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  • Vanth_
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Ok das hast du dann einfach nicht verstanden:Weder böse Taten noch böse Entscheidungen verändern was ein Mensch wert ist! Sowohl Taten als auch Entscheidungen können rein gut oder rein böse sein. Menschen haben immer Gut und Böse in sich Wie sind ambivalent.
    Aber zurück zum Wert kann sich ein z.B. ein Rettungssanitäter oder ein Unfallchirurg pro gerettetten Menschen einen aussuchen den er ermordet?
    Dann wäre er ja an Taten gemessen auf null. Bzw. wenn er immer einen Gerettetten im Plus ist wäre er ein guter Mensch!
    Und du willst es nicht verstehen. Kann das sein? Ich helfe auch im Tierheim aus und helfe älteren Damen über die Straßen, aber deswegen bin ich bestimmt kein guter Mensch. Ein Mord überwiegt doch bei weitem die guten Taten.



    Aber das Prizip bleibt das gleiche man sagt dieses Leben ist aus bestimmten Gründen unwert löschen wir es aus! Und mit Verlaub wenn ich das höre schwinge ich eben meine Moralkeule!
    Ich schwinge gleich meine Rechtschreibkeule.
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Das kommt daher, dass ich soviel zu einer Zeit gearbeitet habe, als es noch keinen BGH gab. Da vergisst man das mal. Es landet auch nicht immer beim höchsten, sondern beim übernächsten. Das OLG ist Berufungsinstanz. Da landen die Sachen vom Amtsgericht.
    Bist du alt. Wieso landet das immer erst beim übernächsten Gericht? Gibt es da einen Sinn?

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Das einzige "Argument", dass du bislang geliefert hast, war, dass Folter immer und überall und ungeachtet der Motivation böse sei. Mehr nicht. Du gehst nicht im geringsten auf das Gegenargument ein, dass Folter manchmal eben notwendige Nothilfe und damit sehr wohl gerechtfertigt und sogar gut sein kann.
    Du hast mein Argument verstanden! Ich versteh deines nicht. So ist das eben. Ein mal so mal so wir müssen da eben sehen was grad schöner ist kann ich hier eben nicht teilen. Ich bin, wie bereits erwähnt der Ansicht dass die Entscheidung Gäffgen zu bedrohen (zu Foltern) böse war, es zu tun war es ebenso. Die Entscheidung ist nachvollziehbar! Vielleicht hätte ich auch so gehandelt (ich hoffe nicht). Über die Motivation der Beamten wissen wir gar nichts! Haben sie gefoltert um ein Kind zu retten oder haben sie gefoltert um einen Scheck vom Vater des Kindes zu bekommen? Ich weiß das nicht! Ich weiß nur ich habe noch nie gehört, dass der Entführer eines Kindes dessen Vater kein Millionär war in Deutschland gefoltert wurde!
    In meinem Modell (Folter ist immer böse) macht die Motivation keinen Unterschied eben, weil wir sie nicht kennen.
    Gesetzt den Falles die Motivation war einen Scheck zu bekommen, denkst du dann die Folterung war GUT?


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Tibo schrieb nach 2 Minuten und 59 Sekunden:

    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Vor allem: Wenn es um Menschenleben geht, wirst du mit Moral nie weit kommen. Oder würdest du lieber moralisch sterben als den Angreifer unmoralisch auszuschalten?
    Wenn ich die Entscheidung treffen kann ohne emotional korumpiert zu sein: JA!
    Zuletzt geändert von Tibo; 04.08.2011, 22:05. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • endar
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Das wäre dann doch mal ein "Anhaltspunkt" im rechtsystem das es zu überprüfen und dann gf.zu ändern/reformieren gilt..(mal völlig von der endgültigen Strafe abgesehen)
    Das Beispiel war theoretisch. Das kommt in der Praxis so wohl nicht vor, wenn nicht StA und RA irgendwann aufgeben, würde der BGH irgendwann "Schluss" sagen. Bei einer Einführung einer Todesstrafe würde die Revisionsfreudigkeit aber sicherlich massiv zunehmen.

    Dass es Vereinfachungen und Verfahrensbeschleunigungen geben sollte, ist schon lange in der politischen Diskussion. Das betrifft ja auch Zivilprozesse. Ja, Strafverfahren in Deutschland sind langwierig, wie ich klarmachen wollte. Da ist nichts mit Husch Husch. Der Gäfgen prozessiert jetzt auch schon seit ca. fünf Jahren für seine 3000 € durch die Gegend. Das liegt aber nur zum sehr geringen Teil am Instanzenweg, sondern eher an chronischer Unterbesetzung.

    Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
    Verdammt...und ich wollte noch schreiben, dass das OLG überhaupt nicht das höchste Gericht ist, aber habe es mir verkniffen, um nicht schon wieder etwas falsches zu sagen. Verdammt.
    Das kommt daher, dass ich soviel zu einer Zeit gearbeitet habe, als es noch keinen BGH gab. Da vergisst man das mal. Es landet auch nicht immer beim höchsten, sondern beim übernächsten. Das OLG ist Berufungsinstanz. Da landen die Sachen vom Amtsgericht.

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  • Normandy
    antwortet
    Ich glaube ich kann/darf/muss ewig warten :|

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Nun, äh. Nein. Kinder wissen einfach nicht um die Folgen sexueller Handlungen, und daher ist es in Ordnung, sie davor zu schützen, und zwar weil es logische und wissenschaftlich evidente Gründe dafür gibt, das zu tun.
    das ist MIR schon klar,aber um bei menem Post zu bleiben: die "Väter" unserer "Philosophischen" Gesellschaft im alten Griechenland hatten dazu ein ganz andere Haltung..es wäre sicherlich intressant einer Diskussion zwischen Homer und Pythagoras sowie einem "heutigen" Staatsanwalt vor Gericht bei einer Verhandlung über Phädophilie zuzuhören..

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
    An seinen Taten. Aber bei dir sind die Taten ja nicht böse, sondern die Entscheidung...oder umgekehrt...weiß ich nicht mehr.
    Ok das hast du dann einfach nicht verstanden:Weder böse Taten noch böse Entscheidungen verändern was ein Mensch wert ist! Sowohl Taten als auch Entscheidungen können rein gut oder rein böse sein. Menschen haben immer Gut und Böse in sich Wie sind ambivalent.
    Aber zurück zum Wert kann sich ein z.B. ein Rettungssanitäter oder ein Unfallchirurg pro gerettetten Menschen einen aussuchen den er ermordet?
    Dann wäre er ja an Taten gemessen auf null. Bzw. wenn er immer einen Gerettetten im Plus ist wäre er ein guter Mensch!


    Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
    Gescheitert ist sie bestimmt nicht, falls du falsch informiert bist. Gescheitert ist sie nicht, sondern lediglich wieder abgeschafft worden. Bei dem Fall, worauf du anspielst, haben die Opfer aber nichts getan. Hier sind sie Mörder, vergewaltiger und Kinderschänder.
    Aber das Prizip bleibt das gleiche man sagt dieses Leben ist aus bestimmten Gründen unwert löschen wir es aus! Und mit Verlaub wenn ich das höre schwinge ich eben meine Moralkeule!

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  • Vanth_
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Ich sage ganz sicher nicht, dass 20 bis 25 Jahre angemessen für sein Verbrechen wären. Echtes Lebenslang schon eher. Ich sehe keinen Grund, warum man solch einen Menschen je wieder das Licht der Freiheit erblicken lassen sollte. Zumindest keinen Vernünftigen.
    Habe ich auch nicht behauptet.
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Das einzige "Argument", dass du bislang geliefert hast, war, dass Folter immer und überall und ungeachtet der Motivation böse sei. Mehr nicht. Du gehst nicht im geringsten auf das Gegenargument ein, dass Folter manchmal eben notwendige Nothilfe und damit sehr wohl gerechtfertigt und sogar gut sein kann.
    Das ist ein sehr schöner Post.
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Das wird ja heute erst zum gut zehnten Mal in diesem Thread erläutert. Wobei mir einfällt: Die Revision macht nicht das OLG, sondern der BGH. Jaja, so ist das...
    Verdammt...und ich wollte noch schreiben, dass das OLG überhaupt nicht das höchste Gericht ist, aber habe es mir verkniffen, um nicht schon wieder etwas falsches zu sagen. Verdammt.
    Wegen dem Smilie: Willst du mich gerade veräppeln?

    Ja klar, aber der wesentliche Punkt ist, dass so ein Strafverfahren theoretisch ewig dauern könnte. Der BGH könnte, wenn ich recht informiert bin, eine Strafsache bis zum St. Nimmerleinstag an Landgerichte zur Neuverhandlung zurücküberweisen, jedenfalls solange Staatsanwaltschaft und Angeklagter Revision einlegen.
    Ich glaube kaum, dass es unendlich Revisionen geben kann....aber ich glaube auch nur.

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  • Rarehero
    antwortet
    Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
    Erst weiterlesen. Darauf habe ich endar schone eine antwort gegeben.
    Kann ich nicht, da ich ja keine Ahnung habe, wie ein Urteilsspruch abläuft...habe ich doch gerade gezeigt.
    Die Beiträge kamen, als ich an meinem Beitrag noch geschrieben haben. Einwand zurück gezogen.

    Dann sage ich doch auch nicht, dass die Meinung falsch oder richtig ist. Das geht ja auch nicht, da es ja eine eigene Meinung ist. Wäre ja auch dämlich. Man kann zwar herausfinden, weshalb jemand dieser Meinung ist, aber sagen, dass sie falsch ist, kann man nicht und das kann man bei keiner eigenen Meinung.
    Ok, werden wir noch ein wenig konkreter: Es gibt sicherlich (und leider) genug Menschen, die Breiviks Tat gut heißen. Haben diese Menschen auch nur eine Meinung, über die man keine Meinung haben kann, darf, sollte und die genauso gehört werden sollte wie jede andere Meinung? Oder sprengen diese Meinungen dann doch die Werte unserer Gesellschaft?

    Halt, Stopp! Ich will damit keine Vergleiche ziehen! Es soll nur ein möglichst deutliches Beispiel sein.

    In dem Thread habe ich meines Wissens überhaupt nicht diskutiert.

    Edit:
    Nachgeguckt: In dem Thread habe ich keinen einzigen Beitrag verfasst. Fail.
    Oh, jetzt hast du mich aber böse erwischt. Egal, ich entschuldige mich trotzdem dafür, dich mit einer anderen Person verwechselt zu haben.


    Mit diesr Meinung würdest du aber zb.bei den alten Griechen ziemlich alleine da stehen und die würden mit dir wohl nur "Kurz" bitterbös" streiten und dich anschliessend "entsorgen"
    Die Griechen wollte ich zunächst auch zitieren, hielt es dann aber für unwichtig. Wie dem auch sei, natürlich ist das alles nur eine gesellschaftliche Konvention. Wir glauben nun mal daran, dass die Menschwürde und die Menschenrechte unantastbar sein sollten. In 100 Jahren sehen wir es vielleicht anders, und bei den alten Griechen hätten wir vielleicht alle unseren Lustknaben - oder wären selber einer.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    D aber der wesentliche Punkt ist, dass so ein Strafverfahren theoretisch ewig dauern könnte. Der BGH könnte, wenn ich recht informiert bin, eine Strafsache bis zum St. Nimmerleinstag an Landgerichte zur Neuverhandlung zurücküberweisen, jedenfalls solange Staatsanwaltschaft und Angeklagter Revision einlegen.
    Das wäre dann doch mal ein "Anhaltspunkt" im rechtsystem das es zu überprüfen und dann gf.zu ändern/reformieren gilt..(mal völlig von der endgültigen Strafe abgesehen)

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Mit diesr Meinung würdest du aber zb.bei den alten Griechen ziemlich alleine da stehen und die würden mit dir wohl nur "Kurz" bitterbös" streiten und dich anschliessend "entsorgen"


    vieles was wir heute für "rechtens" halten ist rein Gesellschaftspolitisch begründet und wird sich genau damit auch im lauf der Zeit (wieder) ändern..
    Nun, äh. Nein. Kinder wissen einfach nicht um die Folgen sexueller Handlungen, und daher ist es in Ordnung, sie davor zu schützen, und zwar weil es logische und wissenschaftlich evidente Gründe dafür gibt, das zu tun.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
    Ist ja gut. Man kann ja auch mal falsch informiert sein.
    Das wird ja heute erst zum gut zehnten Mal in diesem Thread erläutert. Wobei mir einfällt: Die Revision macht nicht das OLG, sondern der BGH. Jaja, so ist das...

    Ich meinte damit eigentlich auch, dass ein Urteil zwar gefällt werden kann, aber die Beweise nur so gering sind, dass es leicht angefechtet werden kann. Aber egal.
    Bei unklarer Beweislage erfolgt eben ein Freispruch und keine Verurteilung auf gut Glück.

    Okay, okay. Vielleicht habe ich mich geirrt, dass das OLG ein höhere Urteil auch fällen kann, aber wenn das Verfahren von Neuem beginnt, kann trotzdem ein höheres Urteil herauskommen.
    Ja klar, aber der wesentliche Punkt ist, dass so ein Strafverfahren theoretisch ewig dauern könnte. Der BGH könnte, wenn ich recht informiert bin, eine Strafsache bis zum St. Nimmerleinstag an Landgerichte zur Neuverhandlung zurücküberweisen, jedenfalls solange Staatsanwaltschaft und Angeklagter Revision einlegen.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Das ist schade. Aber das ist wohl eine Totschlageinstellung, die man dir nicht nehmen kann. Schade, dass Du nicht bereit bist Dich Argumenten öffnen magst sondern von vorherein erklärst eine bestimmte Ansicht IMMER zu bestreiten. Ich hoffe Blackhole liest das nicht!
    Das einzige "Argument", dass du bislang geliefert hast, war, dass Folter immer und überall und ungeachtet der Motivation böse sei. Mehr nicht. Du gehst nicht im geringsten auf das Gegenargument ein, dass Folter manchmal eben notwendige Nothilfe und damit sehr wohl gerechtfertigt und sogar gut sein kann.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen


    Was wenn jemand der Meinung ist, dass Pädophilie eine ganz normale, gesunde und gesellschaftskonforme Angelegenheit ist? Sagst du dann auch, dass das halt eine Meinung ist, über die man nicht streiten? Komm schon, da würdest du doch eine ganz spezielle Meinung haben, oder nicht? Ich hätte jedenfalls eine, so wie ich auch eine dazu habe, wenn man leichtfertig davon redet, Menschen zu töten, als sei da nichts weiter dabei.
    .

    Mit diesr Meinung würdest du aber zb.bei den alten Griechen ziemlich alleine da stehen und die würden mit dir wohl nur "Kurz" bitterbös" streiten und dich anschliessend "entsorgen"


    vieles was wir heute für "rechtens" halten ist rein Gesellschaftspolitisch begründet und wird sich genau damit auch im lauf der Zeit (wieder) ändern..

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
    Es ist bestimmt ein Unterschied, ob ein Urteil auf Grund von Indizien gefällt wird und sich das Gericht sicher ist, dass er schuldig ist oder das Urteil gefällt wird, weil eindeutige Beweise vorliegen.


    Und das ist doch nicht gerecht. 20 bis 25 Jahre für einen solchen Menschen? Das ist doch eindeutig zu wenig. Bei solchen Verbrechen sollte lebenslang auch lebenslang bedeuten. Quält ihn bestimmt mehr, als sonstwas. Und keine Luxusartikel...kein Fernseher...nichts.


    Das ist Ansichtssache. Ich bin bestimmt mehr wert, als ein Kindervergewaltiger oder Mörder. Gleichzeitig bin ich auch weniger wert, als Leute, die anderen Menschen mit allen Mitteln zu helfen versuchen.
    Ich sage ganz sicher nicht, dass 20 bis 25 Jahre angemessen für sein Verbrechen wären. Echtes Lebenslang schon eher. Ich sehe keinen Grund, warum man solch einen Menschen je wieder das Licht der Freiheit erblicken lassen sollte. Zumindest keinen Vernünftigen.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Doch, ich bestreite das und das werde ich auch immer.
    Das ist schade. Aber das ist wohl eine Totschlageinstellung, die man dir nicht nehmen kann. Schade, dass Du nicht bereit bist Dich Argumenten öffnen magst sondern von vorherein erklärst eine bestimmte Ansicht IMMER zu bestreiten. Ich hoffe Blackhole liest das nicht!

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