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  • Rarehero
    antwortet
    Zitat von Kid Beitrag anzeigen
    Das Kostenargument wird i.d.R. von Todesstrafengegnern in die Diskussion eingebracht, also... ich hab das Kostenargument jedenfalls nur aufgegriffen.
    Äh, häh? Ich sehe hier vor allem immer wieder die Aussagen, dass die Todesstrafe vermeintlich günstiger sein soll, weil die Getöteten anschließend zwangsläufig weg sind - worauf dann einige mit fundierteren Informationen dar legen, dass das so wahrscheinlich nicht stimmt. Du bist vielleicht an der falschen Stelle in die Diskussion eingestiegen. Hier sagt sicherlich niemand, die Todesstrafe sei abzulehnen, weil sie teurer sei. Es geht darum zu zeigen, dass die Todesstrafe eben nicht die günstigere Lösung ist, wie einige Befürworter glauben.

    Genau das ist der Sinn von Strafe. Aber ok...
    Dann bist du wohl auch der Meinung, dass Gäfken keine Entschädigung zusteht, weil sein Verbrechen so bestialisch gewesen ist?

    Dann muss dem so sein, weil ein Systemfehler aufgedeckt wurde.
    Gleichbehandlung ist unrealistisch?
    Eine Staffelung findet nicht ohne Grund statt. Wie soll dass denn funktionieren, wenn alles vor dem BGH mit dem größtmöglichen Aufwand verhandelt wird? Ok, deiner Meinung nach soll eine Staffelung wahrscheinlich erst unterhalb eines Kapitalverbrechens statt finden. Das finde ich widerum ungeheuerlich, denn eine Strafsache, die einen Todesstrafe nach sich zöge, ist sehr wohl etwas anderes als eine Strafsache, die "nur" eine Freiheitsstrafe nach sich zöge.

    Nur kommt es mir bei eurer Argumentation oft so vor, als ob der Fakt, dass der Täter (auch letztinstanzlich) verurteilt wurde, überhaupt nicht berücksichtigt wird.
    Inwiefern?

    Und bei solch ungeheuerlichen Taten, bei denen die Todesstrafe in Betracht gezogen wird, wird wahrscheinlich auch bei einer Alternativbestrafung jedes Rechtsmittel ausgereizt werden.
    Vermutlich, aber sie unten, in einem solchen Fälle wären die zur Verfügung stehen Rechtsmittel und der Aufwand der Verhandlung ganz andere (womit ich nicht sagen will, dass das in Ordnung ist!).

    Nochmal: Das ist eine Konvention und kein unumstößliches Gesetz. Wenn es nach mir ginge könnte auch der Lebenslange bis zum BGH.
    Das sind organisatorische Folgerungen und hat nichts mit der Frage zu tun, ob Todesstrafen an sich als Strafmaß akzeptabel sind.
    Aber es sagt uns etwas über die Aussichten, eine Verhandlung einer Todesstrafe könne so günstig sein wie die Verhandlung einer lebenslangen Haftstrafe. Entweder gestattet man in beiden Fällen alle Rechtsmittel und maximale Bemühungen, oder es findet eine Staffelung statt, bei der im Falle einer zur verhandelnden Todesstrafe mehr Rechtsmittel zur Verfügung stehen müssen als bei einer zu verhandelnden lebenslangen Haft. Auf keinen Fall könnte man eine Todesstrafe so "unzureichend" verhandeln wie eine lebenslange Haftstrafe. Die Verhandlung einer Todesstrafe wird also in keinem Fall so günstig wie die Verhandlung einer lebenslangen Haftstrafe sein, voraus gesetzt man will einem potentiellen Todeskandidaten so viel Rechtsstaatlichkeit wie möglich und wie ihm zusteht zukommen lassen.

    Ja, in Kriegen sterben wahrscheinlich mehr Unschuldige als es durch Justizirrtümer je geschehen könnte.
    Und im Straßenverkehr sterben noch mehr Unschuldige. Willst du damit sagen, dass es in Ordnung bzw. verschmerzbar ist, wenn der Staat "im Namen des Volkes" Unschuldige hinrichtet, weil es auch im Krieg oder im Straßenverkehr unschuldige Opfer gibt?

    @Oliver_Hansen
    Wenn du das diskutieren willst, mach einen Thread auf. Ich wollte nur ein Beispiel für etwas ganz anderes bringen.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Die breite Öffentlichkeit will noch ganz andere Dinge, die dich wahrscheinlich erschrecken würden und die teils schreckliche Konsequenzen hätten, würde man tun, was die breite Masse will oder vielmehr leichtfertig, teils ohne wirkliches Verständnis für das Thema, daher sagt. "Tötet die Kindermörder" oder "Schmeißt die straffällig gewordenen Einwohner mit Migrationshintergund wieder raus!" ist leicht daher gesagt und klingt gut und richtig - welche Konsequenzen dies aber nach sich zieht, dass sehen die wenigsten.
    Das zweite hätte für die übergroße Mehrheit der Menschen gar keine Konsequenzen. Übrigens fordert kaum einer, etwa einen ausländischen Dieb sofort auszuweisen. Einen gewohnheitsmäßigen Schläger dagegen schon. Warum behalten? Gewohnheitsmäßige Schläger auszuweisen bringt außer für sie selbst allen nur Vorteile, sie behalten beinhaltet dagegen, dass sie es wieder und wieder tun.

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  • Normandy
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Was ich hier vermisse in all den Argumentationen ist irgendwo die "Natur" bzw.Biologie ..es wird immer gerne über Moral,Recht und Gesetz geredet..nur wo bleibt dabei dr "Zwang" duch die Natur,die ein "Herdentier" wie den Menschen dazu zwingt seine "Herde/Horde" und seine nachkommen quasie "zwangsweise" zu schützen??
    Wo bleibt die Argumenation,das es dem Menschen quasie "genetisch" einprogramiert ist,seine "Horde und seine nachkommen" zu schützen und zwar "koste es was es wolle"??
    Die Natur gibt uns doch schon selber gewisse Maßnahmen zum "Selbstschutz" vor,warum versucht man dagegen zu handeln??

    Du darfst gerne wieder in die Höhle ziehen. Eine unserer Errungenschaften ist gerade der Verstand, die Fähigkeit über etwas logisch nach zu denken und nicht einfach aus Instinkt drauf zu hauen.
    Zumal, wie schon fast unendlich oft erklärt, man die Allgemeinheit auch schützen kann ohne jemanden umzubringen.

    Mit der Argumentation muss ich mich vor allen Menschen fürchten die die Todestrafe befürworten und so argumentieren., denn sie können dann ihre Triebe anscheinend nicht dem Verstand unterordnen. Gleichzeitig werden Triebtäter aber vollkommen abgelehnt und als Monster und Bestien betitelt, fragt sich nur wer dann die Bestie ist.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Was ich hier vermisse in all den Argumentationen ist irgendwo die "Natur" bzw.Biologie ..es wird immer gerne über Moral,Recht und Gesetz geredet..nur wo bleibt dabei dr "Zwang" duch die Natur,die ein "Herdentier" wie den Menschen dazu zwingt seine "Herde/Horde" und seine nachkommen quasie "zwangsweise" zu schützen??
    Wo bleibt die Argumenation,das es dem Menschen quasie "genetisch" einprogramiert ist,seine "Horde und seine nachkommen" zu schützen und zwar "koste es was es wolle"??
    Die Natur gibt uns doch schon selber gewisse Maßnahmen zum "Selbstschutz" vor,warum versucht man dagegen zu handeln??

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  • Kid
    antwortet
    Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
    Das ist nicht meine Forderung. Ich sage nur, dass es darauf hinaus laufen wird, sobald Kosten ein Faktor werden.

    Und sprich nicht von Bigotterie, während wir hier Menschenleben mit Kosten und Effizienz aufwiegen.
    Das Kostenargument wird i.d.R. von Todesstrafengegnern in die Diskussion eingebracht, also... ich hab das Kostenargument jedenfalls nur aufgegriffen.

    Ich so etwas sicher nicht gesagt. Für mich sollte es in der Gesellschaft auch gar nicht darum gehen, welche Strafe für einen Täter gerade noch angemessen ist. Auf diese Weise schafft man keine Gerechtigkeit. Falls du mir noch vorwerfen willst, ich würde Kinderschänder o.Ä. auf freien Fuß setzen, weil Strafen ja doch nichts bringen: Nein, das habe ich damit nicht gemeint.
    Genau das ist der Sinn von Strafe. Aber ok...

    Du verstehst mich falsch. Ginge es nach mir, müsste immer das Maximale unternommen werden, um ein gerechtes Urteil zu fällen - was du ja wohl auch forderst. In dem Falle wird aber die Verhandlung einer Todesstrafe nicht so günstig wie die Verhandlung einer lebenslangen Haftstrafe, stattdessen wird jede andere Verhandlung eines Kapitalverbrechens so kostenintensiv wie die Verhandlung einer Todesstrafe.
    Dann muss dem so sein, weil ein Systemfehler aufgedeckt wurde.

    Die Vorstellung, man könne eine Todesstrafe so "kostengünstig" wie ein normales Kapitalverbrechen verhandeln, ist genauso unrealistisch wie die Vorstellung, man könne Justizirrtümer vermeiden, in dem man nur jene hinrichtet, die ganz wirklich und eindeutig schuldig sind.
    Gleichbehandlung ist unrealistisch?

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass bei Kapitalverbrechen sowieso alles getan wird, was nötig ist. Ich hatte ein optimistisches Bild von unserer Justiz. Wenn dem nicht so ist, ist Schuld und Recht schlicht monetär verhandelbar geworden.

    Irgendwie schließen sich die beiden Aussagen aus, oder nicht? Darf nun jeder Revision einlegen? Oder nur jene, die die für unschuldig befunden wurden, während für schuldig Befundene dieses Recht verlieren? Wie dem auch sei, gerade deswegen wird die Verhandlung einer Todesstrafe so kostenintensiv sein - weil jedes Rechtsmittel und jede Revision ausgereizt wird.
    Jeder darf Revision einlegen.

    Nur kommt es mir bei eurer Argumentation oft so vor, als ob der Fakt, dass der Täter (auch letztinstanzlich) verurteilt wurde, überhaupt nicht berücksichtigt wird.

    Und bei solch ungeheuerlichen Taten, bei denen die Todesstrafe in Betracht gezogen wird, wird wahrscheinlich auch bei einer Alternativbestrafung jedes Rechtsmittel ausgereizt werden.

    Um an der Stelle noch einmal anzusetzen, um den Unterschied zwischen lebenslanger Haft und Todesstrafe zu verdeutlichen: Wenn im Falle einer lebenslangen Haft der Angeklagte bis vor das OLG ziehen darf, muss im Falle eine Todesstrafe dem Angeklagten der Gang bis vor das BGH zustehen. Das muss sich einfach aus dem Strafmaß ergeben, und eine weitere, nächst höhere Revisionsinstanz mit noch größeren Kosten verbunden, und diese Option würde wohl in jedem Fall, in dem die Todesstrafe verhandelt wird, gezogen werden.
    Nochmal: Das ist eine Konvention und kein unumstößliches Gesetz. Wenn es nach mir ginge könnte auch der Lebenslange bis zum BGH.
    Das sind organisatorische Folgerungen und hat nichts mit der Frage zu tun, ob Todesstrafen an sich als Strafmaß akzeptabel sind.

    Justizirrtümer sind doch wohl was anderes als Kriege.
    Ja, in Kriegen sterben wahrscheinlich mehr Unschuldige als es durch Justizirrtümer je geschehen könnte.

    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Das Recht ist in einer funktionierenden Demokratie nichts anderes als formalisierte, durchsetzbare Moral.
    Jedenfalls in Bezug auf diesen Moral Kodex auf gesellschaftlicher Ebene. Das Recht, das sich aus demokratischen Entscheidungen entwickelt, ist die einzige Möglichkeit diesen unterstellten Moral Kodex der Mehrheit sichtbar zu machen.

    Theoretisch ließe sich jedes einzelne Gesetz auf eine implizit dahinter stehende Moralvorstellung zurückführen.

    Natürlich setzt dies voraus, dass die Gesetze tatsächlich den Mehrheitswillen des Volks widerspiegeln, was in der Realität leider nicht perfekt funktioniert. Aber das ist ein anderes Thema.

    Alle Sätze lassen sich also auch in Hinsicht auf Moral sehen.
    Es kann natürlich ebenfalls nicht sein, dass die Mehrheit den Minderheiten durch Gesetzesbeschluss ihre Moral diktiert. Darum braucht es wiederum auch absolute Rechte, um überhaupt die Ausbildung verschiedener relativer Moralvorstellungen zu ermöglichen. Eine freie Gesellschaft ist erst nach Miteinbeziehung der Minderheiten wirklich frei. Denn ein gesellschaftlicher Wandel würde ja aus den Minderheiten kommen.
    Anderenfalls landen wir wiederum nur bei einer "Herdentier-Moral"
    Dann ist Moral also ein ungeeigneter Indikator, ob die Todesstrafe anwendbar sein soll. Somit wurde das ursprüngliche Argument, dass die Todesstrafe unmoralisch sei, nicht nur widerlegt, sondern pulverisiert.
    Kann man das so stehen lassen?

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Nein, das ist nicht ungeheuerlich, du kennst nur offenbar nicht den Gang eines Strafverfahrens. Hier hast du es am Beispiel von Hamburg, da kannst du es nachlesen, für welche Strafenhöhen welche Gerichte zuständig sind:
    Zuständigkeiten der Hamburger Gerichte:

    Der Rest habe ich jetzt auch zur Genüge heute und gestern ausgeführt.
    Das heißt, man würde einen Trade-Off eingehen, der heißt: Ich verknacke lieber 10 unschuldige, mutmaßliche "normale" Mörder auf ewig, um einen unschuldigen potentiellen Schlächter nicht töten zu müssen.

    Mit der Konsequenz, dass man den wirklichen Schlächtern ebenfalls diesen Vorteil ggü. normalen Mördern geben würde.

    Dann wäre es ja, wenn man einen Mord planen würde, sogar logischer, möglichst brutal zu sein um im Anklagefall die bestmögliche Verteidigung zu erhalten. Das ist verrückt.

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  • endar
    antwortet
    Das ist schlicht ungeheuerlich.
    Nein, das ist nicht ungeheuerlich, du kennst nur offenbar nicht den Gang eines Strafverfahrens. Hier hast du es am Beispiel von Hamburg, da kannst du es nachlesen, für welche Strafenhöhen welche Gerichte zuständig sind:
    Zuständigkeiten der Hamburger Gerichte:

    Der Rest habe ich jetzt auch zur Genüge heute und gestern ausgeführt.

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  • newman
    antwortet
    Zitat von Kid Beitrag anzeigen
    Jetzt unterscheidest du nicht zwischen Recht und Moral.
    Das Recht ist in einer funktionierenden Demokratie nichts anderes als formalisierte, durchsetzbare Moral.
    Jedenfalls in Bezug auf diesen Moral Kodex auf gesellschaftlicher Ebene. Das Recht, das sich aus demokratischen Entscheidungen entwickelt, ist die einzige Möglichkeit diesen unterstellten Moral Kodex der Mehrheit sichtbar zu machen.

    Theoretisch ließe sich jedes einzelne Gesetz auf eine implizit dahinter stehende Moralvorstellung zurückführen.

    Natürlich setzt dies voraus, dass die Gesetze tatsächlich den Mehrheitswillen des Volks widerspiegeln, was in der Realität leider nicht perfekt funktioniert. Aber das ist ein anderes Thema.


    Alle Sätze lassen sich also auch in Hinsicht auf Moral sehen.
    Es kann natürlich ebenfalls nicht sein, dass die Mehrheit den Minderheiten durch Gesetzesbeschluss ihre Moral diktiert. Darum braucht es wiederum auch absolute Rechte, um überhaupt die Ausbildung verschiedener relativer Moralvorstellungen zu ermöglichen. Eine freie Gesellschaft ist erst nach Miteinbeziehung der Minderheiten wirklich frei. Denn ein gesellschaftlicher Wandel würde ja aus den Minderheiten kommen.
    Anderenfalls landen wir wiederum nur bei einer "Herdentier-Moral"

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  • Rarehero
    antwortet
    Ein Kapitalverbrechen muss natürlich immer so verhandelt werden, dass dabei die Wahrheit rauskommt. Es kann doch nicht sein dass unterschiedliche Prozess(!)-Kosten und unterschiedliche Ergebnisse nur aufgrund der Strafhöhe entstehen.

    Das ist bigott hoch zehn.
    Das ist nicht meine Forderung. Ich sage nur, dass es darauf hinaus laufen wird, sobald Kosten ein Faktor werden.

    Und sprich nicht von Bigotterie, während wir hier Menschenleben mit Kosten und Effizienz aufwiegen.

    Vor allem, da ja sogar hier im Thread viele Todesstrafen-Gegner argumentiert haben, die lebenslange Strafe sei ja eigentlich härter.
    Ich so etwas sicher nicht gesagt. Für mich sollte es in der Gesellschaft auch gar nicht darum gehen, welche Strafe für einen Täter gerade noch angemessen ist. Auf diese Weise schafft man keine Gerechtigkeit. Falls du mir noch vorwerfen willst, ich würde Kinderschänder o.Ä. auf freien Fuß setzen, weil Strafen ja doch nichts bringen: Nein, das habe ich damit nicht gemeint.

    Ach, das heißt, bei Haft ist Recht verhandelbar?
    Du verstehst mich falsch. Ginge es nach mir, müsste immer das Maximale unternommen werden, um ein gerechtes Urteil zu fällen - was du ja wohl auch forderst. In dem Falle wird aber die Verhandlung einer Todesstrafe nicht so günstig wie die Verhandlung einer lebenslangen Haftstrafe, stattdessen wird jede andere Verhandlung eines Kapitalverbrechens so kostenintensiv wie die Verhandlung einer Todesstrafe.

    Die Vorstellung, man könne eine Todesstrafe so "kostengünstig" wie ein normales Kapitalverbrechen verhandeln, ist genauso unrealistisch wie die Vorstellung, man könne Justizirrtümer vermeiden, in dem man nur jene hinrichtet, die ganz wirklich und eindeutig schuldig sind.

    Ich verlange dass Täter bestraft werden und das Unschuldige egal bei welchem Strafmaß auch immer Rechtsmittel einlegen können.

    Nochmal: Dem Strafmaß ist bereits ein Urteil vorangegangen. D.h. jemand wurde für schuldig befunden.
    Irgendwie schließen sich die beiden Aussagen aus, oder nicht? Darf nun jeder Revision einlegen? Oder nur jene, die die für unschuldig befunden wurden, während für schuldig Befundene dieses Recht verlieren? Wie dem auch sei, gerade deswegen wird die Verhandlung einer Todesstrafe so kostenintensiv sein - weil jedes Rechtsmittel und jede Revision ausgereizt wird.

    Um an der Stelle noch einmal anzusetzen, um den Unterschied zwischen lebenslanger Haft und Todesstrafe zu verdeutlichen: Wenn im Falle einer lebenslangen Haft der Angeklagte bis vor das OLG ziehen darf, muss im Falle eine Todesstrafe dem Angeklagten der Gang bis vor das BGH zustehen. Das muss sich einfach aus dem Strafmaß ergeben, und eine weitere, nächst höhere Revisionsinstanz ist mit noch größeren Kosten verbunden, und diese Option würde wohl in jedem Fall, in dem die Todesstrafe verhandelt wird, gezogen werden.

    Diese Irrtümer gibt es auch politisch, wenn man als Soldat nach A-Stan muss und dort einen Kopfschuss abbekommt.
    Soll man deswegen Politik verbieten?
    Justizirrtümer sind doch wohl was anderes als Kriege.
    Zuletzt geändert von Rarehero; 05.08.2011, 20:27.

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  • Kid
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Doch. Ich habe das oben erläutert. Es hängt nicht mit dem Tatbestand zusammen, sondern mit der angedrohten Strafhöhe, wie das Gericht aufgebaut ist und was es kostet. Da würde auch ein Blick in die deutsche Rechtsgeschichte nützen. Kann ich nur empfehlen, wenn man das verstehen will.
    Das ist schlicht ungeheuerlich. Ich verstehe auch nicht wie man so etwas gutheißen kann.

    Das heißt schlichtweg, dass du befürwortest, dass Haftstrafen-Prozesse zeitlich und finanziell systemimmanent unterfinanziert sein dürften, während nur Todesstrafen-Prozesse auf die volle Aufdeckung des Geschehens arbeiten dürfen.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Kid Beitrag anzeigen
    Aber doch nicht, wenn wir von derselben Straftat ausgehen, einem Kapitalverbrechen.
    Doch. Ich habe das oben erläutert. Es hängt nicht mit dem Tatbestand zusammen, sondern mit der angedrohten Strafhöhe, wie das Gericht aufgebaut ist und was es kostet. Da würde auch ein Blick in die deutsche Rechtsgeschichte nützen. Kann ich nur empfehlen, wenn man das verstehen will.

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  • Kid
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Unterschiedliche Ergebnisse sollte es natürlich nicht geben. Im kontinentalen Recht ist die Art des Strafverfahrens jedoch sehr wohl von der Höhe des Strafmaßes abhängig. Das ist auch nichts neues. Jedes Strafgesetz hat einen Strafrahmen, nach dem bestimmt wird, vor welchem Gericht eine mögliche Hauptverhandlung stattfände. Der Hühnerdieb aus Gelegenheit kommt zum Amtsgericht und nicht vor die Große Strafkammer des Landgerichts. Höhere Strafandrohung, mehr Aufwand, mehr Belastung etc. Ist das so schwer nachzuvollziehen? Das war auch früher so, als die Todesstrafe noch galt (33-45 mal partitiell ausgenommen). Die letzten Todesurteile in Deutschland wurden meines Wissens nach von "richtigen" Schwurgerichten getroffen, bei denen noch Geschworene dabeiwaren. Natürlich ist das aufwändiger.
    Aber doch nicht, wenn wir von derselben Straftat ausgehen, einem Kapitalverbrechen.

    Da kann es eben nicht sein, dass bei Androhung der Todesstrafe ein Vielfaches an Ressourcen verbraucht werden, und dass man bei Haftstrafen auch mal beide Augen zudrückt und anscheinend im Schnellverfahren die Leute verknackt.

    Bei einem Mord muss die Schuld unabhängig vom Strafmaß eindeutig definiert sein. Und wenn dann bei erwiesener Schuld ein Richter die Todesstrafe verhängt, dann soll dem so sein.

    Aber davon auszugehen, dass bei Haftandrohung generell mal lascher verknackt wird... unfassbar, das ist ja für mich eine größere Gefahr für die Grundfesten unserer Gesellschaft als es die Todesstrafe jemals sein könnte.

    Wenn der Grundsatz nicht gegeben ist, wie du (und andere) das andeutest, dann ist das schlicht bigott, sorry.

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  • endar
    antwortet
    Es kann doch nicht sein dass unterschiedliche Prozess(!)-Kosten und unterschiedliche Ergebnisse nur aufgrund der Strafhöhe entstehen.
    Unterschiedliche Ergebnisse sollte es natürlich nicht geben. Im kontinentalen Recht ist die Art des Strafverfahrens jedoch sehr wohl von der Höhe des Strafmaßes abhängig. Das ist auch nichts neues. Jedes Strafgesetz hat einen Strafrahmen, nach dem bestimmt wird, vor welchem Gericht eine mögliche Hauptverhandlung stattfände. Der Hühnerdieb aus Gelegenheit kommt zum Amtsgericht und nicht vor die Große Strafkammer des Landgerichts. Höhere Strafandrohung, mehr Aufwand, mehr Belastung etc. Ist das so schwer nachzuvollziehen? Das war auch früher so, als die Todesstrafe noch galt (33-45 mal partitiell ausgenommen). Die letzten Todesurteile in Deutschland wurden meines Wissens nach von "richtigen" Schwurgerichten getroffen, bei denen noch Geschworene dabeiwaren. Natürlich ist das aufwändiger.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Mal so ne Frage zum Verständniss an die "Allgemeinheit"...
    wer hier kennt "Judge Dredd" (also nicht blos den Film mit Stalone,sondern auch das Comic bzw.die Romanvorlage) ?? und ist vor allem in der lage zu erkennen,was die "Kernaussage" hinter der Tatsache ist,das man jemanden gleichzeitig sowohl zum "Ankläger,Richter und am Ende auch zum Volsstrecker" macht..

    in einem solchen "übertriebenen" System stellt sich aber zb.die Effizienz oder "Kostenfrage" nicht mehr..
    schonmal drüber nachgedqcht??

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  • Kid
    antwortet
    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Das sehe ich anders.

    Jede Freiheit muss immer klar definierte Grenzen haben, um andere Freiheiten nicht zu überlagen. So auch die Freiheit der Mehrheitsmeinung.

    Eine moderne Demokratie ist m.E. nicht mit einer "Diktatur der Mehrheit" zu verwechseln.

    D.h. jede moderne Demokratie muss eine Mischung aus relativen und absoluten Rechten sein. Ansonsten unterdrückt die Mehrheit die Minderheiten oder die Starken die Schwachen.
    Darum bauen die meisten modernen Demokratien auch auf Verfassungen auf.
    Jetzt unterscheidest du nicht zwischen Recht und Moral.

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  • newman
    antwortet
    Zitat von Kid Beitrag anzeigen
    Du unterscheidest hier klar zwischen Volk und Regierung. Proklamationen sind immer regierungsgetrieben. Das muss mit einer Mehrheitsmeinung (leider) nur periphär zu tun haben.
    Moral für mich ist aber keine auferlegte Doktrin, sondern ein Codex auf gesellschaftlicher Ebene.
    Das sehe ich anders.

    Jede Freiheit muss immer klar definierte Grenzen haben, um andere Freiheiten nicht zu überlagen. So auch die Freiheit der Mehrheitsmeinung.

    Eine moderne Demokratie ist m.E. nicht mit einer "Diktatur der Mehrheit" zu verwechseln.

    D.h. jede moderne Demokratie muss eine Mischung aus relativen und absoluten Rechten sein. Ansonsten unterdrückt die Mehrheit die Minderheiten oder die Starken die Schwachen.
    Darum bauen die meisten modernen Demokratien auch auf Verfassungen auf.

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