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Thilo Sarrazin - ein Phänomen?

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Das sagt rein garnichts darüber aus, ob Bayern aus dem Geltungsbereich des GGs austreten könnte.

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  • endar
    antwortet
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon in den 80er Jahren festgehalten, dass es Bayern nicht möglich ist, die deutsche Staatsbürgerschaft zurückzugeben, um "nur noch" Bayern zu sein.

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Und woran machst du das bitte fest?

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  • Dannyboy
    antwortet
    Das ist ja auch die Pflicht der Bundesregierung.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von Nighthawk_ Beitrag anzeigen
    Die Interessantere Frage wäre aber, ob eindeutsch-bayerischer Krieg überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
    Ich bin gerade mal in mich gegangen und habe mit erschrecken festgestellt, dass ich es der aktuellen Regierung und dem aktuellen Bundestag durchaus zutraue, ein hypothetisches, unabhängiges Bayern mit Gewalt "heim ins Reich" zu holen. Grundgesetz hin oder her.

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Vorsicht, Unabhänigkeitskriege zeichnen sich durch den unangenehmen Umstand aus, vom Unabhänhigkeitssuchenden gewonnen zu werden.
    Ein Friedensschluss würde dann die Abtretung der Rheinpfalz an das Königreich Bayern beinhalten

    Die Interessantere Frage wäre aber, ob eindeutsch-bayerischer Krieg überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

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  • Valdorian
    antwortet
    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Und dann gibt es noch die normative Kraft des Faktischen: Wenn der bayrische Landtag die Abspaltung Bayerns aus dem Bund beschließt, und dieser Beschluss in der bayrischen Bevölkerung Rückhalt findet, und wenn zumindest ein Teil der in Bayern stationierten Bundeswehr-Einheiten meutert und sich auf die Seite der Bayern schlägt, dann ist Bayern ein unabhängiger Staat. Er hätte ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsmacht, und was im Grundgesetz eines anderen Staates (dann nämlich der Rest-BRD) steht, das kann ihm egal sein.
    Ok, dann aber bitte mit einem auf bayrischem Territorium ausgetragenen Unabhängigkeitskrieg. Und wenn dabei die bayrische Industrie verwüstet worden ist und alle internationalen Unternehmen abgehauen sind (im Bürgerkriegsgebiet ist halt nicht so gut mit Geschäfte machen), und Bayern dann wieder ein Armenhaus ist, dann dürfen die Bayern auch gerne allein glücklich werden. Aber bayrische Wirtschaftsflüchtlinge werden dann wieder zurück geschickt, wo kommen wir denn da hin, wenn all diese integrationsunfähigen Lederhosenträger in unsere Sozialsysteme einwandern wollen!!!

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  • Seether
    antwortet
    Bezahlt Bayern dann demnächst Mautgebühren für alle Straßen im Bundesbesitz auf seinem "Staatsgebiet", oder wird der Bund dann einfach durch Bayern im Falle der Abspaltung enteignet? Ja, wie einfach sich die Bayernpartei und Co das alles so machen.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Und dann gibt es noch die normative Kraft des Faktischen: Wenn der bayrische Landtag die Abspaltung Bayerns aus dem Bund beschließt, und dieser Beschluss in der bayrischen Bevölkerung Rückhalt findet, und wenn zumindest ein Teil der in Bayern stationierten Bundeswehr-Einheiten meutert und sich auf die Seite der Bayern schlägt, dann ist Bayern ein unabhängiger Staat. Er hätte ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsmacht, und was im Grundgesetz eines anderen Staates (dann nämlich der Rest-BRD) steht, das kann ihm egal sein.

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  • Seether
    antwortet
    Ohja, die "Vorstellungen" der Bayernpartei habe ich schon vor geraumer Zeit zu Gemüte geführt. Besonders die Punkte 2 und 7 ff. sind rechtlich betrachtet ausgesprochen amüsant!

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Probiers mal damit
    Juristische Wege zur Eigenstaatlichkeit | Bayernpartei

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  • Seether
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Also jetzt mal rein formaljuristisch betrachtet.
    Die Präambel des Grundgesetzes stellt fest, was alles zur Bundesrepublik gehört, und damit auch zum Geltungsbereich der Verfassung.
    Zwangslogisch kann damit auch ohne ausdrückliches Verbot des Austritts keine formaljuristische Möglichkeit eines AUstritts bestehen, ohne die verfassungsgemäße Grundordnung der Bundesrepublik als solche anzugreifen.

    Darüber hinaus käme die Landesregierung, die den Austritt aus dem Bund ernsthaft anginge, ab einem gewissen Punkt in ultimativer Weise nicht mehr der Bundestreue nach (= spätestens hier eklatanter Verfassungsbruch) und dürfte, sofern sie sich dann weigert, BUndesgesetze umzusetzen (was ebenso automatisch der Fall ist), unter Bundeszwang nach Art. 37 GG gestellt werden.
    Zum Thema der Bundestreue sagt das Bundesverfassungsgericht zudem, dass die Glieder des Bundes verpflichtet sind, "...dem Wesen des sie verbindenden verfassungsrechtlichen ‚Bündnisses‘ entsprechend zusammenzuwirken und zu seiner Festigung und zur Wahrung der wohlverstandenen Belange des Bundes und der Glieder beizutragen" (Google ftw, ich wusste doch, so einen Kommentar gabs: BVerfGE 6, 309, 361).

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Space Girl Beitrag anzeigen
    Und das habe ich geschrieben:



    SF-Junky:Spaß!Glaubst du ernsthaft,dass ich dafür bin,dass Bayern aus D austritt? Glaubst du wirklich,dass ich dafür bin,dass Berlin unter bayrische Kontrolle gestellt wird?I mach ma a Gaudi, Bua. Ich wollte hier ein wenig rumblödeln.Muss ja auch mal sein.
    Mir dir rede ich doch gar nicht. Das war natürlich auf Grissom bezogen.


    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Du hast meine letzten Postings nicht wirklich gelesen, oder? Meine Äußerung über die angeblichen Vorzüge eines Austritts jener Bundesländer aus der BRD waren purer Sarkasmus.
    Darüber hinaus ist ein Austritt aus der BRD gar nicht möglich; ein Land, dass das effektiv versucht, würde hoffentlich in guter alter preußischer Tradition unter "Bundesexekution" gestellt und Ende.
    Ach so? Soweit ich weiß, regelt das GG einen Austritt aus der BRD schlichtweg nicht, verbietet ihn aber auch nicht explizit. Insofern wäre es doch theoretisch möglich auszutreten, oder? Also jetzt mal rein formaljuristisch betrachtet.

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  • Seether
    antwortet
    Du hast meine letzten Postings nicht wirklich gelesen, oder? Meine Äußerung über die angeblichen Vorzüge eines Austritts jener Bundesländer aus der BRD waren purer Sarkasmus.
    Darüber hinaus ist ein Austritt aus der BRD gar nicht möglich; ein Land, dass das effektiv versucht, würde hoffentlich in guter alter preußischer Tradition unter "Bundesexekution" gestellt und Ende.

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  • Enas Yorl
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Ich bin mir sicher, den Bayern, Sachsen und BaWüs ginge es außerhalb der BRD besser.
    Jedes dieser Bundesländer hat eine stark auf den Export ausgerichtete Industrie. Da aus einem Land auszutreten, das Mitglied in einem großen Zollfreien Binnenmarkt ist, könnte diese Bundesländer weit mehr kosten, als ihr Anteil am Länderfinanzausgleich. Allein schon die Wellen, die so eine Aktion auf dem Finanzmarkt schlägt, dürfte für alle Beteiligten wenig erfreulich sein.

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