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  • Baal´sebub
    antwortet
    Zitat von Slowking Beitrag anzeigen
    Generell: Alles wo eine Klinge in etwas versteckt ist, was nicht als Messer zu erkennen ist ist illegal, da es für den Betrachter hramlos erscheinen wird.
    Nein. So einfach ist das nicht, siehe diverse rechtsverbindliche Feststellungsbescheide des BKA.

    Scheckkartenmesser

    Kugelschreibermesser
    Klappmesser in Schlüsselform
    Schlagstock mit eingeschraubtem Messer

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  • Slowking
    antwortet
    Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
    Aloha,

    da sich hier einige etwas besser mit Waffen und evtl. auch mit den gesetzlichen Regeln auskennen, hab ich mal eine Frage.

    Seit langer Zeit schon bin ich Fan von Teleskopstöckchen, -stäben,- speeren oder sonstigen ein- und ausfahrbaren Waffen und Springklingen, mir gehts dabei auch mehr um die Mechanik ansich als um realen Kampfeinsatz.

    Offiziell sind so ziemlich alle Springmesser meines Wissens nach verboten, und selbst Teleskopsachen sind nicht unbedingt gern gesehen.
    Wie verhält sich das jetzt aber mit Dekowaffen, also Waffennachbauten, welche stumpfe Klingen haben, aus Kunststoff oder Alu (villt auch Edelstahl, aber kein Wafffenstahl) sowie ungeschliffen und dick sind und deren Spitze wenn überhaupt die einzige Gefahr darstellen würde.
    Jedoch... trotz unbrauchbarer Klinge würden die angestrebten Dekowaffen über voll funktionsfähige Sprungmechanismen (per Feder, Pressluft oder gar motorgetrieben) oder über ähnlich betriebene Teleskopeigenschaften verfügen, um so aus zb aus einem vielleicht 40cm Klotz ein 2m Stab/Speer machen.

    Wer Predator kennt, kennt sicher auch die markanten Handgelenkklingen, welche bei Bedarf aus der Armschiene rausspringen oder deren Teleskopspeere (seit Teil 2).
    Ähnliche Waffen gibt es viele (bei Assasins Creed zb auch) ebenso Anleitungen für Nachbauten von Fans, doch bin ich mir wegen ihrer Eigenschaften nicht sicher, ob die trotzdem noch legal in Deutschland sind.

    Weiss da einer genaueres dazu?
    Zitat von http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: [..]
    1.2.2
    ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);
    1.2.3
    über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;
    1.3.1
    Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
    Generell: Alles wo eine Klinge in etwas versteckt ist, was nicht als Messer zu erkennen ist ist illegal, da es für den Betrachter hramlos erscheinen wird.
    Das mit dem zusammenschieben erklärt sich wohl von selbst.
    Ist dann halt die Frage wie stumpf du sowas wirklich machen kannst. Du müsstest die Spitzen schon sehr abrunden um es wirklich ungefährlich zu machen. Ich denke alles aus Metall wird immernoch als Waffe angesehen werden.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Ich könnte mir vorstellen das bei solchen "Teleskop" Geräten vor allem auch die Beschaffenheit und Stärke des Mechanismuss eine Rolle spielt. Wenn genug "Federkraft" beim ausfahren dahinter steckt,kann man auch jemandem ein stumpfes Holzstück in die Eingeweide treiben..


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    [OTG]Marauder schrieb nach 5 Minuten und 29 Sekunden:

    Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
    Ich hab "mein" G3 bis DZE behalten (ich wurde auch nur Rgt-intern versetzt), aber nur in Daaden auf der Kampfbahn damit scharf geschossen, auf der Standortschießbahn haben wir immer mit den Waffen der jeweiligen Ausbilder geschossen.
    Zur KFOR-Vorausbildung dagegen haben wir "unsere" G36 mitgenommen (die haben wir uns von der SichKp ausgeliehen, war die einzigste Kp in unserem Rgt die schon mit dem G36 ausgerüstet war), da hab ich an einem Tag mehr geschossen, als in 3 Monaten AGA und SGA, sogar mit Waffe einschießen und Visier einstellen und im Kosovo gabs dann wieder neue G36.
    Also KFOR war eine der schlechtesten BW-Übungen, ich war einer der wenigen die ATN gemäß eingesetzt wurden und musste daher auch noch meinen Truppführer ausbilden (ich war nur Wehrpflichtiger), die Krönung war aber der Instler der unserer Fm-Staffel als Fahrer zugeteilt war, obwohl er keinen Führerschein hatte.
    ja sowas kenn ich auch Mir hat man in die Nachschubgruppe einen Wehrpflichtigen geschickt,den ich als Waffenkammer und Materialwart einsetzen sollte,man hat dabei nur vergessen das der gute bereits mehrfach wegen Diebstahls und Betruges (Jugend) vorbestraft war. So jemand ist bei den versorgern natürlich genau an der richtigen Stelle
    Zuletzt geändert von [OTG]Marauder; 20.01.2012, 10:55. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Marpfel
    antwortet
    Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
    Genau das hab ich auch heute beim stöbern nach Schaukampfwaffen gefunden, ihkse ^.^ Wegen diesem Punkt zählen auch die Schaukampfwaffen zu den Waffen.

    Mmmhhhh... gibt es irgendwo genauere Infos, ab wann ein Gegenstand dazu geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabzusetzen oder zu beseitigen?
    Ein Teleskopspeer zb wäre ja ausgefahren nichts anderes als eine lange Stange, Material und Festigkeit abhängig von der Bauweise, aber da mir zuerst Aluminiumstreben dafür in den Sinn kamen... ein 2m langes Alurohr mit Sprung- /Teleskopeigenschaft, klingt so, als könnte es Aua machen. Aber blöd eingesetzt, würde das schon ein Plasterohr oder Besenstiel hin bekommen, das ist irgendwie recht schwammig formuliert.

    Bei Handgelenkklingen jeglicher Art... wenn die Klingen nicht grade aus Latex oder Gummi sind, reicht wohl schon etwas festerer Kunststoff, um damit jemandem hässliche Narben ins Gesicht zu zaubern, falls da einer reinrennt. Dazu dann noch ebenfalls die Sprungfähigkeit *grübel*

    Sieht jetzt auf den ersten Blick nicht grade rosig aus. Wären denn Schaukampfwaffen mit Sprungeigenschaft (die wären wohl näher am gesuchten als nur Anscheinswaffen) erlaubt ? Wohl eher weniger.
    "Aua machen" kann ja so ziemlich alles. Selbst wenn die die Handgelenkklingen aus Gummi sind, können die verdammt weh tun. Und wenn man dann noch ein bisschen genauer zielt, sieht es sowieso noch schlimmer aus für den Getroffenen. Das würde ich jetzt nicht unbedingt als ein Ausschlusskriterium ansehen.



    MfG

    Marpfel

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  • Suthriel
    antwortet
    Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
    Tragbare Gegenstände,

    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
    Genau das hab ich auch heute beim stöbern nach Schaukampfwaffen gefunden, ihkse ^.^ Wegen diesem Punkt zählen auch die Schaukampfwaffen zu den Waffen.

    Mmmhhhh... gibt es irgendwo genauere Infos, ab wann ein Gegenstand dazu geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabzusetzen oder zu beseitigen?
    Ein Teleskopspeer zb wäre ja ausgefahren nichts anderes als eine lange Stange, Material und Festigkeit abhängig von der Bauweise, aber da mir zuerst Aluminiumstreben dafür in den Sinn kamen... ein 2m langes Alurohr mit Sprung- /Teleskopeigenschaft, klingt so, als könnte es Aua machen. Aber blöd eingesetzt, würde das schon ein Plasterohr oder Besenstiel hin bekommen, das ist irgendwie recht schwammig formuliert.

    Bei Handgelenkklingen jeglicher Art... wenn die Klingen nicht grade aus Latex oder Gummi sind, reicht wohl schon etwas festerer Kunststoff, um damit jemandem hässliche Narben ins Gesicht zu zaubern, falls da einer reinrennt. Dazu dann noch ebenfalls die Sprungfähigkeit *grübel*

    Sieht jetzt auf den ersten Blick nicht grade rosig aus. Wären denn Schaukampfwaffen mit Sprungeigenschaft (die wären wohl näher am gesuchten als nur Anscheinswaffen) erlaubt ? Wohl eher weniger.

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  • Baal´sebub
    antwortet
    Zitat von Marpfel Beitrag anzeigen
    Kannste dann uns die Ergebnisse dann mal mitteilen? Wäre ne nette Geste ;-)
    Hätte sonst wenig Sinn, oder?

    Die Herangehensweise in dem Beitrag ist falsch.
    Zuerst muss geprüft werden ob es Gegenstände sind die im Waffengesetz genannt wurden.

    Also erste Alternative

    Zitat
    Tragbare Gegenstände,

    a)
    die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;


    Es ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung, deshalb lässt sich das nicht pauschal sagen. Ist das Teil wirklich Stumpf und kann auch nicht geschärft werden?

    Wenn es unter die erste Alternative nicht fällt bleibt noch die zweite Möglichkeit.

    Zitat
    die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


    Da fallen z.b. auch die Springmesser (OTF) als verbotene Gegenstände drunter

    Wenn also die Deko Waffe in ihrer Beschaffenheit nicht dazu geeignet ist die Angriffs und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen dann fällt das Teil auch nicht unter das WaffG.

    Die "Spring" Eigenschaft ist also erst als zweites zu prüfen, wenn vorher schon die o.g. Voraussetzungen verneint werden spielt das keine Rolle mehr.

    Natürlich alles ohne Gewähr bis es einen entsprechenden Feststellungsbescheid gibt die Softnunchakus sind hier ein gutes Beispiel.

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  • Wolf4310
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Bei Lehrgängen oder in der AGA ist das was anderes,da die Leute nach ein paar Woche eh wieder versetzt werden in ihre Stammeinheiten,da ists "normal" das einfach ein paar Waffen hingelegt werden.
    Ich hab "mein" G3 bis DZE behalten (ich wurde auch nur Rgt-intern versetzt), aber nur in Daaden auf der Kampfbahn damit scharf geschossen, auf der Standortschießbahn haben wir immer mit den Waffen der jeweiligen Ausbilder geschossen.
    Zur KFOR-Vorausbildung dagegen haben wir "unsere" G36 mitgenommen (die haben wir uns von der SichKp ausgeliehen, war die einzigste Kp in unserem Rgt die schon mit dem G36 ausgerüstet war), da hab ich an einem Tag mehr geschossen, als in 3 Monaten AGA und SGA, sogar mit Waffe einschießen und Visier einstellen und im Kosovo gabs dann wieder neue G36.
    Also KFOR war eine der schlechtesten BW-Übungen, ich war einer der wenigen die ATN gemäß eingesetzt wurden und musste daher auch noch meinen Truppführer ausbilden (ich war nur Wehrpflichtiger), die Krönung war aber der Instler der unserer Fm-Staffel als Fahrer zugeteilt war, obwohl er keinen Führerschein hatte.

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  • himura_kenshin
    antwortet
    @ Suthriel

    Im WaffG nachschauen! Wenn deine "Wunschwaffe" 1. nicht verboten und 2. eine "freie Waffe" (ohne WBK-, WS-Pflicht) ist, darfst du sie besitzen.

    § 42a WaffG regelt das Führverbot von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, und bestimmten Messern die nicht unter das WaffG fallen.

    Mit Ausnahme der Anscheinswaffen (Softairs, etc.) darf man alles andere, was diesem Führverbot unterliegt führen, wenn folgende Voraussetzungen vorligen.

    a) Nutzung bei Theater- oder Filmvorführungen, Schauspiel (hier auch Anscheinswaffen)
    b) Nutzung zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport, etc. pp.
    c) "sozial-adäquate" Nutzung / Verwendung / Zweck

    Frag nicht, was "sozial-adäquat" heißt - das ist nicht definiert und liegt im Ermessen des Schutzmanns vor Ort. Aussage des IM Niedersachsen: "Wenn Sie nicht in die Zielgruppe gehören, oder Menschen mit Ihrem Einhandmesser bedrohen, wird Sie keiner Kontrollieren. Wenn Sie keiner Kontrolliert gibts keinen Ärger."

    Und selbst wenn einen einer kontrolliert: Wenn dieser eine der Meinung ist, deine Verwendungsabsicht ist "sozial-adäquat" / gesellschaftlich anerkannt besteht keine Ordnungswidrigkeit.

    Schaukampfwaffen sollte kein Problem sein, da sie von ihrem Hersteller nicht dafür gebaut wurden, "Menschen in ihrer Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit zu beeinträchtigen" und damit keine Waffen im Sinne des WaffG darstellen.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
    Also wir hatten unsere eigenen Waffen nicht mit auf der Schießbahn.
    Das kommt auf die Einheit an bzw. den Chef,den grundsätzlich soll der Soldat mit seiner "eigenen" Waffe Schießen um ihr Treffverhalten kennenzulernen. Bei Lehrgängen oder in der AGA ist das was anderes,da die Leute nach ein paar Woche eh wieder versetzt werden in ihre Stammeinheiten,da ists "normal" das einfach ein paar Waffen hingelegt werden.
    Das gleiche ist es mit Pistolen/MPs,die werden auch keinem bestimmten Träger zugeordnet.
    Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
    Und beim Pistolenschießen hat einer mal den Fehler gemacht, sich mit geladener Pistole zum Ausbilder zu drehen, der lag schneller entwaffnet am Boden als man gucken konnte
    grade bei ner Pistole ist das auch bitter nötig. Wo ich aber immer am meisten Schiss hatte war beim Handgranaten werfen,wenn ich an der Mun Ausgabe saß...da hab ich oft Blut und Wasser geschwitz

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  • Suthriel
    antwortet
    Danke schon mal für deine Mühen, Baal´sebub

    ich hatte schon befürchtet, das das ein nicht ganz so einfach zu beantwortendes Thema ist. Ich hätte auch nur keine Ahnung, wen man da groß fragen könnte, denn die Leute auf der hiesigen "Dorf"-Polizeistation wissen da sicher auch nicht alle juristischen Feinheiten dazu.

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  • Marpfel
    antwortet
    @Baal´sebub

    Kannste dann uns die Ergebnisse dann mal mitteilen? Wäre ne nette Geste ;-)


    MfG

    Marpfel

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  • Baal´sebub
    antwortet
    Da bin ich überfragt. Werde die Frage mal in ein anderes Forum tragen, da sind einige im WaffG versiertere User unterwegs, auch aus dem Behördensektor.

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  • Suthriel
    antwortet
    Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
    Ich kenne die Teile nicht, wie solide sind die? Theoretisch wirklich kampftauglich im Sinne von Waffe oder reine Deko?

    In der Liste der verbotenen Waffen taucht so etwas zumindest nicht explizit auf. Wenn sie als Anscheinswaffen eingestuft werden können so würde wohl §42a greifen, heißt besitzen ja, führen nein.
    Ich lgaube, am ehesten liesen sich die angestrebten Dekowaffen mit Schaukampfschwertern vergleichen, welche theoretisch kampftauglich sind, also robust genug zum Schwertkampf geschmiedet wurden, aber keine Spitze haben sowie eine Schneide dicker als 2mm (soweit mir bekannt).

    Das Problem bei voll funktionsfähigen Sprungmechanismen ist... ich nehm einfach mal die Predatorarmschiene als Beispiel, weil sie alle Probleme vereint.

    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: l.jpg
Ansichten: 1
Größe: 37,9 KB
ID: 4266198

    Also die Klingenlänge ansich wäre in dem Fall gut 30 cm oder länger, das Material der Klinge hingegen kann von Kunststoff wie Plaste bis Stahl ausm Baumarkt alles sein (je nach dem, was noch erlaubt wär und was nicht mehr), nur eben wenn Metall drauf geachtet, das es keinerlei geschliffene Schneide hat.
    Die Armschiene als solche wäre schon etwas robuster gebaut, eben weil sie im Kasten oben den Mechanismus für die Klingen aushalten müsste. Die meisten machen es über eine Schienenkostruktion, bei der die beiden Klingen auf einem kleinen Schlitten montiert sind, welcher dann je nach Bauweise mit Federn, Druckluft oder motorbetrieben über Zahnriemen oä bewegt werden.

    Also einerseits wäre die Klinge länger als 8,5 cm (in so ziemlcih allen Fällen von Dekowaffen), dazu würde sie noch frontal rausspringen (bei den meisten Modellen), aber andererseits auch gar nicht geschliffen oder für Kampfhandlungen gedacht.
    Kann sein, das solche Modelle durch solide Bauweise dafür missbraucht werden könnten, um auf andere loszugehen, zb wenn jemand die Dekoklinge durch eine geschliffene austauscht, aber das strebe ich nicht an ^.^ die leute, die sowas daheim basteln, auch nicht.

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  • Baal´sebub
    antwortet
    Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
    Offiziell sind so ziemlich alle Springmesser meines Wissens nach verboten,
    Solange die Klinge a) seitlich aufspringt b) kürzer als 8,5cm und c) nicht beidseitig scharf geschliffen ist darf man es besitzen, in der Öffentlichkeit aber nicht führen.

    Trifft einer der obigen Punkte nicht zu ist es ein verbotener Gegenstand, da ist allein schon der Besitz ein Straftatbestand.


    Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
    und selbst Teleskopsachen sind nicht unbedingt gern gesehen.
    Auf Anhieb fielen mir da an im Waffengesetz erwähnten Dingen jetzt nur die bekannten Teleskopschlagstöcke ein. Führen gemäß §42a verboten, Besitz kein Problem.


    Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
    Wie verhält sich das jetzt aber mit Dekowaffen, also Waffennachbauten, welche stumpfe Klingen haben, aus Kunststoff oder Alu (villt auch Edelstahl, aber kein Wafffenstahl) sowie ungeschliffen und dick sind und deren Spitze wenn überhaupt die einzige Gefahr darstellen würde.
    Ich kenne die Teile nicht, wie solide sind die? Theoretisch wirklich kampftauglich im Sinne von Waffe oder reine Deko?

    In der Liste der verbotenen Waffen taucht so etwas zumindest nicht explizit auf. Wenn sie als Anscheinswaffen eingestuft werden können so würde wohl §42a greifen, heißt besitzen ja, führen nein.

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  • Wolf4310
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Geladen ja,aber je nach Übung steht die nächste Gruppe schon mit ausgegebener Munition in den Startlöchern...und wenn dann einer meint "dumm" zu sein..so ein Sturmgewehr ist ganz fix fertiggeladen,
    Also wir hatten unsere eigenen Waffen nicht mit auf der Schießbahn.
    Und beim Pistolenschießen hat einer mal den Fehler gemacht, sich mit geladener Pistole zum Ausbilder zu drehen, der lag schneller entwaffnet am Boden als man gucken konnte

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