Zitat von Darth-Xanatos
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Nun ist es nur noch ein minimales Vergehen.
Für beides fehlt jedoch der Vorsatz.
Zitat von Darth-Xanatos
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und behauptungen aufgestellt, der jedweder Grundlage entbehren.
Ein "Gefühl im Bauch" ist noch lange nicht beweisfähig.
Zitat von Darth-Xanatos
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heißt es noch lange nicht das einer eine aktive Körperverletzung begeht,
nur weil sich ein Nichtraucher durch den Qualm belästigt fühlt
oder gar zum Passivrauchen "gezwungen" wird.
Es ist dementsprechend auch kein Verbrechen, auch kein minderschwerer Fall davon.
Auch wenn es deiner Subjektivität entgegenkommen würde.
Zitat von Darth-Xanatos
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Es dreht sich rein darum, das Raucher plötzlich vor die Tür gehen müssen
um eine rauchen zu können.
Wenn es sich also, deiner Meinung nach, um "Körperverletzung",
beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, oder wie auch immer du das schimpfen magst,
handeln würde, wäre dies auch "vor der Tür" zu ahnden.
Schließlich gehen ja nicht nur Raucher an der Kneipe vorbei
oder stehen in einer Unterhaltung mit anderen davor.
Dadurch geht auch meine Freiheit auf freie Entfaltung flöten,
weil der Gesetzgeber nicht soweit denken kann als seine Nasenspitze reicht.
Wie man das ganze hätte lösen können, wurde auch hier schon mehrfach dargelegt.
Das zu verstehen entgeht dir aber völlig.
Aber pauk mal weiter auf deiner "Verbrechertrommel" rum.
Darauf werde ich mich nicht mehr näher einlassen, da es für radikale keine Offensichtlichkeit gibt.
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