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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Ach Gott, jetzt mach dir diese Diskussion nicht auch noch zu eigen. Herrje, nur weil du über jede Form von undifferenzierter Meinungsbildung erhaben bist, muss das nicht auch auf jeden anderen übertragen werden.
    LoL. Also selbst beschwerst du dich auch bei jeder Gelegenheit, dass man im Ausland in Deutschland angeblich lauter Nazis sieht, also Deutschland absolut undifferenziert und stereotyp wahrnimmt, aber selbst bemühst du dich auch keinen Strich darum, ein anderes Verhalten an den Tag zu legen.

    Na ja, lassen wir's gut sein. War auch nichts anderes zu erwaten.

    Was den vorliegenden Fall angeht, so denke ich, dass das alles in wenigen Wochen vom Tisch und vergessen sein wird. Das ist doch alles nur kleinlicher Hickhack.

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  • Seether
    antwortet
    Das Gerichtsurteil muss im rechten Licht gesehen werden; das BVerfG hat sich bei seinem Urteil schlichtweg um die Frage etwaiger vorangegangener Strafbarkeit (durch Anstiftung) drücken wollen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen - dann wären sie nämlich in beider Richtung der Buhmann gewesen.
    Das Problematische ist, dass es in Deutschland kein automatisches Erhebungsverbot gibt, und dies ausdrücklich vom Einzelfalle abhängt (aka der Schwere des Vorangegangenen Ermittlungsfehlers, sog. Begriff des erweiterten Beweisverwertungsverbots).
    Selbst wenn man also attestiert hätte, der Informant sei angestiftet worden, hätte auch das nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot geführt, weil dann eben noch die Frage der Rechtswidrigkeit der Erhebung im Raum stand (und diese muss in der Abwägung zwischen Verletztem Rechsgut, Art der Rechtsgutverletzung, Informationsgewinn und in Rede stehender Straftat getroffen werden. Ein einleuchtendes Beispiel hierfür: Bei einem Geständnis durch Folter besteht ein immer Verwertungsverbot, beim Anstifter eines Diebstahls wird lediglich über ein Erhebungsverbot, nicht aber ein Verwertungsverbot diskutiert.) Langer Rede, kurzer Sinn: Das BVerfG hat in Ansehung von Verwertungs- und Erhebungsverbot gerade in Anbetracht der enormen Perspektiven für den Staat m.E.n. durchblicken lassen, dass kein generelles Erhebungsverbot besteht, denn sonst, vor allem, wenn man sich den üblichen Tenor anschaut, hätten sie zu diesem naheliegenden Fall sehr wohl etwas gesagt, denn es bot sich die Gelegenheit (bedenke Möglichkeit des obiter dictum). Soviel also mal zur Faktenlage.

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  • Chloe
    antwortet
    Das BVerfG hat überhaupt nicht darüber entschieden, ob der Ankauf der Daten strafbar ist. Diese Frage wurde sogar ausdrücklich ausgenommen, und die Urteilsbegründung enthält einen Passus, nach dem das BVerfG davon ausgeht, dass sich der Informant selbst an die Fahnder gewandt hat, und nicht diese einen Datenklau beauftragt haben. Es ging rein um die Frage, ob die Daten verwendet werden dürfen.

    Nachzulesen hier: Das Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2101/09 , #49 und 59.

    Eine aktive Auftragsvergabe zum Datenklau, wie sie die Schweizer Justiz nun den Fahndern vorwirft, ist etwas völlig anderes. Nur wird schwerlich aufzuklären sein, wie es gelaufen ist, da es direkte Kontakte nicht gab und der Mittelsmann nicht mehr unter den Lebenden weilt.

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  • HMS Fearless
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    @Fearless: Du brauchst auch mit mir nicht zu disktuieren. Der Schweizer Staat deckt Straftaten nach seinem eigenem UND ausländischen Recht; Der Ankauf von Daten zur Steuerermittlung durch deutsche Beamte ist nur nach schweizerischem Recht strafbar; nach Deutschem nicht (vom Bundesverfassungsgericht bestätigt). Deutsche Behörden ermitteln faktisch nicht gegen schweizer Banker, weil das schweizer Bananenbankgeheimnis jedes Rechtssucheerhilfen sinnlos macht. Machs dir einfach klar.

    Kleine Belehrung zu den Fakten:
    Die Bundesanwaltschaft ermittelt nicht wegen dem Ankauf von Steuerdaten.
    Sondern wegen Anstiftung zur Wirtschaftsspionage. Und das ist auch in Deutschland eine Straftat.

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  • Chloe
    antwortet
    Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
    Welche Scheinheiligkeit?
    Es sind deutsche Linksparteien, welche die Ermittlungen der Bundesstaatsanwaltschaft gegen drei Steuerbeamte als politische Manöver hinzustellen versuchen und daraus politisches Kapital schlagen.
    Es ist Wahlkampf, und zwar in NRW, dort wo die Beamten beschäftigt sind. Das Gezetere ist von beiden Seiten scheinheilig, denn im Moment ist NRW zwar SPD-regiert, aber als die Sache mit der CD eingefädelt wurde, war NRW CDU-regiert. Selbst als die CD gekauft wurde, was mW im Februar 2010 war, war NRW immer noch CDU-regiert. Insofern sind jegliche Anstalten irgendwelcher Konservativer, jetzt Hannelore Kraft oder ihren Finanzminister wegen dieser Sache irgendwie an den Karren zu fahren, noch weitaus scheinheiliger, als das, was deutsche Linksparteien von sich geben.

    Man fasst sich ja an den Kopf, was man in den Leserkommentaren gewisser Publikationen so alles liest. Selbst wenn man das Vorgehen der Beamten kritisiert, dann hat die amtierende NRW-Regierung derzeit die Konsequenzen für Entscheidungen zu tragen, die von der konservativen Vorgängerregierung getroffen worden sind, und die Übrigens auch mit der ebenfalls konservativen Bundesregierung abgesprochen gewesen sind.

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  • Seether
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Dass du ein falsches/verzerrtes Bild von diesem "Selbstverständnis" hast, ist natürlich zu 100% ausgeschlossen.
    Ach Gott, jetzt mach dir diese Diskussion nicht auch noch zu eigen. Herrje, nur weil du über jede Form von undifferenzierter Meinungsbildung erhaben bist, muss das nicht auch auf jeden anderen übertragen werden. "Sowas" sehen wir nämlich jeden Tag auch in der Schule, im Beruf und dem alltäglichen Gang zur Supermarktkasse. Ende. Und jetzt grab hier wieder das Kriegsbeile in.

    @Fearless: Du brauchst auch mit mir nicht zu disktuieren. Der Schweizer Staat deckt Straftaten nach seinem eigenem UND ausländischen Recht; Der Ankauf von Daten zur Steuerermittlung durch deutsche Beamte ist nur nach schweizerischem Recht strafbar; nach Deutschem nicht (vom Bundesverfassungsgericht bestätigt). Deutsche Behörden ermitteln faktisch nicht gegen schweizer Banker, weil das schweizer Bananenbankgeheimnis jedes Rechtssucheerhilfen sinnlos macht. Machs dir einfach klar.

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  • HMS Fearless
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Ja, muss.
    ok, wenn für dich Nazivergleiche ein Muss sind, vielleicht kann ich später ja einen hineinquetschen.
    Ich tu alles um dir zu gefallen.


    "Die Schweizer" sonnen sich schon viel zu lange in ihrer gestörten Einstellung zum größeren seiner deutschsprachigen Nachbarn.
    Das klingt etwas allgemeiner als nur auf Steuerrecht bezogen.
    Könntest du erläutern was du meinst?


    Und spar dir im Übrigen die Scheinheiligkeit. Die Schweizer Banken begehen seit Jahrzehnten Rechtsbruch nach eigenem und ausländischen Recht und werden dabei von der politischen Kaste gedeckt. Akzeptier halt einfach diesen Umstand und relativier ihn nicht.
    Welche Scheinheiligkeit?
    Es sind deutsche Linksparteien, welche die Ermittlungen der Bundesstaatsanwaltschaft gegen drei Steuerbeamte als politische Manöver hinzustellen versuchen und daraus politisches Kapital schlagen.

    Ich habe die Praxis Aussländern mittels Bankgeheimnis ein Werkzeug zur Steuerhinterziehung zu geben nie gutgeheissen oder verteidigt.
    Ich verteidige lediglich das momentane Vorgehen meiner Regierung, welches ich, nach den eher dürftigen Informationen, welche es aus der Presse gibt, für pragmatisch halte.


    Greift dich niemand persönlich an, sondern nur die Banker und das politische Selbstverständnis des Landes, in dem du scheinbar lebst.
    Scheinbar?

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Greift dich niemand persönlich an, sondern nur die Banker und das politische Selbstverständnis des Landes, in dem du scheinbar lebst.
    Dass du ein falsches/verzerrtes Bild von diesem "Selbstverständnis" hast, ist natürlich zu 100% ausgeschlossen.

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  • Seether
    antwortet
    Ja, muss. "Die Schweizer" sonnen sich schon viel zu lange in ihrer gestörten Einstellung zum größeren seiner deutschsprachigen Nachbarn.
    Und spar dir im Übrigen die Scheinheiligkeit. Die Schweizer Banken begehen seit Jahrzehnten Rechtsbruch nach eigenem und ausländischen Recht und werden dabei von der politischen Kaste gedeckt. Akzeptier halt einfach diesen Umstand und relativier ihn nicht. Greift dich niemand persönlich an, sondern nur die Banker und das politische Selbstverständnis des Landes, in dem du scheinbar lebst.

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  • HMS Fearless
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Eigentlich sollte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die halbe schweizer Bankenriege Haftbefehl wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung beantragen; vice versa zum momentanen Vorgehen der Schweiz.
    Wenn die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Indizien hat, dass schweizer Banker innerhalb ihrer jurisdiktion gegen deutsche Gesetze verstossen haben, soll sie ermitteln. Unabhängig vom politischen Geschehen.


    Ooooh, was würden wir wieder als imperialistische Nazideutsche verschriehen.
    Muss sowas sein?

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  • Chloe
    antwortet
    Sowas ist doch schonmal passiert. Credit Suisse und andere Banken haben sich schon einmal aus einem solchen Prozess, oder im Vorfeld, um ihn zu verhindern, herausgekauft.

    Wenn die Fahnder natürlich nicht nur CDs mit gestohlenen Daten angekauft, sondern aktiv den Diebstahl in Auftrag gegeben hätten, wäre die Sache schon ziemlich haarig. Nur hat sich der einzige, der das mit Sicherheit sagen konnte, vor eineinhalb Jahren im Gefängnis erhängt.

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  • Seether
    antwortet
    Eigentlich sollte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die halbe schweizer Bankenriege Haftbefehl wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung beantragen; vice versa zum momentanen Vorgehen der Schweiz. Ooooh, was würden wir wieder als imperialistische Nazideutsche verschriehen.

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  • Chloe
    antwortet
    Credit Suisse hat angeblich ihren Beratern wieder Deutschland-Reisen verboten.

    „BöZ“: Credit Suisse verbietet Beratern Deutschland-Reisen - Wirtschaftsticker - FOCUS Online - Nachrichten

    Schweizer Banker zittern - Schweiz: Standard - bazonline.ch

    Es bestehe Sorge, dass sie der deutschen Justiz in die Hände fallen, heißt es.

    Ich sehe da in der nächsten Zeit kein Abkommen in Aussicht.

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  • HMS Fearless
    antwortet
    Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
    Besonders im Hinblick auf Griechenland finde ich die Situation untragbar. Da werden Milliarden unversteuert gebunkert und von Schweizer Banken wird dieses asoziale Gesindel gedeckt, während der Staat vor der Pleite steht. Und die haben nicht nochmal ein paar Jahre Zeit, bis sich die Schweiz bequemt, mal die Gesetze zu ändern.

    Oh, Gesetzesänderungen werden kommen, verlass dich drauf.
    Aber glaubst du dass das ändern der Gesetzte im Hinblick auf bereits exisiterende schwarze Konten viel nützt?
    Diejenigen, die diese Konten haben, rennen einfach zu einer Bank auf den Caimans oder so. Klar, ich habe nix dagegen die Typen loszuwerden. Aber einen grösseren materiellen Nutzen wirst du nicht finden.
    Wenn du wirklich Geld sehen willst, musst du den Steuerflüchtlingen die Möglichkeit geben ihre Konten zu legalisieren.

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  • Chloe
    antwortet
    Besonders im Hinblick auf Griechenland finde ich die Situation untragbar. Da werden Milliarden unversteuert gebunkert und von Schweizer Banken wird dieses asoziale Gesindel gedeckt, während der Staat vor der Pleite steht. Und die haben nicht nochmal ein paar Jahre Zeit, bis sich die Schweiz bequemt, mal die Gesetze zu ändern.

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