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  • cybertrek
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Den Wisch kriegst du nur, wenn es Komplikationen gibt.
    Wie kommt es zu dieser absoluten Aussage?

    Weil du ja so auf Einzelschicksale stehst: Eine Freundin von mir hatte keine Komplikationen aber dennoch das Attest bekommen. Einfach weil die Gefahr bestand. Das Risiko hat ausgereicht. Aber vermutlich hatte sie nur Glück.

    Aber die Aufzählung von persönlichen Erfahrungsberichten bringt uns nicht weiter weil weder du noch ich die jeweiligen individuellen Umstände des jeweils anderen Beispiels kennst. Niemand kann hier genau nachvollziehen, wie es zu den jeweiligen Entscheidungen gekommen ist. Deswegen bitte ich dich in Zukunft auf solche Beispiele zu verzichten sondern stattdessen nachvollziehbare Quellen zu zitieren bzw. dich darauf zu beziehen. Alles andere ist unseriös. Ich halte mich zukünftig auch daran - das Beispiel in dem Beitrag hier war nur eine einmalige Gegendarstellung um dir zu zeigen, dass es auch andere Fälle gibt. Unbedingten Anspruch auf Allgemeingültigkeit haben aber weder deine noch mein Beispiel.

    So ungefähr stelle ich es mir vor:

    §4 MuSchG

    Hier hat aber wie Whyme schon richtig gesagt hat nicht das Jobcenter zu entscheiden sondern der direkte Arbeitgeber. Das Jobcenter kann nicht genau sagen, ob bei der Arbeitsstelle mehr als 5 bzw. 10 Kilo gehoben werden müssen. (Oder eine andere Einschränkung laut dem genannten Paragraphen) Müsste es die Dienstnehmerin, darf sie juristisch gedeckt ablehnen. Dass man sie in eine Großküche schickt wo die Chance ziemlich groß ist, dass die DN schwangerschaftswidrige Umstände vorfindet zeugt zwar nicht gerade von besonderer Intelligenz des Sachbearbeiters aber regelwidrig ist es nicht. Wie gesagt, die werdende Mutter kann dies beim Arbeitgeber abklären und anschließend den Dienst verweigern. Sanktionen darf es keine geben. Wenn doch: Klagen. Dass das aber in eindeutigen Fällen oft vorkommt kann ich mir bundesweit nicht vorstellen. Einzelfälle halte ich natürlich für möglich.

    Weiters:

    Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. Die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die ein individuelles Beschäftigungsverbot gebieten. Wichtig: Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.
    Beschäftigungsverbot: Schwangere genießen besonderen Schutz - Job - Eltern.de

    Also auch "Komplikationen zu befürchten sind". Im weiteren jetzt nicht mitzitierten Text ist mehrmals von "Risiko" die Rede. Also es muss noch keine bedrohlichen Komplikationen geben sondern es genügt, wenn aufgrund der Erwägungen des Arztes das Risiko besteht. Natürlich kannst du hier an den falschen Arzt geraten, deswegen habe ich ein paar Beiträge weiter oben von Arzt B und Arzt C gesprochen, die notfalls auch konsultiert werden können um sicherzugehen.

    Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, Ersatzarbeit anzuorden. Wenn also die übliche Arbeit ständige Bewegung erfordert, kann er anordnen, dass während der restlichen Schwangerschaft Computerarbeit (mit Ruhepausen) zu verrichten sind. Wenn Computerarbeit aufgrund physischer Einschränkungen (übermäßig großer Bauch) nicht mehr möglich ist muss er eine andere Lösung finden. Ist keine andere Lösung möglich: Freistellung mit Gehaltsfortzahlung. Bei Beziehern nach AlVG greift dies ähnlich.

    Mit etwas Eigeninitiative ist es also durchaus möglich, eine ärztliche Freistellung zu bekommen. Und selbst wenn nicht, sind der tatsächlichen Beschäftigung während der Schwangerschaft aufgrund des MuSchG enge Grenzen gestellt. Hier muss sich jede Schwangere informieren um notfalls auf ihr juristisch zustehendes Recht pochen zu können. Idioten wird es immer geben - ob im Jobcenter, bei Dienstgebern, Kollegen, Foren oder Ärzten - grundsätzlich kannst du dich aber immer auf das Gesetz berufen. Auch wenn es in Einzelfällen zu Schikanen kommen kann. Eben wegen den genannten Einzelfall-Idioten.

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  • Mehani
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    .........Aber wissentlich eine Schwangere einer Gefahr auszusetzen, also in eine Maßnahme zu schieben, wo es nicht gut fürs Kind ist, ist unter aller Sau.............
    Stellt sich dann aber die Frage, ob die regulär in einer Großküche angestellte Arbeitnehmerin durch ihre Schwangerschaft nicht auch bereits die Ursache für das Risiko/Gefahr setzt??

    Konsequenterweise darf sie nicht schwanger werden oder sie geht dieses Risiko bewußt ein also freiwillig. Erscheint mir merkwürdig, sich selbst und das eigene ungeborene Kind bewußt einer Gefahr auszusetzen.

    Die medizinische Indikationen für ein Beschäftigungsverbot sind Komplikationen? Welche denn?? Ich glaube, dass läßt sich leicht bewerkstelligen.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Den Wisch kriegst du nur, wenn es Komplikationen gibt.

    Ob es welche gibt, kann man vorher aber nicht wissen.

    Aber wissentlich eine Schwangere einer Gefahr auszusetzen, also in eine Maßnahme zu schieben, wo es nicht gut fürs Kind ist, ist unter aller Sau.

    Solche Maßnahmen kann man Leuten geben, die nicht schwanger sind. Davon gibts genug.

    Und dass SB die Schwangerschaft und auch die Gesundheit von Leuten Null interessiert, durfte auch eine Freundin von mir feststellen. Die hatte sogar einen Allergiepass und sollte trotzdem in eine Maßnahme geschoben werden, wo sie mit starken Reinigungsmitteln in Berührung gekommen wäre. Obwohl sie sogar schriftlich vorlegte, dass sie stark allergisch ist.

    Das ganze ging dann vor Gericht, wo meine Freundin recht bekam und natürlich die Nachzahlung von der Sanktion.

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  • cybertrek
    antwortet
    Du findest aber auch echt immer ein Haar in der Suppe. Was ist schon leicht im Leben. Und ja, nicht jeder kennt die Gesetze. Ich bin als Österreicher auch kein Experte im deutschen Rechtssystem, ich kann aber googlen. Und wenn jemanden die Begrifflichkeiten fehlen bzw. nicht googlen kann, kann ja stattdessen in eines der Hartz-IV Foren gehen und sich dort Ratschläge holen. Irgendwer wird ja wohl schon in der Situation gewesen sein bzw. etwas über Mutterschutz wissen. Natürlich muss man sich informieren - sich einfach nur über Gott, den Staat und einfach alles ärgern bringt aber nichts wenn man nicht zumindest versucht seine Rechte einzufordern. Mit der Einstellung wird einem immer auf dem Kopf herumgetanzt werden und es wird sich nichts an der persönlichen Situation ändern. Jeder hat seine rechtlichen Möglichkeiten, wer diese nicht nutzt darf sich auch nicht beschweren.

    Erst wenn man seine rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat und nicht weiterkommt darf sich von mir aus über die böse Allgemeinheit beschweren. Und was den "Wisch" betrifft: Wer diesen bei Arzt A nicht bekommt und auch beim danach konsultierten Arzt B und Arzt C nicht weiterkommt sollte sich folgende Fragen stellen: 1) Bin ich vielleicht doch nicht so arbeitsunfähig wie ich urspünglich dachte? 2) Sollte ich vielleicht in ein Land auswandern, welches nicht durchgängig von gesetzesbrecherischen Regierungsbanden beherrscht wird? So wie du es beschreibst, dürfte ja Deutschland eine Bananenrepublik erster Klasse sein. Durchzogen von Gesetzesverstößen, Erpressung, Bedrohung, etc. Und das alles ohne Chance auf Besserung. Außer man "hat ganz viel Glück" - wie du es ja immer wieder begründest wenn jemand nicht so schlechte Erfahrungen gemacht hat wie du anscheinend.

    edit: Und da du der Meinung bist, dass man die Freistellung nicht so leicht bekommt, scheinst du schon vor diesem Post gewusst haben, dass es diese grundsätzlich gibt. Ich hoffe du hast der Schwangeren in deinem Beispiel auch gesagt, dass sie zum Arzt gehen soll um es zu versuchen. Vielleicht kannte sie ihre rechtlichen Möglichkeiten ja nicht.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Den Wisch musst du aber erst mal kriegen. So leicht ist das nicht.

    Und du kannst nicht davon ausgehen, dass jeder Arbeitslose die ganzen Gesetze kennt. Viele sind auch eingeschüchtert, was ich auch schon oftmals erlebt habe.

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  • cybertrek
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Generell für Schwangere, denn schwere Arbeit, ständig stehen etc. ist Gift für das Ungeborene.

    Ich habe schon mit schwangeren Frauen gearbeitet. Eine konnte schon im 7. Monat nicht mehr arbeiten, weil das Kind extrem vorne lag und sie eine Mega Kugel vor sich her trug.

    Sie ist nicht mal mehr an den PC gekommen mit den Armen.

    Solche Tätigkeiten wie Accord mit schwer heben in einer Großküche sind keine geeigneten Arbeiten für eine Schwangere.
    Dann würde ich raschestmöglich zum Arzt gehen und vorzeitigen Mutterschutz beantragen. §3 MuSchG. Wenn man dann die ärztliche Freistellung in der Hand hat, kann das Jobcenter / Arbeitgeber / wer auch immer brausen gehen mit etwaigen Drohungen.



    Wie hoch das Wochengeld anschließend ist, weiss ich für Deutschland leider nicht. In Österreich ist es für Bezieher von Leistungen nach dem AlVG 180% des letzten Bezugs.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    @Bethany

    Das sie schwanger ist, ist eben kein Grund. Es gibt genügend Frauen, die schwanger sind und arbeiten oder auch eine Arbeit annehmen. Die Ausnahme, die Du hier einforderst, solll für für schwangere Hartz-IV-Empfängerinnen gelten.
    Generell für Schwangere, denn schwere Arbeit, ständig stehen etc. ist Gift für das Ungeborene.

    Ich habe schon mit schwangeren Frauen gearbeitet. Eine konnte schon im 7. Monat nicht mehr arbeiten, weil das Kind extrem vorne lag und sie eine Mega Kugel vor sich her trug.

    Sie ist nicht mal mehr an den PC gekommen mit den Armen.

    Und nein, die Schwangere kann nicht entscheiden, ob sie die Stelle annimmt. Aber innerhalb einer normal verlaufenden Schwangerschaft gibt es auch keinen Grund, warum sie geeignete Arbeiten verweigern sollte. Sollte es in der Schwangerschaft Probleme geben, kann der Arzt sofort ein Beschäftigungsverbot verhängen.
    Solche Tätigkeiten wie Accord mit schwer heben in einer Großküche sind keine geeigneten Arbeiten für eine Schwangere.

    Und Du sagst es ja schon... das Arbeitsam vermittelt nur. Sie können den Arbeitgeber nicht zwingen, eine bestimmte Kandidatin zu nehmen. Daher muss der auch entscheiden, welche der Bewerberinnen, die das Amt schickt, geeignet ist. Daher muss sich das Amt auch nicht kümmern.
    Das ist nicht so einfach, wie du es dir denkst.

    Das Jobcenter entscheidet, statt einer Nichtschwangeren eine Schwangere hinzuschicken unter Sanktionsandrohungen. Bei 1 Euro Jobs nehmen die Träger alles, was geschickt wird, weil ihnen das viel Geld bringt. Dabei ist es egal, ob der Kandidat geeignet ist oder nicht.

    Die Implikation, dass das Amt Schwangere zu ungeeigneten Stellen schickt um sie hinterher sanktionieren zu können, fällt dann wieder unter deine übliche Paranoia gegenüber dem Arbeitsamt.

    LG
    Whyme
    Welche Paranoia?

    Es ist Fakt, dass sie so viele wie möglich aus dem Leistungsbezug rauskriegen sollen. Ob nun via Arbeitsaufnahme oder via Sanktionen ist dabei völlig Latte.

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  • TimeGypsy
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    Die schicken nur Leute hin, die sich vorstellen sollen. (Ich war selber in meiner Zeit als Hart IVler bei so nem Vorstellungsgespräch) Wenn also jemand Allergien hat oder sonst wie nicht geeignet ist, muss er die Stelle nicht machen und bekommt auch keine Sanktionen.

    Leider ist das nicht überall so. Ich kenne genügend, mit denen ich zusammengearbeitet habe, die nicht für die stelle geeignet waren, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Schwangerschaft. Sie mußten aber den Job trotzdem machen. Als sie nicht mehr arbeiten konnten, bekamen sie Sanktionen.

    Wenn das anderswo anders gehandhabt wird gut. Hier ists leider nicht der Fall.

    Vorher, in den Vorstellungsgesprächen etc wird noch schön viel erzählt, wie das (angeblich) abläuft. Ist man dann erstmla vor Ort, schauts ganz anders aus.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    Ich rede nicht von einer unbefristeten Anstellung - sowas gibt es heutzutage eh sehr selten. Bei einem auf einem Jahr oder anderthalb Jahren befristeten Stelle ist der Unterschied schon nicht mehr so groß, auch da ist die Frau nach 34 Wochen dann vielleicht im Mutterschutz und nimmt nach der Geburt ein Jahr Elternzeit und der Arbeitgeber muss für Ersatz sorgen.
    Nicht unbedingt. Da auch eien pflicht zu Lohnfortzahlung besteht. Also kein Chef gibt gerne geld für nix aus. Ergo werden Schwangere nicht eingestellt.
    Zumal Sie die Elternzeit ja nicht nehmen muss..sondern auch der Mann(falls vorhanden). Sie kann sich jedenfalls Mutterschutz buchen und der Chef muss zahlen.. und auch noch für die Ersatzkraft.
    Also ganzblöde sind Firmenchefsauch nicht....

    Extrawurst deshalb, weil Schwangere hier ohne besonderen Grund für 40 Wochen aus ihrer Verantwortung genommen werden, mit dem Arbeitsamt zu kooperieren und sich ggfs. um Arbeit zu bemühen.
    Gleiches Recht für alle.
    Zumal Schwangere/stillende Mütter eh keiner einstellt.

    [QUOTE]
    Die Frage nach der Schwangerschaft ist in einem Vorstellungsgespräch nicht legitim und darf ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen falsch beantwortet werden. Ist der Arbeitsvertrag erstmal geschlossen, ist die Frau fein raus, denn der Kündigungsschutz der Frau gilt ab dem Moment wo sie die Schwangerschaft feststellt. [QUOTE]
    Es ist unzulässig, ja.... aber es ist eien Form von Betrug... staatlichsanktioniert zwar..aber es ist so.
    Man bietet Arbeitskraft an, die in absehbarer Zeit nicht mehr existent ist.
    Aber die Reaktion auf die Frage, verrät einem erfahrene Personalchef genug.
    Ich würde sie als Personalchef stellen, um die Reaktion zusehen.

    [QUOTE]Es gibt immer andere, die den Job auch machen könnten. Ich sehe es nur im Rahmen einer Gleichbehandlung nicht ein, warum ausgerechnet Schwangere von der Regelung ausgenommen werden sollten, einen 1-Euro-Job anzunehmen. [QUOTE]
    Im Rahmen des Mutterschutzes/medizinisccher Notwendigkeiten, reicht.
    1-Eurojobber werdne eh nicht übernommen, es gibt genug kostenlosen ersatz..also gibt eh kein Chef Geld dafür aus.

    Ich kann mich gerne wiederholen... wer genommen wird, entscheidet die Stelle, nicht das Arbeitsamt. Die schicken nur Leute hin, die sich vorstellen sollen. (Ich war selber in meiner Zeit als Hart IVler bei so nem Vorstellungsgespräch) Wenn also jemand Allergien hat oder sonst wie nicht geeignet ist, muss er die Stelle nicht machen und bekommt auch keine Sanktionen. Nur wer sich weigert, sich vorzustellen bekommt Ärger - und das allerdings mit Recht.
    Exakt, man sagt einfach, was Sache ist, der Rest erledigt sich von selber(man kann sich natürlich auch entsprechen anstellen)

    Aber solange man nur die Geschichten der armen Opfer kennt, sollte man sich vielleicht dafür hüten, zu schnell mit dem Finger auf jemanden zu zeigen. Ich kenne aus meinen verschiedenen Kursen und Maßnahmen genügend Leidensgeschichten von Leute, die vom Arbeitsamt angeblich zu Unrecht drangsaliert wurden und am Ende war dann doch alles ganz anders...

    LG
    Whyme
    Ja, es fehlt imemr die Vorgeschichte.. 100% ist ein Signal, für extreme Verweigerungshaltung ohne Begründung. Dazu muss man vorher mindetsens mehrfach ohne Grund selber abgelehnt haben.
    Wohlgemerekt, auch EUrojobs darf man ablehnen, wenn diese nicht zusagen. zumal es die Regel ist, das der ARGE-Angestellte den "Kunden" nach dessen Wünschen/Qualifikationen fragt. Ausgehend vom erlerntenn, den angegebenen Qualifikationen im Gespräch.

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  • Whyme
    antwortet
    Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
    Öhm... sorry, aber ich finde, es macht nen riesen Unterschied, ob es sich um ne Festanstellung oder 1-Euro-Job handelt.
    Ich finde das nicht. Und nu?

    Bei nem festen Job macht ne Schwangerschaft nunmal nicht viel aus von der Zeit her. Bei nem 1-Euro-Job müßte jedem halbwegs intelligentem Arbeitgeber klar sein, dass das Blödsinn ist.
    Ich rede nicht von einer unbefristeten Anstellung - sowas gibt es heutzutage eh sehr selten. Bei einem auf einem Jahr oder anderthalb Jahren befristeten Stelle ist der Unterschied schon nicht mehr so groß, auch da ist die Frau nach 34 Wochen dann vielleicht im Mutterschutz und nimmt nach der Geburt ein Jahr Elternzeit und der Arbeitgeber muss für Ersatz sorgen.

    Und was heißt Extra-Wurst?
    Extrawurst deshalb, weil Schwangere hier ohne besonderen Grund für 40 Wochen aus ihrer Verantwortung genommen werden, mit dem Arbeitsamt zu kooperieren und sich ggfs. um Arbeit zu bemühen.

    Wenn ne bereits Schwangere zu nem Vorstellungsgespräch für nen festen Job käme und der Chef würde das dann dabei erfahren, würde sie die Stelle aller höchster Wahrscheinlichkeit nach nicht bekommen, sondern der Chef würde sich wen suchen, der nicht gerade schwanger ist. Egal, wie viel Zeit noch bis zum Mutterschutz ist. Wieso soll dann also ne Schwangere nen 1-Euro-Job machen müßen?
    Die Frage nach der Schwangerschaft ist in einem Vorstellungsgespräch nicht legitim und darf ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen falsch beantwortet werden. Ist der Arbeitsvertrag erstmal geschlossen, ist die Frau fein raus, denn der Kündigungsschutz der Frau gilt ab dem Moment wo sie die Schwangerschaft feststellt.

    Es ist doch ne Tatsache, dass es genügend andere Arbeitslose gibt, die nicht schwanger sind, etcpp. und die nie zu irgendwas herangezogen werden, selbst wenn sie was machen wollen. (Ich mußte lange und immer wieder kämpfen, um endlich mal nen euro-Job machen zu dürfen, während andere - auch Schwangere - gegen ihren Willen hin mußten.)
    Es gibt immer andere, die den Job auch machen könnten. Ich sehe es nur im Rahmen einer Gleichbehandlung nicht ein, warum ausgerechnet Schwangere von der Regelung ausgenommen werden sollten, einen 1-Euro-Job anzunehmen.

    Kommt übrigens auch gut, ne Schwangere in nen Bereich zu stecken, wo mit Farben, Lacken, etc gearbeitet wird. Genauso wie eine mit starken Allergien und anderen bekannten Erkrankungen dort hinzustecken.
    Ich kann mich gerne wiederholen... wer genommen wird, entscheidet die Stelle, nicht das Arbeitsamt. Die schicken nur Leute hin, die sich vorstellen sollen. (Ich war selber in meiner Zeit als Hart IVler bei so nem Vorstellungsgespräch) Wenn also jemand Allergien hat oder sonst wie nicht geeignet ist, muss er die Stelle nicht machen und bekommt auch keine Sanktionen. Nur wer sich weigert, sich vorzustellen bekommt Ärger - und das allerdings mit Recht.

    Das hat mMn nichts mit Paranoia zu tun. Das ist bei manchen Leuten einfach zu offensichtlich, dass da Absicht hintersteckt.
    Aber solange man nur die Geschichten der armen Opfer kennt, sollte man sich vielleicht dafür hüten, zu schnell mit dem Finger auf jemanden zu zeigen. Ich kenne aus meinen verschiedenen Kursen und Maßnahmen genügend Leidensgeschichten von Leute, die vom Arbeitsamt angeblich zu Unrecht drangsaliert wurden und am Ende war dann doch alles ganz anders...

    LG
    Whyme

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  • TimeGypsy
    antwortet
    Öhm... sorry, aber ich finde, es macht nen riesen Unterschied, ob es sich um ne Festanstellung oder 1-Euro-Job handelt.

    Bei nem festen Job macht ne Schwangerschaft nunmal nicht viel aus von der Zeit her. Bei nem 1-Euro-Job müßte jedem halbwegs intelligentem Arbeitgeber klar sein, dass das Blödsinn ist.

    Und was heißt Extra-Wurst?
    Wenn ne bereits Schwangere zu nem Vorstellungsgespräch für nen festen Job käme und der Chef würde das dann dabei erfahren, würde sie die Stelle aller höchster Wahrscheinlichkeit nach nicht bekommen, sondern der Chef würde sich wen suchen, der nicht gerade schwanger ist. Egal, wie viel Zeit noch bis zum Mutterschutz ist. Wieso soll dann also ne Schwangere nen 1-Euro-Job machen müßen?

    Es ist doch ne Tatsache, dass es genügend andere Arbeitslose gibt, die nicht schwanger sind, etcpp. und die nie zu irgendwas herangezogen werden, selbst wenn sie was machen wollen. (Ich mußte lange und immer wieder kämpfen, um endlich mal nen euro-Job machen zu dürfen, während andere - auch Schwangere - gegen ihren Willen hin mußten.)

    Kommt übrigens auch gut, ne Schwangere in nen Bereich zu stecken, wo mit Farben, Lacken, etc gearbeitet wird. Genauso wie eine mit starken Allergien und anderen bekannten Erkrankungen dort hinzustecken.

    Das hat mMn nichts mit Paranoia zu tun. Das ist bei manchen Leuten einfach zu offensichtlich, dass da Absicht hintersteckt.

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  • Whyme
    antwortet
    @Bethany

    Das sie schwanger ist, ist eben kein Grund. Es gibt genügend Frauen, die schwanger sind und arbeiten oder auch eine Arbeit annehmen. Die Ausnahme, die Du hier einforderst, solll für für schwangere Hartz-IV-Empfängerinnen gelten.

    Und nein, die Schwangere kann nicht entscheiden, ob sie die Stelle annimmt. Aber innerhalb einer normal verlaufenden Schwangerschaft gibt es auch keinen Grund, warum sie geeignete Arbeiten verweigern sollte. Sollte es in der Schwangerschaft Probleme geben, kann der Arzt sofort ein Beschäftigungsverbot verhängen.

    Und Du sagst es ja schon... das Arbeitsam vermittelt nur. Sie können den Arbeitgeber nicht zwingen, eine bestimmte Kandidatin zu nehmen. Daher muss der auch entscheiden, welche der Bewerberinnen, die das Amt schickt, geeignet ist. Daher muss sich das Amt auch nicht kümmern.

    Die Implikation, dass das Amt Schwangere zu ungeeigneten Stellen schickt um sie hinterher sanktionieren zu können, fällt dann wieder unter deine übliche Paranoia gegenüber dem Arbeitsamt.

    LG
    Whyme

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    @Bethany

    Das Schwangere geschützt werden sollen, da sind wir uns einig. Es ging mir einzig und allein darum, dass ich nicht einsehe, warum es für eine schwangere Arbeitslose beim 1-Euro-Job Extrawürste geben sollte. Sie ist nicht im Mutterschutz. warum also sollte sie sich nicht vorstellen?
    Na weil sie ein Kind erwartet. Ist egal, ob sie in Mutterschutz ist oder nicht. Ein 1 Euro Job könnte auch jemandem gegeben werden, der nicht schwanger ist.

    Ob sie die Arbeit dann auch antritt, ist letztendlich Sache zwischen ihr und dem Arbeitgeber. Wenn sie Großküche sie trotz ihrer Schwangerschaft nimmt, muss sie auch dafür sorgen, dass sie nicht schwer heben muss. Wenn sie deswegen nicht genommen wird, dann kommt sie ohne Konsequenzen aus der Sache raus.
    Die Schwangere kann leider nicht entscheiden, ob sie die Arbeit annimmt oder nicht. Sie muss sie annehmen, da das Jobcenter sonst gnadenlos sanktioniert und das ist für jemanden, der für sich und das ungeborene Baby sorgen muss, fatal.

    So oder so muss sich das Arbeitsamt nicht darum kümmern, ob sie für den 1-Euro-Job geeignet ist oder nicht. Das entscheidet letztendlich die Stelle.

    LG
    Whyme
    Falsch, denn das Jobcenter vermittelt dahin. Die wissen schon, warum sie anscheinend verstärkt Schwangere in solche Maßnahmen rein drängen. Inkl. Androhung von Sanktionen.

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  • Whyme
    antwortet
    @Bethany

    Das Schwangere geschützt werden sollen, da sind wir uns einig. Es ging mir einzig und allein darum, dass ich nicht einsehe, warum es für eine schwangere Arbeitslose beim 1-Euro-Job Extrawürste geben sollte. Sie ist nicht im Mutterschutz. warum also sollte sie sich nicht vorstellen?

    Ob sie die Arbeit dann auch antritt, ist letztendlich Sache zwischen ihr und dem Arbeitgeber. Wenn sie Großküche sie trotz ihrer Schwangerschaft nimmt, muss sie auch dafür sorgen, dass sie nicht schwer heben muss. Wenn sie deswegen nicht genommen wird, dann kommt sie ohne Konsequenzen aus der Sache raus.

    So oder so muss sich das Arbeitsamt nicht darum kümmern, ob sie für den 1-Euro-Job geeignet ist oder nicht. Das entscheidet letztendlich die Stelle.

    LG
    Whyme

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  • TimeGypsy
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, dass auch in einer Großküche nicht andauernd Waren hin- und hergetragen werden. Es ist ja dann doch kein Lager. Und wenn jemand das aus schwangerschaftstechnischen Gründen nicht kann, wird sich das auch organisieren lassen.
    Ich hab lange genug in Großküchen gearbeitet. Ich durfte ne zeitlang nicht schwer heben, aber nicht wegen Schwangerschaft sondern gesundheitlichen Problemen. Das ging, mir wurde auch geholfen. (Und ja, es gibt durchaus recht häufig etwas schweres zu heben o.ä. in ner Großküche.) Aber: Meist war einfach keine Zeit, um mir zu helfen und ich war kein 1-Euro-Jobber. Sich sowas mit ner Schwangeren 1-Euro-Jobberin anzutun würden sich die meisten wohl normalerweise 3x überlegen. Daher wunderts mich ja, dass da überhaupt so wer hinvermittelt wird.

    Zudem darf selbst ich, die ich wieder nen (festen) Job in der Großküche suche, mir ständig die Frage anhören, wie ich das machen will, wenn ich nicht ganz so schwer heben darf. Da muß ich immer richtig Überzeugungsarbeit leisten, dass das kein Problem ist. Darum wunderts mich umso mehr, wenn man Schwangere da hinschickt und die nicht gleich abgewiesen werden.

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