Zitat von LuckyGuy
Beitrag anzeigen

Der später angeklagte und verurteilte "Fluchthelfer" war kein lebendes Wesen, sondern ein Gegenstand/ Objekt. (Auch wenn ein weiterer menschlicher Helfer beteiligt gewesen sein muss.)
Jetzt aber nicht wieder so kompliziert denken.
Edit: Der "Fluchthelfer" wurde nicht präpariert. Es war sein normaler Verwendungszweck, welcher zur Verurteilung führte.
Einen Kommentar schreiben: