Was hat Lafontaine denn nun wieder geritten? - SciFi-Forum

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Was hat Lafontaine denn nun wieder geritten?

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Stormking Beitrag anzeigen
    Wer glaubt, daß es sich noch ein Personalchef in der westlichen Welt leisten könnte, eine Flasche auf einen wichtigen Posten zu hieven, nur weil er mit ihm verwandt oder verschwägert ist, der versucht lediglich, die Schuld am eigenen Nicht-Vorankommen auf andere abzuwälzen. "Ich wurde bei der Beförderung übergangen, weil sich der Neffe vom Alten den Posten gekrallt hat." ist ja auch eine zu bequeme Ausrede, andernfalls müßte man sich ja eingestehen, daß einem selbst gewisse Fähigkeiten abgehen.
    Sicherlich wird das auch als Ausrede benutzt, aber die Zeit der "Nieten in Nadelstreifen" haben wir noch lange nicht hinter uns. Wer allen Ernstes (trotz Nachrichtenlage in den Fällen, in denen so was dann raus kommt ) glaubt, der eigentliche Motor der westlichen Wirtschaft seien nicht Korruption und Vetternwirtschaft (die jetzt unter dem Namen "Sozial Networking" einen euphemistischen Neuanstrich erhält und im Bewußtsein der Bevölkerung reingewaschen werden soll - ich warte ja schon brennend auf das neue, positive Wort für Korruption ) verdrängt entweder bewußt die Realität, um sich nicht mit der Sinnlosigkeit des Mitradfahrens auseinander setzen zu müssen oder versucht, das System am Leben zu erhalten, weil er/sie glaubt, selbst noch ein Paar Asse für das Morast-Rennen im Ärmel zu haben und das System so zum Vorteil gereichen könnte.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    Erst wenn der letzte Reiche geschröpft, der Eigentumswohnungs-Inhaber enteignet und der letzte produktionswirsame Kopf des Volkes abgewandert ist, wird das ultralinke Gesocks erkennen, dass auch der Begriff "Staat" nicht endlos Geld zur Verfügung hat und besagtes "Geld" nicht durch gemeinnützige Faulheit seinen Wert erhält (bzw. sich vermehrt).
    Und wer ist eigentlich John Galt?

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  • Stormking
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Wer glaubt, daß berufliches Vorankommen in der westlichen Welt auf eigener Leistung basiert, hat den Sumpf um sich herum noch nicht als solchen erkannt.
    Wer glaubt, daß es sich noch ein Personalchef in der westlichen Welt leisten könnte, eine Flasche auf einen wichtigen Posten zu hieven, nur weil er mit ihm verwandt oder verschwägert ist, der versucht lediglich, die Schuld am eigenen Nicht-Vorankommen auf andere abzuwälzen. "Ich wurde bei der Beförderung übergangen, weil sich der Neffe vom Alten den Posten gekrallt hat." ist ja auch eine zu bequeme Ausrede, andernfalls müßte man sich ja eingestehen, daß einem selbst gewisse Fähigkeiten abgehen.
    Zuletzt geändert von Stormking; 18.09.2008, 23:40.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    ....Um Abteilungsleiter einer Produktionsfirma zu werden, verlangt es wirtschaftliche Grundkenntnisse.
    Und die richtigen Bekannten innerhalb der Firma. Und das Glück, zu dem Zeitpunkt in der Firma zu arbeiten, wenn der Posten gerade frei wird. Und das Glück, daß der Chef keine Nachkommen hat, die er auf wichtige Positionen in seiner Firma verteilt. Denn sonst bist du nur Stellvertretender mit nur Stellvertreter-Gehalt, aber mit voller Verantwortung und dauernd Daddy's Rotzgöre am hinterherarbeiten, und wenn du im Urlaub bist und der "Titelinhaber" in der Zeit hanebüchenen Mist verzapt, mußt du es danach geradebiegen oder du bist deinen Job los, nicht der "Titelinhaber".

    Erst wenn der letzte Yuppie tot ist, durchgedreht, dem Burnout-Syndrom erlegen und trotz aller Anstrengengungen doch nur im mittleren Management verreckt ist, wird die Horde Esel, die sich täglich für reiche Menschen abrackern und weitermachen, weil an einer auf ihrem Rücken befestigte Stange an einem vor ihrer Nase befindlich Ende eine Karotte namens "Karrierechance" baumelt, kapieren, daß Chancen Glücksspiel sind und die Bank immer gewinnt.

    Wer glaubt, daß berufliches Vorankommen in der westlichen Welt auf eigener Leistung basiert, hat den Sumpf um sich herum noch nicht als solchen erkannt.

    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    Um hanebüchene politische Pamphlete zu verfassen braucht es ... ja... was eigentlich?
    Wenn es uninteressant für den Verfasser ist, ob es wer zur Kenntnis nimmt oder nicht, gar nichts - ansonsten öffentliches Interesse

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  • Stormking
    antwortet
    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    Erst wenn der letzte Reiche geschröpft, der Eigentumswohnungs-Inhaber enteignet und der letzte produktionswirsame Kopf des Volkes abgewandert ist, wird das ultralinke Gesocks erkennen, dass auch der Begriff "Staat" nicht endlos Geld zur Verfügung hat und besagtes "Geld" nicht durch gemeinnützige Faulheit seinen Wert erhält (bzw. sich vermehrt).
    Falsch. Die werden es niemals begreifen.

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  • Sinclair_
    antwortet
    Erst wenn der letzte Reiche geschröpft, der Eigentumswohnungs-Inhaber enteignet und der letzte produktionswirsame Kopf des Volkes abgewandert ist, wird das ultralinke Gesocks erkennen, dass auch der Begriff "Staat" nicht endlos Geld zur Verfügung hat und besagtes "Geld" nicht durch gemeinnützige Faulheit seinen Wert erhält (bzw. sich vermehrt).



    Um Abteilungsleiter einer Produktionsfirma zu werden, verlangt es wirtschaftliche Grundkenntnisse. Um hanebüchene politische Pamphlete zu verfassen braucht es ... ja... was eigentlich?

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  • Admiral Piet
    antwortet
    Zitat von max Beitrag anzeigen
    Ein Ausgleich macht den Schaden nicht rückgängig Es ist ein Ausgleich.
    Ja :GLEICH. Der Schaden wird durch etwas gleichwertiges Aufgewogen.

    Sagen doch schon die Begriffe:

    Ausgleich: Man beachte das Wörtchen "gleich"

    Entschädigung: Da steckt auch schon drinn das der Schaden aufgehoben wird

    Es würde mich interessieren, ob du für jemanden, der aus betrieblichen Gründen entlassen wird, auch eine Behebung des Schadens in voller Höhe forderst. Oder Entlassungen allgemein verbieten willst.
    Das ist doch was völlig anderes.

    Du forderst Personen die (unter umständen mit großem Finanziellen Risiko) sich etwas aufgebaut haben, ohne ausgleich zu enteignen.Was hat das mit dem Entlassenen Arbeitnehmer zu tun?

    Zumal da kein wirklich fassbarer Schaden entsteht. Er kann vieleicht schon ein paar Wochen später schon wieder eine Stelle haben. Und du schreibst "aus betrieblichen Gründen" Darunter verstehe ich dinge wie: Es mussten modernere Maschinen gekauft werden um Wettbewerbsfähig zu bleiben oder der Absatz und damit die benötigte Arbeitskraft verringert sich.
    Soll der Chef ihn dann weiterhin beschäftigen und fürs rumstehen bezahlen wärend die anderen fürs selbe Geld arbeiten? Es ist ja nicht so das der Chef was gegen den armen Kerl hätte

    Natürlich, sollte er dann nicht einfach so von heut auf morgen ohne Gehalt dastehen sondern eine Zahlung erhalten mit der er eine weile auskommen kann

    Aber du würdest den Enteigneten doch einfach so im Regen stehen lassen.

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  • LuckyGuy
    antwortet
    1. Im Artikel werden nicht Beispiele für mögliche Enteignungsobjekte genannt, sondern die einzigen Möglichkeiten. Sonst würde da stehen: "Zum Beispiel..."
    Zu behaupten, alles, was von einem Gesetz nicht erfasst wird, muss explizit dort erwähnt werden, ist hanebüchener Unfug. Natürlich muss dort nur erwähnt werden, was erfasst wird.

    Ansonsten kann ich ja auch behaupten, die Würde des Autos ist unantastbar, denn in Artikel 1 werden die Menschen zwar ausdrücklich erwähnt, aber die Autos nicht explizit ausgenommen.

    2. Eigentum muss der Allgemeinheit dienen? Nun, so kann man "Eigentum verpflichtet" wohl auslegen - allerdings steht nirgends, dass es ausschließlich der Allgmeinheit dienen muss.
    Und dass es z.B. im Falle der Famlie Schäffler auch der Allgemeinheit dient, liegt auf der Hand: Stelle Dir mal vor, die Familie würde über Nacht ihr gesamtes Eigentum (also auch Fabriken und Maschinen) nach Australien beamen.

    Dann stünde die Allgemeinheit aber ziemlich dumm da, was beweist, dass sie von diesem Kapital und den Produktionsmitteln und -stätten auch dann profitiert, wenn diese ihnen nicht gehören.

    Wobei die Familie Schäffler durchaus am meisten profitiert. Aber nirgendwo im GG steht, dass es verboten ist, von Eigentum zu profitieren.

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  • Stormking
    antwortet
    Zitat von max Beitrag anzeigen
    Ein Ausgleich macht den Schaden nicht rückgängig Es ist ein Ausgleich.
    Du kapierst es immer noch nicht. Auch das Wort "Ausgleich" beinhaltet die Gleichwertigkeit mit dem entstandenen Schaden.

    Zitat von max Beitrag anzeigen
    Es würde mich interessieren, ob du für jemanden, der aus betrieblichen Gründen entlassen wird, auch eine Behebung des Schadens in voller Höhe forderst. Oder Entlassungen allgemein verbieten willst.
    Eine Entlassung ist keine Enteignung.

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  • max
    antwortet
    Zitat von Makrovirus Beitrag anzeigen
    Das ist doch wohl eindeutig was anderes.
    Und warum? Es ist doch immer wieder interessant, wie unterschiedlich die Massstäbe sind. Wenn man die Existenz von jemanden durch eine Entlassung ruiniert - normal. Wenn man eine Firma unter demokratische Kontrolle stellen will, ohne dass die Betroffenen dann irgendwie hungern müssten oder sonst ihn Armut fallen (darum ging es bei dem Ausgleich), ist dies plötzlich ein Problem.

    Das sieht man übrigens auch daran, dass der Punkt im Grundgesetz, dass Eigentum auch der Allgemeinheit dienen muss, nicht wirklich ernst genommen wird.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von max Beitrag anzeigen
    Ein Ausgleich macht den Schaden nicht rückgängig Es ist ein Ausgleich.
    Eben, deswegen kriegst du, wenn deine Villa für 10 Mio.€ wegen irgendwas Superwichtigem abgerissen werden muss, auch Geld um dir woanders eine neue zu kaufen. Der Schaden wird nicht rückgängig gemacht, aber man hat als Ausgleich wieder ein luxuriöses Dach über dem Kopf.

    Es würde mich interessieren, ob du für jemanden, der aus betrieblichen Gründen entlassen wird, auch eine Behebung des Schadens in voller Höhe forderst. Oder Entlassungen allgemein verbieten willst.
    Das ist doch wohl eindeutig was anderes.

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  • max
    antwortet
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Gib doch erstmal zu, dass du unhaltbaren Quatsch erzählt hast.
    Es ist vollkommen klar, um was es ging. Es ging darum, dass eine Firme vergesellschaftet werden kann - und nicht nur der Maschinenpark.
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Und was Artikel 15 angeht: Ich bin kein Verfassungsjurist, aber wenn man a) davon ausgeht, dass Artikel nicht grundlos ins GG gekommen sind und b) dass es einen Grund gibt, warum da konkrete Dinge aufgeführt sind, die vergesellschaftlicht werden dürfen, dann kommt man zu dem Schluss, dass Kapital nicht vergesellschaftlicht werden kann.
    Der Artikel hat wohl schon seinen Grund. Eine Einschränkung kann man aber da nicht finden, sondern es wird lediglich ausdrücklich ausgeführt, dass Produktionsmittel, Rohstoffe und Land vergesellschaftet werden können. Das ist wohl eine Betonung, wo sich eine entsprechende Massnahmen anbieten würde - und das diese Dinge nicht etwa ausgenommen sind.
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Eine gerechte Kapitalenteigung wäre z.B. eine 100% Vermögenssteuer auf Vermögen ab z.B. 500000€.
    Das ist eine Enteignung von Vermögen und damit was anderes als das Firmenkapital, um das es zuvor ging. Dazu ist es dein Bespiel.
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Nur was soll der Staat mit dem dadurch eingenommenen Geld? Er kann damit nichts mehr kaufen, weil dem Verkäufer sowieso alles wieder weggenommen wird!
    Das zeigt nur, dass es wichtig ist, dass die Produktionsmittel demokratisch kontrolliert werden - und nicht nur Geld. Reine Geldvermögen wären in einer Gesellschaft, wie ich sie will, tatsächlich wertlos, weil die Verteilung von Ressourcen/Waren etc. nicht über Preismechanismen erfolgen soll. In dem Sinn könnte man natürlich auch jemanden mit einem Haufen Papier auf dem ein hoher Milliarden-Betrag steht, entschädigen. Da hätte dieser nur nichts davon.

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  • blueflash
    antwortet
    Zitat von max

    Ach komm. Es ist offensichtlich, dass Firmenkapital zu den Sachen gehört, die zur Produktion notwendig ist. Du kannst ja gerne das Wort "Produktionsmittel" auf die reinen Werkzeuge reduzieren. Aber zur Diskussion trägt dies gar nichts bei, da es im Grundgesetz keine Einschränkung auf bestimmte Eigentumsformen gibt. Diese Einschränkung gibt es auch nicht im Artikel 15. Da steht nicht, dass nur Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel vergesellschaftet werden können und alle andere Formen von Eigentum nicht vergesellschaftet werden können.
    Gib doch erstmal zu, dass du unhaltbaren Quatsch erzählt hast. Das trägt nämlich nichts zur Diskussion bei, auch wenn das bei euch linken so üblich ist, erst völligen Unsinn zu erzählen und wenn man ertappt wird, langsam auf den "ist doch eigentlich egal" Standpunkt zurückzurudern.
    Und was Artikel 15 angeht: Ich bin kein Verfassungsjurist, aber wenn man a) davon ausgeht, dass Artikel nicht grundlos ins GG gekommen sind und b) dass es einen Grund gibt, warum da konkrete Dinge aufgeführt sind, die vergesellschaftlicht werden dürfen, dann kommt man zu dem Schluss, dass Kapital nicht vergesellschaftlicht werden kann.
    Und das ist auch richtig so: Eine gerechte Kapitalenteigung wäre z.B. eine 100% Vermögenssteuer auf Vermögen ab z.B. 500000€. Nur was soll der Staat mit dem dadurch eingenommenen Geld? Er kann damit nichts mehr kaufen, weil dem Verkäufer sowieso alles wieder weggenommen wird!

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  • max
    antwortet
    Zitat von Admiral Piet Beitrag anzeigen
    Du sagst es doch selbst : Ausgleich. Du kannst entstandenen Schaden nur mit demselben (gleichen) Wert ausgleichen. Tust du das nicht bleibt der Schaden bestehen.
    Ein Ausgleich macht den Schaden nicht rückgängig Es ist ein Ausgleich.

    Es würde mich interessieren, ob du für jemanden, der aus betrieblichen Gründen entlassen wird, auch eine Behebung des Schadens in voller Höhe forderst. Oder Entlassungen allgemein verbieten willst.

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  • Admiral Piet
    antwortet
    Das Wort Entschädigung bedeutet, dass man einen Ausgleich für einen entstandenen Schaden kommt. Genau darum geht es: um einen Ausgleich.
    Du sagst es doch selbst : Ausgleich. Du kannst entstandenen Schaden nur mit demselben (gleichen) Wert ausgleichen. Tust du das nicht bleibt der Schaden bestehen.

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