Nein? Ist das nicht offensichtlich? Hm. Ein Grafiker oder sonstiger Künstler, der seine Werke auf seiner Homepage ausstellt, um sie zu verkaufen oder auch nur für sich zu werben, sich zu präsentieren, soll laut den Piraten enteignet werden. Da alles im Internet allen zugänglich und frei sein soll und damit jedem gehört, ist alles was er online stellt, ab sofort Freiwild und jedermanns Eigentum. Der Fotograf bzw. Künstler wird enteignet. Bislang habe ich noch keinen Künstler, auch Musiker, die Hörproben oder ganze Lieder online stellen, gefunden, die von den Ideen der Piraten angetan wären. Spielt aber auch gar keine Rolle. Weiter im ironiegeschwängerten Text.
Kaufe ich mir beistpielsweise ein neues Album einer beliebigen Band und habe die Dreistigkeit, die Musik hochzuladen, wäre es jedermann unentgeltlich zugänglich. Dass es ohne Zustimmung der Band bzw. ILLEGAL hochgeladen wurde, ist zweitrangig. Denn nun ist es online und der Schaden angerichtet. Das sind die Existenzängste der Künstler. Dass vorher EIN Album bezahlt wurde, ist dagegen ein Witz und schon gar keine Rechtfertigung, das nun online stellen zu dürfen. Nichtsdestotrotz wäre es jedem möglich. Ja, und nun haben wir die Intimitäten der Piratenparteimitglieder, deren Inhalte ähnlich niederträchtig und ohne Einwilligung hochgeladen wurden. Sie können von Glück sagen, dass ihre Gesetzesvorstellungen noch nicht gelten. Sonst könnte man den aufgezeichneten Geschlechtsakt bei einem kommerziellen Porno verwenden.
Kaufe ich mir beistpielsweise ein neues Album einer beliebigen Band und habe die Dreistigkeit, die Musik hochzuladen, wäre es jedermann unentgeltlich zugänglich. Dass es ohne Zustimmung der Band bzw. ILLEGAL hochgeladen wurde, ist zweitrangig. Denn nun ist es online und der Schaden angerichtet. Das sind die Existenzängste der Künstler. Dass vorher EIN Album bezahlt wurde, ist dagegen ein Witz und schon gar keine Rechtfertigung, das nun online stellen zu dürfen. Nichtsdestotrotz wäre es jedem möglich. Ja, und nun haben wir die Intimitäten der Piratenparteimitglieder, deren Inhalte ähnlich niederträchtig und ohne Einwilligung hochgeladen wurden. Sie können von Glück sagen, dass ihre Gesetzesvorstellungen noch nicht gelten. Sonst könnte man den aufgezeichneten Geschlechtsakt bei einem kommerziellen Porno verwenden.
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