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  • Uriel Ventris
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Unser System ist übrigens schon deshalb anders, weil wir in der kontinentalen und nicht der anglo-amerikanischen Rechtstradition stehen.
    Und dafür danke ich dem Imperium Romanum jeden Tag.
    Einige hier würden sich wohl eher einen Schauprozess mit möglichst vielen Geschworenen und Kameras usw. wünschen...

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
    Und der Notwehrparagraph gilt hal für alle. Gemacht ist er, um unvernünftige und unangemessene Notwehr zu verhindern, die über das Ziel hinausschießt (über die Vernuft dieses Paragraphen lässt sich jetzt streiten). Aber man sollte sich halt mit dem Gedanken anfreunden, dass Verbrecher keine rechtslosen Wilden sind.
    Falsch ,der Notwehrparagraph gilt ausrücklich NICHT gegenüber entsprechenden Staatsorganen,die für sich das recht des "unmittelbaren Zwanges" ausüben dürfen,also nicht gegen Pollizisten,Ordnungsbeamten oder auch Soldaten der Bundeswehr..
    "Angenommene Notwehr" gegen eines dieser Organe ist immer "Wiederstand gegen die Staatsgewalt" und wird entsprechend geandet..ganz so einfach ist es nicht wie mans sich gerne machen würde

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  • endar
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Wenn man das System von anfang an "anders" gestaltet als in den USA wären die dortigen "Erfahrungswerte" auch schon wieder hinfällig..
    Du wünschst dir also ein System, in dem möglichst rasch über Menschenleben entschieden wird. Wenns also nach dir ginge, wäre die Berliner Arzthelferin schon hingerichtet worden. Und was schwebt dir so vor? Ein Galgen im Hof des Amtsgerichts?

    Selbstverständlich würden Prozesse in Deutschland, wenn die Todesstrafe gelten würde, weit aufwändiger sein als jetzt schon. Etwas anderes zu behaupten zeugt nur von Unkenntnis über unsere Justiz.

    Der Jurist möchte nämlich immer, dass die Sachen gut ausgehen und dem Recht genüge getan wurde. Das sieht man auch in dem von mir verlinkten Spiegelartikel. Einem unschuldig Verurteilten kann immer noch Wiedergutmachung geleistet werden, einem Toten nicht. [Die Nürnberger Richter waren deswegen sehr unzufrieden, als sich Göring das Leben nahm, bevor man ihn aufknüpfen konnte. Das Ergebnis war zwar dasselbe, aber dem Recht wurde nicht Genüge getan. So funktioniert Justiz.]

    Unser System ist übrigens schon deshalb anders, weil wir in der kontinentalen und nicht der anglo-amerikanischen Rechtstradition stehen.

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  • Rarehero
    antwortet
    Kommt doch mal weg von eindeutigen Fällen wie Gäfken. Was soll geschehen, wenn der Fall nicht so eindeutig ist? Wenn sich das Gericht der Schuld des Täters zwar sicher, dieser aber nicht geständig ist? Die Rechtsmittel verweigern und gleich zur Tat schreiten, damit der möglicherweise unschuldig Verurteilte gar nicht erst die Möglichkeit hat, für seine Unschuld zu kämpfen?

    Ihr macht euch etwas vor, wenn ihr eure "eindeutigen" Fälle her betet. Das kann nicht als Kriterium dienen, denn die meisten Fälle sind nicht so eindeutig, wie ihr glaubt. Wie ich schon sagte gibt es in Deutschland unzählige Fälle, in denen das Gericht zweifelsfrei und eindeutig von der Schuld des Täters überzeugt gewesen ist - anders kann auch kein Schuldspruch erfolgen - und am Ende war der Täter dann doch unschuldig.

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  • Uriel Ventris
    antwortet
    Zitat von Normandy Beitrag anzeigen
    Dann hätte er deinem Beispiel nach einen Polizisen einfach umbringen müssen und dann auf Notwehr klagen müssen, weil er angeblich angegriffen wurde .
    Und der Notwehrparagraph gilt hal für alle. Gemacht ist er, um unvernünftige und unangemessene Notwehr zu verhindern, die über das Ziel hinausschießt (über die Vernuft dieses Paragraphen lässt sich jetzt streiten). Aber man sollte sich halt mit dem Gedanken anfreunden, dass Verbrecher keine rechtslosen Wilden sind.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
    Aber ich hoffe doch, dass ein Menschenleben nicht nach Geldbeträgen abgerechnet wird.
    Natürlich tut er das, sonst würde er es ja nicht so schreiben. Man sollte nicht so tun, als ob es nicht nach wie vor genügend Leute gibt, die Menschenleben als billiges Wegwerfprodukt betrachten, das man mal eben im Abfalleimer entsorgen kann.

    Was den Gäfgen-Fall anbetrifft, so sehe ich das ganz genau so wie endar.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Todesstrafen wären keineswegs billiger. Die Urteile würden durch alle Instanzen gehen, Jahre bis gar Jahrzehnte dauern und damit immense Kosten verursachen. In dieser Zeit müssten die Betroffenen speziell überwacht und untergebracht werden, weil es eine hohe Selbstmordgefahr gibt. Das würde hier kaum anders ablaufen als in den USA.
    Googletipp: Todesstrafe Kosten
    Wenn man das System von anfang an "anders" gestaltet als in den USA wären die dortigen "Erfahrungswerte" auch schon wieder hinfällig..
    durch welche Instanzen will zb. ein eindeutig überführter und auch geständiger Täter wie Markus Gäffgen denn noch gehen?? (ausser diesem seltsamen Schadensersatzprozess)??
    Da bliebe dann nur noch ein "Aussetzen" der Bestrafung weil man denjenigen ggf.noch als "lebendigen" Zeugen braucht..

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  • Normandy
    antwortet
    Zitat von Andrycha Beitrag anzeigen
    Dein Beisiel passt nicht. Es ist doch irgendwie so das jemand einer Frau die Handtasche rauben wollte dabei von ihrem Mann dabei erwischt wurde, sich danach mit ihm in einer Prügelei angelegt hat und dabei paar Zähne verlor. Anschließend aber auch noch den Ehemann der Frau wegen Körperverletzung anzeigte.
    Dann hätte er deinem Beispiel nach einen Polizisen einfach umbringen müssen und dann auf Notwehr klagen müssen, weil er angeblich angegriffen wurde .

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  • endar
    antwortet
    Todesstrafen wären keineswegs billiger. Die Urteile würden durch alle Instanzen gehen, Jahre bis gar Jahrzehnte dauern und damit immense Kosten verursachen. In dieser Zeit müssten die Betroffenen speziell überwacht und untergebracht werden, weil es eine hohe Selbstmordgefahr gibt. Das würde hier kaum anders ablaufen als in den USA. Eine einzige Vollstreckung kostet 30 Millionen Dollar.
    Googletipp: Todesstrafe Kosten

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  • Uriel Ventris
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Und es ist kostengünstiger als ihn ewig wegzusperren.
    Aber ich hoffe doch, dass ein Menschenleben nicht nach Geldbeträgen abgerechnet wird.
    Effizient ist vieles, aber die wichtigen Fragen sollte man mit Moral beantworten. Sonst kann man den Justizvollzug auch gleich gut der Privatwirtschaft übergeben.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Andrycha Beitrag anzeigen
    Dein Beisiel passt nicht. Es ist doch irgendwie so das jemand einer Frau die Handtasche rauben wollte dabei von ihrem Mann dabei erwischt wurde, sich danach mit ihm in einer Prügelei angelegt hat und dabei paar Zähne verlor. Anschließend aber auch noch den Ehemann der Frau wegen Körperverletzung anzeigte.

    Der Mann hat das Deutsche recht mit Füßen getreten, auf Menschenleben geschissen und aus Gier gehandelt. Nun aber wird dieser mit allen möglichen Mitteln geschützt weil der Arme ja sooo viel Angst hatte. er hätte sich den Konsequenzen bewusst sein sollen, er wusste ja was er da tut. Mord und Erpressung ist keine graue Zone in unseren "Rechtssystem"
    Aber deswegen wollen wir doch nicht gleich das Kind mit dem Baade ausschütten und die Folter erlauben.

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  • HerrHorst
    antwortet
    Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen

    Und Justizirrtümer gibt es in Deutschland zuhauf, darunter auch viele Fälle, in denen Menschen zu Unrecht der Vergewaltigung oder gar des Kindesmißbrauches oder -mordes bezichtigt wurden, jahrelang als Vergewaltiger oder Kinderschänder/-mörder einsaßen - und die gemäß den Forderungen der Befürworter der Todesstrafe schon lange tot sein müssten. Es ist schon schlimm genug und eigentlich nicht wieder gut zu machen, was diesen Menschen in dieser Gesellschaft und in diesem System widerfahren ist, aber was machen wir erst, wenn wir tatsächlich unschuldige Menschen hinrichten? Haben dann Henker, Richter, Staat und der wütende Mob auch ihre Menschenrechte im Namen des Volkes verwirkt?
    Im Spiegel war letztens eine Titelgeschichte über Irrtümer der deutschen Justiz. Dort wurden dafür Beispiele genannt, bei denen man sich nur die Haare raufen konnte.

    Deswegen lehne ich die Todesstrafe auch ab, weil die Gefahr einen Unschuldigen hinzurichten viel zu groß ist.

    "Monika de M. saß als Mörderin im Gefängnis, verlor Job, Wohnung, ihr altes Leben. Jetzt hat das Berliner Landgericht die vermeintliche Brandstifterin freigesprochen. Ein Justizirrtum, der das Opfer hilflos zurücklässt: "Wat soll ick dazu sagen? Ick hab ja nüscht jemacht." -http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,546413,00.html

    Mit der Todesstrafe hätte der Mob, sie vielleicht gelyncht...

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  • Andrycha
    antwortet
    Zitat von Normandy Beitrag anzeigen
    Der selben Argumentation nach kann ich sagen, dass Menschen die ausgeraubt wurden lieber Schusswaffen hätten und den Täter erschossen, dann hätten sie sich damit nicht herumschlagen müssen. Wo kommen wir denn dann hin?
    Dein Beisiel passt nicht. Es ist doch irgendwie so das jemand einer Frau die Handtasche rauben wollte dabei von ihrem Mann dabei erwischt wurde, sich danach mit ihm in einer Prügelei angelegt hat und dabei paar Zähne verlor. Anschließend aber auch noch den Ehemann der Frau wegen Körperverletzung anzeigte.

    Der Mann hat das Deutsche recht mit Füßen getreten, auf Menschenleben geschissen und aus Gier gehandelt. Nun aber wird dieser mit allen möglichen Mitteln geschützt weil der Arme ja sooo viel Angst hatte. er hätte sich den Konsequenzen bewusst sein sollen, er wusste ja was er da tut. Mord und Erpressung ist keine graue Zone in unseren "Rechtssystem"

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
    Der beliebte Einwand an der Stelle: Wir sollten in Deutschland natürlich nur die Täter hinrichten, die zweifelsfrei der Schuld überführt sind - als wären sich die amerikanischen Gerichte in ihren Urteilen nicht absolut sicher.
    Ja, aus dieser Behauptung spricht die kulturelle Arroganz der Europäer.

    Dieser Artikel hier ist nur einen Monat alt:
    Lehrer unschuldig fünf Jahre in Haft | Politik - Frankfurter Neue Presse - Frankfurt

    Justizirrtum in Berlin: 888 Tage unschuldig im Knast - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

    Weitere Fälle bitte selbst googlen...

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  • Rarehero
    antwortet
    davon gleich "Jeden" umzulgen habe zumindest ich nicht geredet,sondern davon ganz bestimmte "besonders grauenhafte" Verbrechen bzw.die Täter entsprechend zu entsorgen ,wenn es klar ist das man sie eben weder resozialisieren noch sonstwie "bekehren" kann..
    Das sind aber nicht, zwei, drei Fälle in fünf Jahren sondern Dutzende oder Hunderte Fälle in einem Jahr.

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