Habt ihr Waffen? - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Habt ihr Waffen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Sternenkreuzer
    antwortet
    Von dieser Verschärfung habe ich auch gehört. Ich kenne nur wenige Fälle in denen einer nen richtigen Kampfpanzer zulässt. Soll mal ne Limousinenvermietung in Düsseldorf gegeben haben die nen Panzer im Angebot hatte. Glaube es war ein M113 oder sowas.

    Interessant bei sowas wäre evtl ein Panzerwagen Typ 4 von Polizei oder Grenzschutz. Ist glaube ich auf Unimogbasis.
    Aber da mich Geländefahrzeuge nicht recht jucken ist das auch nicht wirklich was für mich.

    An sonsten hat es mich was "Kriegswaffen" angeht gewundert, was in den 2000ern für Reformen durchgeführt wurden. Das Waffenrecht wurde zwar verschärft, aber "Spielzeugwaffen" die aussehen wie Sturmgewehre sind auf einmal erlaubt und können erworben werden. Darf man zwar nicht offen mit rumlaufen aber trotzdem fand ich es komisch.
    Ist natürlich aber auch irgendwie komisch gewesen dass früher (ich glaube seit den Terrorproblemen in den 70ern) in Deutschland verboten wurde bzw dass man eine Waffe die wie "Automatik" aussah nicht offiziel einfach mal so eben kaufen konnte.
    Also ob man durch das Verbot eines Luftgewehrs oder Airsoftgewehrs das irgendwie wie ne M16 aussieht Deutschland vor Andreas Baader rettet!?
    Egal jetzt.

    Ich brauche sowas eh nicht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Wolf4310
    antwortet
    Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
    Nun noch ne Frage zum Waffenrecht bzw. "gepanzertes Fahrzeug". Es gibt in Deutschland durchaus welche die ausgemusterte Panzerfahrzeuge haben.
    Früher war es so, dass es wohl hieß "die Panzerung muss durchbrochen sein". Dann kann man es besitzen und auch irgendwie zulassen.
    Hieß das, dass man ein paar große Löcher in die dicken Wände gebohrt hat????
    Die Panzerung muss an bestimmten Stellen (z.B. beim Fahrersitz, Turm) großflächig aufgeschnitten werden, damit man nicht unter Panzerschutz fahren kann. Die Löcher können mit dünnen Blech verschlossen werden.
    Früher konnte man einen Panzer relativ einfach zulassen, bis das mal jemand gemacht hat, danach wurde das Zulassungsrecht soweit verschärft/geändert das man selbst einen Wolf nicht mehr so einfach als ziviles Fahrzeug zulassen kann

    Einen Kommentar schreiben:


  • Sternenkreuzer
    antwortet
    Ich glaube den meisten Leuten ist durchaus bewusst, dass eine alte Flak (die auf den Filmaufnahmen sogar recht ordentlich feldgrau aussieht) und ein alter angegammelter Panzer auf jeden Fall einen gewissen Wert hat. Egal ob Wrack oder nicht. Wenn mein gammeliger Transporter nen Motorschaden hat, dann heult kein Nachbar dem ne Träne nach, außer vielleicht Schadenfreude.
    Aber ein Kampfpanzer den man nicht mal eben so kaufen kann, den es gar nicht mehr gibt, der wird einen wahnsinnig hohen Wert haben. Irgendein verrückter Ami oder Japaner oder mittlerweile auch reiche Russen usw. werden für sowas bestimmt mal ein paar Hunderttausender Teuro springen lassen.
    Ich habe aus Spaß eben mal gegoogelt bezüglich Panther kaufen. Habe aber außer Modellen auf Anhieb nix gefunden. Was es nicht zu kaufen gibt aber was jemand hat, das macht ihn allein schon wegen der Seltenheit und des Kultstatus des Zweiten Weltkrieges reich.
    Da ist jemand, der vielleicht wem mal auf die Füße getreten ist und dann hat er auch noch etwas, was andere niemals haben werden. Das macht ihn zu einem Dorn im Auge von manchen.

    Habe gehört dass manche Leute Militärfahrzeuge sogar als Wertanlage kaufen und restaurieren. Vor allem NVA Fahrzeuge.
    Dabei handelt es sich dann aber meist um Lastwagen oder Geländewagen.

    Nun bin ich etwas abgewichen aber meiner Meinung nach nicht zu sehr. Um mal wieder zum Hauptthema zurück zu kehren schaffe ich einen fließenden Übergang.
    Nehmen wir an ich hätte nen neidischen Nachbarn der erfahren hätte dass ich hier sagen wir mal ne Gateling-Gun aus dem amerik. Sezessionskrieg im Schlafzimmer stehen habe, dann würde der vielleicht auch mal bei den Behörden anfragen ob damit alles in Ordnung ist. Das Beispiel war aber rein hypothetisch. In Wirklichkeit habe ich hier keine Feuerwaffen. Nur damit alle bescheid wissen.


    Nun noch ne Frage zum Waffenrecht bzw. "gepanzertes Fahrzeug". Es gibt in Deutschland durchaus welche die ausgemusterte Panzerfahrzeuge haben.
    Früher war es so, dass es wohl hieß "die Panzerung muss durchbrochen sein". Dann kann man es besitzen und auch irgendwie zulassen.
    Hieß das, dass man ein paar große Löcher in die dicken Wände gebohrt hat????

    Heute wird es vermutlich etwas strenger sein.

    Einen Kommentar schreiben:


  • ThorKonnat
    antwortet
    Voll funktionstüchtig, abzüglich der Funktion zu schießen versteht sich ;D
    Ansonsten, vlt. haben auch die Nachbarn gestenkert.

    Einen Kommentar schreiben:


  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Naja als Kriegswaffen nu nicht, aber um damit einen Amoklauf abzuhalten reichts alle mal.
    Wobei ich auch sage, die habens übertrieben. Erst abklären, dann abholen. Aber ich denk die haben da nur ein Vorwand gesucht dem auf die Füße zu treten.
    oh so ein voll intakter panther, der bringt Kohle... rarität, sozusagen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • ThorKonnat
    antwortet
    Naja als Kriegswaffen nu nicht, aber um damit einen Amoklauf abzuhalten reichts alle mal.
    Wobei ich auch sage, die habens übertrieben. Erst abklären, dann abholen. Aber ich denk die haben da nur ein Vorwand gesucht dem auf die Füße zu treten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von Noir Beitrag anzeigen
    Pfff - ein oller Panzer aus dem Zweiten Weltkrieg. Und offenbar noch einer, der nicht fährt, denn warum hat ihn die Bundeswehr sonst ziehen müssen und nicht aus der Garage rausgefahren?

    Wenn's ein funktionierender Leopard 2 gewesen wäre, hätte mich das ja wirklich beeindruckt, aber so 'ne olle Schrottmühle....
    Die Kiste hat Sammlerwert, also ab ins Museum damit.
    DenAufwand begreiffe ich aber auch nicht. Als kriegswaffe, kann man einen alten Panther und eien 8.8 Flak nun wirklich nicht mehr bezeichnen

    und ich wette, die Handwaffen und der Torpedo sind auch nicht funktionstüchtig.

    und was die NS-Kunst im garten angeht... wenn interessiert es??

    Einen Kommentar schreiben:


  • Noir
    antwortet
    Pfff - ein oller Panzer aus dem Zweiten Weltkrieg. Und offenbar noch einer, der nicht fährt, denn warum hat ihn die Bundeswehr sonst ziehen müssen und nicht aus der Garage rausgefahren?

    Wenn's ein funktionierender Leopard 2 gewesen wäre, hätte mich das ja wirklich beeindruckt, aber so 'ne olle Schrottmühle....

    Einen Kommentar schreiben:


  • Sternenkreuzer
    antwortet
    Ich hole mal wieder Thread wieder hervor. Im Nachrichten des Tages Thread wurde ja jetzt das Thema diskutiert was es mit der Flak und dem Panzer des älteren Herren aus Norddeutschland auf sich hat.
    Irgendwo stand geschrieben dass der Panzer wohl zum Schneeräumen eingesetzt wurde. Somit war ja, fies ausgedrückt, der Neid der Nachbarschaft fast schon vorprogrammiert. Dies gehört fast schon wieder in einen Fahrzeugthread. Aber hier in ich passt es besser.
    Der Eigentümer des Gerätes wird wohl nicht so dreist gewesen sein beim Oberspießer aus der Gartenzwergsiedlung einen Panzer, oder noch schlimmer ein Wohnmobil, direkt vor dem Wohnzimmerfenster zu parken. Damit hätte ja der Gartenzwerg ähhh Bewohner den Anblick des komischen Gerätes ertragen müssen und die Sonne hätte nicht mehr so schön sein Haus beschienen.

    Dennoch gibt es immer genug Neider und irgendwelche Hintergründe.

    Was die Flak angeht, klar, die muss zugeschweisst sein und es müssen Papier dazu. Ja. Aber so lange kein Munition vorhanden ist, finde ich die Bedrohungslage vertretbar.
    Bin aber kein Jurist und sowiso Querdenker.

    Abgesehen von Neid gibt es manchmal auch Polizeiaktionen auf verwahrlosten Grundstücken.
    Man hört manchmal von Fällen wo dann Nachbarn sagen auf dem MessyGrunstück da drüben liegen bestimmt Waffen und Munition unter dem Krempel. Und dann wird manchmal durchgegriffen.

    In dem neusten Fall scheint es aber eher Neid gewesen zu sein, zumal wenn man hört dass eine Tiefgarage etc vorhanden ist. Also durchaus ein gewisser Wohlstand.

    Einen Kommentar schreiben:


  • xanrof
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Möglicherweise hatte ich mich falsch ausgedrückt
    Alles klar

    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Der Weg dahin ist aber ein langer und sehr formaler. Wichtig ist hierbei der von den richtigen Stellen bestätigte Nachweis der Funktionsuntüchtigkeit. So wie es scheint, wurde dieser Weg im genannten Fall nicht eingehalten.
    Mit dem Nachweis hast du natürlich Recht. Ob der Weg eingehalten wurde, wird sich zeigen.

    Wenn die ganze Aktion wegen öffentlich ausgestellter Nazi-Kunst gestartet wurde, dann habe ich mit der Durchsuchung natürlich kein Problem.

    Nur der Abtransport erscheint mir übertrieben. Ein Spezialist hätte in Minuten festellen können, ob von den Objekten eine Gefahr ausgeht (sprich: sie noch schießen können). Und wenn man 2 moderne Bergepanzer und 2 Dutzend Soldaten braucht, um das Gerät aus dem Keller zu holen, dann besteht wohl auch keine Gefahr, dass die Geräte heimlich weggeschafft werden.

    Falls (bzgl der Geräte) nur die Frage offen war, ob die Papiere in Ordnung sind, dann hätte man die Teile auch erstmal dort lassen können - und der Eighentümer hätte sich selbst um eine preisgünstigere Lösung kümmern können. (Im Zweifel selbst auseinanderschweissen und auf den Schrottplatz transportieren - oder an ein Museum verkaufen)

    Einen Kommentar schreiben:


  • Liopleurodon
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Was ist das denn für eine Antwort?
    Möglicherweise hatte ich mich falsch ausgedrückt oder es war die falsche Uhrzeit für eine auf SF bezogene Antwort. Bitte entschuldige meine Wortwahl.

    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Das Maß der Dinge wäre doch wohl ob ich mich oder andere gefährden kann. Und da gehört eine funktionsunfähige Flak im eigenen Keller ganz sicher nicht dazu.

    Andere Leute haben noch ganz andere Waffensysteme im Vorgarten oder auf dem Dach:
    DER STARFIGHTER VON ZUFFENHAUSEN
    Der Weg dahin ist aber ein langer und sehr formaler. Wichtig ist hierbei der von den richtigen Stellen bestätigte Nachweis der Funktionsuntüchtigkeit. So wie es scheint, wurde dieser Weg im genannten Fall nicht eingehalten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • xanrof
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Mit Ausnahme der Dinge, die Du als Privatmensch gar nicht besitzen darfst. Eine Flak, ein bordeigener Atomreaktor oder ein plutoniumgetriebener Fluxkompensator gehören sicher dazu.
    Was ist das denn für eine Antwort?
    Das Maß der Dinge wäre doch wohl ob ich mich oder andere gefährden kann. Und da gehört eine funktionsunfähige Flak im eigenen Keller ganz sicher nicht dazu.

    Andere Leute haben noch ganz andere Waffensysteme im Vorgarten oder auf dem Dach:
    DER STARFIGHTER VON ZUFFENHAUSEN

    Einen Kommentar schreiben:


  • Prix
    antwortet
    kurze Bemerkungen dazu:

    es ging wohl bei der Durchsuchung um "Nazi-Kunst", eine Statur/Figur eines "Nazi-Künstlers".....(Die Wehrmacht/von Breker)
    ,das wurde wieder aktuell, nachdem die Pferde (die von vor der Reichskanzlei) "aufgetaucht" waren.
    Da die Herkunft und die Besitzverhältnisse der Figur? mehr als dubios sein sollen, wurde ein "Rundumschlag" vollzogen.
    (So wie der Reichsadler in einem Museum in Großbritannien steht, ein Geschenk des Bundesgenossen U.d.S.S.R. an den Verbündeten?)
    Auch, wie schon oben erwähnt, soll die Staatsanwältin für solche Eskapaden bekannt sein.
    Dem Vernehmen nach soll der Besitzer des Panzers usw. , dem Hause FLICK angehören....
    Auch war es kein Geheimnis, das mit dem Panther, damit wurde Schnee geräumt!

    mfg

    Prix

    Einen Kommentar schreiben:


  • Wolf4310
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Dann sollte jemand dieser Staatsanwältin das Unschuldsprinzip mal näher bringen, oder sie ggf. aus dem Dienst entfernen.
    Nachdem ich einige Zeitungsberichte gelesen hab, scheint die ganze Kieler Staatsanwaltschaft so zu ticken.

    Staatsanwaltschaft Kiel gerät weiter unter Druck

    Einen Kommentar schreiben:


  • Liopleurodon
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Für den öffentlichen Strassenverkehr kann ich das nachvollziehen. Aber gilt das auch, wenn ich mein Grundstück nie verlasse?
    Ich dachte immer, ich kann an mein Auto (oder was auch immer) dranschweissen, was ich will - solange damit nicht auf die Strasse gehe?
    Mit Ausnahme der Dinge, die Du als Privatmensch gar nicht besitzen darfst. Eine Flak, ein bordeigener Atomreaktor oder ein plutoniumgetriebener Fluxkompensator gehören sicher dazu.

    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Auf privaten Grundstücken kannst du eig. tun und lassen was du willst. Solang du nicht gegen geltendes Recht verstößt natürlich.
    Mit dem Besitz eines Panzers ist man sicher schon tief in der Grauzone.
    Selbstverständlich muss man sich als Behörde von der korrekten Unschädlichmachung überzeugen und bei den Papieren kommt es darauf an, wer sie ausgestellt hat, wann das war und ob sie nach aktuellem Recht überhaupt noch gültig sind. Eine vorweggreifende Beschlagnahme bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes ist rechtens und nachvollziehbar.

    Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
    Wenn der Panzer und die Flak entmilitarisiert wurde, dürften die aber wohl kaum noch als Waffe zählen, für die das neuregistrieren gegolten haben mag.
    Du hast Recht, das Waffengesetz ist zuständig für Handfeuerwaffen und ähnliches. Ein Panzer - auch ein Nachbau - fällt erst einmal unter das Kriegswaffengesetz.

    Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
    Wie ist das dann eigentlich mit Bestandsschutz?
    Das weiß ich gar nicht so genau. Wir hatten unsere einst für's Hundetraining angeschaffte Schreckschusspistole unter dem neuen Gesetz abgegeben, weil wir sie eigentlich nicht mehr brauchten und die Prozedur dafür dann auch zu teuer war.

    Ich weiß gar nicht, ob es im Zusammenhang mit Waffen überhaupt einen Bestandsschutz gibt. Warum sollte es? Wenn der Gesetzgeber entscheidet, dass man bestimmte Waffen nur noch unter Auflagen besitzen darf oder abgeben muss, dann sollte das konsequenterweise auch für "Altlasten" gelten.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X