Zitat von Knörf
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Ja ich glaube das stimmt...
Du als Jurist hast natürlich noch nie etwas davon gehört, daß die Unschuld bis zum Gerichtsurteil gilt.
Sprich, dem Mann wurde die Folter angedroht, bevor er verurteilt wurde.
Ach und noch was: Folter ist selbst im bewiesenen Fall der Schuld unzulänglich.
Gehen wir aber davon aus, er wäre unschuldig gewesen, dann wäre einem Unschuldigen mit körperlichen Schmerzen gedroht worden.
Ich hoffe eines: Du wirst nie Richter.
(dafür müßte man aber auch Jura studieren

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