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    Zitat von Angelus1982 Beitrag anzeigen
    Doch es gibt ja nicht nur den einen Wähler, sobald ein zweiter Wähler da ist, mit anderen Standpunkt wird es schwierig frei und egoistisch zu entscheiden.
    Die Masse ist ja kein homogenes Gebilde, da treffen genauso Ansichten, Werte und Moralvorstellungen usw. aufeinander, wie im Parlament.
    Du bist der Meinung, der normale Mensch denkt nur an das naheliegendste, sich selbst, andere sind wiederum etwas anders gestrickt und so kommt es zu einen Ausgleich, zwischen Egoismus und dem Wohle aller.
    Zum Beispiel wenn man die Medien betrachtet, die den Anschein erwecken, dass wenn es nach der arbeiteten Bevölkerung ginge Hartz IV Empfänger nichts bekommen sollten, außer Einkaufsmarken.
    Ok, dass sind die Medien, Unternehmen, die irgendein Interesse haben, die hinter solchen undifferenzierten Berichterstattungen über Hartz IV stecken.
    Ok, würde man die Medien bahre Münze nehmen, also als Wahrheit, man da hätte ich enrom viel Angst vor direkter Demokratie.
    Doch dem ist ja nicht so, fast jeder in Berlin, hat irgendwie mindestens einen Arbeitslosen in der Familie oder im Bekanntenkreis. Das heißt, sie wissen um die Konsequenzen, wenn ALGII weiter gekürzt wird, dementsprechend denke ich, dass sie das nicht machen würden, für Kürzungen stimmen. Und so verhält sich das auch mit anderen. Das heißt dem "Pöbel" fehlt es vielleicht an Wissen und Reife, aber die Erfahrungen die jeder Einzellne mitbringt, macht das zu Teilen wieder wett. Wissen alleine ist nicht alles.
    Nun, das Hartzthema ist auch etwas dämlich dafür, eben weil viele Menschen persönlich Betroffene kennen. Nimm aber mal etwas "fernere" Themen, z. B. Strafmaße. Die derzeitige Praxis beruht ja eben in erster Linie auf Expertenmeinungen, mit Volksentscheiden wären viele Strafrechts und -vollzugsreformen sehr viel langsamer durchgekommen. Wenn es um höhere Strafen geht, wären die meisten Leute sofort dabei, geht es hingegen darum, etwa Mindeststrafen herabzusetzen, dann sind die Leute skeptischer. Nun ist aber das, was das Volk für angemessen hält, eben oft nicht das, was wirklich angemessen ist.

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      Zitat von Makrovirus Beitrag anzeigen
      Wobei man sowas natürlich auch immer im Zusammenspiel mit anderen Vorhaben sehen muss, denn Geld das man nicht nur eine Mehrwertsteuer-Erhöhung einnimmt, muss man wo anders hohlen. Einen Imageschaden gab es natürlich trotzdem, denn sicherlich hat es den einen oder anderen so deutlich härter getroffen und wird sich nun zurecht belogen fühlen.
      Aber die ursprünglichen Pläne der SPD sahen es nun mal nicht vor, dass das Geld durch die Mehrwersteuer reinkommt, aber wir sind Grundsätzlich ja scheinbar einer Meinung.

      Zitat von Makrovirus Beitrag anzeigen
      Viele waren sicherlich nicht begeistert, keine Frage. Aber auch wenn die Grünen natürlich zum Teil aus der Friedensbewegung kommen, sind sie eben auch die Partei der Bürger-/Menschenrechte und am Ende musste man sich eben für nur eines entscheiden.
      Damit unterstellst du ja im Prinzip allen Parteien oder Abgeordneten die dagegen gestimmt haben, sie wären gegen Menschenrechte.

      Zitat von Makrovirus Beitrag anzeigen
      Keine Frage, das war eine klare Täuschung.
      Dann stimmen wir ja in diesem Punkt auch überein.

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        Zitat von Imperialist Beitrag anzeigen
        Damit unterstellst du ja im Prinzip allen Parteien oder Abgeordneten die dagegen gestimmt haben, sie wären gegen Menschenrechte.
        Die Frage ist eben, ab wann man die Lage für schlimm genug hällt, dass sie einen Krieg rechtfertigt und da kann man durchaus auch verschiedene Ansichten haben. Aber ich halte es definitiv für falsch, militärische Einsätze in solchen Fällen grundsätzlich auszuschließen.
        When I get sad, I stop being sad, and be AWESOME instead. True story.

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          Zitat von HarryKimVoyager
          Die Länder- und Gemeindeebenen können Grundrechte durch rein legistlative Vorgänge weit weniger gefährden als die Bundesebene, da die wichtigen Gesetzgebungskompetenzen auf dieser konzentriert sind.
          Gott, es wäre wirklich nett, wenn du dich wenigstens mal in kleinster Weise mit dem auseinander setzen würdest, was du äußerst. Ein Volksentscheid hat nur Gesetzesrang, das heißt, er steht automatisch unter der Verfassung und kann an Grundrechten absolut nichts ändern und schon gar nicht gefährden.
          "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
          -Cpt. Jean-Luc Picard

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            Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
            Gott, es wäre wirklich nett, wenn du dich wenigstens mal in kleinster Weise mit dem auseinander setzen würdest, was du äußerst. Ein Volksentscheid hat nur Gesetzesrang, das heißt, er steht automatisch unter der Verfassung und kann an Grundrechten absolut nichts ändern und schon gar nicht gefährden.
            Setzt du dich mal mit den Dingen auseinander, die du behauptest? Steht z. B.die Vorratsdatenspeicherung irgendwo im Grundgesetz? Nicht, oder? Trotzdem gefährdet dieses einfache Gesetz wichtige Grundrechte. So, und jetzt erklär noch mal, dass ein Volksentscheid Grundrechte nicht gefährden kann.

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              Zitat von HarryKimVoyager
              Setzt du dich mal mit den Dingen auseinander, die du behauptest? Steht z. B.die Vorratsdatenspeicherung irgendwo im Grundgesetz? Nicht, oder? Trotzdem gefährdet dieses einfache Gesetz wichtige Grundrechte. So, und jetzt erklär noch mal, dass ein Volksentscheid Grundrechte nicht gefährden kann.
              Ja, stell dir vor, Datenschutz steht im Grundgesetz. Nennt sich recht auf informelle Selbstbestimmung und leitet sich aus dem Persönlichkeitsrecht ab und genießt laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Grundrechtsrang. Wenn diese Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt, dann kann man vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen, und wenn das BVG das genauso sieht, bekommt man recht. So einfach ist das in unserem Rechtsstaat und deshalb kann selbstverständlich kein Volksentscheid, der gegen die Verfassung verstößt, irgendwie Grundrechte einschränken, weil er in diesem Fall immer vom BVG aufgehoben werden wird.
              "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
              -Cpt. Jean-Luc Picard

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                Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
                Ja, stell dir vor, Datenschutz steht im Grundgesetz. Nennt sich recht auf informelle Selbstbestimmung und leitet sich aus dem Persönlichkeitsrecht ab und genießt laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Grundrechtsrang. Wenn diese Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt, dann kann man vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen, und wenn das BVG das genauso sieht, bekommt man recht. So einfach ist das in unserem Rechtsstaat und deshalb kann selbstverständlich kein Volksentscheid, der gegen die Verfassung verstößt, irgendwie Grundrechte einschränken, weil er in diesem Fall immer vom BVG aufgehoben werden wird.
                Ich weiß, dass sich der Datenschutz aus dem GG ergibt. Ich sagte nur, dass Grundrechtsgefährdungen auch von einfachen Gesetzen ausgehen.

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                  Zitat von HarryKimVoyager
                  Ich weiß, dass sich der Datenschutz aus dem GG ergibt. Ich sagte nur, dass Grundrechtsgefährdungen auch von einfachen Gesetzen ausgehen.
                  Nun, dafür gibt es eben das Bundesverfassungsgericht.
                  "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
                  -Cpt. Jean-Luc Picard

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                    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
                    Nun, dafür gibt es eben das Bundesverfassungsgericht.
                    Das Problem: Solange ein Gesetz nicht für verfassungswidrig befunden wurde, wird es vollzogen. Das Volk wäre zwar tendenziell eher gegen Datenschutzbeschränkungen, aber dafür wieder für andere verfassungswidrige Vorhaben.

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                      Zitat von HarryKimVoyager
                      Das Problem: Solange ein Gesetz nicht für verfassungswidrig befunden wurde, wird es vollzogen. Das Volk wäre zwar tendenziell eher gegen Datenschutzbeschränkungen, aber dafür wieder für andere verfassungswidrige Vorhaben.
                      Da gibt es kein Problem. Wenn sich jemand in seiner Freiheit eingeschränkt fühlt, klagt er, und wenn er recht bekommt, wird das Gesetz aufgehoben. Absolut genau so, wie es heute auch schon ist.
                      "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
                      -Cpt. Jean-Luc Picard

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                        Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
                        Da gibt es kein Problem. Wenn sich jemand in seiner Freiheit eingeschränkt fühlt, klagt er, und wenn er recht bekommt, wird das Gesetz aufgehoben. Absolut genau so, wie es heute auch schon ist.
                        Ich halte das für problematisch, weil sich die Verfahren vor dem Verfassungsgericht sehr lange hinziehen können und das Gesetz so lange in Kraft bleibt. Das sollte geändert werden. Erstens sollte es die Möglichkeit geben, vor dem Verfassungsgericht auf NIchtunterzeichnung eines Gesetzes durch den Bundespräsidenten zu klagen, solange darüber nicht entschieden ist, muss das Inkraftsetzen des Gesetzes unterbleiben, und zweitens müssen bei späteren Klagen die Entscheidungsfristen deutlich verkürzt und ebenfalls ein Suspensiveffekt eingeführt werden. Soll heißen: Solange gegen ein Gesetz eine nicht entschiedene Verfassungsbeschwerde eingelegt ist, dürfte es nicht vollzogen werden.

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                          Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
                          Soll heißen: Solange gegen ein Gesetz eine nicht entschiedene Verfassungsbeschwerde eingelegt ist, dürfte es nicht vollzogen werden.
                          Das ist ganz interessant, hängt IMO aber nicht zwangsläufig mit Volksentscheiden zusammen.
                          Das ist eine Überlegung, die man IMO generell treffen sollte - gerade in Anbetracht dessen was für grundrechtgefährende Gesetze in letzter Zeit in Berlin produziert worden sind.
                          Evtl. kann man die "Überprüfung" auf Verfassungsmäßigkeit durch den Bundespräsidenten auch stärker ausbauen.
                          Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                          Makes perfect sense.

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                            Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
                            Das ist ganz interessant, hängt IMO aber nicht zwangsläufig mit Volksentscheiden zusammen.
                            Das ist eine Überlegung, die man IMO generell treffen sollte - gerade in Anbetracht dessen was für grundrechtgefährende Gesetze in letzter Zeit in Berlin produziert worden sind.
                            Evtl. kann man die "Überprüfung" auf Verfassungsmäßigkeit durch den Bundespräsidenten auch stärker ausbauen.
                            Das meinte ich damit, ja. Das braucht nicht auf Volksentscheide beschränkt bleiben, die Politik betreibt mit ihren (übrigens von Sicherheitsexperten meist ja gerade abgelehnten) Eskapaden schon genug Unsinn.

                            Der Bundespräsident darf übrigens lt. herrschender Meinung das Gesetz auch materiell prüfen.

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                              Zitat von Makrovirus Beitrag anzeigen
                              Die Frage ist eben, ab wann man die Lage für schlimm genug hällt, dass sie einen Krieg rechtfertigt und da kann man durchaus auch verschiedene Ansichten haben. Aber ich halte es definitiv für falsch, militärische Einsätze in solchen Fällen grundsätzlich auszuschließen.
                              Sicher, sowas wie der Holocaust oder Völkermord müssen gegebenenfalls auch militärisch verhindert bzw. gestoppt werden.

                              Aber wir kommen mittlerweile zu weit vom Thema ab.

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                                [Bin mir nicht ganz sicher, ob das hier so ganz reinpasst, aber am Ende wird es so oder so wieder auf die hier geführte Debatte hinauslaufen]

                                Derzeit wird ja viel über direkte Demokratie gesprochen, aber so langsam denke ich mir, dass es wesentlich wichtiger wäre, erst einmal die parlamentarische, also indirekt, Demokratie wieder herzustellen, die einem deutlichen Zerfallsprozess unterliegt. Ein extrem lesenswerter und zum Teil auch ernüchternder, wenn nicht erschreckender, Artikel in der FTD dazu: Agenda: Der Frust der Hauptstadtpolitiker | FTD.de

                                Ich hoffe doch, dass es da bald endlich mal einen interfraktionellen Aufstand gibt und das Parlament sich endlich wieder die Rechte herausnimmt, die ihm zustehen. Die fortschreitende Prozess der Entparlamentisierung ist nicht weiter hinnehmbar.

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