Zitat von heise online
Die Bundesregierung erhofft sich von dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet offenbar wesentlich weitergehende Überwachungsmöglichkeiten als bislang bekannt. Gegenüber heise online erklärte jetzt Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium, dass man in der Regierung durchaus eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht zieht.
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Justizministeriums-Pressesprecher Staudigl erläuterte heise online auf Nachfrage, was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am vergangenen Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzgebungsverfahren lediglich angedeutet hatte: Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, "retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt". Die funktioniere dann "ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet". Eine solche Maßnahme könne aber nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden, betonte er.
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Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn "den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen".
Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können."
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Justizministeriums-Pressesprecher Staudigl erläuterte heise online auf Nachfrage, was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am vergangenen Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzgebungsverfahren lediglich angedeutet hatte: Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, "retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt". Die funktioniere dann "ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet". Eine solche Maßnahme könne aber nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden, betonte er.
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Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn "den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen".
Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können."
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