Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen - SciFi-Forum

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Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen

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  • Soundwave
    antwortet
    Der Anwalt hat schon gesagt, dass er mit der Castle Doctrine argumentieren wird. Wenn die Anklageschrift ein Hinweis auf die Strategie der Anklage ist versucht diese wohl die Argumentation, dass Kaarma keinen Versuch unternommen hat, die Situation zu deeskalieren. Laut dem Austauschschüler sagte Kaarma "I see you there" bevor er das Feuer eröffnete.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    Ja, die beiden waren wohl auf der Suche nach was zu trinken.
    Wenn das so die offizielle Version bleibt, wird das vermutlich ein "Stützpfeiler" der Verteidigungsstrategie. Oder die ignorieren das völlig und versuchen über die Drogenabhängigkeit des Schützen die Schuldunfähigkeitsnummer. Damit könnte man auch das Gelaber beim Frisör relativieren.

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  • Soundwave
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Sagt die Anklageschrift auch was darüber aus, ob Dede und sein Begleiter nun wegen eines geplanten Diebstahls in der Garage waren oder doch nicht? Mein Adobe PlugIn spinnt gerade wieder....
    Ja, die beiden waren wohl auf der Suche nach was zu trinken.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Sagt die Anklageschrift auch was darüber aus, ob Dede und sein Begleiter nun wegen eines geplanten Diebstahls in der Garage waren oder doch nicht? Mein Adobe PlugIn spinnt gerade wieder....

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  • Soundwave
    antwortet
    Gestern fand nun die erste Anhörung statt. Kaarma und sein Anwalt sind (laut Bereichten "wie erwartet") nicht erschienen. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft nun eine vollständige Anklageschrift vorgelegt, die wesentlich mehr Informationen enthält.

    Die wichtigsten Punkte:

    1) Kaarma behauptet, dass er einfach nur alles abschließen wollte nachdem die beiden schon einmal bestohlen wurden, die Falle jedoch auf Drängen seiner Lebensgefährting aufgestellt wurde. Dies widerspricht sich jedoch mit dem bereits kurz erwähnten Vorfall beim Friseur, bei dem Kaarma sogar damit angegeben hatte, dass er nach der Tat in den Nachrichten sein würde. Kaarma sei am Tag vor der Tat eh schon sehr aggressiv gewesen, wie zei unabhägige Vorfälle in der Nachbarschaft belegen würden.

    2) Es handelte sich um "buckshot"-Schrotpatronen, also Munition zum Erlegen von Großwild. Ich will mir den tödlichen Kopftreffer ehrlich gesagt nich vorstellen.

    3) Dede und sein Begleiter, ein Austauschschüler aus Ecuador, waren für die ursprüngliche Tat nicht verantwortlich. man hat die wahren Täter inzwischen aufgegriffen. Sie hatten ein iPhone, Gras und Rauchutensilien bei sich.

    Der Fall wurde auf Drängen des Anwalts Kaarmas an ein höheres Gericht überwiesen. Ein Richter wurde noch nicht benannt. Die Staatsanwaltschaft hat eine höhere Kaution beantragt.

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  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    Dann erklär mir doch bitte noch, wie der Absatz 1 von §243 StGB sich von "Einbruch" unterscheidet?
    U.a. dadurch das du nicht einbrechen musst um ihn zu erfüllen. Wenn das direkt Einbruch wäre stände da nur einbrechen und nicht noch einsteigen oder falscher Schlüssel. Beides hat nicht zwangsweise mit Einbrechen zu tun.

    Und natürlich das es sich um einen Diebstahl handeln muss, das sagt der Paragraph ja.

    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    Nach meinem Verständnis beschreibt besagter Absatz nämlich genau das.
    Da stehst du aber recht alleine mit da in der deutschen Rechtsprechung. Bei dir ist also jeder der irgendwo einbricht aber nichts stiehlt jemand der einen besonders schweren Diebstahl begeht. Dir müsste der Fehler auffallen wenn du ein bisschen nachdenkst.

    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    Da dies aber im Fall Dede nicht vorliegt, sondern er in einen weit offenen Raum betreten hat sehe ich nicht, wieso hier dennoch der §243 StGB Anwendung finden sollte, wenn der eigentliche Tatbestand dem §242 StGB eher entspricht?
    Du hast den Paragraphen gelesen und verstanden? Was verstehst du an den Wörtern einsteigen oder im Raum verborgen halten dann nicht?

    Die Grenze hier zwischen §242 StGB + §123 StGB und §243 StGB ist schwer zu ziehen, beides ist meiner Ansicht nach möglich. Aber die Einschätzung überlasse ich lieber einem Volljuristen.

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  • Schatten7
    antwortet
    ja aber das beisst sich dann mit DJ und da er in den USA ist und ihm dort der Prozess gemacht wird (nach stand der dinge) werden ihn die USA nicht ausliefern.

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  • Soundwave
    antwortet
    Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
    warum sollte es Vorteilhaft sein seine auslieferung zu beantragen?
    Ganzn abgesehen davon das es ziemlich schwierig sein dürfte in Deutschland einen Prozess aufzuziehen der gem. dem geltenden Recht in Montana durchgeführt wird (weil schlichtweg kaum jemand davon eine ahnung haben dürfte), kommt noch dazu das es eher eine Hafterleichterung für denjenigen wäre sollte er tatsächlich Verurteilt werden und dann in Deustchland statt USA zu sitzen^^
    Er würde hier in Deutschland einen Prozess nach deutschem Recht bekommen. Grundlage hierfür wäre der §7 StGB, den ich früher im Thread schon genannt hatte und aussagt, dass deutsches Recht auch dann gilt, wenn ein Deutscher im Ausland einem Verbrechen zum Opfer fällt.

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  • Schatten7
    antwortet
    warum sollte es Vorteilhaft sein seine auslieferung zu beantragen?
    Ganzn abgesehen davon das es ziemlich schwierig sein dürfte in Deutschland einen Prozess aufzuziehen der gem. dem geltenden Recht in Montana durchgeführt wird (weil schlichtweg kaum jemand davon eine ahnung haben dürfte), kommt noch dazu das es eher eine Hafterleichterung für denjenigen wäre sollte er tatsächlich Verurteilt werden und dann in Deustchland statt USA zu sitzen^^

    aber wie schon gesagt bin ich mir sicher das es dazu nicht kommt, macht überhaupt kein Sinn und seinen fairen Prozess bekommt er in den USA so gut wie in Deutschland.
    Ausserdem, wird er in USA verurteilt würde ein weiterer Prozess in Deutschland zu selben Tat zu Double Jeopardy führen und die ist nach US Verfassung verboten.
    Wird er freigesprochen würde wieder DJ greifen wenn man ihm in Deutschland den Prozess machen möchte.
    Abgesehen davon bezweifle ich stark das irgendein Interesse besteht das nach Deutschland zu holen, abgesehen von jetzt paar Sprüchen für Nachrichten, bis alle das ganze vergessen haben.
    Maximal wird jemand von der Staatsanwaltschaft als Beobachter teilnehmen.

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  • Soundwave
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Na, das denke ich nicht.
    Die USA werden "no" sagen - und das war's.

    Deutschland darf zB auch keinen deutschen Staatsbürger an Staaten außerhalb der EU ausliefern (Art. 16 GG)
    Dann haben die USA aber ein Problem, denn es besteht noch immer dieser völkerrechtlich bindende Auslieferungsvertrag von 1978 (der übrigens auch Deutschland zur Auslieferung an die USA verpflichten würde).

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Knörf Beitrag anzeigen
    Mit euch zu diskutieren hat eh null sinn. Ich überlege ob ich das Forum verlassen soll. Wenn ich was schreibe wird sowieso nur blödsinn hinterher geschrieben und auf mir rumgehakt egal was ich schreibe.

    Ich weiß ich habe mich ein bisschen falsch ausgedruckt weil ich in eile war aber trotzdem ist das kein Grund mich gleich mit Steinen zu bewerfen. Übrigens wie schonmal hier geschrieben bin ich zu einem Teil Russe. Außerdem bin ich nichtmal ein Deutscher, sondern Österreicher. Soviel dazu. Und jetzt wieder zurück zum Thema ich werde jetzt meinen Beitrag editieren.
    Niemand hat dich mit Steinen beworfen. Du schreibst hier ekelhafte rassistische Unwahrheiten und beschwerst dich, wenn andere das nicht toll finden. Das ändert auch deine teilweise Russesein nicht. Du hast jetzt irgendwas an deinem Beitrag geändert. Er ist unverändert rassistisch, unwahr und unsinnig.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    Es gibt aber einen Unterschied hier: Sollte die Hamburger Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erheben und die Bundesregierung darauf hin die Auslieferung Kaarmas beantragen könnte diese Sache zu einem Politikum werden, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und den USA nach dem NSA-Skandal noch weiter belasten könnten.
    Die Gefahr seh ich nicht. Merkel hat ja auch nicht sauer reagiert, als hier die gesamte Bevölkerung fernüberwacht wurde - sondern erst, als ihr Handy in den Schlagzeilen war Die wird wegen einem toten Jugendlichen, der nichtmal ganz unschuldig an dem Vorfall war, mit Sicherheit nicht auf vollen Konfrontationskurs gehen. Die Auslieferung Kaarmas wird sicher nicht beantragt werden.

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  • xanrof
    antwortet
    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    Es gibt aber einen Unterschied hier: Sollte die Hamburger Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erheben und die Bundesregierung darauf hin die Auslieferung Kaarmas beantragen könnte diese Sache zu einem Politikum werden, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und den USA nach dem NSA-Skandal noch weiter belasten könnten.
    Na, das denke ich nicht.
    Die USA werden "no" sagen - und das war's.

    Deutschland darf zB auch keinen deutschen Staatsbürger an Staaten außerhalb der EU ausliefern (Art. 16 GG)

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  • Knörf
    antwortet
    bitte löschen
    Zuletzt geändert von Knörf; 12.05.2014, 23:26. Grund: löschen

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  • Soundwave
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    [...]allerdings bin ich mir sicher: wenn's nicht um einen deutschen Austauschschüler sondern einen der amerikanischen Schüler dort gegangen wäre, wäre dieser Vorfall in dem Sammelthread zum Schußwaffengebrauch in den USA gelandet, den wir hier im Forum haben (und in dem schon einige haarsträubende Fälle dieser Art gesammelt wurden).
    Es gibt aber einen Unterschied hier: Sollte die Hamburger Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erheben und die Bundesregierung darauf hin die Auslieferung Kaarmas beantragen könnte diese Sache zu einem Politikum werden, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und den USA nach dem NSA-Skandal noch weiter belasten könnten.

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