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  • TimeGypsy
    antwortet
    Ich finde das mit den anonymisierten Arbeitgebern auf den Seiten der Jobbörse in letzter Zeit recht merkwürdig. Ich habe letztens mal wieder 2 davon gefunden:

    Nr. 1 suchte wen in meiner (Klein-)Stadt für eine Jugendherberge, Arbeitgeber wie gesagt anonymisiert - öhm... wir haben nur EINE Jugendherberge. Wer könnte da wohl der Arbeitgeber sein? *grübel*

    Nr. 2: Restaurant "Sowieso" sucht jemanden, Inhaber sowieso. Arbeitgeber anonymisiert - Wieso bitte, wenn anonym, schreibt man Namen des Restaurants + Arbeitgeber dann in den Text?

    Oder verstehe ich das Wort "anonym" irgendwie falsch?

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Na ja, da ich ja laut PAV 200 h im Monat arbeiten soll, dazu jeden 2. Samstag ohne einen anderen Tag frei (was beides gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt) und eine Schufa Auskunft hinschicken soll, wüsste ich gerne vorher, mit wem ich es da zu tun habe. (Und nein, um eine Firma, wo mit Geld hantiert wird, handelt es sich nicht.)

    Wozu zur Hölle brauchen die eine Schufa Auskunft, wenn ich irgendwelche Daten eintippen soll?

    Und wieso müssen Belege und Daten innerhalb von 24 h im Kasten sein laut Priv Arbeitsvermittler? Und dafür sogar uU Doppelschichten geschoben werden?

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  • cybertrek
    antwortet
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass einige Firmen wirklich nicht wollen, dass ihr Name genannt wird. Zum Beispiel weil man die Personalsuche aus personalinternen Gründen möglichst "geheim" halten will. (Deswegen schalten ja auch viele Firmen keine eigenen Inserate und gehen den Weg über einen Vermittler.) Oft geht es aber auch von der Vermittlerfirma aus, die verhindern will, dass sich der Bewerber direkt dort bewirbt.

    In den meisten Fällen sollte dann aber der Name gesagt werden wenn echtes Interesse gezeigt wird und man als Kandidat im engeren Kreis ist. Muss auch, schließlich wird man ja dort als Kandidat auch vorstellig werden müssen. In der Regel wird man als Bewerber auf jeden Fall über die Branche informiert in der die Firma tätig ist.

    Aber ja, natürlich kann auch wirklich was faul sein und der Name wird verschwiegen weil man nicht will, dass sich der Bewerber großartig informiert.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Wenn man dir den Namen nicht sagen will, ist bereits was faul.
    Das soll verhindern, das du dich über deinen zukünftigen "Arbeitgeber" informierst.
    Weil eigentlich sollte man schon wissen, wo/bei wem man arbeiten wird/soll/könnte/würde/wasauch immer.
    Wenn so Auskünfte verweigert werden, ist aus meiner Sicht was stinkend faul!

    Mehr muss ich dazu ja nicht sagen oder?

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Ich wüsste gerne von euch mal Rat:

    Sieht das hier seriös aus? qipu - Alle Shops
    Ist das sowas wie Payback? Hab von der Firma noch nie was gehört. Ich meine jetzt nicht wegen Zahlungen, sondern als Arbeitgeber.

    Muss ein privater Arbeitsvermittler bei Anfrage bekanntgeben, an wen er einen eigentlich vermitteln will? Mir geht es hierbei um ein Unternehmen, bei dem ich laut Beschreibung davon ausgehe, dass sie dort gegen mindestens 2 §§ des Arbeitszeitgesetzes verstoßen. Der Arbeitsvermittler will partout nicht den Namen der Firma herausrücken, was mich sehr misstrauisch macht. Bei den anderen zwei privaten AV, bei denen ich es schon versucht habe, haben immer sofort gesagt, wenn man Interesse zeigte, zu welcher Firma sie vermitteln. Der hier hat sich rausgeredet, dass es ja dann wohl nicht über den AV laufen würde und die Firma angeblich nicht wollte, dass man vorher ihren Namen erfährt.
    Es geht um die Agentur für Wirtschaft.

    Ist die together group eine seriösere Zeitarbeitsfirma?
    Zuletzt geändert von Bethany Rhade; 08.02.2011, 00:53.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
    @Guy de Lusignan: wird dir auch vorgeschrieben, wo du dich bewerben sollst? Also z.B. nur näherer Umkreis?

    Ich kenne da nämlich auch wen, der fürs Jugendamt viele Bewerbungen schreiben mußte/muß, und da es in seiner Ecke gar nicht so viele Adressen gab, hat er sich auch in anderen Regionen beworben. Er hatte dann sogar ne Zusage - durfte die Stelle aber nicht antreten, weil das Jugendamt der Ansicht war, das wäre zu weit weg.
    Nö, das ist dem egal. Der Jugendamtmitarbeiter weiß genau, wie gering meine Chancen sind.
    Dasmit den Bewerbungen um die Ecke, hat den Grund, das man nicht zu weit vom Kind weg wohn/weg zieht. Ich wohne von meinem Sohn rund 400km weit weg. Also kann man hier schlecht "Nähe zum Kind" anführen.
    Ichweißauch nicht, obdas Jugendamt einem sowas überhaupt vorschreiben darf.
    Und selbst wenn, bekäme der Mitarbeiter ne passende Antwort. Meinen Arbeitsplatz, suche ich mir imemr noch selber aus(wenn ich denn man ne positive Antwort auf die Bewerbungen bekäme). In Deutschland herrschr immer noch friee WahldesWohnortes udn des Arbeitsplatzes(wenn man nicht gerade ARGE-Kunde ist und selbst da ,gilt das mit der Einschränkung nur für die Stadt!)

    Bundessozialgerichtshof
    Aktenzeichen B 4 AS 60/09 R

    Das BSG gab damit einem 56-Jährigen Recht, der aus dem bayerischen Erlangen nach Berlin gezogen war und in der Hauptstadt monatlich höhere Mietkosten in Höhe von 107 Euro geltend gemacht hatte. Der Mann hatte Anfang 2008 in Berlin eine Unterkunft für 300 Euro gefunden - nachdem er in Erlangen nur rund 193 Euro gezahlt hatte. Das zuständige Jobcenter in Berlin wollte aber nur die bisherigen Kosten übernehmen, weil der Umzug weder zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt noch aus sozialen Gründen erforderlich gewesen sei. Konkrete Gründe für den Umzug, beispielsweise ein vorliegendes Jobangebot, gab es nicht.

    Das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf wollte die vollen Unterkunftskosten nicht übernehmen und argumentierte, der Hartz-IV-Empfänger habe ohne Grund mit seinem Umzug höhere Unterkunftskosten verursacht. Er hätte sich eine Wohnung suchen können, die genauso billig wie in Bayern sei. Dies widerspreche den in der Verfassung geschützten Grundsatz der Freizügigkeit, so die Kasseler Richter.Urteil: ALG-II-Empfänger dürfen Wohnort frei wählen | tagesschau.de

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Ich brauch mich gar nicht zu bewerben zB.
    Durch das schwebende Klageverfahren muß ich mich nicht bewerben, aber meine Anträge und alles andre wird auch nicht bearbeitet. Find ich auch nicht in Ordnung sowas.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
    @Guy de Lusignan: wird dir auch vorgeschrieben, wo du dich bewerben sollst? Also z.B. nur näherer Umkreis?

    Ich kenne da nämlich auch wen, der fürs Jugendamt viele Bewerbungen schreiben mußte/muß, und da es in seiner Ecke gar nicht so viele Adressen gab, hat er sich auch in anderen Regionen beworben. Er hatte dann sogar ne Zusage - durfte die Stelle aber nicht antreten, weil das Jugendamt der Ansicht war, das wäre zu weit weg.
    Na das ist ja auch geil. Behördenunsinn at its best. Kenn ich doch: 3jährige Arbeitsstelle nicht gut genug für mich, daher den Wisch verweigert und dann bei knapp 1jähriger Arbeitsstelle plötzlich ganz leise und nichts mehr.

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  • TimeGypsy
    antwortet
    @Guy de Lusignan: wird dir auch vorgeschrieben, wo du dich bewerben sollst? Also z.B. nur näherer Umkreis?

    Ich kenne da nämlich auch wen, der fürs Jugendamt viele Bewerbungen schreiben mußte/muß, und da es in seiner Ecke gar nicht so viele Adressen gab, hat er sich auch in anderen Regionen beworben. Er hatte dann sogar ne Zusage - durfte die Stelle aber nicht antreten, weil das Jugendamt der Ansicht war, das wäre zu weit weg.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Ich werde da morgen mal anrufen und nachfragen.

    Auf jeden kommt es mir nach Durchlesung des Arbeitszeitgesetzes alles sehr unkosher vor.

    40 h/Woche, also zwischen 160 und 176 h monatlich okay, aber 50 h die Woche?

    Das hatte ich vor 10 Jahren mal und da war ich nervlich fertig und das war nicht mal akkord, so wie es jetzt wohl scheint.



    Edit: das ist ne Arbeitsvermittlung, wer letztendlich der Arbeitgeber ist, keine Ahnung.
    Zuletzt geändert von Bethany Rhade; 03.02.2011, 18:13.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt.
    Die Typen sindfür Überwachung und Einhaltung der arbeitsrechtlichen Regelungen zuständig.
    Die wissen das auf jeden Fall.
    Evtl. bekommt wer dann Besuch^^


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Guy de Lusignan schrieb nach 8 Minuten und 1 Sekunde:

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Also es kommt drauf an. Wenn es z.b. in Freizeiteinrichtungen für Kinder ist, finde ich es okay. Da stellen sie eh keinen ein und Geld haben sie auch nicht.
    Exakt, bei sowas, ehrenamtlichem etc., sind die völlig in Ordnung.
    Zuletzt geändert von [OTG]Guy de Lusignan; 03.02.2011, 17:08. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Also es kommt drauf an. Wenn es z.b. in Freizeiteinrichtungen für Kinder ist, finde ich es okay. Da stellen sie eh keinen ein und Geld haben sie auch nicht.

    Ich frag mich gerade, wenn es ja so viele geile Jobs geben soll, wieso drehen einem die SB dann sowas wie private Arbeitsvermittlung und Zeitarbeitsfirma an?


    So, habe mal die Firma wegen der Datenerfassung angerufen. Also das sind tatsächlich 200 h/Monat, die zu arbeiten sind und dann auch schon mal Samstags ohne Tag extra frei und es werden auch schon mal Doppelschichten geschoben (Schichten zusammengelegt). Das dürfte gegen diverse Arbeitsschutzgesetze verstoßen, oder nicht?

    Hab das hier gefunden:

    Die Arbeitszeit - Nachtarbeit, Höchstgrenzen und Pausen

    Also von Ausgleich hat er nichts gesagt.

    Höchstens 48 h/Woche, das wären bei ca. 4 Wochen dann ja nur 184 Stunden höchstens und nicht ständig 200 h.

    Maximal 10 h/täglich, aber nur in Ausnahmefällen. Das wäre aber hier auch nicht so, da es jeden Monat 200 h sind. Und wenn Schichten zusammengelegt werden, dann sind das ja weit über 10 h täglich.

    Kennt sich wer da aus?
    Zuletzt geändert von Bethany Rhade; 03.02.2011, 16:10.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Die EUrojobs sind ein Thema für sich.
    Integrationsmaßnahme: nutzlos
    Jobfördernd: nein(eher Stellenkiller)
    Zwangsmaßnahme: kontraproduktiv
    Freiwllig: sehr nützlich(hilft durchaus dem Selbstwertgefühl)

    Ich habe sowas freiwillig in einem Sportverein gemacht(der Verein konnte sich seit Jahren keinen Platzwart leisten). Als meine damalige Fallmanagerin darüber sprach, da man das auchals Zwangsmaßnahme machen könnte(nachdem ich den Eurojob von mir aus beantragt hatte), meinte ich zu ihr, das sie das gerne hätte versuchen können. Was diese natürlich nicht probiert hatte, weil sie mich zu diesem Zeitpunkt bereits als recht, nun sagen wir mal, selbstbewussten kunden, kennengelernt hatte. zumal, meine Fallmanagerin hielt von der Zwangsvariante auch nichts. Sowas fördert nur Ablehnung und Wiederstand.

    Diese Eurojobssidn leider, in schöner Kooperation seitens der Firmen, die diese verwalten, der ARGE allgemein und im Ruhrgebit als BEISPIEL, der Grünflächenämter, zu Jobvernichtern verkommen. Als Beispiel, Friedhofsgärtner, gelernt, wird entlassen udn Eurojobebr übernehmen den Job.Teilweise arbeiten ganze Firmen nur noch mit Eurojobbern und betreiben(äh betrieben) so Preis/Lohndumping.

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  • TheDoc
    antwortet
    Zitat von Guy de Lusignan Beitrag anzeigen
    Wenn man natürlich so wie ich, direkt so Zeug abblockt mit den Worten: Danke, ich habe kein interesse daran, meine Arbeitskraft ausbeuten zu lassen, kommt da auch keiner mehr drauf zurück.
    Ich habe einfach klar gemacht, das ich NICHT die Buckelei in meinem Job für weniger Geld machen werde, als ein regulär Angestellter. gegen diese Behandlung als, aus meiner Sicht, Lohnsklave, wehre ich mich vehement und erfolgreich.
    Gleiche Arbeit = gleiches Gehalt!(wer auf dem Privatsektor im Gartenbau arbeitet, dürfte diese Einstellung verstehen können)
    Finde ich auch.Ich lehne auch 1,50 Jobs ab.Das ist sklaverei.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Ach Gott, Jugendamt. Da haste recht, gegen die sind die Arge Leute Lämmer.
    Sag ichja^^ auch wenn mein "Jugendamtvermittler" durchaus sozial ist(dürfte daran liegen,. das er die Mutter von meinem Sohn etwa so sehr leiden kann wie die Pest).


    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Bürokauffrau, Rechtsanwaltsfachangestellt, Buchhalterin... das sind alles völlig verschiedene Berufe mit völlig verschiedenen Anforderungen.
    Hat doch immerhin alles mit nem Bürostuhl und nem PC zu tun.
    Das meinte ich mit mal "arbeitsmarktfremd"(irgendwann zig Seiten weiter vorne)
    Bei den Terminen, wollte ich nicht ins Detail gehen.
    Meine Fallmanagerin hält mich für einen angenehmen Kunden... soll ich mich jetzt geschmeichelt fühlen?
    Vermutlich, weil ich immer sachlich bleibe und mich bemühe, auch ihre Seite zu verstehen. Die Frau ist leider Gottes, völlig fertig durch überlastung und redt geren etwas wirr.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Warum soll man für Datenerfassung eine Schufa Auskunft abgeben? Kann mir das mal wer sagen? Und wenn es angeblich nur 40 h/Woche ist, wieso steht bei monatlicher Arbeitszeit 200 h? Und wenn da steht, 2x Samstag pro Monat, aber nicht, dass man einen anderen Tag frei machen kann, ist das überhaupt erlaubt? Ich hatte sowas schon mal mit Datenerfassung und wieso stehen solche unseriösen Sachen in der Arge Datenbank?
    Hm... weill..um es krass auszudrücken, eien Art äh inoffizielles Franchise zwischen ARGE und so Firmen besteht. Teilweise gucken die Administratoren der Jobbörse garnicht, was da kommt.

    Dasist wie bei SCHLECKER^^ Teilzeitflitsche aber Vollzeitarbeit zum Teilzeitlohn(Überstunden natürlich nicht bezahlt).

    Wenn man natürlich so wie ich, direkt so Zeug abblockt mit den Worten: Danke, ich habe kein interesse daran, meine Arbeitskraft ausbeuten zu lassen, kommt da auch keiner mehr drauf zurück.
    Ich habe einfach klar gemacht, das ich NICHT die Buckelei in meinem Job für weniger Geld machen werde, als ein regulär Angestellter. gegen diese Behandlung als, aus meiner Sicht, Lohnsklave, wehre ich mich vehement und erfolgreich.
    Gleiche Arbeit = gleiches Gehalt!(wer auf dem Privatsektor im Gartenbau arbeitet, dürfte diese Einstellung verstehen können)

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