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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Nein. Alles ist relativ. Absolut alles. Es ist normalerweise auch böse, jemanden zu töten. Wenn aber jemand versucht, dir das anzutun und du dich nur noch mit tödlicher Gewalt wehren kannst, dann ist es eben nicht "Böse" den Angreifer zu töten, sondern Notwehr. Ebenso bei der Folter: Normalerweise ist sie böse. Wenn aber anders ein schweres Verbrechen nicht verhinderbar ist, kann auch sie Notwehr sein.
    Das ist blanker Unsinn punkt eins ist zumindest rechtlich so(legal). Punkt zwei ist sowohl illegal als auch illegitim! Beide Handlungen sind absolut verständlich aber sie sind nicht GUT!

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  • Vanth_
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Daran zeigt sich auch die Unlogik des Arguments "Nur wenn die Schuld 100 % feststeht". Als ob ein Gericht jemanden verurteilen dürfte, wenn es sich nicht sicher ist, dass der Betreffende die Tat begangen hat. Das viele Gerichte sich bereits fälschlich sicher waren beweisen ja die Beispiele, die du und andere vorgelegt haben.
    Es ist bestimmt ein Unterschied, ob ein Urteil auf Grund von Indizien gefällt wird und sich das Gericht sicher ist, dass er schuldig ist oder das Urteil gefällt wird, weil eindeutige Beweise vorliegen.

    Bei Mord kann ein Geständnis nicht positiv gewürdigt werden. Auf Mord gibt es nur lebenslange Freiheitsstrafe und keine Milderungsmöglichkeiten. Ergo gibt es auch für ein Geständnis kein Jahr weniger Haft. Das Gericht hat sogar die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit für Gäfgen eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Der wird eher 20, vielleicht sogar 25 Jahre sitzen.
    Und das ist doch nicht gerecht. 20 bis 25 Jahre für einen solchen Menschen? Das ist doch eindeutig zu wenig. Bei solchen Verbrechen sollte lebenslang auch lebenslang bedeuten. Quält ihn bestimmt mehr, als sonstwas. Und keine Luxusartikel...kein Fernseher...nichts.

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Und der Wert eines Menschen ist nicht von seinen Taten oder seinem Charakter abhänigig jeder Mensch ist exkat ein Mensch und hat exakt eine unantastbaer Würde. Ob er nun Hitler oder Mutter Theresa heißt kein Mensch ist mehr Wert als ein Anderer!
    Das ist Ansichtssache. Ich bin bestimmt mehr wert, als ein Kindervergewaltiger oder Mörder. Gleichzeitig bin ich auch weniger wert, als Leute, die anderen Menschen mit allen Mitteln zu helfen versuchen.

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  • Rarehero
    antwortet
    Zitat von Kristian Beitrag anzeigen
    Aber dafür müsste unsere Gesellschaft zunächst etwas an der heuchlerischen Einstellung zum Tod ändern. Der Tod gehört nunmal zum Leben dazu und wir sollten diesen nicht als etwas immerböses betrachten, sondern als die Schlussphase unseres Lebens.
    Was soll das denn für ein Argument sein? Willst du einem zum Tode Verurteilten sagen, dass er es nicht so schwer nehmen soll, schließlich gehört der Tod zum Leben dazu? Oder vielleicht den Angehörigen eines Opfers? Oder den Menschen, die Krankenhäusern liegen und um ihr Leben kämpfen? Sollen diese Menschen vielleicht froh sein, dass sie sterben werden oder dass ein Angehöriger tot ist?

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Nein jemanden zu foltern ist böse! Egal wie edel die Motive sein mögen! Gut und Böse sind eben nicht relativ!
    Sie sind absolute Größen!
    Und der Wert eines Menschen ist nicht von seinen Taten oder seinem Charakter abhänigig jeder Mensch ist exkat ein Mensch und hat exakt eine unantastbaer Würde. Ob er nun Hitler oder Mutter Theresa heißt kein Mensch ist mehr Wert als ein Anderer!
    Nein. Alles ist relativ. Absolut alles. Es ist normalerweise auch böse, jemanden zu töten. Wenn aber jemand versucht, dir das anzutun und du dich nur noch mit tödlicher Gewalt wehren kannst, dann ist es eben nicht "Böse" den Angreifer zu töten, sondern Notwehr. Ebenso bei der Folter: Normalerweise ist sie böse. Wenn aber anders ein schweres Verbrechen nicht verhinderbar ist, kann auch sie Notwehr sein.

    Das hat auch nichts mit dem Wert des Menschen zu tun. Folter in solchen Fällen spricht niemandem den Wert als Person oder die personale Würde ab.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Nein, natürlich nicht. Kein normaler Mensch kann das wollen. Aber man kann sie in gewissen Fällen nachträglich und als Folge sorgsamer Überprüfung des Einzelfalles als Nothilfe einstufen.

    Es ist halt nun mal ein Unterschied, ob man jemanden foltert um ihn zu foltern und zu demütigen (die Folter also Selbstzweck ist) oder ob man jemandem Gewalt androht oder zufügt, um ihn davon abzuhalten, ein großes Unrecht zu begehen.
    Nein jemanden zu foltern ist böse! Egal wie edel die Motive sein mögen! Gut und Böse sind eben nicht relativ!
    Sie sind absolute Größen!
    Und der Wert eines Menschen ist nicht von seinen Taten oder seinem Charakter abhänigig jeder Mensch ist exkat ein Mensch und hat exakt eine unantastbaer Würde. Ob er nun Hitler oder Mutter Theresa heißt kein Mensch ist mehr Wert als ein Anderer!

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  • Kristian
    antwortet
    Naja, Pispers hat zwar schon recht, aber eine Lösung kann auch er nicht liefern. Rache und Sühne sind bzgl. des Menschen, sehr emotionale Begriffe. Wenn ich z.B. aus Rache den Mörder meines Kindes töten würde, würde dann evtl. der Sohn des Mörders meines Kindes das auch als Ausgleich sehen, oder würde der Sohn des Mörders mich ebenfalls töten wollen? Die menschliche Geschichte ist voll von Blutsfehden... da sind wir aber schon weiter.

    Dass die Todesstrafe niemanden abschreckt, sollte aber doch jeden klar sein, oder? Die Härte ist nicht so entscheidend wie die Tatsäche erwischt zu werden. Aber selbst dann gibt es immernoch Straftaten, die aus emotionalen, irrationalen Beweggründen verübt werden... Rache gehört z.B. ebenfalls dazu.

    Es gibt für mich nur einen positiven Aspekt an der Todesstrafe z.B. für Triebtäter: Man müsste sich nicht mehr mit diesen Menschen beschäftigen. Dieses ewige Rumgeeiere kostet Nerven und Geld... und davon jede Menge. 5 Jahre sollte so ein Triebtäter maximal einsitzen, um nochmals gründlich alles prüfen zu können. Nach dieser Zeit sollte dieser Mensch (ist immer noch einer) einfach beseitig werden, ohne großes Tamtam. Aber dafür müsste unsere Gesellschaft zunächst etwas an der heuchlerischen Einstellung zum Tod ändern. Der Tod gehört nunmal zum Leben dazu und wir sollten diesen nicht als etwas immerböses betrachten, sondern als die Schlussphase unseres Lebens.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Was du hier vorschlägst, ist eine reine Willkürjustiz. Der Fachausdruck heißt "arbiträre Strafen". Mörder, die nicht gestehen, sollte man als Totschläger verurteilen - falls es sich herausstellt, dass sie unschuldig sind? Ganz abgesehen davon, dass das zwei völlig unterschiedliche Sachen sind, wäre Gäfken heute sicherlich kein Mörder, sondern Tötschläger. Er hätte ja nur sein Geständnis zurücknehmen brauchen und deinem eigenen "Rat" zufolge hätte das Gericht nicht die Höchsstrafe aussprechen dürfen. Geständige, weil bereuende Mörder, werden hingerichtet, aber die dreisten Leugner belohnst du mit der Abqualifizierung der Straftat?

    Es zeigt auch, dass du null auf Beiträge eingehst. Gerade erst hat rarehero etwas sehr eindeutiges in den Raum geworfen, nämlich "Im Zweifel für den Angeklagten". Auch das mit den Kosten hast du wohl überlesen, was?
    Daran zeigt sich auch die Unlogik des Arguments "Nur wenn die Schuld 100 % feststeht". Als ob ein Gericht jemanden verurteilen dürfte, wenn es sich nicht sicher ist, dass der Betreffende die Tat begangen hat. Das viele Gerichte sich bereits fälschlich sicher waren beweisen ja die Beispiele, die du und andere vorgelegt haben.

    Für mich ist und bleibt die Todesstrafe keine akzeptable Option. Weder für Mörder noch für sonstwen. Nicht mal für Terroristen. In einen harten Knast werfen: Ja. Nie mehr rauslassen, wenn die Tat furchtbar abscheulich war? Ja. Umbringen? Nein, niemals!


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Oliver Hansen schrieb nach 2 Minuten und 4 Sekunden:

    Zitat von HerrHorst Beitrag anzeigen
    Gäffgen drohte für sein Geständnis, aber nicht die Hinrichtung. Im Gegenteil ein Geständnis wird im Urteil positiv gewürdigt. Niemand wird gestehen, wenn es ihm persönlich Nachteile bringt.
    Bei Mord kann ein Geständnis nicht positiv gewürdigt werden. Auf Mord gibt es nur lebenslange Freiheitsstrafe und keine Milderungsmöglichkeiten. Ergo gibt es auch für ein Geständnis kein Jahr weniger Haft. Das Gericht hat sogar die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit für Gäfgen eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Der wird eher 20, vielleicht sogar 25 Jahre sitzen.
    Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 04.08.2011, 20:33. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • HerrHorst
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Höö

    Warum hat dann ein Gäffgen gestanden und XY andere per Gen Test etc.überführte Mörder/Kinderschänder??
    Vielleicht weil ihnen keine andere Ausrede mehr eingefallen ist??
    letzten endes ist das doch nur ein "Ansporn" für die Ermittlungsbehörden ihre "Beweise" noch genauer,noch besser,noch akribischer und unangreifbarer zu sichern..
    Gäffgen drohte für sein Geständnis, aber nicht die Hinrichtung. Im Gegenteil ein Geständnis wird im Urteil positiv gewürdigt. Niemand wird gestehen, wenn es ihm persönlich Nachteile bringt.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Aber deswegen wollen wir doch nicht gleich das Kind mit dem Baade ausschütten und die Folter erlauben.
    Nein, natürlich nicht. Kein normaler Mensch kann das wollen. Aber man kann sie in gewissen Fällen nachträglich und als Folge sorgsamer Überprüfung des Einzelfalles als Nothilfe einstufen.

    Es ist halt nun mal ein Unterschied, ob man jemanden foltert um ihn zu foltern und zu demütigen (die Folter also Selbstzweck ist) oder ob man jemandem Gewalt androht oder zufügt, um ihn davon abzuhalten, ein großes Unrecht zu begehen.

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  • Rarehero
    antwortet
    Ist er Nicht geständig,ist die Beweisslage nicht 10000000000000% sicher,wird er halt nach grade vorherscherschender Rechtsprechung "weggeschlossen"
    Nach vorherrschender Rechtsprechung muss in diesem Falle der Freispruch gemäß "in dubio pro reo" erfolgen.

    Nochmal: Es gibt im Schuldspruch keine "Schuld mit Fragezeichen" oder "Schuld mit Ausrufezeichen". Entweder wird der Angeklagte für schuldig befunden, dann erfolgt ein Schuldspruch und gemäß eurer Forderungen eine Hinrichtung, oder der Angeklagte wird mindestens aus Zweifeln an der Schuld frei gesprochen.

    ist er geständig bzw.eindeutig überführt (zb.mit Gen test etc.) wird er umgelegt..
    1. Wenn der Täter nicht gerade einen Todeswunsch hat, wird er für seine Unschuld plädieren und bemüht sein, Zweifel an seiner Schuld zu streuen (und die Justiz durch alle Instanzen zu jagen). Im Übrigen werden Geständnisse meist nicht des Anstandes wegen abgelegt, sondern weil man sich Straferleichterung verhofft, die aber weg fällt, wenn man weiß, dass bei einem Geständnis die Todesstrafe droht - oder weil man entsprechend gefoltert wird.
    2. Auch der Gen-Test muss kein eindeutiger Beweis sein.


    ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend
    Was soll der Staatsanwalt auch sonst fordern, wenn ihm gemäß eurer Forderungen nur die Todesstrafe zur Verfügung stünde?

    es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??
    Klär mich auf, vielleicht bin ich ja wirklich unwissend. Welchen Fall gibt es in unserer Justiz, in der ohne eindeutig bewiesene Schuld ein Schuldspruch erfolgen kann, und wann hat jemals ein Richter einen Angeklagten im Rahmen der Regeln der Justiz (nicht dass mir jetzt jemand mit einem korrupten Richter kommt) für schuldig befunden, ohne von der Schuld des Angeklagten überzeugt gewesen zu sein. Mögliche Zweifel der Öffentlichkeit spielen an der Stelle keine Rolle.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Warum so kompliziert?? Ist er Nicht geständig,ist die Beweisslage nicht 10000000000000% sicher,wird er halt nach grade vorherscherschender Rechtsprechung "weggeschlossen"...so wie mans jetzt auch grade macht..ist er geständig bzw.eindeutig überführt (zb.mit Gen test etc.) wird er umgelegt..
    warum was komplizierter machen als nötig??
    Dafür haben wir halt die Gerichte..ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend..es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??
    Was du hier vorschlägst, ist eine reine Willkürjustiz. Der Fachausdruck heißt "arbiträre Strafen". Mörder, die nicht gestehen, sollte man als Totschläger verurteilen - falls es sich herausstellt, dass sie unschuldig sind? Ganz abgesehen davon, dass das zwei völlig unterschiedliche Sachen sind, wäre Gäfken heute sicherlich kein Mörder, sondern Tötschläger. Er hätte ja nur sein Geständnis zurücknehmen brauchen und deinem eigenen "Rat" zufolge hätte das Gericht nicht die Höchsstrafe aussprechen dürfen. Geständige, weil bereuende Mörder, werden hingerichtet, aber die dreisten Leugner belohnst du mit der Abqualifizierung der Straftat?

    Es zeigt auch, dass du null auf Beiträge eingehst. Gerade erst hat rarehero etwas sehr eindeutiges in den Raum geworfen, nämlich "Im Zweifel für den Angeklagten". Auch das mit den Kosten hast du wohl überlesen, was?

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von HerrHorst Beitrag anzeigen
    Wer gesteht denn bitte eine Straftat, wenn ihm dafür die Todesstrafe droht? Es wird nie eine 100% Sicherheit geben, im Justizsystem, deswegen ist es gut, wenn man die Strafe später wieder rückgängig machen kann.
    Höö

    Warum hat dann ein Gäffgen gestanden und XY andere per Gen Test etc.überführte Mörder/Kinderschänder??
    Vielleicht weil ihnen keine andere Ausrede mehr eingefallen ist??
    letzten endes ist das doch nur ein "Ansporn" für die Ermittlungsbehörden ihre "Beweise" noch genauer,noch besser,noch akribischer und unangreifbarer zu sichern..

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  • HerrHorst
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Warum so kompliziert?? Ist er Nicht geständig,ist die Beweisslage nicht 10000000000000% sicher,wird er halt nach grade vorherscherschender Rechtsprechung "weggeschlossen"...so wie mans jetzt auch grade macht..ist er geständig bzw.eindeutig überführt (zb.mit Gen test etc.) wird er umgelegt..
    warum was komplizierter machen als nötig??
    Dafür haben wir halt die Gerichte..ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend..es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??
    Wer gesteht denn bitte eine Straftat, wenn ihm dafür die Todesstrafe droht? Es wird nie eine 100% Sicherheit geben, im Justizsystem, deswegen ist es gut, wenn man die Strafe später wieder rückgängig machen kann.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
    Kommt doch mal weg von eindeutigen Fällen wie Gäfken. Was soll geschehen, wenn der Fall nicht so eindeutig ist? Wenn sich das Gericht der Schuld des Täters zwar sicher, dieser aber nicht geständig ist? Die Rechtsmittel verweigern und gleich zur Tat schreiten, damit der möglicherweise unschuldig Verurteilte gar nicht erst die Möglichkeit hat, für seine Unschuld zu kämpfen?

    Ihr macht euch etwas vor, wenn ihr eure "eindeutigen" Fälle her betet. Das kann nicht als Kriterium dienen, denn die meisten Fälle sind nicht so eindeutig, wie ihr glaubt. Wie ich schon sagte gibt es in Deutschland unzählige Fälle, in denen das Gericht zweifelsfrei und eindeutig von der Schuld des Täters überzeugt gewesen ist - anders kann auch kein Schuldspruch erfolgen - und am Ende war der Täter dann doch unschuldig.

    Das ist überhaupt der Knackpunkt: Hinter jedem Schuldspruch steht eine zweifelsfreie Überzeugung des Gerichts. Wer also sagt, dass "nur" die zweifelsfrei für schuldig befundenen Verurteilten hinzurichten sind, der muss alle Verurteilten hinrichten. Einen mit Zweifeln behafteten Schuldspruch des Gerichts, bei dem man sagen könnte "Na gut, den richten wir mal lieber nicht hin! Wer weiß, wer weiß!", den gibt es nicht.
    Warum so kompliziert?? Ist er Nicht geständig,ist die Beweisslage nicht 10000000000000% sicher,wird er halt nach grade vorherscherschender Rechtsprechung "weggeschlossen"...so wie mans jetzt auch grade macht..ist er geständig bzw.eindeutig überführt (zb.mit Gen test etc.) wird er umgelegt..
    warum was komplizierter machen als nötig??
    Dafür haben wir halt die Gerichte..ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend..es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??

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  • Rarehero
    antwortet
    Das mit der zweifelsfrei bewiesenen Schuld ist überhaupt der Knackpunkt an dem Argument von der zweifelsfrei bewiesenen Schuld: Hinter jedem Schuldspruch steht eine zweifelsfreie Überzeugung des Gerichts. Wer also sagt, dass "nur" die zweifelsfrei für schuldig befundenen Verurteilten hinzurichten sind, der muss alle Verurteilten hinrichten. Einen mit Zweifeln behafteten Schuldspruch des Gerichts, bei dem man sagen könnte "Na gut, den richten wir mal lieber nicht hin! Wer weiß, wer weiß!", den gibt es nicht. In einem solchen Falle müsste der Freispruch erfolgen.

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