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Die Zukunft von Hartz IV
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Ah, wenn also viele Leute dieselben beschissenen Erfahrungen machen, ist es also eine Verzerrung der Wahrheit? Welche Wahrheit soll das deiner Meinung denn sein?
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Zitat von ChronoWerx Beitrag anzeigenMan muß sich nur die entsprechenden Foren ansehen, in denen das ganze haarklein geschildert wird.
Ich behalte mir vor, Skepsis zu bewahren bei allem, was im Internet an Erfahrungsberichten kursiert, auch hier im Forum. Ich finde, das wäre grundsätzlich angebracht, wenn man hier vernünftig diskutieren will, habe aber die Hoffnung aufgegeben, dass das passieren wird.
LG
Whyme
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Höhe der Sätze nicht beanstandet.
Zitat:
.....Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311
und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen
Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden. Für
den Betrag der Regelleistung von 345 Euro kann eine evidente Unterschreitung nicht festgestellt werden,....
Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der für Kinder bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro
zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums offensichtlich
unzureichend ist.
Vielmehr wurde kritisiert, dass bei Ermittlung der Sätze unzulässig Abschläge vorgenommen wurden.
Zitat:
...Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.
Ich muß jetzt also unterstellen, dass die Bundesregierung das Versäumte nachholt und wieder zu den alten Sätzen gelangt.
Die Zukunft sieht also nicht rosig aus für die Höhe der Sätze. Wenn wir aber unterstellen, dass ursprünglich das Ziel war, Erwerbslose zu fordern und fördern, dann ist dieses kontraproduktiv. Die Unzufriedenheit steigt verständlicherweise und wirkt sich negativ auf die Motivation aus. Im Zusammenhang mit dem Verhalten der Jobcenter/Eigenbetrieb für Arbeit bei der Vermittlung dürfen wir uns dann nicht wundern über das Verhalten der Betroffenen.
Das Gegenargument, dass es nicht sein kann, dass ein Geringverdiener mit seinem Einkommen knapp über diesen Sätzen liegt geht m.E. fehl.
Hier ist dann zu kritisieren, dass es diese Beschäftigungsverhältnisse nicht rechtfertigen die Sätze anzupassen. Vielmehr muß das Gehalt aufgebessert werden. Die Frage nach dem "Wie", wer soll das bezahlen? muß doch dann betrachtet werden. An dieser Stelle ist doch auch unser Verhalten selber zu überdenken. Es geht halt nicht, dass alles immer nur billig ist. Mit unserem eigenem Konsumverhalten steuern wir diesen Prozeß. Beispielsweise für einen defekten Spülkasten erst 10 Angebote einzuholen, um dann für einen defekten Schwimmer von 20 € auf 15 € zu kommen steht dann außer Verhältnis.
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Zitat von Whyme Beitrag anzeigenUnd was hat deine Mutter vorher noch so abgelehnt?
Tut mir ja echt leid, aber aus dem, was deiner Mutter passiert ist, kann man leider keine Verallgemeinerungen ziehen.
LG
Whyme
Das war ihr erster 1€-Job.
Verallgemeinern kann man es sehr wohl, wenn das ganze systematisch gemacht wird.
Und man kann sagen was man will oder Gesetzestexte zitieren,
Fakt ist, das es genau so durchgezogen wird.
Man muß sich nur die entsprechenden Foren ansehen, in denen das ganze haarklein geschildert wird.
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Och, is ja niedlich.
Damit wären wir wohl entgültig bei der Zwangsarbeit(Zwang durch Leib und leben gefährdende Sanktionen des Lebensminimums. .also Hunger und/oder lebdemnächst auf der Strasse(weilwirdie nix mehr gebenum die Miete zu zahlen oder Essen zu kaufen, darfst auch gerne kriminell werden, dann biste im Knast und wir sind dich los.... oder NIMM DEN EUROJOB AN!).
Glücklicherweise sind noch genug Fallmanager Menschen und nicht herzlose Automaten.
Is imo eh müssig, Eurojobs... Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung (erfüllt übrigens ziemlich genau die Kriterien im Gesetz gegen Zwangsarbeit, natürlich extra für die ARGE durch nen extra Paragraphen ausgehebelt, damit man sich nichtmal im entferntesten darauf vor Gericht berufen kann, es könnte ja wieder erwarten doch beim Richter greifen, wieso viele andere Gesetze für andere Dinge auch.) fallen ja imo eh weg.
Bis ne neue Idee.. ähm alte Idee, neues Gewand, angeleiert ist.
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Das mit dem "den 3. muß man annehmen" war wohl mal. Mittlerweile darf man soweit ich weiß gar nichts mehr ablehnen. Ist wohl jetzt auch schon nen Weilchen so. Genauso wie es das nicht mehr gibt, dass man nach nem Euro-Job so und so lange keinen mehr machen "darf".
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Zitat von Whyme Beitrag anzeigenTut mir ja echt leid, aber aus dem, was deiner Mutter passiert ist, kann man leider keine Verallgemeinerungen ziehen.
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Nun ja, Euriojobs ablehnen, wen die ARGE beschlossen hat, das du jetzt einen machst, geht in der Tat nicht.
Eurojobs sind(oder besserwaren bis diesen Monat)ZWANGSmaßnahmen.
Auch wenn man diese freiwillig antreten kann. Dann kann man mehr daran mitbestimmen.
Bei der Zwangsversion.. ähm hat der "Kunde" nix zu melden.
Der ARGE-Angestellte bestimmt, was man zu machen hat und fertig.
Wenn man Glück hat, wurde vorher in die Qualifikation des "Kunden"(äh in dem Fall eher Zwangsarbeiters) geguckt.
Dann kann man ne Stelle bekommen, die einigermassen passt.
Wenn nicht, landet man halt als Altenpfleger mit Bandscheibenvorfall auf einmal bei den Grünflächenämtern und darf Steine schleppen.
Und wenn man 3mal ablehnt, weil man wegen XYZ, nicht gegeignet ist, gibts halt ne Sperre. Dem ARGE-Fallmangeri st eshalt teilweise völlig egal, ob man gegeignet ist oder nicht.
Lehnt man ab, wird Geld gesperrt, Pluspunkt für den ARGE-Fallmanager, weil er wieder einen "faulen" Arbeitslosen erwischt hat
Tritt man an, gibts auch nen Pluspunkt, weil man jemanden "vermittelt" hat.
Hat man einen der Fallmanager, die ihre Arbeit auch zum Wohl des Kunden machen wollen, passiert sowas natürlich nicht.
Es ist leider so, das es einigen Fallmanagern völlig egal ist, wen sie wohin packen. hauptsache im Eurojob und nen Pluspunkt auf dem Konto.
So kann man sich schnell ne Sperre einhandeln.
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Zitat von Whyme Beitrag anzeigen1. Egal wie oft Du das Gegenteil behauptest - es wird niemand in einen 1-Euro-Job gedrängt, nur dazu, sich vorzustellen.
LG
Whyme
Du musst präzise Gründe haben, aber auch diese werden oftmals nicht anerkannt. Wie bei meiner Freundin halt die Allergie gegen Reinigungsmittel - trotz Allergiepass!!! Wir hatten auch schon mal einen Fall, wo eine Krebskranke in einen 1 Euro Job reingedrängt wurde. Das hat sie nicht mal eine Woche durchgehalten, weil Schmerzen und so kurz nach einer Bestrahlung und chemischen Behandlung.
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Zitat von ChronoWerx Beitrag anzeigenFalsch.
Es wird unter Androhung der Leistungskürzung dazu gedrängt, den "organisierten Job" anzunehmen.
Wer das verweigert wird definitv sanktioniert.
Hab ich bei meiner Mutter selbst erlebt, die so einen Job annehmen musste,
obwohl sie die angegebene Tätigkeit nicht hätte machen dürfen.
Tut mir ja echt leid, aber aus dem, was deiner Mutter passiert ist, kann man leider keine Verallgemeinerungen ziehen.
LG
Whyme
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Zitat von Whyme Beitrag anzeigen1. Egal wie oft Du das Gegenteil behauptest - es wird niemand in einen 1-Euro-Job gedrängt, nur dazu, sich vorzustellen.
Es wird unter Androhung der Leistungskürzung dazu gedrängt, den "organisierten Job" anzunehmen.
Wer das verweigert wird definitv sanktioniert.
Hab ich bei meiner Mutter selbst erlebt, die so einen Job annehmen musste,
obwohl sie die angegebene Tätigkeit nicht hätte machen dürfen.
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Zitat von Mehani Beitrag anzeigenNatürlich erkenne ich Deine Kritik dahingehend an, dass es vielleicht nicht gerade glücklich war eine Schwangere auf diese Stelle zu vermitteln, wenn geeignetere Bewerber vorhanden waren.
Das ist aber das Problem mit ALG II, da es die Einzelschicksale nicht immer ausreichend berücksichtigt. Eine Einzelfallgerechtigkeit zu erreichen, ist aber immer schwierig mit Gesetzen, wofür wir dann die Gerichtsbarkeit haben.
Oder ist einfach einer der geshangeheiten aus eienr anderen Behörde.
oder wollte einfach ne Verbesserung seiner QUote.
oder...
oder...
oderr...
Es gibt viele Möfglichkeiten.
Wenn wir über die Zukunft von Hartz IV sprechen würde mich mal interessieren, auf welchen Grundlagen zukünftig die Berechnungen der Leistungen erfolgen sollen. Hier wird viel mit Statistiken gerechnet bsp. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts.
Inwieweit sind diese Statistiken glaubwürdig und berücksichtigen sie die regionalen Unterschiede??
Und davon wird dann der Bedarf eines H4 berechnet..abzüglich Betrag X zum Lebensminimum. So etwa.
irgendwo im Netzsteht was dazu.. habs aber so fix nit gefunden.
Obs besser wird.. wer weiß. Als Standard müsste eigentlich der Bedarf eiens Durschnittsverdieners gelten und nicht eines Geringverdieners(aber so spart man halt Geld,das man dann andernorts verpulvern kann S21z.B.).
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Zitat von cybertrek Beitrag anzeigen...Im ersten Fall hat aber IMO eine Berufung gute Chancen, da sich sicher leicht ein Richter finden wird, der Schwangerschaft nicht als Krankheit definieren wird (siehe Urteil 2)...
Nicht umsonst habe ich die Frage nach dem Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Sowohl die regulär beschäftigte Arbeitnehmerin als auch die 1-Euro Jobberin müssen bei einer Schwangerschaft im Falle einer Gefahr/Risiko das Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen, wofür es ja auch geschaffen wurde.
Allein vor diesem Hintergrund bestand erstmal keine Veranlassung seitens der zuständigen Stelle die Vermitlung nicht vorzunehmen. Die Betroffene hatte also durchaus die Möglichkeit einer etwaigen Gefahr zu begegnen, soweit diese vorhanden war. Letztlich war also die Sanktion wohl darauf zurückzuführen, dass sich die Betroffene lediglich ohne ausreichende Entschuldigung nicht vorgestellt hat.
Natürlich erkenne ich Deine Kritik dahingehend an, dass es vielleicht nicht gerade glücklich war eine Schwangere auf diese Stelle zu vermitteln, wenn geeignetere Bewerber vorhanden waren.
Das ist aber das Problem mit ALG II, da es die Einzelschicksale nicht immer ausreichend berücksichtigt. Eine Einzelfallgerechtigkeit zu erreichen, ist aber immer schwierig mit Gesetzen, wofür wir dann die Gerichtsbarkeit haben.
Wenn wir über die Zukunft von Hartz IV sprechen würde mich mal interessieren, auf welchen Grundlagen zukünftig die Berechnungen der Leistungen erfolgen sollen. Hier wird viel mit Statistiken gerechnet bsp. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts.
Inwieweit sind diese Statistiken glaubwürdig und berücksichtigen sie die regionalen Unterschiede??
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDas gilt bei regulär Beschäftigten mit richtigem Arbeitsvertrag, die während des Vertragsverhältnisses schwanger werden.
Aber eine Schwangere, die in solch eine Maßnahme vom Jobcenter gedrängt wird mit Leistungsentzug-Drohung, die ist keine reguläre Angestellte mit Arbeitsvertrag.Das SG hat die Beigeladene mit Urteil vom 22. Februar 2006 verurteilt, der Klägerin ab dem 28. Juli 2003 (über den 27. August 2003 hinaus) Krankengeld in gesetzlicher Höhe zu bewilligen. Zur Begründung hat das SG ausgeführt: Eine Anspruch auf Unterhaltsgeld bestehe für die Zeit nach Abbruch der Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr. Die Klägerin habe für die Dauer des Beschäftigungsverbots auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, weil es an der Arbeitsfähigkeit und damit der Vermittelbarkeit fehle. Die Klägerin habe aber Anspruch auf Krankengeld.
L 2 AL 41/06 · LSG SAN · Urteil vom 23.06.2009 ·
Für arbeitslose schwangere Frauen, für die, beispielsweise aufgrund einer Risikoschwangerschaft, ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, ist die Arbeitsagentur als "Ersatzarbeitgeber" zuständig und nach dem Mutterschutzgesetz verantwortlich. Deswegen darf die Schwangere nicht auf Krankengeld der Krankenversicherung verwiesen und vom weiteren Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschossen werden.
Schwangere Arbeitslose mit Beschäftigungsverbot: Bundesagentur für Arbeit muss zahlen | Sozialrecht
Hier sind sich die LSG uneinig. Im ersten Fall hat aber IMO eine Berufung gute Chancen, da sich sicher leicht ein Richter finden wird, der Schwangerschaft nicht als Krankheit definieren wird (siehe Urteil 2). Vor allem wenn es einfach nur ein übermäßig großer Bauch und entsprechende physische Belatungen sind die eine Arbeitsleistung unmöglich machen. Die genannten Urteile sind auch Individualurteile und nicht zwingend auf jeden Fall umzulegen.
Und was die verbotenen Tätigkeiten während einer Schwangerschaft betrifft, das habe ich denke ich zur Genüge ausgeführt. Auch wenn du es zu ignorieren scheinst.
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDas gilt bei regulär Beschäftigten mit richtigem Arbeitsvertrag, die während des Vertragsverhältnisses schwanger werden.
Aber eine Schwangere, die in solch eine Maßnahme vom Jobcenter gedrängt wird mit Leistungsentzug-Drohung, die ist keine reguläre Angestellte mit Arbeitsvertrag.
2. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Schwangeren.
LG
Whyme
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Das gilt bei regulär Beschäftigten mit richtigem Arbeitsvertrag, die während des Vertragsverhältnisses schwanger werden.
Aber eine Schwangere, die in solch eine Maßnahme vom Jobcenter gedrängt wird mit Leistungsentzug-Drohung, die ist keine reguläre Angestellte mit Arbeitsvertrag.
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