Was unter das Analogieverbot zu fassen ist und was nicht, weiß ich glaub ich ganz gut. Ich weiß auch, dass es 1871 eine Reichsgründung mit neuen Gesetzen gab. Nichtsdestotrotz geht die Sexualgesetzgebung auf das vorige preußische Gesetzbuch zurück, also wahrscheinlich auch das Inzestverbot. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass das im Preußischen Vorgänger ausgelassen wurde. Falls doch, wäre es sehr interessant, warum.
Ansonsten ist der von dir geschilderte Fall doch völlig realitätsfern und konstruiert. Wenn tatsächlich Eltern ihre Kinder zu hörigen Sexsklaven erziehen, stünde das auch so unter Strafe. Auch verjährt das mit dem 18. Geburtstag nicht. Und da die Eltern das Unrecht ihres Tuns bestimmt erkennen würden, würden sie dieses mit dem 18. Geburtstag sicherlich nicht an die große Glocke hängen. etc etc. Es würde also wahrscheinlich sowieso erst auffallen, wenn irgendein anderes schwerwiegendes Delikt verletzt wird.
Und was die Endtabuisierung anbetrifft, dazu habe ich eigentlich habe ich schon was geschrieben. Die Aufhebung des § 175 hat auch niemanden schwul gemacht, noch hat er zuvor die Leute vom Schwulsein abgehalten. Die Vorstellung, dass sich jetzt irgendwelche Eltern sagen "Toll, endlich ist § 173 weg. Jetzt können wir die Kinder abrichten", mag dir realistisch vorkommen, mir nicht.
Ansonsten ist der von dir geschilderte Fall doch völlig realitätsfern und konstruiert. Wenn tatsächlich Eltern ihre Kinder zu hörigen Sexsklaven erziehen, stünde das auch so unter Strafe. Auch verjährt das mit dem 18. Geburtstag nicht. Und da die Eltern das Unrecht ihres Tuns bestimmt erkennen würden, würden sie dieses mit dem 18. Geburtstag sicherlich nicht an die große Glocke hängen. etc etc. Es würde also wahrscheinlich sowieso erst auffallen, wenn irgendein anderes schwerwiegendes Delikt verletzt wird.
Und was die Endtabuisierung anbetrifft, dazu habe ich eigentlich habe ich schon was geschrieben. Die Aufhebung des § 175 hat auch niemanden schwul gemacht, noch hat er zuvor die Leute vom Schwulsein abgehalten. Die Vorstellung, dass sich jetzt irgendwelche Eltern sagen "Toll, endlich ist § 173 weg. Jetzt können wir die Kinder abrichten", mag dir realistisch vorkommen, mir nicht.
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