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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Glückwunsch zur Anuskarte.

    Berufsunfähig? Dann werden sie dich in einen anderen Berufszweig pressen.

    Erwerbsunfähig wäre besser gewesen.
    Geht schlecht, ich lebe ja noch, da is nix mit erwerbsunfähig.
    Dazu musste fast tot sein.

    Mal schauen, meine Amtstante hat ja vorgefragt,was ich mir an Berufen vorstellen könnte....

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Glückwunsch zur Anuskarte.

    Berufsunfähig? Dann werden sie dich in einen anderen Berufszweig pressen.

    Erwerbsunfähig wäre besser gewesen.
    Erwerbsunfähig wirste nur noch,wenn du den Kopf unterm Arm spazieren trägst und sogar dann kanns dir noch passieren das es heisst,dann könntest ja stattdessen auch zeitungen tragen

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von Guy de Lusignan Beitrag anzeigen
    Sehr schön, das freut doch.

    Besuch beim ARGE-Arzt erledigt.
    Bin ab jetzt Berufsunfähig.
    in paar tagen Termin bei Amtstante,um mal zu gucken ,was nun passiert.
    Glückwunsch zur Anuskarte.

    Berufsunfähig? Dann werden sie dich in einen anderen Berufszweig pressen.

    Erwerbsunfähig wäre besser gewesen.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Sehr schön, das freut doch.

    Besuch beim ARGE-Arzt erledigt.
    Bin ab jetzt Berufsunfähig.
    in paar tagen Termin bei Amtstante,um mal zu gucken ,was nun passiert.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Miete einbehalten? Dann ist derjenige die Wohnung aber schnell los. Das sieht sich doch kein Vermieter an. Ergo: Noch mehr Obdachlose.

    Was die unter schlechten Benehmen verstehen, würde mich auch mal interessieren.

    Quelle: Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal)

    Hammer ist ja auch das hier:

    Code:
    17. Hausarrest für alle: entgegen der bisherigen Regelung dürfen Schulkinder ab dem 15. Lj. und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht mehr entsprechend der Ferien- oder tariflichen Urlaubsregelung ortsabwesend sein, sondern „ohne wichtigen Grund“ wie alle anderen maximal drei Wochen (7 IVa).
    Jetzt biste also auch schon als Aufstocker und Kind/Jugendlicher angearscht.

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  • Königin der Nacht
    antwortet
    @Betany: Hast du eine Quelle für diese neuen Regeln?

    Die werden auch immer dreister. Anstatt das es besser wird wird es schlimmer. Vielleicht sollten wir auch mal demonstrieren oder so.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Na Holla die Waldfee
    Nein die kann uns auch nicht mehr helfen, wo hast denn die Zitate her ?

    Aha, Kürzung von mehr als 100 %. Soll man dann noch drauf zahlen?!
    Ich denk mal eher das die 100% auf die Regelleistung gehen und man zusätzlich Miete etc pp einbehalten können.

    Haben die alle diese Wahrsagerkugeln, dass sie es erwarten können?
    Sicher haben sie, wenn die mal defekt sind legen die dir halt die Karten.
    Mich würd nur mal intressieren was die unter schlechten Benehmen verstehen.

    Die bauen scheiße und wer muss es ausbaden? Der Arbeitslose!
    War doch schon immer so.

    52 Euro monatlich soll man sich also zurücklegen? Heißt es dann nicht, dass man wieder zu viel Vermögen hat, wenn sich da mal was gebildet hat?

    Wie wollen die das kontrollieren?
    Ok man hat nicht genug Geld soll aber noch 52 EUR sparen (was irgendwann eh zu Kürzungen führen wird da man irgendwann die Vermögensfreigrenze erreicht hat) und wenn man die 52 EUR lieber Essen kauft dann werden die gleich einbehalten ? Nicht schlecht.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Na Holla die Waldfee

    1. Sanktionen: Kürzungen unter das Existenzminimum werden erleichtert. Eine vorherige Androhung ist nicht mehr erforderlich. Verstöße gegen per Verwaltungsakt auferlegte Pflichten können nun sanktioniert werden. Auch schlechtes Verhalten ist sanktionierbar. Sanktionen müssen nicht mehr umgehend verhängt werden, sondern in einem Zeitraum von bis zu Monaten nach Verstoß (§ 31 I 1). Kürzungen von mehr als 100 % sind möglich, auch in Zusammenhang mit Darlehenstilgungen.
    Aha, Kürzung von mehr als 100 %. Soll man dann noch drauf zahlen?!


    3. vorläufige Zahlungseinstellung: bei Vermutung von zu erwartendem anrechenbaren Einkommen kann die Leistung sofort gekürzt/ eingestellt werden (§ 39 II Z. 4).
    Haben die alle diese Wahrsagerkugeln, dass sie es erwarten können?

    4. Überzahlungen der Vergangenheit können sofort mit 10 bis 30 % des Regelbedarfs einbehalten werden. Bislang musste das erst nach Beendigung der Hilfebedürftigkeit erstattet werden, wenn kein schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten vorlag. Dadurch kann eine erhebliche Bedarfsunterdeckung entstehen (§ 43 I).
    Die bauen scheiße und wer muss es ausbaden? Der Arbeitslose!

    5. Pflicht zur Rücklagenbildung: ALG II und Sozialgeld enthalten einen Anteil für Anschaffungen (Hausrat, Waschmaschine, Herd ...) iHv derzeit 52 Euro (Single). Wird das nicht für solche Fälle zurückgelegt, kann das einbehalten werden (§ 20 I 4 iVm § 24 II).
    52 Euro monatlich soll man sich also zurücklegen? Heißt es dann nicht, dass man wieder zu viel Vermögen hat, wenn sich da mal was gebildet hat?

    Wie wollen die das kontrollieren?
    Zuletzt geändert von Bethany Rhade; 29.03.2011, 12:24. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Ach je, ne Freundin von mir hat das auch durch wegen einer Umschulung. Was ist? Umschulung wurde jetzt verweigert - nach über 1 Jahr - weil kein Geld da und sie soll einen 1 Euro Job machen.

    Hat eigentlich schon wer von euch wegen der 5 Euro Erhöhung einen Bescheid?
    Wird bi mir auch so laufen, da wette ich. nach nun fast 4 jahren is ja wohl erwisen, das ich keinen job mhr bkomme, für den ich gegeinet bin.
    aber ich wette H4 is billiger in deren kurzstreckenlogik.


    nö, hab ich nicht, mal gucken, was der nächste so sagt(muss den folgantrag noch abgeben)


    edit:
    termin erledigt, blöderweise war keine der ärzteakten da, war ja nur paar wochen zeit die anzufordern. ergo musste ich alles aus dem gedächtnis erzählen, als wenn ich mir die genaue diagnose des arztes merke, wieviel prozent meine augen noch haben etc.
    und nun warten aufs "gutachten".....
    Zuletzt geändert von [OTG]Guy de Lusignan; 24.03.2011, 23:10.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Ach je, ne Freundin von mir hat das auch durch wegen einer Umschulung. Was ist? Umschulung wurde jetzt verweigert - nach über 1 Jahr - weil kein Geld da und sie soll einen 1 Euro Job machen.

    Hat eigentlich schon wer von euch wegen der 5 Euro Erhöhung einen Bescheid?

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    So, termin vom amtsarzt is da. am 23.03.
    immerhin gabs den breifn icht nachträglich zum termin^^.
    Bin malgespannt, was die mir da fürn vogel vorsetzen.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Naja, die Jungs auf Maltam achen sich ja ein gesetz zu Nutze, das Bürger/gefährdete gruppen, vor Glücksspielsucht schützen soll.
    Soweit ja ok... aber wie legt manfest, wer gefährdet ist?
    Ich fühle mich nicht gefährdet, wen ich mal unregelmäßig Lotto spiele.
    Eine Kundin meines Lottoladens, die ich sehr oft dort sehe, wenn ich mir ne Zeitung oder Freitags Perry-Rhodanhefte hole, löst jedesmal 10 volle Scheine ein(so um die 120+ Euro).
    Die ist wohl nicht gefährdert, weil sie berfustätig ist.
    Ich wette aber, die investiert einen weit höheren Anteil ihres Verdienstes(oder den ihres Mannes) als ich.

    Da steh ich mit meinen max. 10-15 Euro im Monat fürs Lotto echt im Abseits und bin schwerst gefährdet^^

    Natürlich hat man gestern in dne Nachrichten direkt eien SPielsüchtigne ausgegraben, der jetzt H4 ist und ordentlich Schulden hat.. oh diese Klischeebedienung zu Manipulation der Schafsherde^^

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Wenn du meinst, dass die persönlichen Rechte des Einzelnen in der heutigen Bundesrepublik vergleichbar sind mit denen in der DDR, dann kann ich dir nur raten, dich über die Verhältnisse in der DDR genauer zu informieren.

    Ich bin in der DDR aufgewachsen und zur Schule gegangen, keine Sorge ich habe da alles live miterlebt. Ich kann dir nur mal raten die Augen aufzumachen. Es gibt zwar minimale Unterschiede, aber an der Spitze ist alles beim alten.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Mich wundert, dass es bei der Lottosache nur um Arbeitslose geht. Das ist definitiv Diskriminierung. Es wird ja quasi so dargestellt, als wenn jetzt alle Arbeitslosen spielsüchtig sind.

    Gefährdet sind doch viele Gruppen vor Glücksspielen, dabei ist Lotto noch das kleinste Problem. Die sollen lieber was gegen die Spielhallen tun.

    Rechtsmittel und die Entscheidung wird kassiert. Sonst wird noch anderes hoffähig: Kinobesuch Verbot für Arbeitslose, Restaurant Besuch Verbot für Arbeitslose... und dann sind wir tatsächlich wieder in 1933.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Das wir hier über finanzielle und persönliche Rechte des Einzelnen reden ist dir aber shcon aufgefallen ?
    Wenn du meinst, dass die persönlichen Rechte des Einzelnen in der heutigen Bundesrepublik vergleichbar sind mit denen in der DDR, dann kann ich dir nur raten, dich über die Verhältnisse in der DDR genauer zu informieren.

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