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Schweizer ggn. Bau v. Minaretten.

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    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Ersten Hochrechnungen nach haben sich knappe 59% der schweizer Wähler dafür ausgesprochen, ein Bauverbot für Minarette in ihre Verfassung aufzunehmen.
    Ich habe das erwartet, denn das zusammenleben mit den Muslimen gestaltet sich immer schwieriger in der Schweiz. Das mag die Bevölkerung nicht länger hinnehmen. Wir haben ja schon bald französische Verhältnisse und ich warte nur darauf dass die Bombe hochgeht wie in den französischen Vororten. Nur dass ein Bauartikel nicht in die Verfassung gehört... da hat dir Regierung eine gewaltige Knacknuss bekommen.

    Ich halte das für ein wichtiges Signal gegen den gescheiterten Multikulti-Quatsch und gegen die schleichende Islamisierung Westeuropas.
    Es lässt sich nur integrieren, was sich auch integrieren will...

    Mit dieser Intension wäre ich ja dann fast noch dafür zu haben, Volksbegehren wieder einzuführen. Dieser ganze Multikulti-kram gehört einfach abgelehnt, von der Mehrheit des staatstragenden Volkes.
    Den Schweizern gefällt es eben nicht mehr, dass sie sich immer anpassen sollen. Schliesslich sind wir immer noch ein christlich geprägtes Land... Mit Gottes Willen in der Verfassung. Ich hab an und für sich nichts gegen die Muslime an und für sich. Aber integriert sind sie in unserer Gegend nicht wirklich. Erinnert mich an die Zeit, als die Italiener noch ziemlich "frisch" hier waren. Damals mussten sie auch fast "Zwangsintegriert" werden, was natürlich noch komplizierter ist bei dem, was da aus aller Welt inzwischen zu uns kommt und unser soziales System ausnutzt. Ich habe die Initiative übrigens abgelehnt. Aber nur aus dem Grund, dass so ein Artikel nichts in der Verfassung zu suchen hat.


    Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
    Ich bin nicht glücklich mit dem Resultat.
    Ich auch nicht.

    Die Initiative verletzt nach meiner persönlichen Meinung Artikel 15 der Bundesverfassung, da es eine Ungleichbehandlung verscheidener Religionen bedeutet.
    Nicht wirklich. Hast du schon mal mitbekommen, was für ein Tamtam um die Kirchenglocken gemacht wird? Am besten sollte man die wohl ausschalten weil das Lärmbelästigung ist. Nur einer der Gründe, weshalb einer meiner Bekannten mit Ja gestimmt hat. nur so mal als Beispiel.

    Ausserdem gehört eine Änderung des Baurechts einfach nicht in die Verfassung.
    Das war mein Grund für ein Nein.

    Der Spiegel hat offenbar keine Ahnung was er da schreibt.
    Es handelt sich nämlich nicht um ein Referendum, sondern um eine Volksinitiative.
    Das ist Äpfel und Birnen.
    bei einem Referendum käme es auch nicht in die Verfassung...

    Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigen
    Huch, jetzt hat man in der Schweiz schon Angst, vor ein paar Türmchen an einer Moschee.
    Davor hat kaum jemand Angst. Das wäre auch nicht der Grund dafür. Grund für dieses Resultat ist die bis jetzt gescheiterte Integration.

    Armselig nenne ich das, soweit ist es also mit den Gedanken von der Religionsfreiheit schon gekommen.
    Wäre es wirklich ein Angriff auf die Religionsfreiheit, würde ich dieses auch so stehen lassen. Aber selbst die Islamischen Gruppierungen haben in Interviews zugegeben, dass sie ihre Religion auch ohne "Türmchen" ausführen können und auch nicht auf Muhammed zurück gehen sondern auf viel spätere Zeiten. Zu Zeiten nämlich, wo der Bau eines "Tümchens" eine Machtdemonstration des Islam war.

    Ich hoffe, man ist jetzt auch so konsequent und verbietet auch den Neubau von Kirchentürmen.
    Mit dem Schweizer Baugesetz ist ein Neubau von Kirchtürmen schon lange nicht mehr möglich, weil sie nicht den Lärmvorschriften entsprechen...


    Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
    Ich bin zwar wie oben gesagt auch ein Gegner dieser Initiative, aber deinen Beitrag halte ich für wenig differenziert.
    Ich kann die Leute, die ein Ja in die Urne legten durchaus verstehen.
    Ich denke, den meisten ging es draum ihrem Unbehangen gegenüber dem doch leider sehr oft radikal in Erscheinung tretenden Islam Ausdruck zu verleihen.
    Ich habe immer wieder mit Jugendlichen Übergriffen in der Schule zu tun. Und immer wieder, es tut mir leid das zu sagen, sind es Muslime. Klar sind darunter auch Schweizer. Leider allzu oft frisch eingebürgerte... und wenn es waschechte Eidgenossen sind, sind sie nur allzu oft mit den "andern" zusammen. Inzwischen dürfen die Medien nicht mehr über die Nationalität der Täter berichten. Soweit sind wir schon. DAS sind meiner Meinung nach die Gründe für dieses Resultat.


    Zitat von KennerderEpisoden Beitrag anzeigen
    Die spinnen, die Schweizer! (Anwesende natürlich ausgeschlossen)
    natürlich spinnen wir und wenn ich die EU angucke empfinde ich das ehrlich gesagt als Kompliment.

    Hoffentlich findet sich kein pffifiger dt. Politiker, der dieses Abstimmungsergebnis als Beweis dafür ausschlachtet, dass man direkte Demokratie lieber auch in Zukunft größtenteils von der Bundesrepublik fernhält
    Ach die haben solcherlei doch schon immer ausgeschlachtet. Ihr werdet schliesslich schon viel länger gegängelt als wir.

    Was soll dieses Verbot bezwecken? Auf der Homepage der Initiative werden die Scharia, Zwangsehen und ein politscher Herrschaftsanspruch des Islam genannt- die Verbindung zum Minarett wird nicht erläutert.
    Das SVP-Geschrei nehmen die wenigsten hier so richtig ernst. Alle wissen, dass die immer völlig mit ihrer Meinungsmacherei übertreiben. Ihnen wurden ja auch schon Plakate verboten.

    Sollte es aber ästhetische Gründe geben, könnte man demnächst ja auch Verbote gegen bestimmte internationale Fastfoodketten u.ä durchsetzten.
    das sind doch keine ästhetischen Gründe dahinter das fände ich dann auch Lachhaft.

    Damit man sich international noch mehr zum Dorftrottel machen kann.
    was denkst du wie ernst die EU tatsächlich genommen wird? Wären die nicht so wirtschaftsstark gäbe sich doch keine Regierung mit denen ab...

    Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigen
    Nun aus Unbehagen und wohl auch Unwissen über eine Religion, werfen die Menschen die Grundwerte der Religionsfreiheit über Bord.
    Das denke ich weniger. Die Moschee hier im Ort zum Beispiel ist sehr offen und man darf da jederzeit einen Besuch machen. Wenn man sich denn nicht scheut, dass ständig jemand einen bekehren will...

    Und ja, im 21. Jahrhundert nenne ich solch eine Entscheidung, von der Bevölkerung eines modernen Landes armselig.
    nur ein Ausdruck der bisher fehlgeschlagenen Integration.

    Und was wird dadurch besser?
    die Regierung bekommt den Mahnfinger. Das haben die nämlich bisher verschlafen.

    Verbessert das die Integration oder die Verständigung mit Muslimen, wohl kaum.
    Hier im Ort haben sich die muslimische Vereinigung schon auf die Socken gemacht und wollen nun vermehrt ihre Leute auffordern, sich hier gut zu integrieren. Schon mal ein Erfolg zumindest.

    Vielmehr erreicht man dadurch das genaue Gegenteil.
    bisher haben die Schweizer immer gute Mine gemacht, nun sind halt eben mal die andern dran. In unserer Gegend scheinen sie das begriffen zu haben.

    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Schlimm, wenn ein demokatisches System eine Entscheidung trifft, die den Gutmenschen des 21. Jahrhunderts nicht gefällt.
    es waren immerhin 2Drittel der Schweizer, das sagt doch viel aus...

    Was sagt uns das? Ist Demokratie etwa was Böses? Oder sind doch nur Volksbegehren doof, weil die Menschen ja "nicht wissen, was sie da eigentlich tun"?
    Die meisten wussten sehr wohl was sie da tun. Und ihnen ist auch bewusst, dass der Artikel wahrscheinlich nie in die Verfassung aufgenommen werden kann. Spätestens in drei Jahren wird die Regierung bekanntgeben, dass sie dem Volksbegehren nicht stattgeben kann, weil sie gegen ander Rechtsartikel verstösst und wird eine bereinigte Version zur Abstimmung bringen. Das hätten sie schon früher haben können, wenn sie die Initiative ernster genommen hätten und einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hätten.

    Eventuell sagt uns das halt einfach auch, dass auch im 21. Multi-Kulti-Jahrhundert nicht alles rational, sondern grade auch emotional begründbar ist.
    Und wenn die Mehrheit der Teilnehmer der Wahl aus vornehmlich emotionalen Gründen sagt "Wir wollen das nicht", ist das vielleicht nicht rational, aber immernoch demokratisch, oder? Eben.
    Wenn deiner Einstellung und Art der Regeln des Zusammenlebens immer wieder von einer "Minderheit" entgegengelebt und das ausgenützt wird, was wir erarbeitet haben, weil sie nicht verstehen, wozu das gut sein soll, was wir aufgebaut haben. Dann kommt eben sowas dabei raus.


    Im Übrigen spiegeln solche Ergebnisse etwas wieder, das (leider) von den etablierten Parteien komplett ignoriert wird.
    Große Teile der Bevölkerung haben Angst vor der Parallelgesellschaft von Migrationsbürgern.
    eben fehlgeschlagene Integration.

    Und solange die etablierten Parteien diese Ängste nicht aufgreifen, sondern sie sogar durch Multikulti-und Toleranzblabla noch verstärken, wird sie sich von Teilen der Bevölkerung einfach in dieser Sache komplett entfremden.
    Die Schweiz hat den Vorteil (oder den Nachteil, je nachdem), dass hier eine

    --> basisdemokratische <--

    Entscheidung mal ein klares Votum gebracht hat.
    Und genau das wurde nicht ernst genommen über viel zu lange Zeit. Nicht umsonst hatte die SVP in den letzten Jahren so viel Erfolg. Die Politiker selbst sind nämlich eher doofe Dussel. aber sie sprechen aus, was alle andern Parteien nicht auszusprechen wagen.

    Vielleicht wird der Politik ja nun langsam mal klar, dass es einen Unterschied gibt zwischen Rassismus und Kritik an Migrationsproblemen.
    Wie zum Beispiel, dass man Sauschweizer in der Schweiz sagen darf aber Scheissmuslim darf man nicht... armselig...
    Denn das andere ist eine rassistische Beleidigung...


    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    So zum Lachen mal nebenher folgendes:
    Ich glaube, mittlerweile über 5000 Teilnehmer bei der Spiegelumfrage und über 70% sagen "Ja, sollen auch in Deutschland verboten werden".
    Find ich gut, richtig gut.
    Frankreich, Italien, Österreich und auch andere haben ähnliche Werte...


    Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigen
    Und ja, auch das Ergebnis einer demokratischen Entscheidung kann Dumm sein.
    nur wenn die Regierung dumm genug ist, die Zeichen falsch zu deuten und an der Bevölkerung vorbei regiert.

    Ganz besonders, wenn das Verbot nur auf einen Unbehagen gegenüber einer Religion beruht.
    dummerweise sind es viel zu oft Muslime, die Probleme machen. Aber aufgrund ihrer Kultur aus dem Land wo sie her kommen.

    Und sich der Zusammenhang von Minaretten mit den negativen Gesichtspunkten dieser Religion, nun wirklich nicht rationell begründen lässt.
    doch es ist das Sichtbare Machtzeichen, genauso wie es Kirchentürme auch sind.
    Ich habe es satt, die Menschen zu durchschauen. Es ist so leicht, und es führt zu nichts. Elias Canetti
    Take it easy, but take it. Nothing Comes to you, when you waite to long.

    Kommentar


      Zitat von KennerderEpisoden Beitrag anzeigen
      Hinnehmen im Sinne von nicht nach Straßburg oder (in typischer EU-Manier) einem Abstimmen bis das Ergebnis passt schreien, sollte man das Ergebnis sicherlich. Da muss man die Kirche (oder Moschee) auch mal im Dorf lassen und es gibt sicherlich deutlich einschneidendere Diskriminierungen, die auch dem politischen Prozess überlassen werden (Wehrpflicht nur für einen Bruchteil der männlichen Bevölkerung bspw.).

      Hinnehmen im Sinne von "Die kollektive Weisheit des Wahlvolkes hat immer Recht und (Eid)Genossen es bleibet dabei" muss man es aber nicht- sprich, man darf doch feststellen, dass da am Ende populistischer Blödsinn durchgesetzt wurde.
      Natürlich darf man das letzte feststellen (wenn es denn der eigenen Meinung entspricht), allerdings sollte man den ersten Teil dabei nicht außer Acht lassen
      Fear is temporary, regrets are forever.

      Kommentar


        Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigen
        Und ja, im 21. Jahrhundert nenne ich solch eine Entscheidung, von der Bevölkerung eines modernen Landes armselig.
        Aber wieso? Wenn 57% (glaube ich) in der Schweiz dafür gestimmt haben, ist das ihr recht und dies kann nicht armselig sein. Wenn in einer Demokratie eine Volksentscheidung schon armselig ist, dann weiss ich auch nicht weiter. In der Schweiz wollte es die Mehrheit, und deshalb wurde es gemacht, und dann kann man nicht sagen, nur weil wir im 21. Jahrhundert leben, dass es armselig ist.

        Kommentar


          Zitat von Eye-Q Beitrag anzeigen
          mE handelt es sich mehr oder weniger "nur" um ein "ätsch, jetzt haben wir euch was verboten". Das löst aber auch keine Probleme, sondern, wie bereits angesprochen, wird eher dazu führen neue zu konstruieren.
          Das sehe ich ähnlich. Allerdings kann man das der Bevölkerung nun nicht wirklich verübeln, so wie sich die Muslime benehmen. Und ich nehme nun wirklich an, dass sie sich an der Nase nehmen und vermehrt sich in ihrer Religionsgemeinschaft darum bemühen, unsere Regeln ihren Mitgliedern klar zu machen.

          Zitat von Maritimus Beitrag anzeigen
          Ich finde das Ergebnis gut. Jetzt sollte man sich nur noch um die nervigen Kirchenglocken kümmern
          Da haben die Gesetze doch schon genug getan. Es ist heutzutage unmöglich, einen neuen Krichturm mit Glocke zu bauen. Das war schon vor gut 70 Jahren so. Denn unsere Kirche durfte kein Stundengeläut haben, ergo also auch keine Uhr, weil wir bösen reformierten uns mitten in einem katholischen Gebiet breit gemacht haben... war also alles schon mal da...

          Ich brauche weder nervige islamische Gebetsrufer noch nervige christliche Glocken. Und, bin ich jetzt ein pöhser Rassist ?
          ohja und wie... du ganz böser du...

          Schade, dass es solche direkten Einflussmöglichkeiten nicht in Deutschland gibt.
          selber schuld, macht doch mal vorwärts damit. Ihr lasst es ja alle zu dass ihr regiert werdet. Unser System ist nicht viel besser, lässt aber eben mal solches Zeug zu, wie die ganze Welt nun mal mitbekommen darf...

          Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
          Ist den Islam-Gegnern mal in den sinn gekommen, dass genau diese irrationale Ablehung die Leute islamischer Konfession in die Arme radikaler Kräfte treibt? Dass Einbindung und Offenheit die Leute eher eingliedert?
          wohl kaum. wenn dann waren sie vorher schon nicht integrationswillig.

          Zitat von Darthbot Beitrag anzeigen
          Ich habe mir die ganzen Beiträge hier durchgelesen, doch einige von euch kann ich nicht verstehen. Wie kommt ihr darauf, das ALLE Islamisten Religiöse Fanatiker sind? Es gibt genauso gut Katholische Fanatiker, dagegen geht ihr aber nicht vor. Aber hier scheint es eher so zu sein, das alles was ihr nicht versteht gleich etwas böses ist, das ihr nicht in eurer nähe haben wollt.
          die katholischen Fanatiker gehören zu unserer Kultur und dessen sind wir uns schon lange bewusst und sie werden hierzulande auch unter uns ausgegrenzt und zum Teil überwacht. sogar von den Gläubigen dieser Religion. Tun das die Muslime auch? Melden sie solche Menschen auch der in der hiesigen Kultur den üblichen Stellen wie wir das tun? Nein eben nicht. Aber auch bei uns gibt es Fälle: das haben wir denen aber überhaupt nicht angemerkt. Weil sich jemand gut verstecken kann. Bedenklich halte ich aber dann die Aussage des Leiters der hiesigen Moschee: Da halten wir uns lieber raus, was unsere Muslime tun, dürfen wir nicht darüber richten. Hallo, was soll denn so eine Einstellung.

          Zitat von U'Tor Beitrag anzeigen
          Integration muss immer von beiden Seiten ausgehen, sowohl von den neu dazu kommenden als auch von den ansässigen. Und dass man eine Religion, nur weils die vor Ort schon länger gibt, über andere Religionen stellt, ist schon ziemlich mies.
          Genau das wird von den meisten missverstanden. Es geht noch nicht mal wirklich um die Religion. sondern um die nicht eingliederungswillige Kultur aus der die Leute kommen.

          Sie sollten gleichberechtigt nebeneinander existieren dürfen und auch angemessene Gebetsräume haben.
          DAS haben sie auch ohne Minarett. Nachzulesen in diversen Interviews mit der schweizerischen muslimischen Liga oder wie die heisst. Ich find gerade keine Quellen.

          Und da gehört es sich natürlich auch, dass die Muslime nicht in irgendwelchen Lagerhallen im Bahnhofsgelände beten müssen, sondern auch einen repräsentativen Bau bekommen.
          Wieso? wir sind ein christliches Land. Dürfen unsere ausgewanderte in deren Länder denn auch einfach so eine Kirche mit einem hohen Kirchturm und lauten Glockengeläut bauen? Irgendwo hat einfach alles seine Grenzen und man sollte der Integration zuerst einmal Zeit lassen. Inzwischen haben selbst reformierte Kirchen in katholischen Gebieten eine Kirchturmuhr.


          Allerdings sollten keine Religion (weder die Christlichen, noch sonst eine) Einfluss auf die Politik, Schulen usw nehmen dürfen.
          Das finde ich allerdings auch. Wieso werden dann muslimische Mädchen vom Schwimmunterricht befreit? Weil wir so tolerant sind? Oder wieso darf ein muslimischer Junge Mädchen schlagen, die keine Kopftücher tragen? Beispiele aus der Schule, wo meine Tochter hingeht. Und das sind nur mal gerade 2 Beispiele...

          Ich bin da für strickte Trennung zwischen Staat und Kirche. Deswegen find ichs zB auch doof, dass in Deutschland der Staat die Kirchensteuer eintreibt.
          das ist in der Schweiz lediglich eine fiskalische Abmachung und unsere Kirche bezahlt für diese "Dienstleistung".

          Zitat von Seether Beitrag anzeigen
          Hier wird bewusste Ausgrenzung und Isolierung betrieben. Wenn man nicht unter sich bleiben wollen würde, müsste der ganze Kram auf Deutsch sein. Selbst im erzkonservativen Katholizismus ist man ja dahin gekommen, dass man mit Ausnahme von 1,2 Sätzen in jeder stinknormalen Messe kein Latein mehr spricht.
          In unserer Moschee hier im Dorf, wird der ganze Kult auf türkisch und arabisch gehalten, obwohl fast die Hälfte der Muslime aus andern Ländern kommt. Das liegt daran, dass die Kultusgemeinde von der Türkei finanziert wird und auch der Imam aus der Türkei hierher kommt. Glücklicherweise treiben aber die hiesigen Muslime das Begehren voran, dass in der Schweiz eine eigene Ausbildungstätte für Imame angestrebt wird. Damit die Imame die Kultur in der die hiesigen Muslime leben, auch verstehen. Das ist das grösste Problem der hiesigen Moschee, dass sie immer wieder Imame haben müssen, die ihnen nicht wirklich passen und die natürlich dann einige Mitglieder durcheinander bringen. Die eine Moschee die ich in Zürich kenne, schätzt sich nämlich glücklich, dass ihre sämtlichen Imame in der Schweiz aufgewachsen sind.

          Geh einfach mal öfters in ne Moschee, bevor Du hier irgendwas von "kultureller Offenheit" erzählst.
          Viele Muslime, die hier sind, wollten eigentlich gar nicht hierher. Darunter viele der Frauen. Sie hatten aber keine Wahl, wurden oft von ihren Familien hierhergeschickt. Wusstet ihr zum Beispiel, dass die hiesigen Muslime fast alle Gökdemir heissen? Oder mit irgendeinem Gökdemir verschwägert oder sonst verwandt sind?

          Zitat von Darthbot Beitrag anzeigen
          Also, das ist ja jetzt purer quatsch. Die Messe wird grundsätzlich in Arabisch gesprochen, egal ob in Deutschland, China, USA oder auf dem Mond. Es gibt auch viele Katholische Kirchen, wo die Messe nicht in der Landessprache gehalten wird. Das hat absolut nichts mit verschleierung zu tun.
          Das sind aber die wenigsten...

          Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
          Weil erstens, wie bereits erwähnt, arabisch nunmal die Sprache des Koran ist und damit ein fester Teil der Liturgie, sowie das Hebräische im Judentum und Latein in der katholischen Kirche.
          dann sieh dir mal das Verhältnis Arabisch-Islam in der Liturgie und Latein-Katholiken an. In den katholischen Kirchen gibt es nur noch ganz wenige Sätze, die auf Latein gesprochen werden. Und es sind immer wieder die gleichen. Man lernt sie also mit der Zeit.

          Und zweitens die Predigt oft in türkisch ist, weil in manchen Mosheen alle Gläubigen Türken sind und die Sprache besser verstehen als deutsch.
          meine Erklärung der hiesigen Gemeinde habe ich schon beschrieben.

          Es gibt auch Moscheen in denen auf deutsch gepredigt wird, vor allem wenn die Gläubigen verschiedene Muttersprachen haben.
          Die in Zürich, die ich kenne, lässt sogar die arabischen Teile simultan ins Deutsche übersetzen.

          Moscheen sind prinzipiell für jeden offen, wer an einem Gottesdienst teilnehmen möchte darf das i.d.R. auch. Das ist quasi wie in einer christlichen Kirche auch.
          man wird aber nicht so schnell unter Druck gesetzt in den christlichen Kirchen...


          Ich bezweifle einfach mal, dass du regelmäßig in diverse Moscheen gehst. Abgesehen war ich schon in einigen Moscheen und nirgends wurde aktiv ausgegrenzt und sich isoliert.
          Die Isolation, die ich bemerkt habe, liegt vor allem an der Überforderung, unsere Kultur zu verstehen und daher zieht man sich zurück. Die Folge: Schlechte Integration.

          Zitat von McWire Beitrag anzeigen
          Dem kann ich nur zustimmen.

          Gleiches Recht für alle. Wenn man den Bau von Minaretten verbietet, dann natürlich auch den Bau von Kirchtürmen, dahinter steckt ja prinzipiell die gleiche Symbolik und der gleiche Grundgedanke.
          Auch das habe ich schon erläutert.

          Zitat von Seether Beitrag anzeigen
          WIe wäre es mal, wenn die Leute, die hier in Deutschland leben, endlich mal anfangen, unsere Sprache zu lernen? Ja, ich weiß.
          Die Moschee in Zürich drängt ihre Mitglieder regelrecht in die Deutschkurse, die sie anbieten. Ausserdem bieten sie Kurse an über die hiesige Kultur und den hiesigen Umgang. Damit keine schwierigen Situationen entstehen. Das nenne ich Integrationswillen.

          Zitat von Darthbot Beitrag anzeigen
          Aber mal davon abgesehen, viele Menschen kriegen es mit Fremdsprachen einfach nicht auf die Reihe. Ich arbeite seit beinahe 10 Jahren in den Niederlanden, aber die Sprache kann ich zum verrecken nicht gebrauchen. Ich kann mich dort nur mit Händen und Füssen verständigen. Und lernen möchte ich die sprache ehrlich gesagt auch nicht.
          Dann bist du aber auch nicht Integrationswillig... was suchst du dann dort?

          Zitat von tsuribito Beitrag anzeigen
          Tja das ist nunmal die Sache mit der Demokratie. Wenn die Schweizer das so beschliessen, ist das ihre Angelegenheit. Das macht die jetzt nicht unaufgeklärt oder blöd.
          Wir sind eher "Liebseinmüde"...

          Wenn eine solche Abstimmung als Indikator eines Unbehagens gegenüber dem Islam gewertet werden kann, müssen sich vielleicht die Muslime in Europa mal Gedanken über ihre PR Abteilungen und eine gewisse Bringschuld machen.
          genau das hat ja die Islamische Seite die ich gefragt habe auch zugegeben...


          .
          EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

          Gabriela schrieb nach 2 Stunden, 17 Minuten und 48 Sekunden:

          Zitat von Jolly Beitrag anzeigen
          Mag sein Guy, aber wenn jeder so denken würde und niemand mal voran geht, dann können wir die Kiste mit der Menschheit wirklich irgendwann mal zu machen, weil wir uns dann alleine aus Boshaftigkeit ausgerottet haben.
          Wir Schweizer haben bestimmt nicht aus Bosheit so abgestimmt.

          Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
          Mal am Rande erwähnt zu dieser ganzen Grundrechtsgeschichte und Wahl der Religion:
          Solange eine Religion bzw die die sie auslegen von Frauen verlangen sich zu verschleiern und die Burka zu tragen, ihnen jedes Recht absprechen auf was auch immer, Ehen arrangieren, ihre Töchter umbringen weil die "Ehre" es verlangt da sie einen Mann anderen Glaubens und anderer Nationalität hat, und das läßt sich hier noch weiter aufzählen, solange soetwas Bestandteil einer Religion ist hat diese hier nichts zu suchen in diesen Land. Denn mit diesen Dingen verstößt sie gegen die meisten der Grundrechte und der dt Staat wäre verpflichtet dagegen vorzugehen und jeden der so etwas gut findet die Staatsbürgerschafft (falls vorhanden) und das Wohnrecht in diesem Land zu entziehen.
          WIr brauchen hier nicht zu diskutieren ob Minarette iO sind, fangen wir mal mit den Grundrechten selbst an. Warum sollen wir die Ruhestörung durch einen Schreihals dulden wenn Frauen in dieser Religion nicht frei ihre Meinung äußern dürfen und die Religion wechseln dürfen wenn sie nicht mehr wollen.... .
          Es kann nicht angehen das sich eine Gruppierung über eine Einschränkung ihrer Grundrechte aufregt, diese aber anderenorts dauerhaft mit Füßen tritt.
          Dazu mal das hier aus unserer Bundesverfassung. Später mehr...

          Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns
          1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.

          2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

          3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.

          4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.


          Zitat von BettinaOfSeven Beitrag anzeigen
          Ich finde das Ergebnis in der Schweiz ganz toll und hoffe das die Politiker in anderen EU-Ländern endlich den Mut erweisen und uns auch Volksabstimmen lassen. Dann würde Multi-Kulti endlich anders aussehen!

          Der Islam ist eine faschistische menschenverachtende und frauenfeindliche Ideologie! Die Linken, also die Roten Socken werden das in Europa auch noch einsehen.

          Toleranz dient nur den Skrupellosen! Ich finde wir alle sollten viel mehr Islam kritisch sein, damit die Moslems endlich Respekt vor uns bekommen.

          Für die Moslems sind wir doch nur "Ungläubige"! Das heißt vogelfreie Menschen!

          Ein Moslem ist für mich gefährlicher als ein Nazi!

          Islam = Faschismus! Da gilt die Religionsfreiheit für mich nicht!
          Holla so weit würden die meisten Schweizer die mit Ja gestimmt haben nicht gehen, deswegen hat auch nur dieses Bauverbot für Minarette überhaupt einen Erfolg gehabt.

          Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
          WIllkommen erstmal im Forum, ein recht.....reißerischer erster Post .
          Übrigens: Selbst in der Bibel steht drin die Frau sei dem Manne untertan.
          Der Islam an sich ist sicherlich nicht faschistisch oder menschenverachtend oder frauenfeindlich. Es sind die Menschen die aus einer Lehre des Guten das ableiten was man heute so sieht. Aber auch das Festhalten an Jahrtausende alte Traditionen bringt uns das heutige eher unzeitmäßige Bild was du da hast.
          Die meisten modernen Muslime die ich kenne, denken eigentlich genau so, trauen sich das aber in der Moschee nicht zu sagen. bedenklich oder? Was ist nun wahr? oder sagen sie nur mir so zeug?

          Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
          Formal mag das stimmen, in der Praxis ist es aber nicht ganz so einfach. Ich kenne die Situation in der Schweiz jetzt nicht, in Deutschland ist es aber oft der türkische Staat, der diese Moscheen baut und unterhält. Und ab dem Moment ist die Religion eben keine Privatangelegenheit mehr, sondern Politikum.
          Bis jetzt liegt die Genehmigung in der Hand der Gemeinde. Deswegen wurden die meisten Minarette bisher nicht erlaubt.

          Zitat von Mr.Viola Beitrag anzeigen
          Ich mag auch keine Religionen, bin aber fest der Meinung, man soll die Kirche nicht bevorzugen, nur weil sie eine dominantere Stellung in der westlichen Welt hat. Wenn jetzt in der Schweiz der Bau von Minaretten verboten wird, dann sollte ebenfalls der Bau von Kirchtürmen verboten werden.
          Das habe ich weiter oben auch schon erklärt... siehe Lärmschutzbestimmungen...

          @Alle Schweizer hier im Forum:
          Wurde im Vorfeld dieser Abstimmung viel darüber diskutiert? War diese Abstimmung in den Medien präsent? Und war es seitens der Rechtspopulisten wieder nur eine Schlammschlacht allgemein gegen den Islam, oder haben sie echte Argumente gegen Minaretten gebracht?
          nein leider wurde zuwenig diskutiert und meiner Meinung nach haben sich auch die Muslime viel zu sehr aus der Diskussion herausgehalten. Oder sie haben versucht die Leute zu beruhigen. Die Schweizer mögen es nicht sonderlich, wenn man ihnen nur Honig um den Mund schmiert, aber nicht wirklich ehrlich zu den Dingen steht, wie sie wirklich sind. Es war eigentlich eine ganz geschickt eingefädelte Sache gegen die Minarette und meistens eher subtil (mal ausgenommen die Partei mit den Plakaten) gegen die Muslime. Die meisten Schweizer haben die Plakate eher abgestossen und die nicht wirklich ernst genommen. Immer wieder war einfach die Rede davon, dass die Minarette nicht zu unserer Kultur gehören und von den Muslimen nicht zwingend zur Ausübung ihrer Religion gebraucht werden. Sehr subtil oder?
          Auch wir sind vor Meinungsmachung nicht gefeit. Dass aber ein Bauartikel nicht in die Verfassung gehört, war sehr selten zu hören. Diese Abstimmung hätte auch vom Bundesrat mit einem gescheiten Gegenvorschlag verhindert werden können...

          Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
          Man verbietet Minarette, weil Muslime sie bauen wollen. Schreimärkte, Discos und andere "sinnlose" Lärmquellen dürfen weiterhin gebaut werden.
          nein die Lärmvorschriften sind inzwischen so rigoros dass auch bestehende Lärmquellen oft geschlossen werden.

          Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
          Ich finde ja, wo wir grade dabei sind, sollte man auch das Recht auf Meinungsäußerung einschränken. Es kann ja irgendwo nicht angehen, dass JEDER seine Meinung äußert, immerhin ist das hier das CHRISTLICHE Abendland, wo eigentlich nur 5% der Bevölkerung was zu sagen hatten. Diese ganze Demokratie ist doch nur ein Statussymbol, das sich die Bevölkerung verschaffen will, um ihre stetig wachsende Dominanz zu unterstreichen! Alles kaschiert unter dem Deckmantel der Bürgerrechte.


          Manchmal kann ich sehr gut verstehen, warum Plato seine Republik geschrieben hat...
          Ich auch. Zwar finde ich unser System immer noch besser als das deutsch oder französische, aber eine perfekte Staatsform gibt es nun mal nicht...

          Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
          Ja, genau dieser Aspekt war es auch, den ich bei Forderungen nach mehr direkter Demokratie zu bedenken gegeben habe. Wobei: Weiß jemand von unseren Schweizern, ob es in der Schweizer Bundesverfassung nicht auch einen Artikel gibt, der eine "verfassungswidrige Verfassungsänderung" verbietet? Also etwa die Abschaffung oder verstümmelnde Einschränkung von Freiheitsrechten?
          Das Bundesgericht hat zum Beispiel die Aufgabe, sowas zu überprüfen, damit ein neues Gesetz in der Bundesverfassung nicht ein anderes Gesetz in der Bundesverfassung ausser Kraft setzt oder dergleichen... Kommt also immer noch darauf an, ob es überhaupt Rechtsgültig ist und das bezweifele ich ehrlich gesagt noch immer...
          hier mal ein paar Dinge aus der Bundesverfassung:

          Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
          Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

          Art. 7 Menschenwürde
          Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

          Art. 8 Rechtsgleichheit
          1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

          2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

          3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

          4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

          Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
          Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

          Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
          1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

          2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

          3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.

          4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

          Das gilt zum Beispiel nur für die Schweizer:
          Art. 24 Niederlassungsfreiheit
          1 Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen.

          2 Sie haben das Recht, die Schweiz zu verlassen oder in die Schweiz einzureisen.

          es wäre zum Beispiel viel besser gewesen, dieses Recht zu nutzen, als eine Initiative zu starten:
          Art. 33 Petitionsrecht
          1 Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen.

          2 Die Behörden haben von Petitionen Kenntnis zu nehmen.

          Das wurde durch das nicht hören von Petitionen und nicht zur Kenntnis nehmen von Petitionen nun so ausgelöst:
          Art. 34 Politische Rechte
          1 Die politischen Rechte sind gewährleistet.

          2 Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.

          Das finde ich im folgenden auch sehr wirksam für das scheitern der Initiative:
          Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte
          1 Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.

          2 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

          3 Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden

          Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten
          1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

          2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.

          3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.

          4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.

          Dieses Recht ist auch wichtig, da bis jetzt die Einhaltung und Erstellung der Bauvorschriften grösstenteils bei den Gemeinden liegt. Es gibt höchstens einig Richtlinien von den Kantonen und ganz wenige die Schweizweit gelten:
          Art. 50
          1 Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet.

          2 Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden.

          3 Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete.

          Auch das ist noch zu beachten, da doch die Kantone für die Kultur zuständig sind und nicht der Bund. Minarette sind meiner Meinung nach Bestandteil einer Kultur, genauso wie Kirchtürme:
          Art. 69 Kultur
          1 Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig.

          2 Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern.

          3 Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle und die sprachliche Vielfalt des Landes.

          Auch das ist in diesem Sinne interessant, könnte es dann doch wieder für die Initiative sprechen... oder dagegen...:

          Art. 72 Kirche und Staat
          1 Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sind die Kantone zuständig.

          2 Bund und Kantone können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Massnahmen treffen zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften.

          Aufgrund dieses Artikels musste die Initiative zugelassen werden:
          Art. 138 Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung
          1 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen.1

          2 Dieses Begehren ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

          Aufgrund dieses Artikels wird sie vielleicht wieder verboten:
          Art. 139 (neu)1 Formulierte Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung
          1 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen.

          2 Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

          3 Die Initiative wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Die Bundesversammlung empfiehlt die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung. Sie kann der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen.

          Das ist die alte Formulierung:
          Art. 139 (alt)1 Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung
          1 100 000 Stimmberechtigte können eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen.

          2 Die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung kann die Form der allgemeinen Anregung oder des ausgearbeiteten Entwurfs haben.

          3 Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

          4 Ist die Bundesversammlung mit einer Initiative in der Form der allgemeinen Anregung einverstanden, so arbeitet sie die Teilrevision im Sinn der Initiative aus und unterbreitet sie Volk und Ständen zur Abstimmung. Lehnt sie die Initiative ab, so unterbreitet sie diese dem Volk zur Abstimmung; das Volk entscheidet, ob der Initiative Folge zu geben ist. Stimmt es zu, so arbeitet die Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage aus.

          5 …

          6 Volk und Stände stimmen gleichzeitig über die Initiative und den Gegenentwurf ab. …

          hier wegen dem Bundesgericht:
          Art. 189 Zuständigkeiten des Bundesgerichts
          1 Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung:

          a.
          von Bundesrecht;
          b.
          von Völkerrecht;
          c.
          von interkantonalem Recht;
          d.
          von kantonalen verfassungsmässigen Rechten;
          e.
          der Gemeindeautonomie und anderer Garantien der Kantone zu Gunsten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
          f.
          von eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte.
          2 Es beurteilt Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen.

          3 Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesgerichts begründen.

          4 Akte der Bundesversammlung und des Bundesrates können beim Bundesgericht nicht angefochten werden. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.

          Art. 190 Massgebendes Recht
          Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

          Art. 191c Richterliche Unabhängigkeit
          Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.

          Da kann es durchaus auch mal vorkommen, dass ein Bundesrichter als Ankläger auftritt, wenn er durch ein Gesetz Gefahren gegen bestehendes Recht kommen sieht.

          da nochmals so ein Grundsatz, der die Initiative entgegenwirkt:
          Art. 194 Teilrevision
          1 Eine Teilrevision der Bundesverfassung kann vom Volk verlangt oder von der Bundesversammlung beschlossen werden.

          2 Die Teilrevision muss die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen.

          3 Die Volksinitiative auf Teilrevision muss zudem die Einheit der Form wahren.

          folgendes spricht dann aber wieder für die Intiative:
          Art. 195 Inkrafttreten
          Die ganz oder teilweise revidierte Bundesverfassung tritt in Kraft, wenn sie von Volk und Ständen angenommen ist.

          zu vielen Bundesverfassungsartikeln gibt es übrigens Übergangslösungen, weil an der genauen Gesetzesvorlage zuerst gearbeitet werden muss, bevor sie wirklich in die Verfassung aufgenommen werden kann:
          Art. 196 Übergangsbestimmungen gemäss Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung1
          1. Übergangsbestimmung zu Art. 84 (Alpenquerender Transitverkehr)

          Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene muss zehn Jahre nach der Annahme der Volksinitiative zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr abgeschlossen sein.

          2. Übergangsbestimmung zu Art. 85 (Pauschale Schwerverkehrsabgabe)

          1 Der Bund erhebt für die Benützung der dem allgemeinen Verkehr geöffneten Strassen auf in- und ausländischen Motorfahrzeugen und Anhängern mit einem Gesamtgewicht von je über 3,5 t eine jährliche Abgabe.

          2 Diese Abgabe beträgt:

          a.
          für Lastwagen und Sattelmotorfahrzeuge von

          Fr.


          über 3,5 bis 12 t
          650


          über 12 bis 18 t
          2000


          über 18 bis 26 t
          3000


          über 26 t
          4000

          b.
          für Anhänger von


          über 3,5 bis 8 t
          650


          über 8 bis 10 t
          1500


          über 10 t
          2000

          c.
          für Gesellschaftswagen
          650


          3 Die Abgabesätze können in der Form eines Bundesgesetzes angepasst werden, sofern die Strassenverkehrskosten dies rechtfertigen.

          4 Ausserdem kann der Bundesrat die Tarifkategorie ab 12 t nach Absatz 2 auf dem Verordnungsweg an allfällige Änderungen der Gewichtskategorien im Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 19582 anpassen.

          5 Der Bundesrat bestimmt für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr in der Schweiz im Verkehr stehen, entsprechend abgestufte Abgabesätze; er berücksichtigt den Erhebungsaufwand.

          6 Der Bundesrat regelt den Vollzug. Er kann für besondere Fahrzeugkategorien die Ansätze im Sinne von Absatz 2 festlegen, bestimmte Fahrzeuge von der Abgabe befreien und Sonderregelungen treffen, insbesondere für Fahrten im Grenzbereich. Dadurch dürfen im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge nicht besser gestellt werden als schweizerische. Der Bundesrat kann für Übertretungen Bussen vorsehen. Die Kantone ziehen die Abgabe für die im Inland immatrikulierten Fahrzeuge ein.

          7 Auf dem Weg der Gesetzgebung kann ganz oder teilweise auf diese Abgabe verzichtet werden.

          8 Diese Bestimmung gilt bis zum Inkrafttreten des Schwerverkehrsabgabegesetzes vom 19. Dezember 1997.

          3. Übergangsbestimmung zu Art. 87 (Eisenbahnen und weitere Verkehrsträger)

          1 Die Eisenbahngrossprojekte umfassen die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), BAHN 2000, den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz sowie die Verbesserung des Lärmschutzes entlang der Eisenbahnstrecken durch aktive und passive Massnahmen.

          2 Der Bundesrat kann zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte:

          a.
          den vollen Ertrag der pauschalen Schwerverkehrsabgabe nach Artikel 196 Ziffer 2 bis zur Inkraftsetzung der leistungs- oder verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe nach Artikel 85 verwenden und dafür die Abgabesätze bis um höchstens 100 Prozent erhöhen;
          b.
          höchstens zwei Drittel des Ertrags der leistungs- oder verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe nach Artikel 85 verwenden;
          c.
          Mineralölsteuermittel nach Artikel 86 Absatz 3 Buchstabe b verwenden, um 25 Prozent der Gesamtaufwendungen für die Basislinien der NEAT zu decken;
          d.
          Mittel auf dem Kapitalmarkt aufnehmen, höchstens aber 25 Prozent der Gesamtaufwendungen für die NEAT, BAHN 2000 und den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz;
          e.3
          die in Artikel 130 Absätze 1–3 festgelegten Sätze der Mehrwertsteuer um 0,1 Prozentpunkt erhöhen;
          f.
          eine ergänzende Finanzierung durch Private oder durch internationale Organisationen vorsehen.
          3 Die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte gemäss Absatz 1 erfolgt über einen rechtlich unselbständigen Fonds mit eigener Rechnung. Die Mittel aus den in Absatz 2 erwähnten Abgaben und Steuern werden über die Finanzrechnung des Bundes verbucht und im gleichen Jahr in den Fonds eingelegt. Der Bund kann dem Fonds Vorschüsse gewähren. Die Bundesversammlung erlässt das Fondsreglement in der Form einer Verordnung.

          4 Die vier Eisenbahngrossprojekte gemäss Absatz 1 werden in der Form von Bundesgesetzen beschlossen. Für jedes Grossprojekt als Ganzes sind Bedarf und Ausführungsreife nachzuweisen. Beim NEAT-Projekt bilden die einzelnen Bauphasen Bestandteil des Bundesgesetzes. Die Bundesversammlung bewilligt die erforderlichen Mittel mit Verpflichtungskrediten. Der Bundesrat genehmigt die Bauetappen und bestimmt den Zeitplan.

          5 Diese Bestimmung gilt bis zum Abschluss der Bauarbeiten und der Finanzierung (Rückzahlung der Bevorschussung) der in Absatz 1 erwähnten Eisenbahngrossprojekte.

          4. Übergangsbestimmung zu Art. 90 (Kernenergie)

          Bis zum 23. September 2000 werden keine Rahmen—, Bau—, Inbetriebnahme- oder Betriebsbewilligungen für neue Einrichtungen zur Erzeugung von Kernenergie erteilt.

          5. Übergangsbestimmung zu Art. 95 (Privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit)

          Bis zum Erlass einer Bundesgesetzgebung sind die Kantone zur gegenseitigen Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen verpflichtet.

          6. Übergangsbestimmung zu Art. 102 (Landesversorgung)

          1 Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit Brotgetreide und Backmehl sicher.

          2 Diese Übergangsbestimmung bleibt längstens bis zum 31. Dezember 2003 in Kraft.

          7. Übergangsbestimmung zu Art. 103 (Strukturpolitik)

          Die Kantone können während längstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der Verfassung bestehende Regelungen beibehalten, welche zur Sicherung der Existenz bedeutender Teile eines bestimmten Zweigs des Gastgewerbes die Eröffnung von Betrieben vom Bedürfnis abhängig machen.

          8. Übergangsbestimmung zu Art. 106 (Glücksspiele)

          1 Artikel 106 tritt mit dem Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken in Kraft.

          2 Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

          a.
          Die Errichtung und der Betrieb von Spielbanken sind verboten.
          b.
          Die Kantonsregierungen können unter den vom öffentlichen Wohl geforderten Beschränkungen den Betrieb der bis zum Frühjahr 1925 in den Kursälen üblich gewesenen Unterhaltungsspiele gestatten, sofern ein solcher Betrieb nach dem Ermessen der Bewilligungsbehörde zur Erhaltung oder zur Förderung des Fremdenverkehrs als notwendig erscheint und durch eine Kursaalunternehmung geschieht, welche diesem Zweck dient. Die Kantone können auch Spiele dieser Art verbieten.
          c.
          Über die vom öffentlichen Wohl geforderten Beschränkungen wird der Bundesrat eine Verordnung erlassen. Der Einsatz darf 5 Franken nicht übersteigen.
          d.
          Jede kantonale Bewilligung unterliegt der bundesrätlichen Genehmigung.
          e.
          Ein Viertel der Roheinnahmen aus dem Spielbetrieb ist dem Bund abzuliefern, der diesen Anteil ohne Anrechnung auf seine eigenen Leistungen den Opfern von Elementarschäden sowie gemeinnützigen Fürsorgeeinrichtungen zuwenden soll.
          f.
          Der Bund kann auch in Beziehung auf die Lotterien geeignete Massnahmen treffen.
          9. Übergangsbestimmung zu Art. 110 Abs. 3 (Bundesfeiertag)

          1 Bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung regelt der Bundesrat die Einzelheiten.

          2 Der Bundesfeiertag wird der Zahl der Feiertage nach Artikel 18 Absatz 2 des Arbeitsgesetzes vom 13. März 19644 nicht angerechnet.

          10. …5

          11. Übergangsbestimmung zu Art. 113 (Berufliche Vorsorge)

          Versicherte, die zur Eintrittsgeneration gehören und deswegen nicht über die volle Beitragszeit verfügen, sollen je nach Höhe ihres Einkommens innert 10 bis 20 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutz erhalten.

          12. Übergangsbestimmung zu Art. 1266 (Haushaltführung)

          1 Die Ausgabenüberschüsse in der Finanzrechnung des Bundes sind durch Einsparungen zu verringern, bis der Rechnungsausgleich im Wesentlichen erreicht ist.

          2 Der Ausgabenüberschuss darf im Rechnungsjahr 1999 5 Milliarden Franken und im Rechnungsjahr 2000 2,5 Milliarden Franken nicht überschreiten; im Rechnungsjahr 2001 muss er auf höchstens 2 Prozent der Einnahmen abgebaut sein.

          3 Wenn es die Wirtschaftslage erfordert, kann die Mehrheit der Mitglieder beider Räte die Fristen nach Absatz 2 durch eine Verordnung um insgesamt höchstens zwei Jahre erstrecken.

          4 Bundesversammlung und Bundesrat berücksichtigen die Vorgaben nach Absatz 2 bei der Erstellung des Voranschlags und des mehrjährigen Finanzplans sowie bei der Behandlung aller Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen.

          5 Der Bundesrat nutzt beim Vollzug des Voranschlags die sich bietenden Sparmöglichkeiten. Dazu kann er bereits bewilligte Verpflichtungs- und Zahlungskredite sperren. Gesetzliche Ansprüche und im Einzelfall rechtskräftig zugesicherte Leistungen bleiben vorbehalten.

          6 Werden die Vorgaben nach Absatz 2 verfehlt, so legt der Bundesrat fest, welcher Betrag zusätzlich eingespart werden muss. Zu diesem Zweck:

          a.
          beschliesst er zusätzliche Einsparungen in seiner Zuständigkeit;
          b.
          beantragt er der Bundesversammlung die für zusätzliche Einsparungen notwendigen Änderungen von Gesetzen.
          7 Der Bundesrat bemisst den Gesamtbetrag der zusätzlichen Einsparungen so, dass die Vorgaben mit höchstens zweijähriger Verspätung erreicht werden können. Die Einsparungen sollen sowohl bei den Leistungen an Dritte als auch im bundeseigenen Bereich vorgenommen werden.

          8 Die eidgenössischen Räte beschliessen über die Anträge des Bundesrates in derselben Session und setzen ihren Erlass nach Artikel 165 der Verfassung in Kraft; sie sind an den Betrag der Sparvorhaben des Bundesrates nach Absatz 6 gebunden.

          9 Übersteigt der Ausgabenüberschuss in einem späteren Rechnungsjahr erneut 2 Prozent der Einnahmen, so ist er im jeweils folgenden Rechnungsjahr auf diesen Zielwert abzubauen. Wenn die Wirtschaftslage es erfordert, kann die Bundesversammlung die Frist durch eine Verordnung um höchstens zwei Jahre erstrecken. Im Übrigen richtet sich das Vorgehen nach den Absätzen 4–8.

          10 Diese Bestimmung gilt so lange, bis sie durch verfassungsrechtliche Massnahmen zur Defizit- und Verschuldensbegrenzung abgelöst wird.

          13.7 Übergangsbestimmung zu Art. 128 (Dauer der Steuererhebung)

          Die Befugnis zur Erhebung der direkten Bundessteuer ist bis Ende 2020 befristet.

          14.8 Übergangsbestimmung zu Art. 130 (Dauer der Steuererhebung)

          Die Befugnis zur Erhebung der Mehrwertsteuer ist bis Ende 2020 befristet.

          15. Übergangsbestimmung zu Art. 131 (Biersteuer)

          Die Biersteuer wird bis zum Erlass eines Bundesgesetzes nach dem bisherigen Recht erhoben.

          16. …9


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          1 Angenommen in der Volksabstimmung vom 3. März 2002 (BB vom 5. Okt. 2001, BRB vom 26. April 2002 – AS 2002 885; BBl 2000 2453, 2001 1183 5731, 2002 3690).
          2 SR 741.01
          3 Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004 , in Kraft seit 1. Jan. 2007 (BB vom 19. März 2004, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 2. Febr. 2006, – AS 2006 1057 1058; BBl 2003 1531, 2004 1363, 2005 951).
          4 SR 822.11
          5 Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004 , mit Wirkung seit 1. Jan. 2008 (BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765 5771; BBl 2002 2291, 2003 6591, 2005 951)
          6 Es handelt sich um Art. 126 in der Fassung vom 18. April 1999.
          7 Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004 , in Kraft seit 1. Jan. 2007 (BB vom 19. März 2004, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 2. Febr. 2006, – AS 2006 1057 1058; BBl 2003 1531, 2004 1363, 2005 951).
          8 Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004 , in Kraft seit 1. Jan. 2007 (BB vom 19. März 2004, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 2. Febr. 2006, – AS 2006 1057 1058; BBl 2003 1531, 2004 1363, 2005 951).
          9 Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004 , mit Wirkung seit 1. Jan. 2008 (BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765 5771; BBl 2002 2291, 2003 6591, 2005 951)


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          Stand am 17. Mai 2009

          so weiter mache ich nun nicht mehr... bin müde...

          im übrigen beginnt der Bundesbrief mit einem klaren Bezug zum Christentum:

          Bundesbrief von 1291
          In Gottes Namen. Das öffentliche Ansehen und Wohl erfordert, dass Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde. — Darum haben alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und die Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer Täler und ausserhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder Gut antun. — Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der andern Beistand auf eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes, — jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem Herren geziemend dienen soll. — Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen. — Entsteht Streit unter Eidgenossen, so sollen die Einsichtigsten unter ihnen vermitteln und dem Teil, der den Spruch zurückweist, die anderen entgegentreten. — Vor allem ist bestimmt, dass, wer einen andern böswillig, ohne Schuld, tötet, wenn er nicht seine Unschuld erweisen kann, darum sein Leben verlieren soll und, falls er entwichen ist, niemals zurückkehren darf. Wer ihn aufnimmt und schützt, ist aus dem Land zu verweisen, bis ihn die Eidgenossen zurückrufen. — Schädigt einer einen Eidgenossen durch Brand, so darf er nimmermehr als Landmann geachtet werden, und wer ihn in den Tälern hegt und schützt, ist dem Geschädigten ersatzpflichtig. — Wer einen der Eidgenossen beraubt oder irgendwie schädigt, dessen Gut in den Tälern soll für den Schadenersatz haften. — Niemand soll einen andern, ausser einen anerkannten Schuldner oder Bürgen, pfänden und auch dann nur mit Erlaubnis seines Richters. — Im übrigen soll jeder seinem Richter gehorchen und, wo nötig, den Richter im Tal, vor dem er zu antworten hat, bezeichnen. — Gehorcht einer dem Gericht nicht und es kommt ein Eidgenosse dadurch zu Schaden, so habe alle andern jenen zur Genugtuung anzuhalten. — Entsteht Krieg oder Zwietracht zwischen Eidgenossen und will ein Teil sich dem Rechtspruch oder der Gutmachung entziehen, so sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen. — Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben.
          Zu Urkund dessen ist auf Verlangen der Vorgenannten diese Urkunde gefertigt und mit den Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.
          (Quelle: Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Abt. 1, Urkunden Bd., 1 Aarau 1933.)


          Wobei Plato leider nicht berücksichtigt hat, dass auch Eliten saudumm sein können und auch ich habe diesen Punkt vernachlässigt.
          Das ist eine allgemeine Tatsache und kleine Bürger können durchaus Bauernschlau sein.

          Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
          Recep Tayyip Erdogan, seines Zeichens Ministerpräsident eines Landes, in dem keine Kirchen gebaut werden dürfen und in dem Christen wegen ihres Glaubens verfolgt und auch mal Priester getötet werden hält das Minarett-Verbot in der Schweiz für ein Zeichen "zunehmenden rassistischen und faschistischen Haltung in Europa", für ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und für eine "Schande".

          Vorhersehbar, trotzdem nicht weniger anprangerungswürdig.
          Ach was so einer sagt ist nicht wirklich wichtig für mich...

          Zitat von prince Beitrag anzeigen
          Und natürlich wird unsere Freiheit zerstört wenn solche Leute hier das Sagen haben..wird sie doch jetzt schon.
          Das hat allerdings leider was... wenn ich es auch nicht gut finde, dass man vor sowas Angst hat...


          Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
          Die haben nciht soviel Macht.
          Leider langsam mehr als du denkst. Viele lassen sich doch einbürgern. Und früher war es noch an der Gemeindeversammlung, solche Einbürgerungen anzunehmen, heute wird dieses Recht schon vielerorts eingeschränkt...
          Zuletzt geändert von Gabriela; 04.12.2009, 21:10. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
          Ich habe es satt, die Menschen zu durchschauen. Es ist so leicht, und es führt zu nichts. Elias Canetti
          Take it easy, but take it. Nothing Comes to you, when you waite to long.

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            Was ist denn eigentlich Zwangsintegration?

            "Du bist jetzt Deutsch (oder sonst etwas) oder ... oder ... oder ... ja was".

            Wir reden hier ja häufig nicht nur von Einwanderern, sondern von Staatsbürgern mit anderer religiös-kultureller Einstellung und deren Nachkommen. Was stände da denn am anderen Ende vom oder? Noch sind Gedanken hierzulande ja frei.

            Und würde man das auch konsequent auf linke/rechte/christliche Abweichler ausweiten, die nicht diesem politisch "richtigen" Kulturverständnis und Gedankengut entsprechen? Eer nicht der deduktiv festgelegten "Leitkultur" folgt wird Konsequenzen zu spüren haben?

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              Lasst sie die Türme doch einfach bauen aber stellt nen Schild davor "muezzine müssen draußen bleiben" und gut ist.
              Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
              Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
              Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
              und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                Zitat von newman Beitrag anzeigen
                Was ist denn eigentlich Zwangsintegration?

                "Du bist jetzt Deutsch (oder sonst etwas) oder ... oder ... oder ... ja was".

                Wir reden hier ja häufig nicht nur von Einwanderern, sondern von Staatsbürgern mit anderer religiös-kultureller Einstellung und deren Nachkommen. Was stände da denn am anderen Ende vom oder? Noch sind Gedanken hierzulande ja frei.

                Und würde man das auch konsequent auf linke/rechte/christliche Abweichler ausweiten, die nicht diesem politisch "richtigen" Kulturverständnis und Gedankengut entsprechen? Eer nicht der deduktiv festgelegten "Leitkultur" folgt wird Konsequenzen zu spüren haben?
                Das sind gute Fragen. Ich denke mal, wir sollten eben um unserer Freiheit willen grundsätzlich jede andere Lebensweise tolerieren, solange sie unseren Gesetzen nicht zuwiderläuft. Nur eben finde ich das Gegenextrem zur Zwangsintegration, die Zwangstoleranz, genauso dumm.


                .
                EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                Oliver Hansen schrieb nach 2 Minuten und 51 Sekunden:

                Zitat von Gabriela Beitrag anzeigen
                ...
                Hi Gabriela,

                du schreibst da eine ganze Menge. Ich danke dir sehr, dass du die Situation mal einfach aus deiner persönlichen Sichtweise schildest und damit auch die Ängste vieler Schweizer auf den Punkt bringst. Ich nehme mal an, dass die Situation in der Schweiz ähnlich ist wie die hier bei uns in Deutschland. Ich finde die Ängste natürlich nicht unbegründet. Nur gebe ich zu bedenken, dass diese Ängste nicht alles sind. Ich sehe den Islam und seine Unbeliebtheit da jetzt in der Rolle eines Zugpferdes, das den Wagen mit unappetlicher Fremdenfeindlichkeit hinter sich zieht.


                .
                EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                Oliver Hansen schrieb nach 7 Minuten und 58 Sekunden:

                Zitat von GUSSduff Beitrag anzeigen
                Aber wieso? Wenn 57% (glaube ich) in der Schweiz dafür gestimmt haben, ist das ihr recht und dies kann nicht armselig sein. Wenn in einer Demokratie eine Volksentscheidung schon armselig ist, dann weiss ich auch nicht weiter. In der Schweiz wollte es die Mehrheit, und deshalb wurde es gemacht, und dann kann man nicht sagen, nur weil wir im 21. Jahrhundert leben, dass es armselig ist.
                Nehmen wir mal an, 57 % hätten dafür gestimmt, die Todesstrafe für Personen einzuführen, die rote Hosen zu blauen Hemden tragen, wäre dass dann auch legitim?
                Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 04.12.2009, 23:24. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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                  Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                  solange sie unseren Gesetzen nicht zuwiderläuft
                  Richtig.

                  Wobei natürlich selbst sogar Gesetze theoretisch (augenscheinlich z.B. in Diktaturen) einem freiheitsfeindlichen Gedankengut folgen können und daher ebenfalls regelmäßig hinterfragt werden müssen.

                  Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                  die Zwangstoleranz, genauso dumm.
                  Was ist denn jetzt Zwangstoleranz wieder?

                  Entweder du tolerierst ihn oder ich tolerier dich nicht mehr, so dass jemand mich wiederum zwingen muss dich wieder zu tolerieren...


                  Gedanken sind nunmal nicht manipulierbar. Jeder, der meint das tun zu müssen, macht sich nur lächerlich. Ich kann versuchen durch meine Meinung den anderen zum Nachdenken zu bringen, so dass er von sich aus seine Gedanken neu bewertet. Aber auch diese Neubewertung kann alleine vom anderen ausgehen, ich kann nur versuchen über meine kleine, bescheidene Meinung einen Anlass dafür zu geben.


                  BTW: Irgendwie hast du jetzt das Lager gewechselt oder seit wann gegenüber Muslimen so lammfromm

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                    zum punkto Schweinefleisch:

                    Ich arbeite auch teilweise mit leuten die einen Moslemischen Glauben haben und diese handhaben es so wie ich das sehe genau so unterschiedlich wie manche Katholiken die Verhütung.

                    Allerdings verkaufen und Produzieren beide Moslems auch Schweinefleisch. Der eine isst es ab und an der andere halt nicht.

                    Es existiert auch gar keine Religiöse Schublade - ich lasse gerne jeden so leben wie er möchte so lange ich das selbe Recht in Anspruch nehmen kann.

                    genau so ist es mit der Schweiz persönlich finde ich es schade -andersherum ist es auch wieder ihr Land und bei einer direkten Demokratie kann halt auch mal der Angstfaktor des Volkes gewinnen. Das ist schon wahr das man neben anderen Dingen sich auch selbst ab und an hinterfragen sollte.

                    LG Infinitas
                    Zuletzt geändert von Infinitas; 04.12.2009, 23:55.
                    Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

                    Kommentar


                      W

                      Zitat von newman Beitrag anzeigen
                      Richtig.

                      Wobei natürlich selbst sogar Gesetze theoretisch (augenscheinlich z.B. in Diktaturen) einem freiheitsfeindlichen Gedankengut folgen können und daher ebenfalls regelmäßig hinterfragt werden müssen.
                      Habe ich nicht bestritten.

                      Was ist denn jetzt Zwangstoleranz wieder?

                      Entweder du tolerierst ihn oder ich tolerier dich nicht mehr, so dass jemand mich wiederum zwingen muss dich wieder zu tolerieren...
                      Ich habe das schon dargelegt. Zwangstoleranz ist etwa das AGG. Genauso wie ich dagegen bin, Minarette oder Kopftücher zu verbieten, bin ich dagegen, etwa Arbeitgeber dazu zu zwingen, blind gegenüber dem Kopftuch zu sein und dieses nicht als Einstellungshemmnis zu sehen.

                      BTW: Irgendwie hast du jetzt das Lager gewechselt oder seit wann gegenüber Muslimen so lammfromm
                      s.o.

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                        Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                        Ich habe das schon dargelegt. Zwangstoleranz ist etwa das AGG. Genauso wie ich dagegen bin, Minarette oder Kopftücher zu verbieten, bin ich dagegen, etwa Arbeitgeber dazu zu zwingen, blind gegenüber dem Kopftuch zu sein und dieses nicht als Einstellungshemmnis zu sehen.
                        Ich finde es aus menschlicher Sicht schwach oberflächliche Kriterien anzulegen und aus betriebswirtschaftlicher Sicht geschäftsschädigend.
                        Aber ich bezweifle, dass hier Zwang hilft. Wenn jemand einen nicht zum Arbeitnehmer haben will, dann bekommt er seinen Willen, so dumm der auch sein mag. Denn er sitzt am längeren Hebel.
                        Die einzige Konsequenz ist ja, dass man inzwischen standardmäßig nur noch inhaltsleere Phrasen als Absageschreiben bekommt, obwohl man - insbesondere am Anfang - Feedbacks benötigte, um Fehler nicht ständig zu wiederholen.

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                          Zitat von newman Beitrag anzeigen
                          Ich finde es aus menschlicher Sicht schwach oberflächliche Kriterien anzulegen und aus betriebswirtschaftlicher Sicht geschäftsschädigend.
                          Nein, ist es nicht. Erstens sind oberflächliche Kriterien nicht zwingend illegitim, zweitens sind sie nicht geschäftsschädigend. Du zeigst aber ein Problem auf, dass ich als bezeichnend für die heutige Zeit sehe: Sei der Beste, der Qualifizierste, der Schönste, der Tollste, dann kannst du alles erreichen. Ich würde grundsätzlich nie den einstellen, der "am besten geeignet" ist. Ich achte vielmehr auf die menschlichen Qualitäten, weil die fachlichen Qualitäten sich meist automatisch verbessern, wenn man demjenigen eine Chance gibt. Ich hasse es, dass man denen, die vielleicht einen etwas schlechteren Start hatten keine Chance mehr gibt, nur weil immer jemand anders besser ist.

                          Aber ich bezweifle, dass hier Zwang hilft. Wenn jemand einen nicht zum Arbeitnehmer haben will, dann bekommt er seinen Willen, so dumm der auch sein mag. Denn er sitzt am längeren Hebel.
                          Es ist eben nur aus deiner Sicht dumm. Aus der Sicht dessen, der diskriminiert ist es nicht dumm.

                          Die einzige Konsequenz ist ja, dass man inzwischen standardmäßig nur noch inhaltsleere Phrasen als Absageschreiben bekommt, obwohl man - insbesondere am Anfang - Feedbacks benötigte, um Fehler nicht ständig zu wiederholen.
                          Auch ein wichtiges Problem

                          Kommentar


                            Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                            Nein, ist es nicht. Erstens sind oberflächliche Kriterien nicht zwingend illegitim, zweitens sind sie nicht geschäftsschädigend. Du zeigst aber ein Problem auf, dass ich als bezeichnend für die heutige Zeit sehe: Sei der Beste, der Qualifizierste, der Schönste, der Tollste, dann kannst du alles erreichen. Ich würde grundsätzlich nie den einstellen, der "am besten geeignet" ist. Ich achte vielmehr auf die menschlichen Qualitäten, weil die fachlichen Qualitäten sich meist automatisch verbessern, wenn man demjenigen eine Chance gibt. Ich hasse es, dass man denen, die vielleicht einen etwas schlechteren Start hatten keine Chance mehr gibt, nur weil immer jemand anders besser ist.
                            Oberflächliche Kriterien zeigen dir aber gerade keine menschlichen Qualitäten auf.

                            Die menschlichen Qualitäten sind für Außenstehende sogar noch wesetlich schwerer zu erkennen als die fachlichen Qualitäten, hierfür gibt es nämliche noch nicht einmal adäquate Tests, man kann einem anderen halt einfach nicht hinter die Stirn blicken und sehen was für ein Mensch er in seinem Innersten wirklich ist. Da bleibt oft einfach nur das Bauchgefühl, das aber nie richtig objektiv ist.

                            Und zwischenmenschliche Fähigkeiten lassen sich wie die meisten anderen Fähigkeiten ebenfalls erlernen, wenn man nicht gerade ein Autist o.ä. ist. Das ist denke ich oft auch eine Frage der Übung und des Selbstvertrauens.


                            Außerdem habe ich ja auch schon zuvor erwähnt, dass man nicht unbedingt denn Tollsten nehmen muss. Wichtig ist nicht, was jemand ist, sondern was jemand werden könnte. Es kann voll auf genügen, wenn ich in jemandem das Potential erkenne in Zukunft ein guter Mitarbeiter zu werden.
                            Aber auch dieses Potential erkenne ich an Hand von oberflächlichen Masken nicht.

                            Kommentar


                              Die daily show hat einen Bericht über dieses Thema, gleich zu Anfang der letzten Sendung: Full Episodes | December 3, 2009 - Michael Specter | Comedy Central

                              Extrem witzig, wie immer. ^^
                              Disclaimer: Meine Post sind meist nicht als Absolute zu vestehen, sondern sollen nur einen weiteren Blickwinkel bieten.
                              "Wer hat uns verraten? - Sozialdemokraten!" - Alte Volksweisheit
                              "The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either." - Benjamin Franklin

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                                Zitat von Guy de Lusignan Beitrag anzeigen
                                Tja, thats it...
                                der Rest der Schweizer hätte ja auch wählen können...
                                Wenn die EU/andere demokratische Staaten jetzt Druck auf die Schweiz ausüben würden, diese Entscheidung zu verwerfen.... nun das wäre ein deutliches Zeichen, das man eine demokatischen Entscheidung(der Bevölkerung eines souveränen Staates), die nicht den Wünschen/Träumen anderer Staatschefs entspricht, nicht akzeptiert. Und diesen statt dessen eine "Änderung" ihrer demokratischen Entscheidung aufzwingen will.
                                Das wäre dann wohl sehr demokratisch und freiheitsliebend^^
                                Demokratie ist halt nru dann "in" wenn sie dem "mainstream"(tolles Wort) folgt.
                                Die EU macht sich dadurch bei den Schweizern natürlich noch beliebter und ein Beitritt der Schweiz wird da wohl mehr als nur in die weite Ferne rücken.
                                Wobei den Schweizern sowieso geraten werden müsste auf keinen Fall dieser EU beizutreten denn da wären derartige Volksabstimmungen schon im Keim erstickt.

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