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Ist Hartz IV zu niedrig?

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    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Interessant, das das hier zur Raucher-Diskussion gekommen ist. Ich sagte doch, daß ich den Satz recht zynisch fand, als ich ihn gehört/gelesen hab. Denn - darin widersprechen sich doch einige Fakten

    Dem rauchenden Hilfszahlungsempfänger wird dabei ja unterstellt, das er ausser zum geregelten Leben auch noch seine Sucht von der Allgemeinheit finanzieren lässt.

    Es wird dabei aber die Steuer- und Abgabenlast auf Tabak völlig ausser Acht gelassen - der Raucher finanziert so eigentlich einen höheren Teil seiner Bezüge gegen als der Nichtraucher

    Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, daß Leute je nach eigener Situation besser oder schlechter mit Hartz IV auskommen können. Denn je nach Situation ist auch das eigene Befinden über das, was man zum Leben "braucht", unterschiedlich
    Ich würde nicht sage dass er da mit 5 -6 päckchen Red Bull Taback gerade eine große Steuerliche last finanziert oder gar wegen des Empfangs von Sozialen Leistungen sein Geld nur für Zigaretten ausgibt anstatt sich was zu Essen zu besorgen.
    So könnte man auch sagen dass er so oder so steuern bezahlt nämlich die 7- 19 Prozent Mehrwertsteuer.
    Ob man Rauchen möchte oder nicht sollte dann schon jedem selbst überlassen sein.
    Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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      Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
      Ob man Rauchen möchte oder nicht sollte dann schon jedem selbst überlassen sein.
      Wenn man das doch könnte. Die meisten Raucher können in ihrer Entscheidungsfreiheit, ob sie rauchen gar nicht eingeschränkt werden. Sie sind in dieser Entscheidung ja gar nicht frei.

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
      Es wird dabei aber die Steuer- und Abgabenlast auf Tabak völlig ausser Acht gelassen - der Raucher finanziert so eigentlich einen höheren Teil seiner Bezüge gegen als der Nichtraucher
      Basiert diese Ausführung auf der Annahme, dass die finanzielle Unterstützung der Tabakindustrie dem Gemeinwohl zuträglich ist?

      Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
      Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, daß Leute je nach eigener Situation besser oder schlechter mit Hartz IV auskommen können. Denn je nach Situation ist auch das eigene Befinden über das, was man zum Leben "braucht", unterschiedlich.
      Süchtige befinden nicht selbstbewusst darüber, ob sie ihr Suchtmittel brauchen.

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        Lustig, diese Finanzdiskussion.
        Wird nicht allerorts gefordert, daß ALG-ler auch am kulturellen Leben teilnehmen können sollen?

        Auch Rauchen könnte man als eine Kultur bezeichnen, oder will sich gar jemand anmaßen, zu bestimmen, was Kultur ist und was nicht?

        Antworten und Diskussion bitte hier:
        .

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          Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
          ....Basiert diese Ausführung auf der Annahme, dass die finanzielle Unterstützung der Tabakindustrie dem Gemeinwohl zuträglich ist?
          Nein, auf den 3,72€ Tabaksteuer pro Schachtel Zigaretten zu 5€. Diese Steuer wird ja nicht zur Förderung der Tabakindustrie verwendet, oder ?


          Süchtige befinden nicht selbstbewusst darüber, ob sie ihr Suchtmittel brauchen.
          Darum steht das "braucht" auch in Anführungszeichen. Vielleicht hätte ich "Befinden" auch in Anführungszeichen setzen sollen

          Insgesamt ist es aber schon eine Frage, ob der HartzIV-Empfänger einen Anspruch darauf hat, daß seine Sucht mitfinanziert wird. Wo sollte man auch due Grenze ziehen? Selbst der Hang zu Lebensmitteln mit einem übermässig hohen Zuckergehalt kann suchtartige Ausmaße annehmen, und einem Spielsüchtigen ist - in beiden Varianten - schwer nachzuweisen, daß das Geld für "Suchtmittel" verwendet wurde. Nur der Raucher und der Alkohol-Abhängige fallen schneller auf. (Ja, ich weiß, daß viele Alkoholabhängige jahrelang "mit Pegel" Auto fahren, bevor sie wirklich auffallen - die schweren Fälle riecht man aber genauso wie Raucher ).
          Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

          "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

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            Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
            Insgesamt ist es aber schon eine Frage, ob der HartzIV-Empfänger einen Anspruch darauf hat, daß seine Sucht mitfinanziert wird. Wo sollte man auch due Grenze ziehen?
            Ja, nicht uninteressant.
            Soweit ich weiß, werden doch (nichtsucht-)kranken ALG2-Empfängern Zuschüsse für Medikamente gewährt, soweit das nicht von den KK übernommen wird?

            Wenn also Alkohol- und Zigarettensucht offiziell als Krankheit anerkannt werden, so müßten mindestens nach einer fehlgeschlagener Entwöhnungskur doch symptomlindernde Mittel finanziert werden.
            Und ich kann mir vorstellen, daß Kippen und Bier billiger sind als Medikamente.

            Also: Kippen, Bier und Schnaps vom Steuerzahler?
            .

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              Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
              Soweit ich weiß, werden doch (nichtsucht-)kranken ALG2-Empfängern Zuschüsse für Medikamente gewährt, soweit das nicht von den KK übernommen wird?
              Falsch

              Sonderbedarf Hartz IV 4 - Arbeitslosengeld II - ALG 2

              Kommentar


                Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                Soweit ich weiß, werden doch (nichtsucht-)kranken ALG2-Empfängern Zuschüsse für Medikamente gewährt, soweit das nicht von den KK übernommen wird?
                Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                Falsch
                Ach ja?

                => Aus deinem Link:
                ...Deckung eines Sonderbedarfes werden allerdings nur erbracht, wenn die außergewöhnlichen Belastungen durch einen besonderen Bedarf verursacht werden, (...)Ein Anspruch auf Sonderbedarf besteht nach dem Urteil somit dann, wenn es sich um einen längerfristigen oder dauerhaften, zumindest aber regelmäßig wiederkehrenden, unabweisbaren Bedarf in ungewöhnlichen und regelwidrigen Lebenssituationen handelt.

                Mehrbedarf

                Darüber hinaus können Mehrbedarfe abgedeckt werden. Sie werden bestimmten Personen als Aufschlag zu der Regelleistung bewilligt (§ 21 SGB II). Das gilt jeweils für
                • ...
                • behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IV der SGB XII erhalten
                • Personen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendigere Ernährung benötigen
                • ...


                Sonderbedarf


                (...)
                Arzneimittel
                Ein anzuerkennender Sonderbedarf liegt etwa bei nicht verschreibungspflichtigen Arznei- und Heilmitteln vor, die von dem erkrankten Leistungsbezieher laufend benötigt werden. Weil sie nicht verschreibungspflichtig sind, werden die Kosten nicht von der Krankenkasse getragen.
                ... kann ein Sonderbedarf in Höhe des finanziellen Mehrbedarfs für den Erwerb dieser Medikamente zu gewähren sein
                Du kritisierst einen also Beitrag mit einem einzelnen dahingeknallten Wort und hängst noch einen Link dran, der aber mehrfach das Gegenteil dessen bestätigt, was du denkst. Wie soll man das ernstnehmen?


                Apropos ernstnehmen: Dass ich nicht wirklich fordere, daß Kippen und Alk vom Amt als Zusatzkosten übernommen werden, sollte beim Lesen eigentlich klar geworden sein.
                .

                Kommentar


                  @Bethany

                  Solltest Du deinem eigenen Link nicht glauben, kann ich gerne eine Bewilligungsschreiben für meinen Besonderen Bedarf aus medizinischen Gründen einscannen und als Bild hier posten...

                  LG
                  Whyme
                  "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
                  -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

                  Kommentar


                    Dann musst du chronisch krank sein und bestimmte Kriterien erfüllen, aber davon war bei xanrof nicht die Rede.

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                      Medikamente bzw Zusatzkosten werden definitiv bei sozialer Schwäche bezahlt. Das bedeutet nicht das da eine Medizinische deluxe Behandlung stattfindet, es wird nach Notwendigkeit der Mittel entschieden.

                      Für Menschen die an chronischen Krankheiten leiden und auf teure Medikamente angewiesen sind dürfte folgendes Urteil des Sozialgerichtes Lüneburg vom 23.04.09 interessant sein, in dem es eindeutig heißt :Medizinisch notwendiger Bedarf ist nach § 73 SGB XII zu gewähren.

                      Einfache Zusammenfassung:
                      Die Bundesagentur für Arbeit muss die Kosten für Medikamente und Pflegeprodukte dann übernehmen, wenn solche Ausgaben das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum des Hartz IV-Empfängers in Frage stellen. Auf diese Entscheidung macht die Rechtsschutzversicherung Arag aufmerksam.Im konkreten Fall brauchte die Tochter einer Hartz-VI-Empfängerin verschiedene Arznei- sowie Pflegeprodukte zu Linderung der Erkrankung. Aus eigener Tasche konnte die Mutter die kostspieligen Ausgaben jedoch nicht finanzieren. Die gesetzliche Krankenkasse wies eine Kostenübernahme ab.
                      Auch die Bundesagentur für Arbeit wollte den Angaben zufolge nicht einspringen mit der Begründung, dass das zweite Sozialgesetzbuch keine Regelung für einen solchen Fall beinhalte. Eine Erstattung von zusätzlichen Leistungen sei nur für Ernährungskosten, nicht aber für Medikamente und Pflegeprodukte vorgesehen.
                      Das sahen die Lüneburger Richter den Angaben zufolge anders. Weil die Regelleistung des Arbeitslosengelds II bei monatlichen Mehrausgaben von rund 240 Euro nicht ausreiche, müssten die für die Kranke anfallenden Kosten auch ohne Nennung im Sozialgesetzbuch übernommen werden. Sonst sei das Existenzminimum der Mutter nicht mehr gesichert. Quelle:Urteil zur Kostenübernahme des Sozialgerichts Lüneburg: Medizinische Grundversorgung für Hartz IV-Empfänger - Management - Unternehmen - Handelsblatt
                      Stellungnahme als PDF:


                      Rechtsprechung inklusive nennenswerter Zitate:
                      Rechtsprechung: S 30 AS 328/05 ER - dejure.org
                      Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                        Dann musst du chronisch krank sein und bestimmte Kriterien erfüllen, aber davon war bei xanrof nicht die Rede.
                        Das stimmt nicht. Krebs zB ist noch nicht als chronische Krankheit eingestuft (wird aber derzeit versucht), dennoch können zB die erhöhten Fahrtkosten zu einer Fachklinik beantragt werden. Natürlich wird dort immer zu erst die Krankenkasse in Haftung genommen; die springt aber nicht immer ein, weil die ebenfalls ihre eigenen Kriterien haben. Korrekt wäre in deiner Aussage ein "oder".

                        Und eben diese Kriterien hat xanroff aus deinem Link aufgeführt.

                        Und ja ich weiß: Zyniker werden jetzt sagen, daß in Fällen wie Krebs das Amt natürlich gerne die erhöhten Kosten übernimmt, weil der Bezug insgesamt ja dadurch auch ein absehbares Ende zusteuert....
                        Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                        "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                        Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                          Er hat aber allgemein gemeint, dass Zuzahlungen von Medikamenten vom Amt übernommen werden, was so nicht stimmt.

                          Wie gesagt, es müssen bestimmte Kriterien vorliegen, sonst muss man Zuzahlungen von Medis aus dem Regelsatz tätigen.

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                            Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                            Er hat aber allgemein gemeint, dass Zuzahlungen von Medikamenten vom Amt übernommen werden, was so nicht stimmt.

                            Wie gesagt, es müssen bestimmte Kriterien vorliegen, sonst muss man Zuzahlungen von Medis aus dem Regelsatz tätigen.
                            Bei anderen bist du mit der Wortwahl immer ganz genau.

                            Kommentar


                              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                              Er hat aber allgemein gemeint, dass Zuzahlungen von Medikamenten vom Amt übernommen werden, was so nicht stimmt.

                              Wie gesagt, es müssen bestimmte Kriterien vorliegen, sonst muss man Zuzahlungen von Medis aus dem Regelsatz tätigen.
                              Wenn du mit "Er" mich meinst:
                              Ich habe nichts von "allgemein", sondern genau das hier geschrieben:
                              Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                              ... Zuschüsse für Medikamente gewährt, soweit das nicht von den KK übernommen wird
                              Und das ist genau das, was von dem Link, den DU gesetzt hast und von den Informationen, die Infinitas gepostet hat, bestätigt wird.

                              Das einzige Kriterium, das vorliegen muss, ist, dass man es sich nicht leisten kann, d.h., dass das Existenzminimum gewahrt bleibt.
                              .

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                                Und das ist falsch, weil halt nicht alles bezuschusst wird, was die KK nicht übernimmt. Aber gut, dass es jetzt geklärt ist.

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