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Die EU-Verfassung

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  • max
    antwortet
    Zitat von Jack Crow
    Ich glaube ehrlich gesagt nicht daß der Großteil der Nein-Wähler soziale Gründe und Nationalismus so streng trennen würde, "freier Handel" wird z.B. mit Billigarbeitern aus Polen gleichgesetzt etc.
    Das kann sein, ist aber alles andere als sicher, weil eben bisher Le Pen keinen Zulauf erhält, sondern eben die Linke dominiert. Das Problem ist hier aber, dass das Lager der Befürworter eben die sozialen Probleme selbst auf die EU schiebt oder gleich in ausländerfeindliche Hätze übergeht. In der BRD ist dies auch offensichtlicht. Wer hat dafür gesorgt, dass die Ansiedlungsfreiheit osteuropäischer Arbeiter aus den neuen EU-Mitgliedstaaten begrenzt wird? Aber Konzerne diese Freiheit natürlich haben und jetzt osteuropäische Arbeiter als Scheinselbständige ohne soziale Absicherung für Hungerlöhne arbeiten? Und wer macht dann diese Arbeiter selbst dafür verantwortlich? Leute wie Schröder, Müntefering, Merkel, aber auch z.B. Blair, Chirac etc. etc. Genau die, die die Verfassung befürworten, sind doch auch, die mittels Nationalismus die europäische Einigung wieder untergraben und eben auch diesen Nationalismus.

    Die Befürworter haben keine Antwort auf die sozialen Probleme und haben in der EU-Verfassung verankert, dass an der bisherigen EU-Politik des letzten Jahrzehnts, die die sozialen Probleme verschärft, festgehalten werden muss. Ihre Reaktion darauf ist auf ein paar vage, unverbindliche Aussagen in der Verfassung zu verweisen (wobei die meisten nicht einmal das hinbekommen), ein "starkes Europa" zu propagieren (was den "nationalen" Interessen dienen soll) und Hetze gegen Arbeiter aus den neuen Mitgliedsstaaten.
    Zitat von Jack Crow
    Das hört sich zwar unheimlich fies undemokratisch an, st aber im Grunde nicht viel anders als im Bundestag auch: Gesetze einbringen tut gewöhnlich die Regierung (dazu ist sie ja gewählt), abstimmen tut dann das Parlament und bei vielen Gesetzen muss dan noch der Bundesrat gefragt werden.
    Mit einem entscheidenden Unterschied, der eben die Gleichsetzung des EU-Parlaments mit den Parlamenten der Monarchien des 19. Jahrhunderts rechtfertigt: der Bundestag wählt die Regierung, während das EU-Parlament nur Mitglieder der Kommission ablehnen darf, aber weder die Kommission, noch den Rat bestimmt. Dazu hat der Bundestag das Recht Gesetze einzubringen - was das EU-Parlament eben nicht hat.

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  • Jack Crow
    antwortet
    Ich glaube ehrlich gesagt nicht daß der Großteil der Nein-Wähler soziale Gründe und Nationalismus so streng trennen würde, "freier Handel" wird z.B. mit Billigarbeitern aus Polen gleichgesetzt etc.

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  • max
    antwortet
    Zitat von Jack Crow
    Das ist nun aber weder überraschend noch realistisch, und vermutlich von den meisten auch gar nciht gewollt (und schon gar nicht von den französischen Nein-Wählern, von denen sich zumindest ein großer Teil wohl eher im Gegenteil um den status-quo in und die bisherige Führungsrolle Frankreichs sorgt). Klar kann man die EUV als neoliberales Teufelszeug ablehnen, aber dann muss man auch ehrlicherweise den gesamten bisherigen Integrationsprozess abschaffen
    Im Nein-Lager in Frankreich dominieren linke Organisationen, während Veranstaltungen Le Pens winzig waren. In Frankreich dominieren wohl im Nein-Lager soziale Gründe - und nicht Nationalismus. Das Argument mit der Führungsrolle Frankreichs wird in erster Linie vom Ja-Lager benutzt.

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  • Phaidon
    antwortet
    Ich würd sie gerne aber gebunden lesen und zum ausdrucken hab ich keinen bock. ich würd auch zahlen um die zu kriegen... naja, warten wir ab, ob sie morgen überhaupt überlebt^^.

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  • Jack Crow
    antwortet
    Links zur Verfassung gibt es hier Haufenweise, einfach mal gucken - zuschicken gibts glaub ich aber nicht, da hier ja nicht abgestimmt wird Ich hab jedenfalls sogar für den Entwurf damals 2€ an die BpB gezahlt...

    Zitat von Eye-Q
    Dass das Parlament zB nur Blockadefunktion hat, aber nicht Gesetze einbringen kann, darin sehe ich ja ein gewisses Problem.
    Das hört sich zwar unheimlich fies undemokratisch an, st aber im Grunde nicht viel anders als im Bundestag auch: Gesetze einbringen tut gewöhnlich die Regierung (dazu ist sie ja gewählt), abstimmen tut dann das Parlament und bei vielen Gesetzen muss dan noch der Bundesrat gefragt werden. In der EU hat die Kommission, also quasi die "Regierung", die von Rat und Parlament gemeinsam bestimmt wird, die legislative Initiativfunktion - über das Gesetz entscheiden tun dann in 95% Rat und Parlament. Daß das der Funktion der pseudo-Parlamente des 19. Jahrhunderts entspräche ist Polemik. Selbstverständlich entspricht die Rolle des EP noch nicht voll derjenigen nationaler Parlamente - wenn es anders wäre würden diese ja auch praktisch bedeutungslos werden! Ich hab den Eindruck, der Hauptvorwurf hier ist zumindest impliziet daß die Verfassung nicht das ist was sie zugegebenermaßen scheinbar vorgibt zu sein - nämlich die Verfassung eines neuen Staates Europa (wahlweise eines revolutionär-sozialistischen) mit vollwertigem Parlament. Das ist nun aber weder überraschend noch realistisch, und vermutlich von den meisten auch gar nciht gewollt (und schon gar nicht von den französischen Nein-Wählern, von denen sich zumindest ein großer Teil wohl eher im Gegenteil um den status-quo in und die bisherige Führungsrolle Frankreichs sorgt). Klar kann man die EUV als neoliberales Teufelszeug ablehnen, aber dann muss man auch ehrlicherweise den gesamten bisherigen Integrationsprozess abschaffen (wie schon gesagt, der GRoßteil des so heftig kritisierten Teil III EUV stammt aus den vorherigen Verträgen seit 1957). Mit ist schon klar daß dies für max sicherlich gilt , aber bei den französischen Wählern etwa bin ich mir da nicht so sicher.

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  • Phaidon
    antwortet
    Also, Problem ist:

    - die schrittweite Verbesserung des Militärs.
    (Ich sehe das positiv, weil es nében gemeinschaftlichen Rüstungsprojekten nicht nur die Wirtschaft ankurbelt und neue Technologien fördert sondern die europäischen Staaten auch unabhängiger von der militärischen Infrastruktur (besonders im Bereich der Aufklärung) der USA werden.
    - Die fehlende Beteiligung des EU Parlamentes an Entscheidungen, da sie weder eine Regierung stellen noch an den Ministerräten beteiligt sind?
    (Find ich mehr als bedenklich, resultiert aber wohl daraus, dass sie Nationalstaaten noch teilweise ihre Eigenständigkeit wahren wollen und somit keine voll funktionsfähige demokratische Instanz über sich schaffen wollen<-Dabei wird der Anteil der Gesetze bei denen das Parlament beteiligt ist sogar auf ca. 95 % erhöht, sodass es mit der Verfassung sogar "demokratischer" wird)
    - Teilweise die Art der Abstimmung durch das Parlament und nicht durch die Bevölkerung. Dabei argumentiert man, dass es sich nicht um eine wirkliche Verfassung handelt obwohl der Text klar einen solchen Charakter hat?
    (is mir wurscht wie man das Teil absegnet solange es denn dann demokratische Strukturen gibt)
    - Der Kapitalismus
    (Kleine Frage, gibt es da groß neues oder ist das nur die Zusammenfassung der bestehenden Dokumente?)

    Frage, kann mir wer nen Link geben wo man sich das Teil zuschicken lassen kann?
    Zuletzt geändert von Phaidon; 28.05.2005, 10:01.

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  • Eye-Q
    antwortet
    Dass das Parlament zB nur Blockadefunktion hat, aber nicht Gesetze einbringen kann, darin sehe ich ja ein gewisses Problem. Einerseits wird ja darauf hingewiesen, dass die EU kein eigener Staat wäre, andererseits aber solche Funktionen in anderen Bereichen durchaus als solches zu Bewerten ist, quasi in dem Bereichen ein bisschen Staat und in einem anderen wiederum kein Staat. Und da wo sie gleichsam als Staat fungiert, gibt es keine staatliche Kontrollmechanismen, weil die EU bzw vor allem die Einzelstaaten nicht als Ganzes zu sehen bzw bewerten sind... So sehe ich es zumindest

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  • max
    antwortet
    Zitat von Jack Crow
    Wenn Staaten untereinander Verträge abschließen dann sind diese natürlich für die Staaten rechtsverbindlich, sonst wären sie ja nicht viel Wert, oder?
    Diese Verfassung wird aber nicht nur von Kritikern Verfassung genannt, sondern sie wird von den Verfassern ebenfalls so genannt und hat eben auch den Anspruch eine Verfassung zu sein. Also sollte man sie auch so behandeln. Den "Fehler" zahlreiche Verträge und die Verfassung zu verknüpfen bzw. die Verfassung als Vertrag zwischen verschiedenen Staaten zu gestalten, haben schliesslich ebenfalls ihre Autoren/Organisatoren/Befürworter gemacht.

    Eine Verfassung ist in Bezug auf ihren Inhalt, ihren Grundrechten etc. zu bewerten. In Bayern wurde z.B. die Verfassung geändert, um u.a. die Möglichkeit der Todesstrafe zu streichen - auch wenn das Grundgesetz über der Bayerischen Verfassung steht. Die EU-Verfassung ist ebenfalls nach ihren Inhalten zu bewerten und sind eben solche Abschnitte, wie die Erlaubnis de Todesstrafe unter "besonderen Umständen" abzulehnen. Die EU-Verfassung wird auch gerade deshalb problematisch, weil es nicht auf den ersten Blick klar ist, in welchen Bereich sie jetzt über dem Recht der Einzelstaaten steht und damit z.B. auch über dem Grundgesetz.

    In dieser Verfassung hat schwere, grundlegende Fehler: das Festschreiben des Militarismus, von Angriffskriegen ("Entwaffnung") und Aufrüstung in der Verfassung, sowie das Festschreiben der neoliberalen Politik und eigentlich des Kapitalismus in der Verfassung. Nach dieser Verfassung wäre es verfassungwidrig gegen Aufrüstung zu sein oder z.B. zu streiken ("gegen die Wettbewerbsfähigkeit"). Man darf natürlich dazu eine Meinung haben. Man darf wahrscheinlich auch eine Petition schreiben. Aber wirklich etwas machen, z.B. Streiks? Sicher nicht. Das Streikrecht gibt es z.B. in der EU-Verfassung auch nicht.
    Zitat von Jack Crow
    Das sogenannte Mitentscheidungsverfahren, nach dem Rat und Parlament gemeinam die Gesetze beschließen, wird durch die Verfassung zum Regelfall, d.h. der Mitsprachebereich wird massiv ausgebaut.
    "Mitsprache" sagt doch schon alles. Das EU-Parlament kann nur blockieren, aber selbst keine Gesetze einbringen. In Kriegsfall muss das Parlament nicht einmal gefragt werden - und ist auch der Europäische Gerichtshof nicht zustänig (so viel zu Grundrechten). Das Parlament bleibt auf dem Status eines Parlaments eines der Monarchien des 19. Jahrhunderts.
    Zitat von Eye-Q
    Ein 'Modell' welches kein Staat ist, führt staatliche Funktionen aus, hat aber nicht die bekannten staatlichen Einschränkungen, sehe ich das so richtig..?
    Die Einschränkungen sind eben unklar. Z.B. welche EU-Grundrechte gelten überhaupt? Stehen sie über den Verfassungen der Einzelstaaten oder nicht? Gibt es im dritten Teil der Verfassung Einschränkungen dieser Grundreche? Versteht dies jemand anderes als ein Jurist, der sich nur mit diesem Text beschäftigt? Wie sieht es mit der Kontrolle aus? Die Exekutive der Einzelstaaten ist ja immer noch die eigentliche Legislative der EU. Die Erfahrung ist ja, dass die Regierung auf EU-Ebene etwas durchsetzt und danach so tut, als müsste sie etwas umsetzen, was ihr aufgezwungen wäre. Was soll angeblich das herausragende Merkmal von bürgerlichen Demokratien sein, auf das man als staatlicher Beschäftigter schwören muss? Die Gewaltenteilung. Und diese gibt es in der EU nicht.

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  • Eye-Q
    antwortet
    Sehe ich das richtig, dass die EU zwar kein Staat an sich ist, aber schon Funktionen bzw Wirkungsweise eines Staates einnimmt? (hypothetische Frage )

    Denn oft wird argumentiert, dass die EU ja kein Staat wäre, aber quasi staatliche Aufgaben und Möglichkeiten hat, aber die bekannten (national)staatlichen Kontrollmechanismen fehlen, WEIL es ja in der Art und Weise etwas neues ist. Der Zweck heiligt die Mittel..?
    Ein 'Modell' welches kein Staat ist, führt staatliche Funktionen aus, hat aber nicht die bekannten staatlichen Einschränkungen, sehe ich das so richtig..?

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  • Jack Crow
    antwortet
    Zitat von max
    Seltsam:

    Hier steht eindeutig, dass dieser Vertrag eine Verfassung sein soll und dazu (teilweise) Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben soll. Dies wird natürlich genauso durch den hinteren, ewig langen und schwer verdaulichen Teil geregelt, wie auch die Ausnahmen bei den Grundrechten - die somit keine Grundrechte mehr sind (z.B. das Verbot der Todesstrafe, das aber im Kriegsfall und bei innenpolitischen Spannungen ("Aufständen") nicht gelten soll.)
    Wenn Staaten untereinander Verträge abschließen dann sind diese natürlich für die Staaten rechtsverbindlich, sonst wären sie ja nicht viel Wert, oder? Das ist bei allen internationalen Verträgen der Fall, und hat nichts damit zu tun ob da Verfassung draufsteht. Sicher geht das bei der EU weiter als bei gewöhnlcihen iVs, das ist ja gerade das Neue, und da man damit keinerlei Erfahrung hat verläuft das natürlich nciht ganz Reibungslos. Das Problem ist eben daß die EU etwas völlig neues darstellt, für das es keine richtige Terminologie gibt, insofern ist der Name "Verfassung" natürlich schon so zu verstehen der Relität Rechnung zu tragen daß die EU inzwischen mehr als ein traditioneller Staatenverbund ist. Das ändert aber nichts daran daß über die EU sicher nicht die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann.

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  • Kay
    antwortet
    @ Harmakhis

    Ich gebe dir vollkommen Recht!
    Nur gut das wir "Die Vereinigten Staaten von Europa" kein Präsidenten von Bush bekommen. (Habe ich jetzt den Namen falsch geschrieben).

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  • Harmakhis
    antwortet
    Naja, die Regel EU-Recht bricht Bundesrecht, bricht Landesrecht gilt so eigentlich schon lange, wenn auch über den Umweg, dass EU-Richtlinien in Bundesgesetze umgesetzt werden müssen.
    Aber die "Entscheidungsfreiheit" haben die Nationalstaaten bei EU-Richtlinien schon lange nicht mehr.

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  • max
    antwortet
    Zitat von Jack Crow
    Das Ding ist keine Verfassung im eigentlichen Sinne, weil sie keinen Staat begründet! Der Verfassungs"vertrag" ist die Zusammenfassung und Erweiterung/Änderung der bestehenden EG und EU-Verträge, daher natürlich auch genauso lang und kompliziert, denn darin ist eben alles geregelt!
    Seltsam:
    Zitat von Europäische Verfassung
    Artikel I-6 Das Unionsrecht

    Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.
    Hier steht eindeutig, dass dieser Vertrag eine Verfassung sein soll und dazu (teilweise) Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben soll. Dies wird natürlich genauso durch den hinteren, ewig langen und schwer verdaulichen Teil geregelt, wie auch die Ausnahmen bei den Grundrechten - die somit keine Grundrechte mehr sind (z.B. das Verbot der Todesstrafe, das aber im Kriegsfall und bei innenpolitischen Spannungen ("Aufständen") nicht gelten soll.)

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  • MRM
    antwortet
    Zitat von max
    ich finde es interessant, dass inzwischen der Link zur Verfassung mindestens viermal gepostet wurde. Liest hier niemand die ersten Beiträge?
    Zitat von Jack Crow
    Offenbar nicht....
    Es ging ja darum, daß nicht mehr über pros und contras während der entwicklung dieser verfassung berichtet wurde. Das erste Post aus diesem Thread ist ja man gerade vom letzten Monat ....

    Zitat von Jack Crow
    @Sky, MRM: Nochmal: Das Ding ist keine Verfassung im eigentlichen Sinne, weil sie keinen Staat begründet! Der Verfassungs"vertrag" ist die Zusammenfassung und Erweiterung/Änderung der bestehenden EG und EU-Verträge, daher natürlich auch genauso lang und kompliziert, denn darin ist eben alles geregelt! Man hätte natürlich auch einen schön kurzen Text schreiben können, aber dann hätte man 1) noch viel mehr Querverweise einbringen bzw. die eigentlichen Verträge wieder ausgliedern müssen, und 2) rechtliche Probleme gehabt, weil man eben keine Verfassung ohne Staat verabschoieden kann. Im Grunde heißt das ganze nur aus psychologischen Gründen "Verfassung" - vermutlich wäre es einfacher gewesen das ganze einach wieder Vertrag zu nennen und keiner hätte sich aufgeregt...
    Wenns keine Verfassung sein soll, warum hat man das dann 1. so genannt, und 2. die ersten Tele aufgezogen wie eine Verfassung ? Selbst wenn es formal keine Verfassung ist, im Prinzip soll es ja den Zweck einer solchen Erfüllen, deshhalb spielt das IMO keine Rolle ob es Formal eine ist oder nicht. Ansonsen wäre es eherlicher gewesen nur einen Vertrag auszuhandeln ( und das ganze Verfassungsklimbim rauslassen + es auch nicht verfassung nennen ) , oder auf das wesentliche einer verfassung reduzieren, aber nicht zu eine bündelung zwischen verfassungsartigen grundsätzen und so ein Wust an ausgekungelten regelungen vorzunehmen.

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  • Eye-Q
    antwortet
    Wer schweigt, stimmt zu

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