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KT & Friends - Plagiatsvorwürfe bei Doktorarbeiten

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  • Mondkalb
    antwortet
    Irgendwie passend, dass er auch in dem neuen n-tv-Trailer ("Bei uns werden mehr Märchen erzählt als in jedem Kinderfilm") gewürdigt wird:
    N-TV Märchen Werbung - ntv - "Bei uns werden mehr Märchen erzählt als in jedem Kinderfilm" - YouTube

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  • Thomas W. Riker
    antwortet
    Gerade das Nutzen der Texte des diplomatischen Dienstes ohne Zitat kann ich mir nur als absichtlich vorstellen.
    Bei dem umfangreichen Anhang ist klar, dass KTzG prinzipiell in der Lage wäre richtig zu zitieren.
    Aber die letzte Aussage im Zitat in Hades' Beitrag bedeutet, dass er wegen Überforderung und verlorenem Überblick nicht konsequent wissenschaftlich arbeiten kann.
    Wenn ich mir das eingestehen müsste, wäre mir das peinlicher, als erwischt zu werden.(Und ja: ich musste mir meine intellektuellen Grenzen eingestehen, aber ich lebe damit. Siehe meine Profilseite im SFF.) Dies ist wohl auch der Grund, warum der Herr Ex-Minister nur das 1. Staatsexamen hat, weil er wohl erkennen musste, dass er das 2. nicht packt. Über Vitamin B hat er dann aber einen Doktorvater gefunden.

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  • Hades
    antwortet
    Boar bei den Verlautbarung könnte man ja schon wieder

    Zitat von Theodor zu Guttenberg
    Das ist der Vorwurf, der mich am meisten trifft. Wenn ich die Absicht gehabt hätte zu täuschen, dann hätte ich mich niemals so plump und dumm angestellt, wie es an einigen Stellen dieser Arbeit der Fall ist (...) Wer die ersten Zeilen seiner Einleitung komplett aus einem Zeitungsartikel abschreibt, dann aber gleichzeitig so doof ist, die Autorin dieses Textes im Literaturverzeichnis zu benennen, der handelt nicht absichtlich, sondern aus Überforderung und weil er den Überblick verloren hat.
    Ahja, zum Absichtlichen Betrügen wäre es zu plump und zu Dumm, aber natürlich nicht für handwerkliche Fehler. Hat der so wenig Selbsteinsicht, dass ihm das außer ein paar verstrahlte Ego-Fans kein Mensch abkauft? 90%, selbst wenn man glauben würde dass das versehentlich nicht gekennzeichnet oder sonst was aus, das ist doch keine Handwerklich Solide Arbeit.

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  • 3of5
    antwortet
    Ob er am Ende doch in die deutsche Politik zurückkehrt?

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
    Also zumindest das das Gleiche angestrebt wird wie hier. Selbe Sachlage und der Betroffene war unbekannter als Guttenberg und da wurde das Verfahren mit öffentlichen Interesse begründet und der Schaden den der verursacht hat dürfte weitaus geringer sein als bei Guttenberg.

    Hier passt irgendwo was nicht.
    Dass die bayerische Justiz den mit Samthandschuhen anfasst, will ich gar nicht ausschließen. Man muss aber trotzdem die Details dann schon etwas genauer kennen, um das beurteilen zu können. Zwei Sätze eines wikipedia Artikels reichen da sicherlich nicht aus. Es kommt bei der Justiz eben immer auch auf den Einzelfall drauf an, wobei hier sicherlich auch eine Rolle spielt, dass der eine zurückgetreten ist, während der andere an seinem Amt klebte. Nun gut, Guttenberg klebte auch ein bisschen am Amt, gab aber dann trotzdem halt auf.
    Zuletzt geändert von endar; 23.11.2011, 21:52.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von Lord Yu Beitrag anzeigen
    Und was wurde dort angestrebt? Er musste 9000€ Starfe zahlen mehr nicht. Da waren es bei Guttenberg mehr.

    Der Unterschied ist der,das Guttenberg nicht rechtskräftig verurteilt wurde,sondern das Verfahren gegen Auflagen (gemeinnützige Spende) eingestellt wurde,während derjenige im verlinkten fall "verurteilt/bestraft" wurde.
    Das ist ein gewaltiger Unterschied,weil der letztere Aktenkundlich "vorbestraft" ist,Guttenberg aber nicht..eine Vorstrafe steht dein ganzes leben lang im Führungszeugniss und kann deine Be/Verurteilung später wesentlich beeinflussen,wenn du (warum auch immer) nochmal vor Gericht angeklagt wirst..

    ich hab zb.nen Kumpel der vor jahren mal wegen Ladendiebstahls verurteilt wurde und die Strafe mit gemeinnütziger Arbeit abgegolten hat..vor kurzem Stand er wegen eines "Verkehrsdeliktes" wieder vorm Richter und der Staatsanwalt hat die "olle Jugendsünde" als aller erstes aus der Akte zitiert..
    eine "Verurteilung" wird man sein ganzes Leben lang nicht mehr los und so gesehn hat sich Gutti da "elegant" aus der Affäre gezogen..
    das "ärgerliche " daran ist,das er das auch gegen eine Auflage von 200.000 oder notfalls auch 2.000.000 geschafft hätte..Geld ist hierbei wohl doch "maßgeblich"

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  • Thomas W. Riker
    antwortet
    Herr Kasper hat wahrscheinlich den Fehler gemacht, zu lange an seinem Amt zu "kleben". Wäre er, wie zu Guttenberg, vor oder wenigstens während der Untersuchung zurückgetreten, wäre er u. U. mit deutlich unter 90 Tagessätzen davongekommen,weil nach dem Rücktritt wohl kein öffentliches Interesse mehr vorgelegen hätte und der Amtsverlust berücksichtigt worden wäre. Zudem war ein Verfahren wegen Plagiaten in Fachzeitschriften anhängig, in dem er zu dem noch 10.000€ zahlen musste. Man könnte ihn daher als Wiederholungstäter ansehen.
    Ich denke, er war von seinem Anwalt schlecht beraten worden.

    Die 20.000€ schmerzen KTzG sicher weniger als der Amtsverlust und die "Ächtung" in der Familie. Ich spekuliere auch, dass ohne Amtsverzicht und die verspäteten (aber immerhin stattgefundenen) Gesten um die "Rückgabe" des Dr.-Titels es in einer Hauptverhandlung in Richtung der 90 Tagessätze (also wohl ein 6stelliger €-Betrag) gegangen wäre.

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  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von Lord Yu Beitrag anzeigen
    Und was wurde dort angestrebt? Er musste 9000€ Starfe zahlen mehr nicht. Da waren es bei Guttenberg mehr.
    Da gabs ein Verfahren und der Mann ist vorbestraft im Gegensatz zu Guttenberg der einfach nur bezahlen brauchte. Guttenberg hat keine Strafe bezahlt, er hat nur die Auflage zu zahlen damit es nicht doch noch zum Verfahren kommt. Guttenberg ist NICHT bestraft worden im juristischen Sinne im Gegensatz zum von mir verlinkten Fall.

    Lies doch einfach mal was dort steht und vergleiche mit dem was hier passiert ist.

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  • Lord Yu
    antwortet
    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
    Also zumindest das das Gleiche angestrebt wird wie hier. Selbe Sachlage und der Betroffene war unbekannter als Guttenberg und da wurde das Verfahren mit öffentlichen Interesse begründet und der Schaden den der verursacht hat dürfte weitaus geringer sein als bei Guttenberg.

    Hier passt irgendwo was nicht.
    Und was wurde dort angestrebt? Er musste 9000€ Starfe zahlen mehr nicht. Da waren es bei Guttenberg mehr.

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  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Das war doch zu erwarten und wird sicherlich auch in anderen vergleichbaren Fällen so gehandhabt. Was wollt ihr denn? Dass jeder Plagiateur ins Gefängnis gesteckt wird? Das kann es ja nun auch nicht sein.
    Also zumindest das das Gleiche angestrebt wird wie hier. Selbe Sachlage und der Betroffene war unbekannter als Guttenberg und da wurde das Verfahren mit öffentlichen Interesse begründet und der Schaden den der verursacht hat dürfte weitaus geringer sein als bei Guttenberg.

    Hier passt irgendwo was nicht.

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  • endar
    antwortet
    Nein, Verfahrenseinstellung bedeutet keinen Freispruch, erst nicht, wenn man 20.000 € Zahlungsauflage bekommt. Der § 153 StPO wird eingesetzt, wenn der der Staat nur geringes Interesse an einer Strafverfolgung hat, weil kein großer Schaden entstanden ist. Das liegt hier vor.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Elin Beitrag anzeigen
    Da zeigt sich mal wieder wie wahr doch die alte Ferengi Weisheit ist: Gerechtigkeit geht an den meistbietenden.
    Über 20000€ lacht der sich doch tot.
    Scheinbar steht man wirklich über dem Gesetz wenn man reich ist solange man es nicht übertreibt.
    Die 20000 EUR stören mich weniger als viel mehr die Tatsache dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich denke mal wenn am Ende seine Schuld zweifelsfrei bewiesen worden wäre, hätte er es auch erheblich schwerer wieder in der deutschen Politik Fuß zu fassen.

    Denn "Verfahren eingestellt" heißt ja letzten Endes nichts anderes als Freispruch, oder? Ich wende mich mit der Frage mal an die Juristen hier im Forum :-)

    Hab hier noch einen interessanten Kommentar gelesen wieso die CSU seine Rückkehr besser nicht unterstützen sollte:
    Guttenberg vor Comeback?: Die CSU sollte Nein sagen - n-tv.de

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Auch wenn es zu erwarten war: Dann kann der Personenkult ja nun endlich weitergehen. Ich freue mich schon richtig auf die Kommentare in den konservativen Zeitungen.

    Hoffentlich kommt er zu der Erkenntnis, dass Amiland viel schöner ist als D-Land und er seine Karriere lieber dort fortsetzen möchte. Aber allein der Wunsch ist Vater des Gedanken.

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  • endar
    antwortet
    Das war doch zu erwarten und wird sicherlich auch in anderen vergleichbaren Fällen so gehandhabt. Was wollt ihr denn? Dass jeder Plagiateur ins Gefängnis gesteckt wird? Das kann es ja nun auch nicht sein. Die Staatsanwaltschaft hat auch nicht die Aufgabe, aus moralischen Gründen ein Hauptverfahren zu beantragen. Sie muss den tatsächlich entstandenen Schaden zum Maßstab ihrer Entscheidung machen. Und wenn der nicht groß genug ist, eine HV zu rechtfertigen (und das ist er sicherlich nicht), gibt es auch keine Verhandlung.

    Das die Zahlung an die Krebshilfe steuerlich absetzbar ist, wage ich sehr stark zu bezweifeln. Das ist nämlich keine Spende im eigentlichen Sinne, sondern die Erfüllung einer Auflage. Spendenquittungen wird es da nicht geben.

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  • Eye-Q
    antwortet
    Ist doch ne feine Sache. Kann er sich auch noch rühmen 20000€ für woltätige Zwecke gespendet zu haben. 3 Fliegen mit einer Klappe:
    1. Einstellung
    2. Spende
    3. die steuerlich absetzbar ist (in AUT zumindest)

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