Zitat von Valdorian
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Nope. Stichwort: Putativnotwehr!
Man muss in der Notwehr auf 3 (!) Personengruppen Rücksicht nehmen: Kinder, Geistigbehinderte, Betrunkene. Also auf Personen die u.U. nicht schuldfähig sind.
Bei diesen drei Personengruppen sollte man ersteinmal auf Trutzwehr verzichten und Schutzwehr ausüben (Abstand halten, etc. pp.).
Bei allen anderen darf man getrost zur Trutzwehr (aktive Gegenwehr) greifen. Ob mein Gegenüber bedrohlich aussieht spielt dabei keine Rolle: Ich muss mich bedroht fühlen/ Ich muss angegriffen werden um mich verteidigen zu dürfen.
Und das man einen Teenager, der einen auf dicke Hose macht nicht gleich tot schlägt, sollte jedem vernunftbegabten Menschen klar sein.
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