Zitat von Pyromancer
Beitrag anzeigen

Zitat von Fiesel
Beitrag anzeigen
Und wie bereits 2-mal geschrieben: Lag eine Notwehrlage vor, kommt es in der absoluten Mehrzahl der Fälle nicht einmal zu einer Gerichtsverhandlung.
Oder wann war das letzte Mal eine Gerichtsverhandlung, als ein Polizist einen Menschen erschossen hat (Allein in diesem Jahr mindestens 3-mal)?
Zitat von Pyromancer
Beitrag anzeigen
Zitat von Pyromancer
Beitrag anzeigen
Die wenigsten Täter haben Lust darauf, ihr eigenes Leben zu gefährden. Die wollen in der Regel nur leichte Opfer und Beute.
Zitat von Pyromancer
Beitrag anzeigen
Wenn von der StA anerkannt wird, stellt sie das Verfahen ein. Wenn nicht erhebt sie Anklage und die Sache geht vor Gericht.
Und vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.
Einen Kommentar schreiben: