Zitat von Bethany Rhade
Beitrag anzeigen
Weil du ja so auf Einzelschicksale stehst: Eine Freundin von mir hatte keine Komplikationen aber dennoch das Attest bekommen. Einfach weil die Gefahr bestand. Das Risiko hat ausgereicht. Aber vermutlich hatte sie nur Glück.
Aber die Aufzählung von persönlichen Erfahrungsberichten bringt uns nicht weiter weil weder du noch ich die jeweiligen individuellen Umstände des jeweils anderen Beispiels kennst. Niemand kann hier genau nachvollziehen, wie es zu den jeweiligen Entscheidungen gekommen ist. Deswegen bitte ich dich in Zukunft auf solche Beispiele zu verzichten sondern stattdessen nachvollziehbare Quellen zu zitieren bzw. dich darauf zu beziehen. Alles andere ist unseriös. Ich halte mich zukünftig auch daran - das Beispiel in dem Beitrag hier war nur eine einmalige Gegendarstellung um dir zu zeigen, dass es auch andere Fälle gibt. Unbedingten Anspruch auf Allgemeingültigkeit haben aber weder deine noch mein Beispiel.
So ungefähr stelle ich es mir vor:
§4 MuSchG
Hier hat aber wie Whyme schon richtig gesagt hat nicht das Jobcenter zu entscheiden sondern der direkte Arbeitgeber. Das Jobcenter kann nicht genau sagen, ob bei der Arbeitsstelle mehr als 5 bzw. 10 Kilo gehoben werden müssen. (Oder eine andere Einschränkung laut dem genannten Paragraphen) Müsste es die Dienstnehmerin, darf sie juristisch gedeckt ablehnen. Dass man sie in eine Großküche schickt wo die Chance ziemlich groß ist, dass die DN schwangerschaftswidrige Umstände vorfindet zeugt zwar nicht gerade von besonderer Intelligenz des Sachbearbeiters aber regelwidrig ist es nicht. Wie gesagt, die werdende Mutter kann dies beim Arbeitgeber abklären und anschließend den Dienst verweigern. Sanktionen darf es keine geben. Wenn doch: Klagen. Dass das aber in eindeutigen Fällen oft vorkommt kann ich mir bundesweit nicht vorstellen. Einzelfälle halte ich natürlich für möglich.
Weiters:
Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. Die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die ein individuelles Beschäftigungsverbot gebieten. Wichtig: Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.
Also auch "Komplikationen zu befürchten sind". Im weiteren jetzt nicht mitzitierten Text ist mehrmals von "Risiko" die Rede. Also es muss noch keine bedrohlichen Komplikationen geben sondern es genügt, wenn aufgrund der Erwägungen des Arztes das Risiko besteht. Natürlich kannst du hier an den falschen Arzt geraten, deswegen habe ich ein paar Beiträge weiter oben von Arzt B und Arzt C gesprochen, die notfalls auch konsultiert werden können um sicherzugehen.
Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, Ersatzarbeit anzuorden. Wenn also die übliche Arbeit ständige Bewegung erfordert, kann er anordnen, dass während der restlichen Schwangerschaft Computerarbeit (mit Ruhepausen) zu verrichten sind. Wenn Computerarbeit aufgrund physischer Einschränkungen (übermäßig großer Bauch) nicht mehr möglich ist muss er eine andere Lösung finden. Ist keine andere Lösung möglich: Freistellung mit Gehaltsfortzahlung. Bei Beziehern nach AlVG greift dies ähnlich.
Mit etwas Eigeninitiative ist es also durchaus möglich, eine ärztliche Freistellung zu bekommen. Und selbst wenn nicht, sind der tatsächlichen Beschäftigung während der Schwangerschaft aufgrund des MuSchG enge Grenzen gestellt. Hier muss sich jede Schwangere informieren um notfalls auf ihr juristisch zustehendes Recht pochen zu können. Idioten wird es immer geben - ob im Jobcenter, bei Dienstgebern, Kollegen, Foren oder Ärzten - grundsätzlich kannst du dich aber immer auf das Gesetz berufen. Auch wenn es in Einzelfällen zu Schikanen kommen kann. Eben wegen den genannten Einzelfall-Idioten.
Einen Kommentar schreiben: