Zitat von Oliver Hansen
Beitrag anzeigen
Nur hier hast du eine konkrete Abwägung Leben gegen Leben.
Und bei der hast du auch Recht.
Wobei selbstverständlich die Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Wenn ein milderes und genauso effektives Mittel existiert ist das anzuwenden. Das ist rechtlich und moralisch vertretbar.
Das hat aber nichts mit der Todesstrafe zu tun.
Spekulation und "Was wäre wenn.."-Fantasie sind keine Argumentationsgrundlage für Entscheidungen über Leben und Tod!
Sonst gälte wer die größere Fantasie hat, die bessere "Was wäre wenn..."-Geschichte erfinden kann, darf töten.
Der gefasste Täter bedroht in der Gegenwart Niemanden konkret und daher existiert auch keine Abwägung Leben gegen Leben.
Einen Kommentar schreiben: