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  • Liopleurodon
    antwortet
    Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
    Die Leute können sie aus dem Dorf jagen
    Und wer garantiert uns, dass solch ein Vorgehen nur auf Kinderschänder beschränkt bleibt? Dass man in 10 oder 20 Jahren nicht auch schon dann auf solch einem Pranger landen könnte, wenn man sein Geld bei einer chinesischen Bank angelegt hat oder wenn man sich weigert, sich vor der Schwangerschaft dem gesetzlich vorgeschriebenen Gentest zu unterziehen (nur als willkürliche Beispiele)?

    Wehret den Anfängen, erst recht bei der Aushöhlung unseres Rechtsstaates.

    Eine Justiz wie im Iran, wo die barbarischsten Strafen religiös und moralisch gerechtfertigt werden oder wie in Kenia, wo Du einen ungeliebten Menschen nur in bestimmten Vierteln als Dieb zu bezeichnen brauchst, damit der Mob ihn umbringt brauchen wir nicht.

    Ich weiß, das ist schon eine Weile her, aber nur zur Erinnerung: Einen Staat, in dem "Volksschädlinge" öffentlich und im Pass angeprangert wurden, hatten wir schon einmal. Solch ein System ist unmenschlich und wir brauchen es nicht noch einmal.

    Hitler hat sein System auch nicht schlagartig am Tag seiner Ernennung zum Kanzler eingeführt. Er machte es schrittweise, auch immer um zu testen, wie die Leute darauf reagierten und ob sie die Maßnahmen akzeptierten. Schon nach wenigen Jahren war die Diktatur vollkommen und die Mehrheit war sich einig, dass alles richtig und rechtens war.

    Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
    Die Leute können sie aus dem Dorf jagen
    Und dieses "aus dem Dorf jagen", wie weit soll das eigentlich gehen? Beleidigungen, Rempeleien und Prügel auf der Straße? Verweigerung des normalen Einkaufs im Laden? Einschlagen der Fensterscheiben, Abfackeln des Autos oder der Garage? Bedrohung von Kindern der Familie? Anzünden des Hauses? Und das noch möglichst verbunden mit einer Generalamnestie für alle Straftaten, die in diesem Zusammenhang gegen den Betroffenen verübt werden?

    Lynchjustiz ist generell unmenschlich und hat in modernen Staaten nichts mehr zu suchen. Ich erinnere mich noch an eine Reportage über Nairobi, wo nach solch einem Vorfall ein Beteiligter mit den Worten zitiert wurde: "Er lief weg, da sind wir hinterher und haben ihn totgeschlagen. Ich weiß nicht, was er getan hat."

    Brauchen wir bei uns nicht....
    Zuletzt geändert von Liopleurodon; 24.07.2012, 14:15.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Maritimus Beitrag anzeigen
    Pädophilie ist ein Thema, was so emotional aufgeheizt ist, dass ich dann an manchen Tagen doch tatsächlich froh bin, keine direkte Demokratie zu haben (ansonsten wäre ich ja dafür). Aber viele sind einfach sehr schnell dabei, unsere rechtsstaatlichen Werte über Bord zu werfen, und damit der Willkür Tür und Tor zu öffnen.
    Härtere Strafen, für die man natürlich eine Mehrheit kriegen würde, und Rechtsstaat schließen sich doch aber nicht aus. Ein Rechtsstaat zu sein bedeutet doch erstmal nur, dass alle gleich nach dem Gesetz abgeurteilt werden, völlig unabhängig, wie die Strafe dann aussieht. Die Strafen werden dann durch die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde und solcherlei Dinge eingeschränkt.

    Zitat von KennerderEpisoden Beitrag anzeigen
    Der Sinn einer solchen Namensveröffentlichung will sich mir nicht erschließen. Soll das nach dem Motto "mit welchen fremden Leuten lasse ich meine Kinder nicht unbeaufsichtigt alleine" ablaufen.
    Die Leute können sie aus dem Dorf jagen

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  • KennerderEpisoden
    antwortet
    Der Sinn einer solchen Namensveröffentlichung will sich mir nicht erschließen. Soll das nach dem Motto "mit welchen fremden Leuten lasse ich meine Kinder nicht unbeaufsichtigt alleine" ablaufen.

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Nocheinmal
    1 Pädophlilie ist eine Krankheit, welche in vielen fällen in den Griff zu bekommen ist. Pädophile sind in den wenigsten Fällen Kinderschänder oder sogar Kindermörder.
    2. rund 60% aller Kinderschändungen gehen NICHT von Pädophilen aus sondern von Menschen die hierin eine ersatzhandlung sehen weil sie den Kick brauchen ud sonst keinen hoch bekommen. in diesen Fällen bin ich fast gewillt Infinitas zuzustimmen.

    3. generelle Schuldunfähigkeit oder straffreiheit wg. der Krankheit habe ich nie in den Mund genommen Selbst wenn dieser fall einträte wäre aber die unterbringung in einer geschlosssenen Anstalt fällig und die Dauer dürfte sich der dauer der ansonsten im Knast abzusitzenden Strafe angleichen. Die erkenntnis der Krankheit und Therapie muss beginnen bevor eine Tat geschehen kann. Danach ist selbstverständlich Strafe angesagt. Selbst wenn die Pädophile neigung stafmildernd gesehen würde wäre hier noch eine ganze Armada an anderen Straftatbeständen die greifen würden. Weiterhin lehne ich die Todesstrafe ab die hier aus gutem Grund abgeschafft wurde und auch weltweit immer mehr abnimmt.
    Und auch die veröffentlcihung von Namen und Adressen durch die Medien lehne ich ab weil dabei schon ein Tippfehler, eine Namens, Adressverwechselung oder ein zu vorschneller Journalist zu riesen Katastrophen führen kann. Fall Lena in emden z.B.

    Natürlich versteh ich euch und insbesondere wenn ich Kinder hätte würde cih wohl anders denken aber was passiert wenn wir gier ein gleiches mit gleichem system einführen? das müsste dann ja auch für rechtlich ähnlcihe Strafen wie schwere Körperverletzung u. Mord gelten? Dann wäre unsere Staat ganz schnell wie Saudi Arabien oder der Iran.

    Meine beiden Kusinen sind oft bei uns zu besuch. sie wurden von ihrem leiblichen Vater zwar nicht missbraucht im sexuellen sinn aber regelmäßig geschlagen, bedroht usw. sie haben lange nciht daarüber gesprochen und hatte Angst vor allem und jedem.ich kenne ihren vater nicht aber mir war als cih das erfahren habe schon so nach §211 StGB und mein vertrauen in unser System wurde acuh enttäuscht weil niemand sich getraut hat anzeige zu erstatten und die Polizisten das offenscihtlcihe wohl als nicht ausreichend empfanden. aber dennoch glaube ich das die meisten Gesetze hier aus gutem Grund so sind und das der Kurs reahbilitation und nciht exempel lauten sollte

    Naja ich bin der Meinung da Erfahrung prägend ist und ein Kind diese Erfahrung nun mal gelinde gesagt überfordert - Folge dessen kann ein Kind Später entweder resignieren und endet in ausgeprägter Labilität .. oder verarbeitet die Erfahrung ... oder wird eben zu einem Straftäter oder Verbrecher.
    Die Verhältnismäßigkeit ist bei eine Krankhaften erwachsenen Pädophilen( wobei ich immer noch nicht richtig glaube, dass es das wirklich gibt noch ist es eine Strafmildernde Entschuldigung für mich) sowie bei den anderen "60- 80" prozent die "nur" den "KICK" suchen keinesfalls gegeben. Weder in einem mittelalterlichen Zweikampf auf Geistiger und Körperlicher ebene noch nach heutigen Maasstäben.

    Richtig ist jedoch bestimmt das ein vorschnelle Veröffentlichung von Namen und Adresse im Falle einer Unschuld verehrende Folgen haben wird.


    Das Gesetz ist ja nicht alles - zunächst muss man seine Handlungen immer vor seiner anerzogenen Moral und der seines umfeldes rechtfertigen können. Ich habe auch von meiner Mutter Horrorgeschichten vom Erbsenknien oder Schläge in der Nachkriegszeit gehört und hallte Gewalt gegen schwächere für asozial und unmoralisch.

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  • Achilles
    antwortet
    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Und auch die veröffentlcihung von Namen und Adressen durch die Medien lehne ich ab weil dabei schon ein Tippfehler, eine Namens, Adressverwechselung oder ein zu vorschneller Journalist zu riesen Katastrophen führen kann. Fall Lena in emden z.B.
    An dieser Stelle stimme ich dir ausdrücklich zu. Durch eine solche Form des Denunziantentums ist in aller Regel niemandem geholfen. Stattdessen werden Emotionen geschürt bis hin zur möglichen Lynchjustiz – und in einer solchen Gesellschaft möchte ich ehrlich gesagt nicht leben. No way.

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  • T`Pau
    antwortet
    Zitat von Maritimus Beitrag anzeigen
    Pädophilie ist ein Thema, was so emotional aufgeheizt ist, dass ich dann an manchen Tagen doch tatsächlich froh bin, keine direkte Demokratie zu haben (ansonsten wäre ich ja dafür). Aber viele sind einfach sehr schnell dabei, unsere rechtsstaatlichen Werte über Bord zu werfen, und damit der Willkür Tür und Tor zu öffnen.
    Das ist erschreckender Weise wahr.
    Wir müssen uns alle entscheiden: gilt der Rechtsstaat für alle oder für keinen?
    Ausnahmen kann es keine geben. Auch nicht für Kinderschänder.

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  • Maritimus
    antwortet
    Pädophilie ist ein Thema, was so emotional aufgeheizt ist, dass ich dann an manchen Tagen doch tatsächlich froh bin, keine direkte Demokratie zu haben (ansonsten wäre ich ja dafür). Aber viele sind einfach sehr schnell dabei, unsere rechtsstaatlichen Werte über Bord zu werfen, und damit der Willkür Tür und Tor zu öffnen.

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  • La Forge
    antwortet
    Nocheinmal
    1 Pädophlilie ist eine Krankheit, welche in vielen fällen in den Griff zu bekommen ist. Pädophile sind in den wenigsten Fällen Kinderschänder oder sogar Kindermörder.
    2. rund 60% aller Kinderschändungen gehen NICHT von Pädophilen aus sondern von Menschen die hierin eine ersatzhandlung sehen weil sie den Kick brauchen ud sonst keinen hoch bekommen. in diesen Fällen bin ich fast gewillt Infinitas zuzustimmen.

    3. generelle Schuldunfähigkeit oder straffreiheit wg. der Krankheit habe ich nie in den Mund genommen Selbst wenn dieser fall einträte wäre aber die unterbringung in einer geschlosssenen Anstalt fällig und die Dauer dürfte sich der dauer der ansonsten im Knast abzusitzenden Strafe angleichen. Die erkenntnis der Krankheit und Therapie muss beginnen bevor eine Tat geschehen kann. Danach ist selbstverständlich Strafe angesagt. Selbst wenn die Pädophile neigung stafmildernd gesehen würde wäre hier noch eine ganze Armada an anderen Straftatbeständen die greifen würden. Weiterhin lehne ich die Todesstrafe ab die hier aus gutem Grund abgeschafft wurde und auch weltweit immer mehr abnimmt.
    Und auch die veröffentlcihung von Namen und Adressen durch die Medien lehne ich ab weil dabei schon ein Tippfehler, eine Namens, Adressverwechselung oder ein zu vorschneller Journalist zu riesen Katastrophen führen kann. Fall Lena in emden z.B.

    Natürlich versteh ich euch und insbesondere wenn ich Kinder hätte würde cih wohl anders denken aber was passiert wenn wir gier ein gleiches mit gleichem system einführen? das müsste dann ja auch für rechtlich ähnlcihe Strafen wie schwere Körperverletzung u. Mord gelten? Dann wäre unsere Staat ganz schnell wie Saudi Arabien oder der Iran.

    Meine beiden Kusinen sind oft bei uns zu besuch. sie wurden von ihrem leiblichen Vater zwar nicht missbraucht im sexuellen sinn aber regelmäßig geschlagen, bedroht usw. sie haben lange nciht daarüber gesprochen und hatte Angst vor allem und jedem.ich kenne ihren vater nicht aber mir war als cih das erfahren habe schon so nach §211 StGB und mein vertrauen in unser System wurde acuh enttäuscht weil niemand sich getraut hat anzeige zu erstatten und die Polizisten das offenscihtlcihe wohl als nicht ausreichend empfanden. aber dennoch glaube ich das die meisten Gesetze hier aus gutem Grund so sind und das der Kurs reahbilitation und nciht exempel lauten sollte

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  • Achilles
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Da gebe ich dir recht, zumal es die meisten Missbrauchsfälle innerhalb eines Verwandten/Bekanntenkreises gibt.
    Das ist ja auch einer der Gründe, warum die Dunkelziffer so hoch ist.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Und zu sagen: Ach der Ärmste ist doch krank oder hatte eine schwere Kindheit ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer.
    Auf diese Weise machen sich Kriminalpsychologen nun mal wichtig. Würden sie nicht ständig zu solchen Ergebnissen kommen, dann würde sie kein Gericht brauchen. Traurig, aber wahr.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Ich kenne einige Missbrauchsopfer und auch von einem früheren Job weiß ich, wie das vor Gericht gehandhabt wird. LEIDER alles PRO Täter und dem Opfer nicht behilflich.
    Tja, das ist ja leider ein oft zu beobachtendes Phänomen, dass der Täterschutz höher bewertet wird als der Opferschutz. Da ist es schon mehr als verständlich, dass sich die Opfer alleine gelassen fühlen. Und das ist in einem System, das sich Rechtsstaat nennt, eigentlich nicht hinnehmbar.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Für michgibt es keinerlei Krankheitsild das Kinderschändung rechtfertigen würde. Packt den guten alten Galgen plus Volterwerkzeug aus - kurz vor der körperlichn und geistigen aufgabe bitte dann noch lebenslänglich Steineklopfen, denn der Tod sollte eine Befreiung sein und keine Strafe.. Auch wen diese barbarische Verfahrensweise nicht unbedingt Zeitgemäs ist.

    soviel Dazu LG Infinitas
    Da gebe ich dir recht, zumal es die meisten Missbrauchsfälle innerhalb eines Verwandten/Bekanntenkreises gibt.

    Und zu sagen: Ach der Ärmste ist doch krank oder hatte eine schwere Kindheit ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer.

    Ich kenne einige Missbrauchsopfer und auch von einem früheren Job weiß ich, wie das vor Gericht gehandhabt wird. LEIDER alles PRO Täter und dem Opfer nicht behilflich.

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  • Soran_Panoko
    antwortet
    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Du darft ab 14 mit jedem Sex aben mit dem du willst (nicht älter als 21 meine ich) aber theoretisch haben deien Eltern bis 16 ncoh ein mitspracherecht und können den Partner sogar anzeigen. WEiterhin will ich keinesfalls Vergewaltiger in schutzhaft nehmen oder freilassen oder sonstwas. Aber wenn jemand aufgrund einer eben erkrankung oder Behinderung sich nicht im Klaren über seine Schuld sein kann muss hier eine Therapie im vordergrund stehen. und wenn die keien Erfolg hat habe ich gesagt dass man gut und gerne eine Strafe von 15 Jahren dranhängen kann (gibts. eig noch Sicherungsverwahrung). Und ich habe glaube ich auch gesagt(oder sagen wollen) . Wenn eine psychologische Ursache ausgeschlossen ist und allein aus Gewalt oder herrschsucht usw. usw. gehandelt wurde soll direkt eine Höchtsmögliche strafe angeführt werden.

    Übrigens lassen wir auch mörder, Vergewaltiger, Schläger, usw. usw raus die weitaus häufiger aus niedersten beweggründen ohne jegliche psych. Störung handeln und rückfällig werden. (Gefängnisstrafen führen übrigens nciht selten anstatt zu reahbilitierung zu sozialer ausgrenzung und zum eintritt in "tiefere Schichten der Unterwelt"). Auch die möchte ich nicht in meiner Nachbarschaft sehen. Wir können hier natürlich ein Justizsystem wie in den USA einführen mit Langzeitstrafen, Felony-murder-Rule, three strikes law bereits für kleine Delikte und der Todesstrafe. und wir können auch die Hexenjagden weiterführen aber evtl lassen wir doch lieber Gerechtigkeit und Gnade arbeiten und wägen ab und schützen uns damit vor falschen verdächtigungen, der inhaftierung und (im falle USA) hinrichtung unschuldiger.
    du darfst in Deutschland auch mit 14 mit einem 140 Jährgen schlafen, gesetzlich gibt es da absolut keine einschrenkungen. Es gibt nur ein Schutzalter und das ist im normalfall 14 (wie gesagt, ausnahme sind abhängigkeitsverhältnisse wie Lehrer oder Ausbilder)
    Das alles ist geregelt in §176

    Deine Eltern können viel anzeigen, aber solang da keine Gewallt im Spiel war machen sie sich eher der falschen verdächtigung strafbar.

    Der Europäische Gerichtshof hat im Übrigen festgelegt, dass das sexuelle selbstbestimmungsrecht für 14 Jährige beachtet werden muss, das gilt also für die ganze EU

    Ne Freundin von mir hatte mit 15 eine Beziehung mit einem 22 Jährigen und es hat auch keine sau gestört.

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  • La Forge
    antwortet
    Du darft ab 14 mit jedem Sex aben mit dem du willst (nicht älter als 21 meine ich) aber theoretisch haben deien Eltern bis 16 ncoh ein mitspracherecht und können den Partner sogar anzeigen. WEiterhin will ich keinesfalls Vergewaltiger in schutzhaft nehmen oder freilassen oder sonstwas. Aber wenn jemand aufgrund einer eben erkrankung oder Behinderung sich nicht im Klaren über seine Schuld sein kann muss hier eine Therapie im vordergrund stehen. und wenn die keien Erfolg hat habe ich gesagt dass man gut und gerne eine Strafe von 15 Jahren dranhängen kann (gibts. eig noch Sicherungsverwahrung). Und ich habe glaube ich auch gesagt(oder sagen wollen) . Wenn eine psychologische Ursache ausgeschlossen ist und allein aus Gewalt oder herrschsucht usw. usw. gehandelt wurde soll direkt eine Höchtsmögliche strafe angeführt werden.

    Übrigens lassen wir auch mörder, Vergewaltiger, Schläger, usw. usw raus die weitaus häufiger aus niedersten beweggründen ohne jegliche psych. Störung handeln und rückfällig werden. (Gefängnisstrafen führen übrigens nciht selten anstatt zu reahbilitierung zu sozialer ausgrenzung und zum eintritt in "tiefere Schichten der Unterwelt"). Auch die möchte ich nicht in meiner Nachbarschaft sehen. Wir können hier natürlich ein Justizsystem wie in den USA einführen mit Langzeitstrafen, Felony-murder-Rule, three strikes law bereits für kleine Delikte und der Todesstrafe. und wir können auch die Hexenjagden weiterführen aber evtl lassen wir doch lieber Gerechtigkeit und Gnade arbeiten und wägen ab und schützen uns damit vor falschen verdächtigungen, der inhaftierung und (im falle USA) hinrichtung unschuldiger.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Weil ich mal in der (gottsidank) sehr sehr weit entferntenBekanntschaft mit so einem Fall in Berührung kam hab ich mach mal schlau gemacht ist aber schon etwas her. Pädophilie kann durchaus eine Pychische erkrankung sein deswegen finde ich eine generalisierte Hexenjagd nciht in Ordnung.
    Das ist sicherlich richtig, spielt für den durchschnittlichen Deutschen, der mit der Behandlung von Kinderschändern nichts zu tun hat, aber verständlicherweise keine Rolle.
    Für die ablehnende Haltung Kinderschändern gegenüber, die in irgendein Dorf ziehen wollen, habe ich auch vollstes Verständnis. Nicht aus der Überlegung heraus, dass diese Leute härter bestraft werden müssten, sondern ganz einfach aufgrund der Tatsache, dass die Rückfallquoten bei Sexualstraftätern relativ hoch sind und diese Leute damit eine potentielle Gefahr darstellen.

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  • Soran_Panoko
    antwortet
    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Ein dritter Typ der zwar nicht direkt als Pädophilie gilt sind sex. beziehungen zw. erwachsenen und Kindern mit geringem Altesunterschied auch einvernehmlich. z.B. sie 16, er 18 . Da geht mir das Gesetz ertwas zu weit. vor allem wenn sie vorher zusammenwaren und schon SEx hatten und er wird 18 und plötzlich ist es verboten? Da empfinde ich solche beziehungen zw. einem 60 Jähr und einer 18 Jähr doch schon befremdlicher.

    Wie anfangs geschrieben hab ich das alles aus dem Gedächtnis und mene Beschäftigung mit dem Thema liegt Jahre zurück. Sollte ich irgendwo komplett falsch liegen, mich versehen haben oder irgendetwas überholt sein so bitte ich darum mich zu korrigieren
    Das ist totaler Quark, den aber viele glauben. Im gesetz ist ausschlieslcih (neber vergewalltigungen und co) Sex mit Kindern nicht erlaubt. Ein Kind im Juristischen Sinne ist alles unter 14, das heisst ab 14 darf man sex haben mit wem man will, egal wie alt der andere ist.
    Ein Sonderfall ist nur ein Abhängigkeitsverhältnis, wo die Schutzgrenze dann auf 16 herraufgesetzt ist.


    Wenn man hier so liest, könnte eigentlich jeder Vergewalltiger gleich nach der Haft in schutzhaft genommen werrden, was wohl kaum der Sinn des ganzen ist.

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  • La Forge
    antwortet
    Weil ich mal in der (gottsidank) sehr sehr weit entferntenBekanntschaft mit so einem Fall in Berührung kam hab ich mach mal schlau gemacht ist aber schon etwas her. Pädophilie kann durchaus eine Pychische erkrankung sein deswegen finde ich eine generalisierte Hexenjagd nciht in Ordnung. WEnn es ein Fall ist wo irgendso ein Wi**er keine abbekommt und scih stattdessen an Kindern vergreift bin ich ganz klar für die Höchststrafe, nciht Tod aber Sicherungsverwahrung ohne ausgang, ohne derartige Annehmlichkeiten die andere Sicherungsverwahrte mit weniger versauten Verbrechen bekommen. Todesstrafe allein schon nicht weil diese tatsächlich nur anch dem Auge um Auge Prinzip bei Mord in betracht kommen könnte aber da die Tötung eines Menschen acuh immer ein Verbrechen darstellt egal ob durch §§ legitimiert schließe cih die aus. Mir kommt aber gerde der Gedanke die Auge umAuge (gleches mit glechiem) Methode bei diesen Anzuwenden.
    Was jetzt die tatsächlcih psychisch indizierten angeht so muss man da differenzieren. Ich will keinesfalls hier für straffreiheit plädieren, niemals. Aber eine Therapie unter strenger Aufscht ohne Freigang sollte angewandt werden und dann wenn die keinen Erfolg verspricht würde cih die haftstrafe dranhängen bis 15 Jahre. Obwohl diese Leute nicht unbedingt bewusst handeln ihnen fehlt einfach dieses Empfinden fürs richtige alter bzw. sind in ihrer Sex. geistigen entwicklung gehemmt. hinzu kommen bei solchen Leuten auch noch äußere Faktoren z.B. der immer freizügiger werdende Kleidungsstil immer jüngerer Kinder usw. (ohne denen die Schuld zuschieben zu wollen). Jedoch (Zumindest wenn ichmcih Recht erinner) neigen die Psych. indizierten weniger zu gewalt und zu Übergriffen auf Kleinkinder.

    Ein dritter Typ der zwar nicht direkt als Pädophilie gilt sind sex. beziehungen zw. erwachsenen und Kindern mit geringem Altesunterschied auch einvernehmlich. z.B. sie 16, er 18 . Da geht mir das Gesetz ertwas zu weit. vor allem wenn sie vorher zusammenwaren und schon SEx hatten und er wird 18 und plötzlich ist es verboten? Da empfinde ich solche beziehungen zw. einem 60 Jähr und einer 18 Jähr doch schon befremdlicher.

    Wie anfangs geschrieben hab ich das alles aus dem Gedächtnis und mene Beschäftigung mit dem Thema liegt Jahre zurück. Sollte ich irgendwo komplett falsch liegen, mich versehen haben oder irgendetwas überholt sein so bitte ich darum mich zu korrigieren

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