Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen - SciFi-Forum

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Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen

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  • Chrisimo
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Na, also eine Schusswaffe zwar besitzen, aber dann nicht laden und auf Menschen richten zu dürfen, würde das ganze Konzept irgendwie ad absurdum führen, meinst du nicht?
    Es ist rechtlich zumindest problematisch mit einer Schusswaffe auf einen Menschen zu zielen (geladen oder ungeladen). Trotzdem gibt es sehr viele Waffenbesitzer. Scheinbar wird das Konzept also nicht ad absurdum geführt.
    Zuletzt geändert von Chrisimo; 15.02.2015, 13:51.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Und die Schusswaffe darf auch geladen sein und man darf auch Menschen zielen?

    Wo wird es denn illegal? Wenn man abdrückt, oder erst wenn man trifft? Vorausgesetzt natürlich, der Gegenüber ist unbewaffnet.
    Selbst bei einem "unbewaffneten" Gegner mit böser Absicht darfst du meines Wissens einen Warnschuss abfeuern - bist aber für damit angerichteten Sachschaden innerhalb deiner Wohnung oder bei Fensterscheibe des Nachbarn usw. voll haftbar. Ab dem "Treffen" wird's juristisch kritisch, obwohl selbst in Deutschland da Situation konstruiert werden können, in denen Notwehr noch gegeben ist - allerdings beinhalten diese dann allesamt kein vorheriges auf die Lauer legen.

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  • Sternenkreuzer
    antwortet
    Apropos Sport: Für meine Zen Meditation nutze ich nen British Longbow. Glaube aber kaum dass ich im Falle des Überfalls noch dazu komme, die Sehne aufzuspannen und dann auch noch den Bogen zum Einsatz zu bringen.

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  • endar
    antwortet
    Man kauft sowas natürlich für den Sport, ihr Lieben.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Na, also eine Schusswaffe zwar besitzen, aber dann nicht laden und auf Menschen richten zu dürfen, würde das ganze Konzept irgendwie ad absurdum führen, meinst du nicht?
    Ich kann dir da sofort zustimmen. Aber die Waffenenthusiasten würden da vehement widersprechen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Na, also eine Schusswaffe zwar besitzen, aber dann nicht laden und auf Menschen richten zu dürfen, würde das ganze Konzept irgendwie ad absurdum führen, meinst du nicht?

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  • Spocky
    antwortet
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Doch, man darf sich auch mit einer Schusswaffen (sofern man eine haben darf) auf die Lauer legen. Wieso sollte das verboten sein (bei legalem Waffenbesitz)?
    Es gibt kein Gesetz, welches das verbietet. Und was nicht verboten ist ist erlaubt.
    Und die Schusswaffe darf auch geladen sein und man darf auch Menschen zielen?

    Wo wird es denn illegal? Wenn man abdrückt, oder erst wenn man trifft? Vorausgesetzt natürlich, der Gegenüber ist unbewaffnet.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    Bei "auf die Lauer legen" habe ich drei mögliche Szenarien im Kopf, die ich (als Rechtslaie) in Bezug auf Notwehr unterschiedlich bewerten würde:

    1. Ich bemerke einen gerade stattfindenden Einbruch und lege mich auf die Lauer um den Einbrecher zu verscheuchen - das entspricht mMn schon der Notwehr. Ich schreite bei einer gerde stattfindenden Straftat ein.

    2. In der Gegend, in der ich wohne, wird gerade vermehrt eingebrochen. Ich lege mich also jede Nacht auf die Lauer um den Einbruch, wenn er denn stattfindet, zu verhindern - hier finde ich Notwehr durchaus zweifelhaft, denn obwohl auch hier das Verbrechen abgewehrt wird während es stattfindet bringe ich mich absichtlich in eine gefährliche Situation.

    3. In meiner Gegend wird gerade vermehrt z.B. teures Werkzeug geklaut. Ich kaufe also einen teuren, neuen Werkzeugkasten, erzähle noch rum, dass ich den habe usw. um den Dieb anzulocken und lege mich dann auf die Lauer um ihn dingfest zu machen - ganz klar keine Notwehr, denn durch die gestellte Falle habe ich den Einbruch erst provoziert.

    Vielleicht irre ich mich da auch, wenn ja, dann mögen mich die Juristen korrigieren.

    LG
    Whyme
    Ich bin kein Jurist, sehe das auch so wie du.

    Es geht ja hier um den Fall aus den USA. Dieser Fall findet sich in deinem Beispiel 2 oder 3 wieder. Er soll sogar Bargeld als Köder in die Garage gelegt haben.

    Beispiel 1 - klar, das wäre eine klassische Notwehrsituation, auf die man sich nicht normalerweise vorbereitet. Da passt auch das Nudelholz.

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  • Whyme
    antwortet
    Bei "auf die Lauer legen" habe ich drei mögliche Szenarien im Kopf, die ich (als Rechtslaie) in Bezug auf Notwehr unterschiedlich bewerten würde:

    1. Ich bemerke einen gerade stattfindenden Einbruch und lege mich auf die Lauer um den Einbrecher zu verscheuchen - das entspricht mMn schon der Notwehr. Ich schreite bei einer gerde stattfindenden Straftat ein.

    2. In der Gegend, in der ich wohne, wird gerade vermehrt eingebrochen. Ich lege mich also jede Nacht auf die Lauer um den Einbruch, wenn er denn stattfindet, zu verhindern - hier finde ich Notwehr durchaus zweifelhaft, denn obwohl auch hier das Verbrechen abgewehrt wird während es stattfindet bringe ich mich absichtlich in eine gefährliche Situation.

    3. In meiner Gegend wird gerade vermehrt z.B. teures Werkzeug geklaut. Ich kaufe also einen teuren, neuen Werkzeugkasten, erzähle noch rum, dass ich den habe usw. um den Dieb anzulocken und lege mich dann auf die Lauer um ihn dingfest zu machen - ganz klar keine Notwehr, denn durch die gestellte Falle habe ich den Einbruch erst provoziert.

    Vielleicht irre ich mich da auch, wenn ja, dann mögen mich die Juristen korrigieren.

    LG
    Whyme

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  • Sternenkreuzer
    antwortet
    Leider ist es aber so, dass mal ein krimineller "Motorradrocker" einen Polizisten erschossen hat, der vor seiner Haustür stand. Ihr erinnert Euch bestimmt? Ist nur wenige Jahre her.

    Ich müsste das jetzt nochmal googeln, aber er hat es wohl geschafft freigesprochen zu werden, nachdem er bis zum Bundesgerichtshof geklagt hatte, dass er ja Angst hatte dass ein Rocker vom verfeindeten Club vor der Tür steht.
    Und irgendwer sagte mal das wäre so ne Art Putativ-Selbstverteidigung. Man verzeihe mir die laienhafte Ausdrucksweise.

    Ich persönlich finde das ziemlich übel, dass da jemand durch ne Tür durch einen Ordnungshüter erschießt und dann argumentieren darf, dass er ja als "krimineller Rocke" Angst haben muss vor den anderen kriminellen Rockern und deswegen einfach losballern darf.
    Das geht einfach zu weit!

    So nach dem Motto: Wer ner kriminellen Organisation angehört darf losballern, der Otto Normalverbraucher hat aber keinen Grund dazu, oder wie?

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
    Nö, das wäre auch ohne Tote eine Straftat, genauer gesagt ein Vergehen gewesen, nämlich Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB. In diesem Fall kam noch fahrlässige Tötung dazu.
    Mir ging es nur um das Prinzip, dass mehrere Faktoren zusammenkommen und nicht jede Handlung immer dieselbe Ahndung erfährt.

    Nehme ich anderes Beispiel: Freiheitsberaubung. Wenn ich fünf Leute für eine lange Zeit in einem Schuppen einsperre, aus dem sie nicht ausbrechen können, begehe ich eine schwere Straftat, vielleicht auch mehrere.
    Sperre ich einen Schuppen erst ab, nachdem die fünf diesen bereits verlassen haben, in dem sich also niemand mehr befindet, begehe ich zwar dieselbe Handlung, die aber dann keine Straftat mehr ist, selbst wenn ich subjektiv der Meinung wäre, es befänden sich fünf Personen darin. Denn der Schuppen wäre leer.

    Du kannst auch gerne ein besseres Beispiel bringen.

    Zitat von himura_kenshin
    Es gibt im StGB diverse Rechtfertigungsgründe. Der bekannteste ist § 32 StGB Notwehr/Nothilfe. Es gibt allerdings auch noch den rechtfertigenden Notstand, die Putativnotwehr und die straffreie überschreitung der Notwehr.
    Das strafrechtliche Ergebnis hängt also - wie immer - vom Einzelfall ab.
    Die heutigen Einzelregelungen sind mir nicht geläufig.

    Aber prinzipieller Gedanke zum "auf die Lauer legen". Sich auf die Lauer/einen Einbrecher eine Falle zu stellen, hat doch mit Notwehr nichts (oder nicht mehr viel) zu tun, oder? Ich finde, dass sich das widerspricht. Eine Notwehrsituation ist doch per se etwas, was ad hoc eintritt und auf das man sich nicht vorbereiten kann.

    Wer sich bewußt in eine gefährliche Situation begibt, in der er mit Gewalt rechnen muss, kann sich doch anschließend, wenn diese Gewalt tatsächlich eingetreten ist, nicht auf Notwehr berufen.
    Zuletzt geändert von endar; 14.02.2015, 17:29.

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  • himura_kenshin
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Ja, ich kann mir vorstellen, dass man da so einiges zu sehen und hören bekommt.
    Darf man (wenn man unter 70 Jahre ist) noch "Herr Wachtmeister" sagen oder gibt es dann "Ärger"?
    Situationsabhängig. Als Anrede im normalen "Gesprächston" erstmal ok.


    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich jetzt z.B. auf die Lauer lege, um einen Einbrecher zu fangen und dabei einen Postboten oder Nachbarjungen mit einer wie auch immer gearteten Waffe schwer verletze, dann wird das sicherlich juristische Folgen haben und z.B. als gefährliche oder schwere Körperverletzung geahndet werden. Das muss dabei auch keine Schusswaffe sein. Auch ein Nudelholz kann als tödliche Waffe eingesetzt werden. Es muss auch gar kein direkter körperlicher Kontakt stattgefunden haben. Es reicht schon, wenn der Postbote einen Herzinfarkt bekäme.
    Es gibt im StGB diverse Rechtfertigungsgründe. Der bekannteste ist § 32 StGB Notwehr/Nothilfe. Es gibt allerdings auch noch den rechtfertigenden Notstand, die Putativnotwehr und die straffreie überschreitung der Notwehr.
    Das strafrechtliche Ergebnis hängt also - wie immer - vom Einzelfall ab.


    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Bei der Bundeswehr stellt das Nichtabschließen eine Spindes auch bereits etwas dar, das geahndet wird. Da liegt es ganz sicher auch nicht an der Gefahr, die davon ausgeht
    Die Ahndung dieses Dienstvergehens beruht aber auf Wehrrecht bzw. den Dienstanweisungen der Bundeswehr und hat somit außerhalb der Bundeswehr keinerlei Gültigkeit.

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  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Es kommt also immer auf den Einzelfall an, vor allem auf die die eingetretenen Folgen (den "Erfolg") an: z.B. dieser Autobahnraser, der eine Frau abgedrängt, so dass sie und ihr Säugling ums Leben kamen:
    Urteil: Autobahnraser zu 18 Monaten Haft verurteilt - Kriminalität - FAZ

    Wäre niemand ums Leben gekommen, wäre das eine reine Ordnungswidrigkeit gewesen, die mit soundsoviel Monaten Führerscheinentzug geahndet worden wäre. Da zwei Menschen starben, gab es Gefängnis. Das erscheint einem irgendwie etwas "unfair", wenn man sich das auf den ersten Blick anschaut, geht aber nicht anders und ergibt auch einen Sinn.
    Nö, das wäre auch ohne Tote eine Straftat, genauer gesagt ein Vergehen gewesen, nämlich Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB. In diesem Fall kam noch fahrlässige Tötung dazu.
    Zuletzt geändert von Stargamer; 14.02.2015, 14:25.

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  • endar
    antwortet
    Ja, in der Tat ist das Thema dieses Threads "Schusswaffengebauch in den USA" und nicht "schlechte Behandlung von den Deutschen in den USA".

    Die Sexualmoral der USA und ihre zahlreichen Folgen sind schon ein eigenes Thema wert und betreffen nicht nur deutsche Urlauber/Studenten etc. in den USA.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Schatten7 Beitrag anzeigen
    POLITIK UND GESELLSCHAFT: "Ich habe Emma nicht vergewaltigt" - POLITIK UND GESELLSCHAFT - "Ich habe Emma nicht vergewaltigt" - FOCUS Online - Nachrichten

    diese Geschichte geistert auch schon eine weile durch die Medien und es ist auch ein deutscher betroffen.
    Jetzt gibts in Focus einen Artikel dazu und ich muss sagen was derjenige sagt erscheint mir glaubwürdiger.
    Sieht wieder nach so einem Kachelmann-Fall aus in dem zuerst alles *feststeht* und anschliessend die Frau nicht mal bestraft wird für ihre falschaussagen.
    Dazu habe ich einige Fragen:
    Was hat das mit dem Thema zu tun?
    Wen meinst du mit "derjenige"?
    Was sagt denn derjenige?
    Was ist weniger glaubwürdig als das was derjenige sagt?
    Wann wurde der Klägerin im Fall Kachelmann eine Falschaussage nachgewiesen?

    Falls du mit derjenige den jungen Ausländer meinst, wäre das ja ne ganz erstaunliche Wendung für dich. Da wird auf Grund stereotypischer Denkweisen evtl. einfach ein Ausländer vorverurteilt.
    Seit wann findest du das eigentlich nicht schön?

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