Zitat von Stormking
Beitrag anzeigen
Mir ist dabei schon klar, dass es sich bei einem Mord und dem Vererben von Vermögen um unterschiedliche Sachverhalte handelt. Eine Gemeinsamkeit besteht jedoch darin, dass der Gesetzgeber persönliche Betroffenheit ("wenn ich reich wäre, würde ich am liebsten keine Steuern zahlen" oder "wenn man meine Schwester jemanden umbringen würde, würde ich nicht wollen, dass sie ins Gefängnis kommt") nicht zum Maßstab gesetzgeberischer Initiativen machen darf. Ansonsten hätten wir Zustände wie in Italien, wo sich der Regierungschef z.B. aus persönlichem Interesse gegen Strafverfolgung immunisiert.
Einen Kommentar schreiben: