Zitat von Tibo
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Schnitt zum aktuellen Tagesgeschehen des Bundesverwaltungsgerichts.
Nun steht zu befürchten, dass aus diesem Urteil ein Präzedenzfall wird, der zur Folge hat, dass jeder irgendwie Gläubige auf zugeschnittene Gebetsräume in seiner Schule und später wohl auch an seinem Arbeitsplatz klagen kann und Stadt, Land, Bund, Arbeitgeber dazu zwingen kann, dass er Gebetsräume vorzufinden haben will. Ich würde sagen, das stellt die Integrationspolitik vor eine schwere Aufgabe, sollte dieser Fall eintreten.
Ich dachte eigentlich, es wäre aus meinen bisherigen Worten schon deutlich geworden, wo bei dieser Sache der Bezug zur Integrationspolitik ist.
Aus diesen meine ich:
Zitat von Schnipsel-Gil
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