immer mehr Menschen gehäuft zusammen, daher wird auch das schriftlich garantierte "Recht" immer aggressiver verteidigt. Und wo steht, daß beim Garage Hopping keine Schlößer geknackt werden? Es ist ein absolutes Drecksverständnis von Recht, wenn das Opfer erst ab einer gewissen Schadenssumme geschützt wird. Die feine Grauzone von "ernst" und "Bagatelle" kann man beim Strafmaß ziehen, aber es sollte niemand bei einer Verfehlung straffrei ausgehen - egal, wie gut die Entschuldigung ist, sie darf höchstens strafmindernd wirken.
    Ehrlich gesagt, habe ich lieber ein Scheißrechtsverständnis, das auch erlaubt, dass Täter straffrei ausgehen, als so ein feines Verständnis von Recht zu haben, dass ich wegen des wahrscheinlich widerrechtlichen Betretens von Garagen Leute abknalle.
    Der Schaden, der der Allgemeinheit durch das staatliche Verfolgen jeder Bagattelle entstünde, überwöge den Nutzen bei weitem.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Stargamer
    antwortet
    Ich gebs auf, du hast es nicht verstanden oder willst es nicht verstehen.

    Vor allem machst du jetzt auch noch ein Thema auf zudem ich gar nichts gesagt habe nur um recht zu behalten und davon abzulenken das deine erste Aussage nicht stimmt.

    Keine Ahnung wie ich das nennen solle, aber mit Sicherheit nicht sauberer Diskussionsstil.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Wenn mich das Garage Hopping stört, würde ich eher die Tür zumachen als jemanden zu töten. Ich denke die meisten geistig gesunden Menschen würden so vorgehen. Wenn ich mich nun unbedingt auf die Lauer legen will um den Hopper zu stellen, kann ich auch den Streitwert erhöhen und den Täter fotografieren. Da klebt man nen 500€-Schein an die Flasche und gut ist.
    Es geht nicht um's auf die Lauer legen, es geht um den Umgang von offizieller Seite mit Bagatellen. In Ballungsräumen wohnen immer mehr Menschen gehäuft zusammen, daher wird auch das schriftlich garantierte "Recht" immer aggressiver verteidigt. Und wo steht, daß beim Garage Hopping keine Schlößer geknackt werden? Es ist ein absolutes Drecksverständnis von Recht, wenn das Opfer erst ab einer gewissen Schadenssumme geschützt wird. Die feine Grauzone von "ernst" und "Bagatelle" kann man beim Strafmaß ziehen, aber es sollte niemand bei einer Verfehlung straffrei ausgehen - egal, wie gut die Entschuldigung ist, sie darf höchstens strafmindernd wirken.

    Und wenn ein dauerhafter Gesetzesverstoß als Marotte unter Jugendlichen im Umlauf ist, muß im schlimmsten Fall mal ein Exempel statuiert werden. Allerdings muss natürlich auch beim exemplarisch überzogenen Strafmaß eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben - Todesstrafe hält die mMn generell nicht ein. Hier wäre allen Beteiligten deutlich mehr geholfen gewesen, wenn es dabei um zB 100-200 Stunden gemeinnützige Arbeit gegangen wäre als wie jetzt dem Tod eines Jugendlichen. Die Behörden hätten halt direkt Interesse zeigen und Abhilfe schaffen müssen. Jetzt hat man eine Tragödie und obendrein aus aller Welt Mitleid mit dem ersten Täter in der Täterkette, so daß der Lerneffekt für die restliche "Dorfjugend" da sich auch nicht einstellt. Viele Stunden Gartenarbeit in öffentlichen Parks hätten da deutlich besser mitgeteilt, daß ein paar Flaschen Bier/Limo das nicht wert sind und den gewünschten Abschreckungseffekt gehabt. Aber dazu hätten halt die Behörden in die Gänge kommen müssen.

    Und mit der momentan fast rein finanziellen Auslegung des "öffentlichen Interesses" sind wir in Deutschland auf einem ähnlichen Weg. Wir werden hier dank der Schusswaffensituation zwar keine Todesschützen haben, aber:

    Augsburg: Streit um Vorfahrt: Autofahrer sticht zwei Männer nieder - Nachrichten Augsburg - Augsburger Allgemeine

    Solche und ähnliche Fälle häufen sich. Und neben einer gewissen Grundgeisteshaltung wirkt dabei der Faktor, daß Anzeigen solcher Fälle (also geschnittene Vorfahrt, nicht geschnittene Mitbürger) nicht nur nicht mehr vefolgt werden, sondern die Polizein vielen Fällen/Kommunen/Bundesländern schon die Aufnahme solcher Anzeigen verweigert. Ist mir jedenfalls lieber, als demnächst in der Zeitung lesen zu müssen, daß ein Jugendlicher mit nem Radkreuz erschlagen wurde, als er in einer Nachbarschaft, in der schon einige Autos zerkratzt/beschädigt/abgefackelt wurden, aus Spaß die Radkappen zweier geparkter Wagen tauschen wollte. Die Schußwaffe macht das Töten nur leichter; der Wille dazu entspringt dem Gefühl von Frustration aus ungerechter Behandlung, alleingelassen worden zu sein usw. Und bei bestimmten Menschen macht's dann "Klick" - mal schon bei Sachbeschädigung, mal erst bei wiederholten Fällen und nachdem die Versicherung den Schaden nicht mehr übernehmen will/den Vertrag kündigt, aber immer prinzipiell verhinderbar, wenn die Kontrollorgane ihren Job frei von Zwängen aus kapitalistischen Prinzipien (Kosten/Nutzen-Faktor) sondern nach Rechtsprinzipien erledigen würden. Eine Bevölkerung, die bei Gesetzesverstößen dem Staat prinzipiell vertraut, kann man nämlich nicht in Euro messen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Soundwave
    antwortet
    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
    Nein tut es nicht, denn du hast nicht verstanden was du da zitiert hast.

    Es betrachtet einen Diebstahl aus einem Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder einem anderen umschlossenen Raum ohne Erlaubnis sich dort aufhalten zu dürfen
    als schwerere Form des Diebstahls. Aber nicht als Einbruch als eigenständige Straftat wie du angedeutet hast

    Und deine Sachbeschädigung als Vorraussetzung bedingt er auch nicht.

    Befasse dich bitte mit deutscher Rechtssprache bevor du versuchst diese zu deuten.

    Momentan deutest du sie falsch.
    [...], wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,[...]
    Dede ist nicht in diese Garage eingebrochen, das Garagentor stand weit offen (laut Polizeibereicht auf einer Höhe von 1,60m). Daher greift hier auch nicht der §243 StGB, sondern §242 StGB.

    Oder um es an einem anderem Beispiel zu verdeutlichen: Wenn du jemanden das Auto klaust, in dem der Zündschlüssel steckt, machst du dich gemäß §242 strafbar. Verschaffst du dir jedoch mit anderen Mitteln Zugang zum Auto und schließt es dann kurz greift der §243.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Stargamer
    antwortet
    Nein tut es nicht, denn du hast nicht verstanden was du da zitiert hast.

    Es betrachtet einen Diebstahl aus einem Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder einem anderen umschlossenen Raum ohne Erlaubnis sich dort aufhalten zu dürfen
    als schwerere Form des Diebstahls. Aber nicht als Einbruch als eigenständige Straftat wie du angedeutet hast

    Und deine Sachbeschädigung als Vorraussetzung bedingt er auch nicht.

    Befasse dich bitte mit deutscher Rechtssprache bevor du versuchst diese zu deuten.

    Momentan deutest du sie falsch.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Soundwave
    antwortet
    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
    Für Deutschland stimmt deine Aussage schonmal nicht, für Einbruch gibt es keinen eigenen Paragraphen. Es greift dann §243 StGB und da ist nirgendswo eine Sachbeschädigung als Vorbedingung genannt. Dein unberechtigtes Eintreten wird dort sogar noch extra als Tatbestand erwähnt.
    Nicht ganz korrekt:

    § 242 Diebstahl
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    ------------------------------------------

    § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
    (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1.
    zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,

    2.
    eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
    3.
    gewerbsmäßig stiehlt,
    4.
    aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
    5.
    eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
    6.
    stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
    7.
    eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

    (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

    Das deutsche Recht unterscheidet also sehr wohl zwischen einfachem Diebstahl und gewaltsamen Einbruch.

    (Quelle: StGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis )

    Einen Kommentar schreiben:


  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Und genau dieser lasche Umgang mit Prinzipien - und darum muss es einem Rechtsstaat auch gehen - hat diese Eskalation ja überhaupt erst begünstigt. Die Geisteshaltung des Prinzipbeugens ist da einfach falsch, die "Opfer" fühlen sich dann vom System nicht mehr geschützt. In Ländern, in denen man den Selbstschutz mit Schusswaffen selbst in die Hand nehmen kann, endet das dann so.
    Wenn mich das Garage Hopping stört, würde ich eher die Tür zumachen als jemanden zu töten. Ich denke die meisten geistig gesunden Menschen würden so vorgehen. Wenn ich mich nun unbedingt auf die Lauer legen will um den Hopper zu stellen, kann ich auch den Streitwert erhöhen und den Täter fotografieren. Da klebt man nen 500€-Schein an die Flasche und gut ist.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    Vorsicht! "Einbruch" ist laut Definition das unrechtmäßige Eindringen durch Sachbeschädigung, z.B. beim Aufbrechen einer Tür oder dem Knacken eines Schlosses. Dies war hier nicht der Fall, das Garagentor stand offen. Daher ist hier eher von einem "unberechtigem Betreten" zu reden.
    Für Deutschland stimmt deine Aussage schonmal nicht, für Einbruch gibt es keinen eigenen Paragraphen. Es greift dann §243 StGB und da ist nirgendswo eine Sachbeschädigung als Vorbedingung genannt. Dein unberechtigtes Eintreten wird dort sogar noch extra als Tatbestand erwähnt.

    Und bei einem kurzen überfliegen der Gesetze die für Montana gelten fand ich auch nichts davon burglary wird dort als:
    (1) A person commits the offense of burglary if the person knowingly enters or remains unlawfully in an occupied structure and:
    (a) the person has the purpose to commit an offense in the occupied structure; or
    (b) the person knowingly or purposely commits any other offense within that structure.
    beschrieben.
    Auch nix von Sachbeschädigung als Vorbedingung für einen Einbruch.

    Also solltest du eher vorsichtig mit deiner Aussage sein

    Einen Kommentar schreiben:


  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    Dass Diren Dede was falsches gemacht hat steht außer Frage. Da "Garage Hopping" aber bei den örtlichen Jugendlichen wohl üblich ist, dies vor Ort auch bekannt zu sein scheint und Teenager jeder Generation (und da ziehe ich mich ebenfalls mit ein) irgendeine "Jugendsünde" vorzuweisen haben (und seien wir mal ehrlich: Ein deutsches Gericht würde den Diebstahl von ein paar Dosen Bier aus einer offenen Garage vermutlich wegen Geringfügigkeit nicht einmal verhandeln) bleibt doch am Ende die Frage: Hat Kaarma einen verantwortungsvollen Umgang mit einer Schußwaffe gezeigt? Und da muss ich ganz ehrlich sagen: Nein, hat er nicht.
    Und genau dieser lasche Umgang mit Prinzipien - und darum muss es einem Rechtsstaat auch gehen - hat diese Eskalation ja überhaupt erst begünstigt. Die Geisteshaltung des Prinzipbeugens ist da einfach falsch, die "Opfer" fühlen sich dann vom System nicht mehr geschützt. In Ländern, in denen man den Selbstschutz mit Schusswaffen selbst in die Hand nehmen kann, endet das dann so.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Valdorian
    antwortet
    Der Wikipedia-Artikel zu dem Thema sagt was anderes:

    Auslieferung (Recht) ? Wikipedia

    Ein Verdächtiger wird in der Regel nicht automatisch ausgeliefert, sondern der Auslieferung geht normalerweise ein Rechtshilfeersuchen voraus. In Deutschland regelt das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) die Auslieferung und die Durchlieferung, falls kein bilateraler Vertrag zwischen Deutschland und dem ersuchenden Staat besteht. Danach müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, bevor ein Verdächtiger an einen anderen Staat ausgeliefert wird:
    Die ihm zu Last gelegte Tat muss in beiden Ländern strafbar sein und vor Ort festgestellt werden.
    Ihm dürfen keinerlei Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung drohen (wobei eine konkrete und keine lediglich abstrakte Gefahr bestehen muss[1]).
    Ihm darf nicht die Todesstrafe drohen (§ 8 IRG).
    Es muss sichergestellt sein, dass ihn ein fairer Prozess erwartet. Das Grundrecht auf einen fairen Prozess kann z.B. durch eine unangemessene Strafandrohung verletzt werden.[2]
    Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen; eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage möglich.
    Deutsche dürfen nicht an andere Staaten ausgeliefert werden, mit Ausnahme an EU-Länder oder internationale Gerichte, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt wird (Art. 16 GG). Vor Einführung des europäischen Haftbefehls war die Auslieferung Deutscher an das Ausland durch das Grundgesetz verboten.
    Ich bin allerdings kein Experte für das Thema und kann auch nichts weiteres dazu sagen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Soundwave
    antwortet
    Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
    War der Schütze in der Armee? waren das 2 oder 3 Schüsse, ein-zwei in den oberkörper und 1er in den Kopf?

    Falls das zutrifft hat er nur das Standartprogramm für Nahkämpfe abgespult, schiessen oberhalb der Lichtquelle, 1-2 schnelle deutungsschüsse in den Oberkörper 1 länger gezielter in den Kopf.
    Das läuft dann ganz automatisch ab ohne das man das bewusst wahrnimmt.
    Nein, Kaarma is ein Feuerwehrmann für das U.S. Forest Department. Und er gab 4 Schüße aus einer Schrotflinte ("12 Gauge") in einer fächerförmigen Bewegung in die Garage ab, nicht wissend, wo sein "Ziel" stand. Er traf Dede dabei 2 mal, einmal am Arm und tödlich am Kopf.

    Zitat von Valdorian
    Eigentlich nicht. Deutschland hat extrem lange überhaupt keine Staatsbürger ausgeliefert und liefert auch aktuell nur an das EU-Ausland aus, soweit mir bekannt. Daran sind auch sehr hohe Bedingungen geknüpft. An Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt wird, wird zum Beispiel überhaupt nicht ausgeliefert. Wenn man sich also den gegenteiligen Fall vorstellt (ein amerikanischer Austauschschüler wird in Deutschland umgebracht), so würde der Täter ebenfalls nicht ausgeliefert werden.
    Deutschland und die USA haben allerdings seit 1978 ein Auslieferungsabkommen, die EU und die USA eines seit 2006. Beide sind noch immer gültig.

    - - - Aktualisiert - - -

    Aus dem Auslieferungsabkommen von 1978 zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland:

    Article 1
    OBLIGATION TO EXTRADITE
    (1) The Contracting Parties agree to extradite to each other subject to the provisions described in this Treaty persons found in the territory of one of the Contracting Parties who have been charged with an offense or are wanted by the other Contracting Party for the enforcement of a judicially pronounced penalty or detention order for an offense committed within the territory of the Requesting State.
    (2) When the offense has been committed outside the territory of the Requesting State, the Requested State shall grant extradition subject to the provisions described in this Treaty if either
    (a) its laws would provide for the punishment of such an offense
    committed in similar circumstances,
    or
    (b) the person whose extradition is requested is a national of the Requesting State.

    Article 2
    EXTRADITABLE OFFENSES
    (1) Extraditable offenses under this Treaty are:
    (a) Offenses described in the Appendix to this Treaty which are punishable under the laws of both Contracting Parties;
    (b) Offenses, whether listed in the Appendix to this Treaty or not, provided they are punishable under the Federal laws of the United States and the laws of the Federal Republic of Germany.
    In this connection it shall not matter whether or not the laws of the Contracting Parties place the offense within the same category of offenses or denominate an offense by the same terminology.

    [...]

    APPENDIX
    1. Murder.
    2. Manslaughter.


    [...]

    Einen Kommentar schreiben:


  • Valdorian
    antwortet
    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Das ist doch wohl n Witz. Umgekehrt würden wir gleich wieder zu irgendeiner "Achse" gehören wenn wir jemanden nicht ausliefern würden.
    Eigentlich nicht. Deutschland hat extrem lange überhaupt keine Staatsbürger ausgeliefert und liefert auch aktuell nur an das EU-Ausland aus, soweit mir bekannt. Daran sind auch sehr hohe Bedingungen geknüpft. An Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt wird, wird zum Beispiel überhaupt nicht ausgeliefert. Wenn man sich also den gegenteiligen Fall vorstellt (ein amerikanischer Austauschschüler wird in Deutschland umgebracht), so würde der Täter ebenfalls nicht ausgeliefert werden.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
    In übrigen bin ich jetzt auch nicht der meinung das der Schütze zu 100% korrekt gehandelt hat und alles passte.
    Ich will euch nur in Erinnerung rufen das wenn man Nachts in einer Garage auf eine Gestalt in dunkeln trifft und in Sekundenbruchteilen entscheiden muss, man durchaus zu anderen Ergebnisen kommt/kommen kann als wenn man es anschliessend Wochenlang von allen Seiten beleuchtet und analysiert, ganz bequem und entspannt da sitzend.
    Und keine notwendigkeit besteht jemand zu einem *Opfer* in voraus zu stilisieren dessen fehlverhalten ihn überhaupt in diese Lage erst gebracht hat.
    Statt also die Fackeln zu holen und Scheiterhaufen zu errichten einfach in ruhe darauf warten was der Prozess ergibt.
    Wo die Notwehr endet: Im Fall des in den USA erschossenen Austausschülers Diren Dede ist trotz castle doctrine eine Verurteilung des Täters möglich.


    Wenn das einigermaßen zutreffend ist, dann sieht es eher so aus, als hätte der Täter eine Falle gestellt, weil er einen Einbrecher abknallen wollte. Deswegen wird er auch wegen "Deliberate Homicide" also einer vorsätzlichen Tötung angeklagt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Schatten7
    antwortet
    ja stand halt auf 3er stelle in google und hatte oben das Foto, deswegen hab ich sie reingenommen.
    Dort sieht man ihn auch mit Taschenlampe die Garage absuchen die ansonsten dunkel ist.
    Aus sicht des Schützen siehst du dann einen Körperumriss hinter einer Lichtquelle, die er in Brusthöhe trägt und sonst nix mehr, eventuell hörst noch den 2ten.
    Bedrohlich genug würd ich behaupten, gerade in einem Land in dem man eher damit zu rechnen hat das der gegenüber eine Waffe hat als das er keine hat.

    War der Schütze in der Armee? waren das 2 oder 3 Schüsse, ein-zwei in den oberkörper und 1er in den Kopf?

    Falls das zutrifft hat er nur das Standartprogramm für Nahkämpfe abgespult, schiessen oberhalb der Lichtquelle, 1-2 schnelle deutungsschüsse in den Oberkörper 1 länger gezielter in den Kopf.
    Das läuft dann ganz automatisch ab ohne das man das bewusst wahrnimmt.

    In übrigen bin ich jetzt auch nicht der meinung das der Schütze zu 100% korrekt gehandelt hat und alles passte.
    Ich will euch nur in Erinnerung rufen das wenn man Nachts in einer Garage auf eine Gestalt in dunkeln trifft und in Sekundenbruchteilen entscheiden muss, man durchaus zu anderen Ergebnisen kommt/kommen kann als wenn man es anschliessend Wochenlang von allen Seiten beleuchtet und analysiert, ganz bequem und entspannt da sitzend.
    Und keine notwendigkeit besteht jemand zu einem *Opfer* in voraus zu stilisieren dessen fehlverhalten ihn überhaupt in diese Lage erst gebracht hat.
    Statt also die Fackeln zu holen und Scheiterhaufen zu errichten einfach in ruhe darauf warten was der Prozess ergibt.
    Zuletzt geändert von Schatten7; 11.05.2014, 15:17.

    Einen Kommentar schreiben:


  • xanrof
    antwortet
    Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
    Edit: xanrof also echt , dafür braucht man 1 minute für Suchanfrage, ist jetzt keine neuer erkenntnis, der Kumpel der mitmachte (der aus Equador) hat es selbst gesagt
    Ja, die eine Minute zum Googeln habe ich mit vor meinem Post auch genommen. Und wie gesagt, diese ganze Garage-Hopping-Information basiert auf der kurzen, unbestätigten Aussage einer einzelnen Person, die für weitergehehende Befragungen zur Zeit nicht mehr zur Verfügung steht.

    Mag sein, daß das mit dem Garagen-Hopping auch stimmt. Das ändert aber nichts daran, dass ein Mensch aus noch nicht geklärten Gründen erschossen wurde. Das ist der Kern der Geschichte - und nicht irgendwelche obskuren Sachen, um das Opfer schlecht zu machen.

    entsprechend:

    hier noch eine etwas merkwürdige Seite, die in wesentlichen das selbe aussagt, nehme ich rein weil laut der Seite das Foto das ganze zeigt, also Diren in der Garage
    Hättest du eine kurze Google-Bildersuche (dauert 5 sec) durchgeführt, dann bräuchtest du hier nicht "etwas merkwürdige" Webseiten aus der rechten Ecke präsentieren.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X