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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    Der Mutterschutz setzt erst 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin statt. Solange müsste auch eine regulär beschäftigte schwangere Frau arbeiten. Er endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung. Ein 1-Euro-Job von 6 Monaten endet also früher, dauert er 12 Monate (wo gibts sowas eigentlich?), wird dieser für die Zeit entweder ausgesetzt oder die Mutter nimmt ihre Elternzeit. Daher verstehe ich dein grundsätzliches Problem nicht.
    Das Problem ist, dass gerade in den ersten Wochen eine Schwangerschaft problematisch ist und die Frau geschützt werden sollte, so gut es geht.

    In einer Großküche bist du öfter am Heben von irgendwelchen schweren Großtöpfen und Pfannen.

    Und du bist fast nur am Stehen. Auch nicht gut fürs ungeborene Kind.

    Das man grundsätzlich nicht schwer heben darf wäre mir auch neu, jedenfalls am Anfang der Schwangerschaft. In einer Großküche (z.B. bei der Kantine einer Stadtverwaltung) arbeiten kann man auch, wenn man nicht schwer heben darf. Kartoffeln schälen kann man z.B. trotzdem solange einem jemand die Kartoffeln bereitstellt und die geschälten wieder wegräumt.
    Gut, wenn es dir neu war, hast du jetzt was dazu gelernt.

    Das die 1-Euro-Kräfte keine Arbeitskräfte verdrängen ist ja schon länger als Märchen enttarnt.

    LG
    Whyme
    Schon klar, aber es ist doch echt offensichtlich.

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  • Whyme
    antwortet
    Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
    In der Großküche nichts schweres heben brauchen wirds wohl nicht geben. Es wird sicher nicht ständig wer Zeit haben, alles heran oder wegzuschleppen, etc.
    Abgesehen davon, dass auch in einer Großküche nicht andauernd Waren hin- und hergetragen werden. Es ist ja dann doch kein Lager. Und wenn jemand das aus schwangerschaftstechnischen Gründen nicht kann, wird sich das auch organisieren lassen.

    Eine schwangere angestelle Köchin oder Hilfskraft in einer Großküche ist nicht die ganzen 40 Wochen der Schwangerschaft freigestellt sondern kann und muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitarbeiten solange ihr kein Arzt ein Arbeitsverbot ausstellt oder der Mutterschutz greift.

    Ich sehe hier keinen Grund, warum eine schwangere Arbeitslose einen gesonderten Schutz haben sollte.

    @Mehani

    Ja, ein Beschäftigungsverbot kann vom Arzt ausgesprochen werden sowie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt wird.

    LG
    Whyme
    Zuletzt geändert von Whyme; 29.01.2011, 22:58. Grund: Edit hinzugefügt

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  • Mehani
    antwortet
    Können den nicht Schwangere einem Beschäftigungsverbot unterliegen. Soweit mir bekannt ist, wird dieses durch den Arzt ausgesprochen. ??

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  • TimeGypsy
    antwortet
    In der Großküche nichts schweres heben brauchen wirds wohl nicht geben. Es wird sicher nicht ständig wer Zeit haben, alles heran oder wegzuschleppen, etc.

    Und das Schwangere nicht schwer heben sollen, dürfte bekannt sein. Auch zu Beginn könnte es da zu Problemen kommen.

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  • Whyme
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Aber wie kann es denn auch sein, dass Schwangere 1 Euro Jobs angedreht kriegen? Die Dinger laufen doch zwischen 6 und 12 Monate. Und wenn die Schwangere schon im 3. Monat oder so ist, muss sie eh zwischendurch abbrechen und schwer heben darf überhaupt keine Schwangere und Großküche... ist das noch gemeinnützig und verdrängt keinen Arbeitsplatz?
    Der Mutterschutz setzt erst 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin statt. Solange müsste auch eine regulär beschäftigte schwangere Frau arbeiten. Er endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung. Ein 1-Euro-Job von 6 Monaten endet also früher, dauert er 12 Monate (wo gibts sowas eigentlich?), wird dieser für die Zeit entweder ausgesetzt oder die Mutter nimmt ihre Elternzeit. Daher verstehe ich dein grundsätzliches Problem nicht.

    Das man grundsätzlich nicht schwer heben darf wäre mir auch neu, jedenfalls am Anfang der Schwangerschaft. In einer Großküche (z.B. bei der Kantine einer Stadtverwaltung) arbeiten kann man auch, wenn man nicht schwer heben darf. Kartoffeln schälen kann man z.B. trotzdem solange einem jemand die Kartoffeln bereitstellt und die geschälten wieder wegräumt.

    Das die 1-Euro-Kräfte keine Arbeitskräfte verdrängen ist ja schon länger als Märchen enttarnt.

    LG
    Whyme

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  • TimeGypsy
    antwortet
    Na ja, das Thema, dass es halt wohl gern so gesehen würde, dass wir H4ler keine Kinder bekommen, sondern eher die mit Kohle, hatten wir hier doch schonmal.

    Viel verrückter kanns doch eh fast nimmer werden.

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  • ChronoWerx
    antwortet
    Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
    Die reichen sollen doch Kinder kriegen und nicht wir H4-Schmarotzer.
    Also noch mehr kriminelle Banker und korrupte Politiker in die Welt setzen,
    die dann die komplette Kugel gegen die Wand fahren können?

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  • TimeGypsy
    antwortet
    Die reichen sollen doch Kinder kriegen und nicht wir H4-Schmarotzer.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
    Du darfst nunmal als H4lerin gar nicht erst schwanger werden, ganz einfach.


    *Wartet darauf, dass demnächst ein Politiker vorschlägt, alle H4ler sterilisieren zu lassen*
    Das verträgt sich aber nicht mit der rückläufigen Geburtenrate.

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  • TimeGypsy
    antwortet
    Du darfst nunmal als H4lerin gar nicht erst schwanger werden, ganz einfach.


    *Wartet darauf, dass demnächst ein Politiker vorschlägt, alle H4ler sterilisieren zu lassen*

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Aber wie kann es denn auch sein, dass Schwangere 1 Euro Jobs angedreht kriegen? Die Dinger laufen doch zwischen 6 und 12 Monate. Und wenn die Schwangere schon im 3. Monat oder so ist, muss sie eh zwischendurch abbrechen und schwer heben darf überhaupt keine Schwangere und Großküche... ist das noch gemeinnützig und verdrängt keinen Arbeitsplatz?

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  • TimeGypsy
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Also dem hätte ich eine Anzeige bei der Polizei gemacht und das ganze in eine Zeitung gebracht. Was soll denn das?
    Erstmal ab zum Chef und gefragt, was das soll und dass das ja wohl absolut daneben ist. Allerdings sollte das nicht die Schwangere machen sondern nen Angehöriger oder Anwalt. Bei sowas würds mich nämlich nicht wundern, wenns durch den Streß/Aufregung tatsächlich noch zu ner Fehlgeburt kommt.

    Ich würde dann aber mal das Gesicht des Typen sehen wollen, wenn er nochmal anruft und sie dann sagen kann: Die "Fehlgeburt" liegt nebenan im Bettchen und schläft und die Anzeige gegen Sie läuft".

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Also da, wo ich die Links her habe, gibts ein Forum und eine Schwangere hat erzählt, dass ihr Sachbearbeiter sie ständig anruft, ob sie schon ihre Fehlgeburt hatte. Da sie schon mal 2 Kinder verloren hat. Also dem hätte ich eine Anzeige bei der Polizei gemacht und das ganze in eine Zeitung gebracht. Was soll denn das?

    Hat jemand von euch eigentlich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt, da der Betrag ja jetzt gegen die Verfassung verstößt?

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  • TimeGypsy
    antwortet
    Meine Mutter hatte glaub 100% drin stehen. Aber das ist fast 30 Jahre her. Heute wäre man dann echt praktiscvh schon tot, wird ja immer strenger.

    Aber ist doch gut: wenn du tot bist, bekommst du dann ordentlich Leistungen. Lasst uns alle... äh... ok, ne, blöde Idee. Dann haben die Argen ja nix mehr zu tun.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Mal was andres:
    Ich hab heut den Mietspiegel vom Jobcenter bekommen, wo dann drauf steht was sie zahlen. Unter anderem gibts da einen Punkt mit Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen bekommen mehr Leistungen genehmigt. Direkt dahinter steht dann gesundheitlich eingeschränkt ist man fürs Amt ab einen Grad der Behinderung ab 80% oder mehr. Also mal ganz ehrlich, wer 80% im Schein stehen hat der ist nicht mehr gesundheitlich eingeschränkt, der ist fast tot.

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